Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon Renliksa » 27.08.2015 02:09

Es wurde lediglich gesagt, dass die Vectoring-Technik möglicherweise zum Einsatz kommen könnte und die derzeitige VDSL-Abdeckung von 13 auf 20 Millionen Euro mit einem Budget von 5 - 4 Milliarden Euro erhöht werden könnte.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon bru62 » 27.08.2015 15:09

Inzwischen soll die BNetzA bereit sein, dem Antrag der Telekom zu folgen. Offenbar beugt man sich damit dem Druck, der seitens der Politik ausgeübt wird. Das berichtet u. a. golem.de am 25.08.2015. Auf die Reaktion der Mitbewerber darf man gespannt sein. Die Lobbyverbände laufen offenbar gerade zur Hochform auf.

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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 30.08.2015 13:24

Die Bundesnetzagentur hat am 27.08.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur veröffentlicht Rechtsgutachten im Vectoring-Verfahren

Homann: „"Entscheidung über den Vectoring-Einsatz ist noch nicht getroffen"“

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das im Rahmen des laufenden Regulierungsverfahrens zur Einführung der Vectoring-Technik im Nahbereich eingeholt worden ist. Darin kommt der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling zu dem Ergebnis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist.

Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat im Februar bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), eingereicht, um die Vectoring-Technik künftig auch in den um die Hauptverteiler liegenden Nahbereichen einsetzen zu können.

Dabei hat sie eine verbindliche Investitionszusage gegenüber der Bundesnetzagentur in Aussicht gestellt, zur Unterstützung der Breitbandziele bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen. Sie erwartet allerdings, dass die aus ihrer Sicht erforderlichen regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere ein für sie exklusives Erschließungsrecht aller Nahbereiche mit Vectoring, geschaffen werden.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichtet, seine bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, ist diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung, ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann, berücksichtigt wird

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte: „"Für den Erfolg des Breitbandausbaus bleibt es wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden"“,

Dem Gutachten zufolge darf die behördliche Entscheidung und das der Beschlusskammer insoweit zustehende Regulierungsermessen nicht durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorweg genommen werden. Folge des öffentlich-rechtlichen Vertrags darf es laut Gutachten alleine sein, dass die Ausbau- und Investitionszusage des regulierten Unternehmens im Rahmen der Abwägungsentscheidung angemessen berücksichtigt wird. In einem solchen Vertrag darf sich die Behörde nicht gegenüber dem regulierten Unternehmen zu einer Gegenleistung verpflichten.

„"Eine Entscheidung über den Vectoring-Einsatz auch im Nahbereich ist nach dem Telekommunikationsgesetz in einem förmlichen und transparenten Beschlusskammerverfahren unter Einbindung aller interessierten Marktakteure zu treffen"“, stellte Homann daher klar

Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Das Gutachten ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/vectoringgutachten veröffentlicht.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 30.08.2015 13:28

Erwartungsgemäß tobt die Lobby der Telekom-Wettbewerber, wie man an folgender Pressemitteilung des BREKO vom 28.08.2015 erkennt:

Deutsche Telekom will sich von Regulierung freikaufen

Der Bundesverband Breitbandkommunikation warnt im Vorfeld des in Kürze erwarteten Entscheidungsentwurfs der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) vor einer Re-Monopolisierung zugunsten der Deutschen Telekom. Diese will sich ganz offensichtlich das exklusive Ausbaurecht im so genannten HVt-Nahbereich (ein Gebiet in einem Radius von etwa 550 Meter um den jeweiligen Hauptverteiler) durch die Abgabe einer Investitionszusage erkaufen. Diese Investitionszusage könnte die Deutsche Telekom im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der BNetzA fixieren.

Der Bonner Ex-Monopolist hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht und öffentlich angekündigt, er könne „weitere 5,9 Millionen Haushalte mit superschnellen Internetanschlüssen“ versorgen und wolle „rund eine weitere Milliarde Euro“ investieren. Aktuell versorgt die Deutsche Telekom an den mit VDSL2 erschlossenen Hauptverteilern allerdings nur 6,4 Prozent der von ihr proklamierten, maximal erreichbaren „weiteren 5,9 Millionen Haushalte“ – nämlich gut 376.000 Kunden.

