BNetzA: Verbesserte Rahmenbedingungen für Alternativprovider

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA: Verbesserte Rahmenbedingungen für Alternativprovider

Beitragvon spokesman » 17.07.2014 21:21

Die BNetzA hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, welche es alternativen Anbietern ermöglicht die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern zu erwirken, wenn ein Ort nicht mindestens über 30Mbit/s im Downloadbereich verfügt. Bisher lag diese Grenze bei 1Mbit/s. Erreicht werden soll hier eine Verlagerung des Einspeisepunktes näher zum Kunden.

Weiter soll es möglich sein die Telekom unter bestimmten Bedingungen zu einer Verlaufsänderung der Anschlussleitung zu verpflichten. Die Kosten trägt hierbei der Wettbewerber. Wesentliche Voraussetzung ist hier die anschließende Übertragung hoher Bandbreiten.

Nach langer Suche hab ich die PM auch auf der Website der BNetzA gefunden.

golem.de berichtet heute bereits von den verbesserten Rahmenbedienungen.
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Re: BNetzA: Verbesserte Rahmenbedingungen für Alternativprov

Beitragvon News » 20.07.2014 13:23

Hier noch die Original-Pressemitteilung der BNetzA vom 17.07.2014:

Bundesnetzagentur verbessert Rahmenbedingungen für Breitbandausbau durch alternative Anbieter
Homann: "Flächendeckende Breitbanderschließung bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Netzbetreiber"

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Entscheidung über die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau veröffentlicht. Alternative Anbieter erhalten künftig bessere Zugangsmöglichkeiten zur "„letzten Meile“ "der Telekom, der sog. Teilnehmeranschlussleitung, um den Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Gebieten vorantreiben zu können. Damit erhalten die Wettbewerber der Telekom zugleich bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen für den Breitbandausbau zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können.

"Mit der heutigen Entscheidung verfolgen wir unsere Linie, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau fortzuentwickeln und zu verbessern, konsequent fort. Dabei haben wir den steigenden Bandbreitenbedarf in den kommenden Jahren berücksichtigt", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Die Entscheidung hebt im Grundsatz die bisherige Grenze von 1 Mbit/s für die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern auf dem sog. Verzweigungskabel – das allerletzte Stück Kupferkabel zwischen einem bestehenden Kabelverzweiger und den Endkunden – und von Schaltverteilern deutlich auf 30 Mbit/s an. Zugangspunkte zur "letzten Meile", wie der Schaltverteiler und der zusätzliche Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel, ermöglichen eine Verlagerung des DSL-Einspeisepunktes näher zum Endkunden hin und damit die Erreichung deutlich höherer Bandbreiten. Außerdem ist vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese tauglich für die Übertragung hoher Bandbreiten zu machen. Eine Möglichkeit zur Änderung der Signalrichtung bei der Übertragung von DSL konnte aufgrund der Gefahr von Störungen im Netz nicht angeordnet werden. Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur zudem darauf geachtet, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom nicht den Einsatz der Vectoring-Technik behindern.

"Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis", so Homann weiter.

Die Entscheidung ist in einem sog. Anordnungsverfahren ergangen. Weil sich die Unternehmen EWE Tel und Telekom nicht vertraglich auf verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz zwecks Breitbandausbaus in ländlichen Gebieten einigen konnten, hatte die EWE Tel im Mai die Bundesnetzagentur auf Anordnung des Netzzugangs angerufen. Über das konkrete Verhältnis der beiden Unternehmen hinaus kommt der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu; andere Wettbewerber können sich die neuen Zugangsbedingungen künftig ebenfalls anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen.

Der Tenor der Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
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Re: BNetzA: Verbesserte Rahmenbedingungen für Alternativprov

Beitragvon News » 20.07.2014 13:26

In einer gemeinsamen Pressmitteilung vom 17.07.2014 begrüßen die Verbände BREKO und VATM die Entscheidung der BNetzA:

Ab September: Mehr Breitband in der Fläche durch innovative technische Lösungen

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), den alternativen Netzbetreibern in Deutschland verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen für den Ausbau mit Highspeed-Breitbandanschlüssen in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen. Die Bonner Regulierungsbehörde hatte gestern entschieden (Az.: BK3e-14/018), dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern ab 1. September dieses Jahres bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL – der so genannten „letzten Meile“) zur Verfügung stellen muss. Damit können die alternativen Netzbetreiber ihre aktive Technik nun näher zum Verbraucher bringen, so dass über die verbleibende – und dann um einiges kürzere – Kupferstrecke deutlich höhere Bandbreiten realisiert werden können.

