BNetzA veröffentlicht Vorschlag zur Bitstrom-Regulierung

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA veröffentlicht Vorschlag zur Bitstrom-Regulierung

Beitragvon News » 03.05.2015 12:45

Die BNetzA hat einen Vorschlag zur Regulierung des Bitstromzugangs auf Layer-2-Ebene unterbreitet und dazu am 30.04.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für Bitstrom-Regulierung

Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag für die Regulierung des Bitstromzugangs in den kommenden Jahren zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sog. Standardangebote, bereithalten.

Die Entgelte, die Wettbewerber für den Layer 2-Bitstromzugang an die Telekom zahlen müssen, sollen zukünftig der Vorab-Genehmigung unterfallen. Damit soll der wachsenden Bedeutung dieser Vorleistung Rechnung getragen werden. Infolge des zunehmenden Einsatzes der Vectoring-Technik wird der Layer 2-Bitstrom während der nächsten Jahre in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen. Hierfür ist eine effektive Preiskontrolle erforderlich. Innovative Preismodelle, wie beispielsweise ein Kontingentmodell, sind unter dem vorgeschlagenen Entgeltregime auch für den Layer 2-Bitstrom möglich.

Für die übrigen Bitstrom-Produkte soll es dagegen wie bisher bei einer Ex-post-Entgeltregulierung bleiben. Danach reicht es aus, dass die Telekom die Bitstromentgelte der Bundesnetzagentur vor Inkrafttreten anzeigt und beim Vorliegen von Anhaltspunkten für missbräuchliche Entgelte erforderlichenfalls eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet.

Der Entscheidungsentwurf greift darüber hinaus die beabsichtigte Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer 3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt dann entfallen soll, sobald dort ein Layer 2-Bitstromprodukt verfügbar ist.

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, dass Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sog. Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten. Der Layer 3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Alle interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 29. Mai 2015 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Am 11. Mai 2015 findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer 3 in Bonn statt. Die Beschlusskammer wird danach entscheiden, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen ggf. anzupassen sind. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.
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Re: BNetzA veröffentlicht Vorschlag zur Bitstrom-Regulierung

Beitragvon News » 03.05.2015 12:48

Zum Vorschlag hat der BREKO am 30.04.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Direkter Zugang zur "letzten Meile" bleibt alternativlos

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihren Entscheidungsentwurf zur Bitstrom-Regulierung vorgelegt. Dieser sieht eine Vorab-Genehmigung („Ex ante“) der Entgelte für den besonders wichtigen Layer-2-Bitstrom-Zugang vor, was der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt. Der Layer-2-Zugang wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres als Vorleistungsprodukt der auf dem Bitstrom-Markt weiterhin marktbeherrschenden Deutschen Telekom neu eingeführt und soll alternativen Wettbewerbern ein im Vergleich zum bereits verfügbaren Layer-3-Bitstrom hochwertigeres Vorleistungsprodukt bieten, das individueller konfiguriert werden kann und qualitativ bessere Endkundenprodukte ermöglicht. Der Datenverkehr kann von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an bundesweit rund 900 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des nachfragenden Anbieters nötig macht.

Kritisch sieht der BREKO jedoch die Begründung der Bonner Regulierungsbehörde, der Layer-2-Bitstrom werde „während der nächsten Jahre in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“. Für den BREKO gibt es auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, als Basis für einen möglichst raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland.

„Der Layer-2-Zugang stellt sicher ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer dar. Er kann und darf den direkten Zugang zur TAL aber nicht ersetzen“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den heute vorgelegten Entwurf der Regulierungsbehörde.

Der führende deutsche Breitbandverband unterstützt die Bundesnetzagentur darin, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Hier würde sich der BREKO allerdings wünschen, dass die Telekom von vorneherein dazu verpflichtet würde, alternativen Netzbetreibern dieselben Systeme und Prozesse zur Verfügung zu stellen wie sich selbst. Das fordert übrigens auch die EU-Kommission in einer entsprechenden Empfehlung.

Dass die Bundesnetzagentur nach wie vor an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3-Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 15 Städte nicht von Dauer sein dürfte – und für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt, die Investoren abschreckt.

Der BREKO hatte bereits Ende vergangenen Jahres vor dem Einstieg in eine regionalisierte Regulierung gewarnt. Dr. Karl-Heinz Neumann vom renommierten WIK-Institut hatte in einem Gutachten zum Thema „Regionalisierung der Regulierung“ festgestellt, dass sich die grundlegenden Voraussetzungen, die den damaligen BNetzA-Marktanalysen zugrunde lagen, nicht so verändert hätten, „als dass eine geänderte Entscheidung nahe läge“. „Im Gegenteil, insbesondere für den Bitstrom-Zugangsmarkt haben sich die Perspektiven für Wettbewerb eher verschlechtert und werden dies in den nächsten Jahren weiter tun“, heißt es in dem WIK-Gutachten.
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Re: BNetzA veröffentlicht Vorschlag zur Bitstrom-Regulierung

Beitragvon News » 08.11.2015 16:39

Die BNetzA hat nunmehr endgültig über die Rahmenbedingungen entschieden und dazu am 29.10.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung fest

Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung in den nächsten Jahren bekannt gegeben.