Hinzu kommt: Nach Recherchen des BREKO können schon heute rund 70 Prozent der von der Deutschen Telekom genannten 5,9 Millionen maximal erreichbaren Haushalte, die in einem mit VDSL2 erschlossenen HVt-Nahbereich liegen, einen Breitbandanschluss mit mindestens 40 MBit/s – in der Mehrzahl aller Fälle sogar mindestens 50 MBit/s – bestellen. Nur rund 17 Prozent der bundesweit rund 41.500 Kabelverzweiger in HVt-Nahbereichen liegen nach Zahlen des BREKO tatsächlich im ländlichen Raum.

Die Bundesnetzagentur hatte am Donnerstag das Ergebnis eines von ihr im Zuge des Verfahrens zum Einsatz von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich beauftragten, wissenschaftlichen Gutachtens veröffentlicht. Darin kommt der im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) vertretene Jurist Prof. Dr. Kühling zu dem Ergebnis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bundesnetzagentur und Deutscher Telekom grundsätzlich möglich sei. In einem solchen Vertrag würde sich die Telekom zu dem von ihr angekündigten Ausbau verpflichten. Der BREKO befürchtet, dass sich diese Verpflichtung bei der anstehenden Entscheidung der BNetzA zu Gunsten der Telekom auswirken wird. Die Regulierungsbehörde selbst hat angekündigt, „mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern“.

„Es kann nicht sein, dass sich ein Ex-Monopolist mit noch immer erheblicher Marktmacht eine Regulierungsentscheidung zu seinen Gunsten quasi erkauft“, stellt BREKO-Präsident Norbert Westfal unmissverständlich klar.

Der BREKO geht davon aus, dass sich die Bundesnetzagentur trotz des erheblichen Drucks, der aktuell von verschiedenen Seiten auf sie ausgeübt wird, nicht auf eine Entscheidung zulasten von Bürgern und Unternehmen in Deutschland einlassen wird. „Wir setzen darauf, dass die Bonner Regulierungsbehörde eine unabhängige Entscheidung treffen und sich nicht auf einen politisch gewollten Deal einlassen wird“, sagt Norbert Westfal. Der Verbandspräsident stellt klar: „Eine Re-Monopolisierung der Infrastruktur in den HVt-Nahbereichen würde langfristig Privat- und Geschäftskunden durch steigende Preise und sinkende Qualität treffen.“

Der führende deutsche Breitbandverband stellt die deutlich bessere Alternative vor: „Es wäre erheblich sinnvoller, vorrangig die wenigen unterversorgten HVt-Nahbereiche mit nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaserleitungen bis ins Haus (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH) auszubauen“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Daneben sind die Mitgliedsunternehmen des BREKO schon heute in zahlreichen Ausbauprojekten bundesweit aktiv daran beteiligt, schnelle Glasfaseranschlüsse vor allem in ländlichen und unterversorgten Regionen möglichst flächendeckend auszurollen.“

Dieser besonders wichtige Glasfaserausbau würde nach der durch die Deutsche Telekom geplanten Erschließung mit VDSL2-Vectoring massiv erschwert bis unmöglich: „Auf diese Weise entstehen ‚Bandbreiten-Inseln‘, in deren Umfeld nur noch extrem unwirtschaftliche Randgebiete zurückbleiben“, schildert BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Diese Maßnahme ist demzufolge ungeeignet, eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern – sondern fördert diese sogar noch, da in diesen Bereichen meist nur Internet-Anschlüsse mit wenig Bandbreite und zudem keine weiteren Alternativen verfügbar sind.“
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 08.11.2015 16:45

Inzwischen hat die Telekom bei der BNetzA eine Investitions- und Ausbauzusage vorgelegt, wie aus der Pressemitteilung der Agentur vom 30.10.2015 hervorgeht:

Telekom legt Entwurf einer Investitions- und Ausbauzusage für den Vectoring-Ausbau vor

Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat jetzt den Entwurf eines konkreten Angebots übermittelt, in dem sich das Unternehmen aus eigenen Stücken einseitig dazu verpflichten möchte, bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen.