BREKO-Präsident Ralf Kleint und VATM-Präsident Peer Knauer loben gleichermaßen den Einsatz ihres gemeinsamen Mitgliedsunternehmens EWE TEL, das diese wegweisende Entscheidung überhaupt erst angestrengt hatte. Die Deutsche Telekom hatte die von EWE TEL gemachten Vorschläge zuvor abgelehnt, obwohl sie nicht mit Kosten belastet worden wäre, da der norddeutsche Anbieter die entstehenden Aufwendungen in voller Höhe übernehmen wollte. Daher hatte sich der Oldenburger Netzbetreiber nach erfolglosen Verhandlungen schließlich an die Bundesnetzagentur gewandt, die nun weitestgehend zugunsten von EWE TEL – und damit auch zugunsten des flächendeckenden Breitbandausbaus für Menschen und Unternehmen in Deutschland – entschieden hat.

„Die Bundesnetzagentur hat die Chance ergriffen, den zahlreichen lokalen und regionalen Netzbetreibern in Deutschland neue und innovative Instrumente an die Hand zu geben, um auch unterversorgte und insbesondere ländliche Regionen zu überschaubaren Kosten mit schnellem Breitband versorgen zu können“, betont BREKO-Präsident Ralf Kleint. „Gerade dort, wo individuelle Lösungen vor Ort gefragt sind, investieren die lokalen und regionalen Carrier in den Ausbau mit hochmodernen Glasfasernetzen.“

Sein VATM-Amtskollege Peer Knauer unterstreicht: „Wir können die Breitbandziele der Bundesregierung nur in einem gemeinsamen Kraftakt realisieren. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist daher das richtige Signal für die Zukunft und eine wichtige Weichenstellung im Sinne der Verbraucher.“

Konkret können alternative Netzbetreiber in Deutschland ab September die folgenden wirksamen Verbesserungen für einen beschleunigten Breitbandausbau in Anspruch nehmen:

- Die Errichtung eines zusätzlichen Kabelverzweigers (KVz – die „grauen Kästen“ am Straßenrand) durch die Deutsche Telekom, wenn über den bislang vorhandenen Kabelverzweiger lediglich Bandbreiten von weniger als 30 MBit/s im Down- und 5 MBit/s im Upstream bei den angeschlossenen Haushalten realisierbar sind. Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVz errichten, wenn weniger als 1 MBit/s (Down) beziehungsweise 128 kBit/s (Up) erreicht wurden – eine nicht mehr den politischen Zielen (u.a. 50 MBit/s für alle Haushalte bis 2018) Grenze.

- Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern durch die Deutsche Telekom außerhalb des so genannten „Nahbereichs“ rund um die Vermittlungsstelle (d.h. ab 550 Meter Hauptkabellänge). Bislang war dies nur dann möglich, wenn über die auf dem Hauptkabel folgenden Kabelverzweiger Haushalte nicht mit mindestens 1 MBit/s im Down- / 128 kBit/s im Upstream versorgt werden konnten.

- Das Umlegen von Leitungen beziehungsweise Hausanschlüssen auf einen näher gelegenen Kabelverzweiger. Oft sind Haushalte aus historischen Gründen an einen weit(er) entfernten „grauen Kasten“ angeschlossen, obwohl später ein neuer und näher gelegener Kabelverzweiger im Ort errichtet wurde. Durch das Umlegen werden so in vielen Fällen deutlich höhere Bandbreiten möglich, ohne dass große und teure Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Die beiden führenden Breitbandverbände in Deutschland zeigen sich erfreut darüber, dass für BNetzA-Präsident Jochen Homann eine Blockade des flächendeckenden Breitbandausbaus durch einen einzelnen (großen) Netzbetreiber nicht in Frage kommt. Homann hatte in einer Presseerklärung seiner Behörde betont, der flächendeckende Breitbandausbau könne nicht „von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden“. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher“ hätten „für Verzögerungen“ des Ausbaus mit schnellem Internet in Deutschland „sicherlich kein Verständnis“, die Entscheidung der BNetzA solle daher „unverzüglich umgesetzt“ werden.

Die Bundesnetzagentur hat explizit betont, auch „andere Wettbewerber können sich die neuen Zugangsbedingungen (…) anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen“. Für BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner eine wichtige Botschaft. Die Einschätzung der beiden Verbands-Chefs: „Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Wettbewerb. Unsere Mitgliedsunternehmen werden die verbesserten Möglichkeiten zum Breitbandausbau zahlreich in Anspruch nehmen, um die ambitionierten Breitbandziele der Bundesregierung erreichen zu können.“
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Re: BNetzA: Verbesserte Rahmenbedingungen für Alternativprov

Beitragvon bru62 » 20.07.2014 16:09

KorbanDallas hat geschrieben:http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... s_BKV.html
Danke. Das ist der in der Pressemitteilung der BNetzA genannte Tenor des Beschlusses.

Gruß
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