BNetzA führt Konsultation zu Bitstromzugang durch

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA führt Konsultation zu Bitstromzugang durch

Beitragvon News » 16.11.2014 12:43

Die BNetzA hat eine Konsultation zum Entwurf einer Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich Bitstromzugang eingeleitet. Dazu wurde am 12.11.2014 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Konsultation des Entwurfs einer Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich Bitstromzugang

Homann: "Erstmalige regionale Differenzierung trägt stabilem Wettbewerb in einigen Ballungsräumen Rechnung"

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf der Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Bitstromzugangs zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Bitstromzugang ermöglicht Wettbewerbern der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) den Zugang zu deren Netz und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der Telekom erzeugten Breitband-Anschlüsse in eigenem Namen. Bitstromnachfrager werden so in die Lage versetzt, ihren Endkunden auf Basis variabler Qualitäten vor allem xDSL- und VDSL-, zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und Breitbanddienste anzubieten.

"Mit dem vorliegendem Entwurf sollen auch im Hinblick auf den aktuellen Netzumbau Voraussetzungen für eine geeignete Regulierung geschaffen werden, sodass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen können. Die angestrebte regionale Differenzierung eines Teilmarktes trägt der Tatsache Rechnung, dass in einigen Ballungsräumen stabiler Wettbewerb herrscht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In sachlicher Hinsicht wurden zwei Märkte definiert: ein Markt, der eher die Zugangsnetze betrifft (Layer-2-Bitstromzugang), und ein Markt, der eher auf die Kernnetze zielt (Layer-3-Bitstromzugang). Erstmalig hat die Bundesnetzagentur - nach genauer Analyse der wettbewerblichen Entwicklungen auch auf regionaler Ebene - einen Vorleistungsmarkt subnational abgegrenzt.

Im Hinblick auf den Layer-3-Bitstromzugangsmarkt werden 15 Großstädte als nicht mehr regulierungsbedürftig angesehen: Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass das komplementäre Layer-2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist.

"Das im Konsultationsentwurf gewählte Vorgehen stellt aus meiner Sicht einen differenzierten Regulierungsansatz dar, der die Interessen aller Marktteilnehmer angemessen berücksichtigt", betonte Homann. Die Bundesnetzagentur hat in beide Märkte alle xDSL-Infrastrukturen und Glasfaseranschlussinfrastrukturen einbezogen. Der Layer-3-Bitstromzugangsmarkt umfasst auch die TV-Kabelnetzinfrastruktur. Die Marktanalyse führte auch unter Einbeziehung der Entwicklungen auf den korrespondierenden Endkundenmärkten zu dem Ergebnis, dass die Telekom auf beiden Märkten, dem nationalen Layer-2-Bitstromzugangsmarkt und dem subnationalen Layer-3-Bitstromzugangsmarkt - mit Ausnahme der genannten 15 Städte - als das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anzusehen ist.

Der Konsultationsentwurf ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember 2014 abgegeben werden.
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Re: BNetzA führt Konsultation zu Bitstromzugang durch

Beitragvon News » 18.11.2014 18:51

Die Lobbyverbände der Telekom-Mitbewerber sehen die Vorlage sehr kritisch, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 17.11.2014 hervorgeht:

BREKO und VATM warnen vor Einstieg in regionalisierte Regulierung

Mit großer Sorge reagieren Deutschlands führende Breitbandverbände auf den Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Vorprodukt-Bereich Bitstromzugang erstmals eine regionale Differenzierung vorzunehmen. Der Einstieg in eine solche regionalisierte Regulierung ist aus Sicht der Verbände ein Dammbruch und macht Deutschland beim Breitbandausbau noch kleinteiliger. Die Auswirkungen dürften weit über das konkrete Vorleistungsprodukt hinausgehen und könnten schon bald auch die wichtigste aller Vorleistungen, den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), betreffen. Auch die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 15 Städte dürfte nicht von Dauer sein. Das bedeutet für die Zukunft eine ständige Planungsunsicherheit, die Investoren abschreckt.

Neben dem Ausbau eigener Glasfasernetze mieten Wettbewerber der Deutschen Telekom auch den Bitstrom-Zugang zum Netz des Ex-Monopolisten, um ihren Endkunden Breitbandprodukte anbieten zu können. Die Regulierungsbehörde plant laut ihrem vor wenigen Tagen veröffentlichten Entwurf, die Deutsche Telekom in 15 Städten aus der Regulierung beim IP-Bitstromprodukt (Layer-3-Ebene) zu entlassen. Damit kann sie hier alleine die Mietpreise und Zugangsbedingungen festlegen.