Die Bundesnetzagentur wird den Entwurf in einem förmlichen und transparenten Regulierungsverfahren unter Einbindung aller interessierten Marktakteure prüfen und – sofern das Angebot von der Telekom einseitig verbindlich gemacht wird – in den für die endgültige Entscheidungsfindung erforderlichen Abwägungsprozess einbeziehen. Der Angebotsentwurf ist dementsprechend auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-15-004 veröffentlicht worden.

Durch das Angebot einer Investitions- und Ausbauzusage wird weder die behördliche Entscheidung noch das der Bundesnetzagentur insoweit zustehende Regulierungsermessen vorweg genommen.

Die Telekom hat im Februar eine Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur "letzten Meile", der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beantragt. Sie möchte die Vectoring-Technik künftig auch in den um die Hauptverteiler liegenden Nahbereichen einsetzen können. Dabei hat sie eine Investitions- und Ausbauzusage in Aussicht gestellt, alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen.

Die zuständige Beschlusskammer arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Entscheidungsentwurf. Sobald dieser vorliegt, wird er zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Alle interessierten Marktakteure können dann innerhalb einer angemessenen Frist dazu Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur wird die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informieren.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 10.04.2016 13:57

Die BNetzA hat sich offenbar entschlossen, der Telekom das Monopol im Nahbereich zurückzugeben. Das geht aus einer Pressmitteilung der Agentur vom 07.04.2016 hervor:

Bundesnetzagentur legt Vorschlag für Regulierung der „letzten Meile“ und Vectoring in Brüssel vor

Homann: "Bundesnetzagentur sorgt für faire Regeln für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich"

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der sog. „letzten Meile“ der Telekom Deutschland GmbH und zum Ausbau der sog. „Nahbereiche“ mit Vectoring nach Brüssel notifiziert.

"Die Beschlusskammer hat sich eingehend mit den Stellungnahmen zu unserem Entscheidungsvorschlag vom November befasst. Der überarbeitete Entwurf geht ausführlich auf die vorgetragenen Forderungen und Argumente ein und greift konstruktive Vorschläge auf. Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst. Verbrauchern wird auch künftig eine breite Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Preisen und Qualitäten garantiert", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und betont: "Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine Entscheidung über ein hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt, auf das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden. Ich rate, unseren Entwurf in Gänze zu betrachten und die kontroverse und interessengeleitete Diskussion der letzten Monate über das Thema Vectoring jetzt wieder zu versachlichen."

Im Vergleich zum ersten Entscheidungsvorschlag können Wettbewerber der Telekom nach dem heute übermittelten Entwurf insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoringausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt.

Der Entscheidungsentwurf berücksichtigt die Ausbau- und Investitionszusage, mit der sich die Telekom einseitig verpflichten will, bundesweit alle Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen. Die Telekom hat im Februar einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, mit dem sie ihr Ausbauversprechen unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus absichern möchte. Zudem wird sie sich zur Überwachung ihrer Ausbauverpflichtung einem strengen Monitoring durch die Bundesnetzagentur unterwerfen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekom mit Blick auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage einhalten wird. Hierdurch wird ein beschleunigter Ausbau von Anschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s wesentlich gefördert.

Die Bundesnetzagentur sieht nach eingehenden Untersuchungen nicht, dass sich mit dem im November standardisierten VDSL-Übertragungsverfahren „Annex Q“ eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreichen ließe oder dass ein Vectoringausbau der Nahbereiche den Breitbandausbau insgesamt beeinträchtigen könnte. Die Telekom hatte im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur „letzten Meile“ an den Hauptverteilern einzuschränken, um die sogenannten Nahbereiche um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen zu können. Am 23. November 2015 hatte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Zahlreiche Marktteilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, den Entscheidungsentwurf sorgfältig zu prüfen und zu kommentieren.

