Kabel Deutschland weitet Drosselung auf Altverträge aus

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Kabel Deutschland weitet Drosselung auf Altverträge aus

Beitragvon spokesman » 29.10.2014 19:45

Wie golem.de heute berichtet weitet Kabel Deutschland die Drosselung und Volumenbeschränkung nun auch auf Altverträge aus.

Kabel-Deutschland-Sprecher Maurice Böhler gibt sich gegenüber golem.de als ein "Verbesserer" des Telekommunikationsmarktes und begründet dies unter anderem mit den AGBs, welche nun für Kabel Deutschland Bestandskunden mit Verträgen vor 2009 gültig sind. Somit greift die Filesharing-Regelung für einen größeren Kreis an Menschen gem. den Kabel Deutschland Konditionen bereits ab 10GB pro Tag, aktuell soll jedoch erst ab 60GB gedrosselt werden.

Hat ein Kunde die Volumengrenze erreicht, erlebt er sein blaues Wunder, denn es wird von 100Mbit/s auf 100Kbit/s gedrosselt. Unter ISDN Niveau kann dies wohl als de facto Abschaltung des Anschlusses gesehen werden.

Ein Blick in die AGB's zeigt wie es um die Netzneutralität und Transparenz bestellt ist:

Kabel Deutschland AGB - Telefon und Internet hat geschrieben:2. ÜBERTRAGUNGSGESCHWINDIGKEIT
Um allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitband­kabelnetz zu bieten, nutzt Kabel Deutschland folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen:
a.) An den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch Gesamt-Verkehrs- volumenmessungen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, ist Kabel Deutschland berechtigt, in den betroffenen Netzsegmenten den Verkehr zur Sicherung der Servicequalität folgendermaßen zu priorisieren: 1.) Zeitkritische Anwendungen (z. B. Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten Vorrang vor allen anderen Anwendungen, 2.) alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network) haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungs­ geschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren. Lediglich wenn hierdurch Engpässe nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit für vorrangig transportierte Anwendungen, nur zuletzt auch für zeitkritische Anwendungen möglich.

vllt. könnte man diesen Punkt mit anderen Anbietern vergleichen, ich nehme an, dass andere Anbieter ähnlich verfahren. Natürlich führt dieser Umstand auf der anderen Seit zur Frage wie leistungsfähig die Kopfstationen und die Segmente in Richtung Anbieter ausgebaut sind. Die aktuelle Debatte lässt darauf schließen, dass dieser Ausbau in einem unzureichendem Maß verläuft oder die Drossel einfach willkürlich, da nicht nachweisbar gewählt wurde.

Kabel Deutschland AGB - Telefon und Internet hat geschrieben: b.) Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungs­geschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselbenTages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
c.) Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder aufgrund neuer Anwendungen und/oder derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsverhaltens erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können.
ich frage mich warum man es so auf file-sharing abgesehen hat, vllt. weil man hier versucht Interessen von Dritten zu vertreten (als Gedankenspiel..)? Weiter müsste KD bei One-Click-Hoster und Net-News eine ausgeweitete Analyse des Datenverkehrs vornehmen um hier tätig zu werden, dies wirft natürlich weitere Fragen auf.

(Die AGBs wurden am Tage der Beitragserstellung abgerufen, die Quelle ist Kabel Deutschland.)
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Zurück zu Neuigkeiten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 4 Gäste