Danach muss die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sog. Standardangebote, bereithalten.

Die Entgelte für den Layer 2- und den Layer 3-Bitstrom unterliegen einheitlich der Regulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle (§ 28 TKG). Wegen der künftigen Bedeutung des Layer 2-Bitstroms muss die Telekom die Entgelte für diese Zugangsleistung der Bundesnetzagentur vorab zur Prüfung vorlegen. Die Entgelte für die weiteren Bitstromzugangsprodukte unterliegen der nachträglichen Entgeltkontrolle; allerdings muss das Unternehmen sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen. Mit diesem differenzierten Vorgehen wird sichergestellt, dass einerseits Preissetzungsspielräume für innovative Risikoteilungsmodelle ermöglicht werden bzw. erhalten bleiben und andererseits hinreichende Planungssicherheit für alle Marktakteure bei den wichtigen Layer 2-Entgelten besteht und deren konsistente Bepreisung im Gesamtgefüge der Vorleistungen sichergestellt wird.

Die Entscheidung greift darüber hinaus die Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer 3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt in diesen Städten jeweils dann entfällt, sobald dort ein Layer 2-Bitstromprodukt verfügbar ist.

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sog. Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten. Der Layer 3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.

Ein Entscheidungsentwurf war bereits im April veröffentlicht worden. Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der daraufhin noch einmal überarbeitete Entwurf der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission hat keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagene Entscheidung geäußert, sodass diese nun in Kraft gesetzt werden konnte.
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Re: BNetzA veröffentlicht Vorschlag zur Bitstrom-Regulierung

Beitragvon News » 08.11.2015 16:40

Zur Entscheidung des BNetzA äußert sich der BREKO in einer Pressemitteilung am 29.10.2015 wie folgt:

Licht und Schatten: Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen in puncto Bitstrom-Regulierung fest

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt grundsätzlich die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) heute angeordnete Verpflichtung seitens der Deutschen Telekom, der Regulierungsbehörde die von ihr geplanten Entgelte für die wichtige Layer-2-Bitstrom-Vorleistung vorab zur Prüfung vorlegen zu müssen. Der Verband befürchtet unterdessen, dass die von der BNetzA beschlossene, stark vereinfachte Prüfung dazu führen wird, dass der Ex-Monopolist die ihm eingeräumten Spielräume dazu nutzen wird, möglichst hohe Entgelte für den Layer-2-Zugang durchzusetzen.

Der Layer-2-Zugang, der durch die Deutsche Telekom bundesweit angeboten werden muss, soll alternativen Wettbewerbern ein im Vergleich zum bereits verfügbaren Layer-3-Bitstrom hochwertigeres Vorleistungsprodukt bieten, das individueller konfiguriert werden kann und qualitativ bessere Endkundenprodukte ermöglicht. Der Datenverkehr kann von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an bundesweit 899 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des nachfragenden Anbieters nötig macht.

Hintergrund: Bei der von der Bundesnetzagentur angeordneten Vorab-Prüfung handelt es sich nicht um eine „Ex-ante-Regulierung“ im klassischen Sinne. Stattdessen werden die vorgeschlagenen Entgelte lediglich nach dem Maßstab der Missbrauchskontrolle geprüft. In der Folge kann der Telekom eine Genehmigung nur dann verweigert werden, wenn die Höhe der vorgeschlagenen Entgelte tatsächlich als missbräuchlich anzusehen ist. „Nach unserer Ansicht muss zur Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs aber eine eingehende Prüfung durch die BNetzA erfolgen, im Rahmen derer die der Deutschen Telekom tatsächlich entstehenden Kosten für den Layer-2-Zugang die Basis der regulierten Entgelte bilden“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Auch wenn ein Bitstrom-Zugang ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer darstellen mag, stellt dieses für den BREKO auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, dar – und kann damit den direkten Zugang zur TAL nicht ersetzen.

Für absolut richtig hält der BREKO die Entscheidung der BNetzA, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. in puncto Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Sollten die geforderten Qualitätsparameter durch die Telekom verfehlt werden, drohen dem Konzern in der Folge Vertragsstrafen. „Von der höheren Qualität werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, unterstreicht Albers.

Dass die Bundesnetzagentur an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3-Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 20 Städte, in denen die Telekom aus der Layer-3-Zugangsverpflichtung entlassen wird, nicht von Dauer sein dürfte – und damit für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt, die Investoren abschreckt.
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