Die Europäische Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Der Entwurf wird demnächst auf den Internetseiten der Kommission und der Bundesnetzagentur verfügbar sein.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 10.04.2016 14:01

Wie zu erwarten, reagieren die Mitbewerber der Telekom enttäuscht. Beispielhaft dazu eine Pressemitteilung des BREKO vom 08.04.2016:

Falsche Weichenstellung: Wichtige Chance auf schnellen Glasfaserausbau vertan

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bedauert die am Donnerstag – zunächst ausschließlich per Pressemitteilung – kommunizierte Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Deutschen Telekom ein weitgehendes Monopol zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit gut 7.900 Hauptverteiler (HVt) einzuräumen. Die beabsichtigte Entscheidung der Regulierungsbehörde, die der EU-Kommission nun für das so genannte Notifizierungsverfahren vorgelegt wird, räumt dem Bonner Ex-Monopolisten ein weitreichendes Exklusiv-Recht zum (Vectoring-) Ausbau aller Kabelverzweiger – der „grauen Kästen“ am Straßenrand – innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern bis zum HVt ein. Die EU-Kommission kann eine Änderung des Beschlusses zwar empfehlen, aber letztlich nicht durchsetzen. Sollte die Entscheidung tatsächlich in unveränderter Form in Kraft treten – der BREKO erwartet dies für das dritte Quartal dieses Jahres –, werden die Mitgliedsunternehmen des Verbands den Klageweg beschreiten müssen.

„Der von der Telekom beabsichtigte Ausbau basiert im Wesentlichen auf abgeschriebenen Kupferleitungen“, erläutert BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Diese werden damit weitergenutzt, während der Ausbau mit zukunftssicheren und hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) völlig unberücksichtigt bleibt.“ Westfal schildert, was die BNetzA bei ihrer Entscheidung nicht anerkennen wollte: „Natürlich verbietet die Entscheidung der Bundesnetzagentur einen FTTB-/FTTH-Ausbau nicht. Doch ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche wird ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten, meist ländlichen Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, deutlich erschwert.“ Auch die Empfehlungen des Bundeskartellamts sind bei der Entscheidung der Bundesnetzagentur leider weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die Netzbetreiber des BREKO den Ausbau mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen nicht aufgeben. BREKO-Präsident Westfal: „Wo immer wir moderne Glasfaserleitungen legen und Bürgern und Unternehmen damit ultraschnelle Breitbandanschlüsse trotz der durch den BNetzA-Beschluss deutlich verschlechterten Investitionsbedingungen zur Verfügung stellen können, werden unsere mehr als 130 Netzbetreiber genau dies tun. Schließlich haben wir uns dazu verpflichtet, den Weg in die Gigabit-Gesellschaft zugunsten von Bürgern und Unternehmen in unserem Lande zu ebnen.“

Wettbewerber der Deutschen Telekom haben künftig nur unter extrem hohen Hürden die Chance, sich gegen deren Exklusiv-Ausbau mit VDSL2-Vectoring im Nahbereich zu wehren. Ansonsten steht ihnen nur ein noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt (VULA) zur Verfügung, das mit dem direkten, physischen Zugang zur „letzten Meile“ – der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – nicht vergleichbar ist.

„Der von der Bundesnetzagentur im November vorgelegte Konsultationsentwurf sah vor, dass Wettbewerber, die in einem Nahbereich mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Deutsche Telekom (relative Mehrheit), dort selbst eine Erschließung mit Vectoring vornehmen und so den Exklusivitätsanspruch hätten abwehren können“, schildert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Nun hat die Regulierungsbehörde dieses Kriterium jedoch erheblich verschärft, indem ein alternativer Netzbetreiber in jedem Fall mindestens 50 Prozent aller ‚grauen Kästen‘ am Straßenrand – und insgesamt mehr Kabelverzweiger als die Deutsche Telekom – erschlossen haben muss.“

„Die Strategie der Deutschen Telekom zielt klar auf eine Re-Monopolisierung der Infrastruktur – Konkurrenten sollen künftig auf virtuelle Zugänge verwiesen werden, die keine bessere Qualität zugunsten von Privat- und Geschäftskunden ermöglichen“, stellt Albers das nun drohende Szenario dar. Doch Albers gibt sich kämpferisch: „Über ein Dutzend alternative Netzbetreiber des BREKO haben ihrerseits Investitionszusagen abgegeben, die von der Bundesnetzagentur völlig unberücksichtigt geblieben sind. Doch ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Das werden wir jetzt auch in Brüssel noch einmal ganz deutlich machen.“ Wären die Investitionszusagen der Wettbewerber genauso wie das Ausbauversprechen der Deutschen Telekom behandelt – und damit gleichberechtigt berücksichtigt – worden, könnten deutlich mehr Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen bis 2018 (Breitbandziel der Bundesregierung) erschlossen werden.