Dabei sollte der Plan beim Breitbandausbau in Deutschland ein gemeinsames, konstruktives Vorgehen der Wirtschaft sein. „Wenn wir den Breitbandausbau hierzulande wirklich voranbringen wollen, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung aller Marktteilnehmer. Gestern haben wir noch während eines Termins im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verdeutlicht, dass nur alle gemeinsam den Breitbandausbau hierzulande voranbringen können“, sagt VATM-Präsident Martin Witt. Es dürfe keine einseitige Bevorzugung von Unternehmen geben. „Unsere Chance ist der regionale Ausbau der Netze“, so Witt. Die Regionalisierung von Regulierung mache die Sache nicht besser, sondern noch viel komplizierter.

BREKO-Präsident Ralf Kleint warnt vor einer Ausweitung der von der Bundesnetzagentur vorgestellten, regionalisierten Regulierung auch auf die „Mutter aller Vorleistungen“ – den physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der so genannten „letzten Meile“. „Die Entscheidung der Bonner Regulierungsbehörde ist ein Dammbruch – und damit ein gefährliches Signal für den gesamten Telekommunikationsmarkt“, sagt Kleint. „Wenn Wettbewerber der Deutschen Telekom in bestimmten Städten sowie Ballungsräumen künftig außen vor bleiben, werden der Telekom erhebliche Spielräume eingeräumt. Sobald sie diese Spielräume nutzt, werden Vielfalt und Wettbewerb in Deutschland massiv eingeschränkt werden. Die Folge wird letztlich auch ein ausbleibender Breitbandausbau im ländlichen Raum sein, da die Investitionsmittel fehlen.“

„Wenn wir so weiter machen, werden wir die Ausbauziele der Bundesregierung kaum noch erreichen können“, befürchten BREKO-Präsident Ralf Kleint und VATM-Präsident Martin Witt. Die Entlassung der Telekom aus der Regulierung in einem Teilbereich werde Schritt für Schritt zu Nachteilen für Verbraucher und Wirtschaft führen. Die Schere zwischen Land und Stadt könnte noch viel größer werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun in 15 Städten – entgegen des vorangegangenen Beschlusses der Bundesnetzagentur – der Ex-Monopolist aus dieser Bitstrom-Regulierung entlassen werden solle.

Dr. Karl-Heinz Neumann vom renommierten WIK-Institut hat erst vor kurzem in einem Gutachten zum Thema „Regionalisierung der Regulierung“ festgestellt, dass sich die grundlegenden Voraussetzungen, die den damaligen BNetzA-Marktanalysen zugrunde lagen, nicht so verändert hätten, „als dass eine geänderte Entscheidung nahe läge“. „Im Gegenteil, insbesondere für den Bitstrom-Zugangsmarkt haben sich die Perspektiven für Wettbewerb eher verschlechtert und werden dies in den nächsten Jahren weiter tun“, heißt es in dem WIK-Gutachten. BREKO und VATM halten Erwägungen zur Einführung einer regionalisierten Regulierung – gegen wissenschaftlichen Rat – daher für verfehlt.

Hinzu kommt, dass der Leistungsumfang und die Konditionen des angekündigten Ersatzproduktes auf Layer-2-Ebene – dieses muss die Telekom dem Beschluss zufolge ihren Wettbewerbern in den 15 betroffenen Städten zur Verfügung stellen – noch nicht einmal bekannt sind. Das führe zusätzlich zu völlig unnötiger Verunsicherung im Markt, so die Verbandspräsidenten unisono. „Seit Jahren reden wir über ein leistungsstarkes neues Produkt, über das auch Fernsehen wirtschaftlich sinnvoll angeboten werden kann. Die EU fordert das Gleiche, aber es wird von der Telekom nicht bereitgestellt. Hierauf eine Marktanalyse aufzubauen und nicht einmal abzuwarten, wann und wie das Produkt angeboten wird, ist nicht nachvollziehbar“, unterstreichen Kleint und Witt.

Die beiden Verbands-Präsidenten sind sich einig: „Gerade der Wettbewerb in Deutschland ist der Treiber für den Breitbandausbau – insbesondere auch in ländlichen Gebieten.“ Auch wer Glasfasernetze ausbaue, brauche langfristig den Bitstrom als Zugang, wenn er Kunden und Unternehmen nicht nur regional, sondern auch Businesskunden mit verschiedenen, über Deutschland verteilten Standorten versorgen wolle. Es würde daher bei einer regionalen Entlassung der Telekom aus der Bitstrom-Zugangsregulierung ein Schaden für alle mit deutlichen langfristigen Folgen entstehen.

Aus Sicht des BREKO und VATM sollte eine Marktanalyse der Bitstrommärkte erst dann erfolgen, wenn der Layer-2-Bitstrom tatsächlich verfügbar ist und Preise und Akzeptanz am Markt tatsächlich feststehen, das Vorleistungsprodukt also als marktfähig anerkannt ist.

Das Gutachten des WIK finden Sie unter:

http://www.brekoverband.de/mediathek/studien-gutachten-praesentationen/
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