Um eine Abhängigkeit von fremder Infrastruktur zu vermeiden, setzen die Netzbetreiber des BREKO auf eine von der Telekom unabhängige, reine Glasfaser-Infrastruktur bis zum Gebäude oder die Wohnung. „Hierin liegt die Zukunft – auch wenn ein solcher Ausbau nicht von jetzt auf gleich flächendeckend realisierbar ist“, sagt BREKO-Präsident Norbert Westfal.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon bru62 » 27.04.2016 14:47

Cool, wie die BNetzA darauf reagiert: "Im Übrigen können Wettbewerber etwa durch einen eigenen Glasfaserausbau immer einen direkten Zugriff zum Endkunden erhalten", wird der Agentur-Chef Homann von golem.de am 19.04.2016 zitiert. Er fürchte deshalb auch keine Re-Monopolisierung. Ein bisschen Recht hat er schon, meine ich. Die Krokodils-Tränen der Mitbewerber klingen schon etwas heuchlerisch. Aber gleichwohl ist die Vectoring-Entscheidung nicht richtig, weil sie die falsche Technologie fördert.

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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon Nenunikat » 02.05.2016 11:00

bru62 hat geschrieben:...
Ein bisschen Recht hat er schon, meine ich.
...

Ein bisschen Recht hat er, aber eben auch nur ein bisschen.
Denn gegen eine vorhandene oder vergleichsweise schnell ausgebaute Breitbandversorgung mit Hilfe von Vectoring dürfte ein dann paralleles Glasfaser-Netzwerk erst mal schwierige Refinanzierungsbedingungen haben.
... - erleben was verhindert.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 16.05.2016 14:39

Die EU hat Zweifel an der Vereinbarkeit der BNetzA-Entscheidung mit dem EU-Recht und hat deshalb ein Prüfverfahren eingeleitet. Dazu hat der BREKO am 10.05.2016 folgende Mitteilung veröffentlicht:

EU-Kommission hat ernsthafte Zweifel am Vectoring-II-Beschluss der BNetzA

Die EU-Kommission hat sich in puncto Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) heute dazu entschieden (siehe: https://ec.europa.eu/digital-single-mar ... he-telekom), ein so genanntes „serious-doubts-Verfahren“ (auch „Phase-II-Verfahren“ genannt) – ein spezielles, eingehendes Prüfungsverfahren – einzuleiten, im Rahmen dessen sich die EU-Kommission bis zu drei Monate Zeit für eine vertiefte Prüfung nehmen kann. Ein „serious-doubts-Verfahren“ kann dann eingeleitet werden, wenn die EU-Kommission ernsthafte Zweifel („serious doubts“) an der Vereinbarkeit der Entscheidung eines Mitgliedsstaats (hier: Regulierungsentscheidung im Bereich Telekommunikation) mit EU-Recht hat.

Die Bundesnetzagentur hatte die von ihr vorgesehene Entscheidung im so genannten Vectoring-II-Verfahren am 8. April dieses Jahres vorgestellt und der EU zur so genannten Notifizierung zugeleitet. Mit dem Beschluss will die deutsche Regulierungsbehörde der Deutschen Telekom ein weitgehendes Monopol zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit gut 7.900 Hauptverteiler (HVt) einräumen.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Die zahlreich vorgetragenen, erheblichen Bedenken nicht nur der alternativen Netzbetreiber, sondern auch aus Politik und Wissenschaft und gerade auch von Monopolkommission und Bundeskartellamt, haben EU-Digitalkommissar Oettinger ganz offensichtlich zu der Entscheidung veranlasst, nun tatsächlich ein so genanntes serious-doubts-Verfahren einzuleiten. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich und setzen darauf, dass die EU-Kommission im Nachgang ihrer eingehenden Prüfung deutliche Änderungen am Beschluss der Bundesnetzagentur einfordern wird.“

Albers weiter: „In ihrer heutigen Pressemitteilung stellt die EU-Kommission ihre Bedenken gegen die beabsichtigte Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr deutlich heraus: Die Einschränkung des Wettbewerbs durch ein Quasi-Monopol für die Deutsche Telekom einerseits und die Verzögerung des Rollouts mit direkten Glasfaseranschlüssen bis ins Haus oder die Wohnung durch den Fokus auf Vectoring andererseits.“

Der BREKO-Geschäftsführer zum weiteren Ablauf des Verfahrens: „Auch wenn die EU-Kommission kein Veto-Recht besitzt und ihre Änderungen nicht verbindlich umgesetzt werden müssen, ist die Bundesnetzagentur gut beraten, nicht auf einem nationalen Sonderweg zu beharren, der den bislang so erfolgreichen Wettbewerb auf dem deutschen TK-Markt aufs Spiel setzt und eine Re-Monopolisierung von Teilen der Infrastruktur billigend in Kauf nimmt.“

In Hinblick auf die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland sei ein spezieller Fokus auf VDSL2 Vectoring auch absolut nicht sinnvoll, unterstreicht Albers. Der BREKO spricht sich als führender deutscher Glasfaserverband klar dafür aus, dass der Schwerpunkt des Breitbandausbaus in erster Linie auf zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH) liegt. Der Verband setzt darauf, dass auch die Politik ihren Fokus bei der Umsetzung der nationalen Förderprogramme klar auf zukunftssichere Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) legt. „Nur einmal buddeln – dann aber richtig“, bekräftigt Albers das einprägsame Motto des BREKO.

Für den BREKO gilt: Sollte die Entscheidung der BNetzA tatsächlich in unveränderter Form in Kraft treten – der Verband erwartet dies für das dritte Quartal dieses Jahres –, werden die Mitgliedsunternehmen des Verbands den Klageweg beschreiten müssen.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 05.09.2016 10:53

Am 01.09.2016 hat die Bundesnetzagentur ihre endgültige Entscheidung zum Vectoring-Ausbau im Nahbereich bekannt gegeben. Dazu wurde folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur gibt endgültige Vectoring-Entscheidung bekannt

Homann: "Grünes Licht für die Einführung der Vectoring-Technik im Nahbereich. Beschleunigter Ausbau von Anschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s."

Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültige Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen im Netz der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben.

"Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen. Dies wird entscheidend dazu beigetragen, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzubringen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung umfasst darüber hinaus auch alle sonstigen Rahmenbedingungen, zu denen Wettbewerber in den nächsten Jahren den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Telekom, der sogenannten „letzten Meile“, erhalten können.
Zugang der Wettbewerber zur letzten Meile

Aufgrund der heutigen Entscheidung bleibt die Telekom auch in Zukunft grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten den Zugriff auf die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung, den „blanken Draht“, zu gewähren.

Die Telekom kann allerdings den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler, also den Nahbereichen, verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. Sie muss dann den Wettbewerbern bestimmte Ersatzprodukte anbieten.

Die Zugangsverweigerung ist jedoch nicht ausnahmslos möglich: Ein Wettbewerber kann auch künftig in einem Nahbereich auf die „letzte Meile“ zugreifen, wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern, den grauen Schaltkästen am Straßenrand, und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. Dort kann er die Nahbereiche selber mit VDSL2-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen. Hierfür muss er innerhalb von drei Monaten seinerseits eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen.
Virtuelles Ersatzprodukt für Konkurrenten

Als Ersatz für den in den Nahbereichen künftig nicht mehr überall verfügbaren Zugriff auf den „blanken Draht“ muss die Telekom ihren Konkurrenten ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten, das in seinen Eigenschaften der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung sehr nahe kommen muss.

Die Entscheidung enthält darüber hinaus differenzierte Regeln für eine finanzielle Kompensation der Wettbewerber durch die Telekom, wenn sie infolge des Vectoring-Ausbaus in den Nahbereichen keinen Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung mehr erhalten können.

Ausbau- und Investitionszusage der Telekom
In der Abwägungsentscheidung über die Verwendung der Vectoring-Technik in den Nahbereichen ist die von der Telekom bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionszusage mitberücksichtigt worden. Die Telekom hat Anfang dieser Woche ein notariell beurkundetes Angebot vorgelegt, in dem sie sich aus eigenen Stücken einseitig und verbindlich dazu verpflichtet, bundesweit alle Nahbereiche mit der Vectoring-Technik zu erschließen. Die Bundesnetzagentur geht daher davon aus, dass die Telekom mit Blick auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage einhalten wird. Hierdurch wird ein beschleunigter Ausbau von Anschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s wesentlich gefördert.
Windhundprinzip für Vectoring außerhalb des Nahbereichs

Die bereits in der ersten Vectoring-Entscheidung vom August 2013 festgelegten differenzierten Regelungen für den Einsatz von Vectoring außerhalb des Nahbereichs werden im Grundsatz beibehalten. Diese Regelungen betreffen nach wie vor rund 85 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte. Die Erschließung dieser Anschlüsse bleibt damit sowohl für die Telekom als auch für die Wettbewerber nach dem Windhundprinzip weiter möglich.
Genehmigung der Entgelte

Aufgrund der heutigen Entscheidung muss sich die Telekom die Entgelte für den Zugang zur Kupfer-TAL und zum korrespondierenden VULA-Produkt der Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Die Entgelte für die Glasfaser-TAL sollen wie bisher der nachträglichen Entgeltregulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle unterliegen; die Prüfung dieser Entgelte auf hinreichende Abstände zu Endkundenpreisen und anderen Vorleistungsentgelten (Preis-Kosten- und Kosten-Kosten-Scheren-Tests) ist auch weiterhin als ausreichend zur Sicherung des Wettbewerbes anzusehen.

Telekom muss Musterverträge für Zugang zur letzten Meile ändern
Aufgrund der heutigen Entscheidung muss die Telekom nun unverzüglich ihre aktuellen Musterverträge (Standardangebote) für den Zugang zur „letzten Meile“ ändern bzw. ein Standardangebot für das im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietende VULA-Produkt am Kabelverzweiger vorlegen. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring im Nahbereich sowie eines VULA-Produktes am Kabelverzweiger zu regeln. Die Standardangebote müssen der Bundesnetzagentur vorgelegt werden und werden in einem Beschlusskammerverfahren anschließend noch einmal eingehend geprüft.

Hintergrund zum Vectoring-Verfahren
Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Die Telekom hatte im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur „letzten Meile“ an den Hauptverteilern einzuschränken, um die sogenannten Nahbereiche um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen zu können.

Die Entscheidung ist abrufbar auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/RegVfgTAL.
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Re: Telekom will 100MBit großflächig anbieten (Vectoring)

Beitragvon News » 05.09.2016 10:56

Als schwarzen Tag für den Glasfaserausbau hat die Lobby der Telekom-Wettbewerber die Entscheidung der BNetzA charakterisiert. Die Verbände VATM, BUGLAS und BREKO haben folgende gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

"Schwarzer Tag für zukunftsfähigen Glasfaserausbau"
„Heute ist ein schwarzer Tag für den zukunftsfähigen, nachhaltigen Glasfaserausbau in Deutschland“, kommentieren die drei Verbändegeschäftsführer Dr. Stephan Albers (BREKO), Jürgen Grützner (VATM) und Wolfgang Heer (BUGLAS) die Veröffentlichung der Entscheidung zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den bundesweit knapp 8.000 Nahbereichen rund um die Hauptverteiler (HVt) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Beschluss der Regulierungsbehörde ermöglicht der Deutschen Telekom ein weitgehendes Vectoring-Ausbaumonopol in diesen Nahbereichen.

„Mit der Entscheidung der BNetzA ist nicht nur die von der Bundesregierung proklamierte 100-Prozent-Abdeckung mit 50 Mbit/s bis 2018 in weite Ferne gerückt, sondern vor allem der forcierte Ausbau der in Zukunft dringend erforderlichen Gigabit-Netze“, so Grützner, Heer und Albers. Zuerst 13, dann 25 und zuletzt noch einmal 30 Verbände aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen hatten sich für eine Weichenstellung hin zur Gigabit-Gesellschaft und gegen ein weitgehendes Vectoring-Monopol ausgesprochen und die Bedeutung der Angebote der Wettbewerber für die gesamte deutsche Wirtschaft als unverzichtbar hervorgehoben. „Bei der BNetzA-Entscheidung sind essentielle Änderungswünsche nicht berücksichtigt worden – des Beirats, der EU-Kommission, der Monopolkommission und des Bundeskartellamts“, kritisieren die Verbändegeschäftsführer erneut deutlich.

Trotz Drängens der EU-Kommission wurden leider wichtige Punkte nicht aufgegriffen: ein verbesserter Zugang für Wettbewerber zu den Kabelkanälen der Telekom, ein besseres Abwehrrecht gegen den Quasi-Exklusiv-Ausbau der Deutschen Telekom, das mehr Investitionen der Wettbewerber ermöglichen würde, und eine Verbesserung der „Alles-oder-nichts“-Regel, die erstmals in der deutschen Regulierungsgeschichte ausbauwilligen Unternehmen vorgibt, einen von der BNetzA völlig neu definierten Bereich zu erschließen oder nicht investieren zu dürfen. Hinsichtlich des Abwehrrechts herrscht eine weitere Unsicherheit, die den alternativen Anbietern und deren Investitionsbereitschaft schadet: Denn es gibt bislang keine valide Datenbasis, damit die Wettbewerber feststellen können, ob sie 33 Prozentpunkte mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom und damit selbst ausbauen dürfen oder nicht.

Verbände wehren sich gegen „Freikauf“ von Regulierung
Der Verlauf des gesamten Verfahrens zeigt aus Sicht von BREKO, BUGLAS und VATM: Investitionszusagen eines regulierten Ex-Monopolisten mit nach wie vor erheblicher Marktmacht dürfen nicht noch einmal derart massiven Einfluss auf Regulierung haben, so dass sich der Ex-Monopolist auf diese Weise von der Regulierung „freikaufen“ kann. Albers, Grützner und Heer: „Das verdeutlicht, wie gefährlich es ist, Regulierungsentscheidungen aufgrund von Investitionszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens zu treffen.“ Der Nutzen für die Bürger ist denkbar gering, weniger als vier Prozent aller Festnetzanschlüsse (Quelle: BNetzA) werden neu mit 50 Mbit/s versorgt, deutlich mehr und qualitativ besser wäre beispielsweise mit gezielter Förderung erreichbar gewesen. In vielen Fällen werden bestehende, leistungsfähigere NGN-Infrastrukturen sogar gezielt aufgrund dieser staatlichen Regelung überbaut und damit entwertet – aus Sicht der Verbände das Gegenteil einer verantwortungsvollen investitionsfördernden Breitbandpolitik.

BNetzA darf sich nicht auf weitere Zugeständnisse einlassen
Gleichzeitig werden die wettbewerbskonform anzubietenden Vorleistungsprodukte und entsprechenden Preise ganz aktuell massiv in Frage gestellt. „Man wolle nicht die Netze der Wettbewerber bauen“ und „man würde gerne die Preise hierfür anheben“, heißt es von Seiten der Deutschen Telekom.[1] Es darf hier aus Sicht der Verbände keinesfalls dazu kommen, dass sich die Regulierungsbehörde von der Deutschen Telekom zu (weiteren) Zugeständnissen nötigen lässt. „Die Bundesnetzagentur muss sich strikt an ihre Zusagen gegenüber Brüssel halten – hier steht sie klar im Wort“, unterstreichen Albers, Grützner und Heer. „Der Ablauf dieses unsäglichen Verfahrens, das seit rund eineinhalb Jahren wichtige Ressourcen bindet, zeigt ganz deutlich: Wer den direkten Zugang zur ‚letzten Meile‘ opfert, setzt den Wettbewerb aufs Spiel – und damit auch die Erfolgsgeschichte der Liberalisierung des deutschen TK-Markts.“ Jetzt werde es darauf ankommen, dass die Ersatzprodukte, die die Telekom den Wettbewerbern für den wegfallenden Zugang anbieten muss, qualitativ und preislich Wettbewerb ermöglichen und damit verbraucherfreundliche Angebotsvielfalt sichern – so, wie es die EU-Kommission gefordert hat.

„Auch nach Veröffentlichung des Vectoring-II-Beschlusses besteht weiter keine Planungssicherheit, da von Klagen der Wettbewerber gegen diese Entscheidung ausgegangen werden muss. Das ist allen Beteiligten von Beginn des Verfahrens an klar gewesen“, konstatieren Albers, Grützner und Heer.
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