BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

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BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon News » 25.02.2014 16:08

Die Bundesnetzagentur möchte per Verordnung die Tk-Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten. Außerdem soll der sogenannte Routerzwang entfallen. Das geht aus dieser Pressemitteilung vom 25.02.2014 hervor:

Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen
Bundesnetzagentur will Anbieter zu mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen verpflichten


Homann: "Endkunden sollen Router frei wählen können"

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will. So müssen die Anbieter Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten. Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese z. B. eigene Router nutzen können.

"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Entwurf enthält u. a. die Vorgabe, dass die Anbieter den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört u. a. ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird. Die Anbieter können aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.

Damit der Verbraucher sich bereits vor dem Vertragsschluss schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte wie z. B. Übertragungsraten informieren kann, sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Anbieter für jeden Vertrag ein Produktinformationsblatt erstellen. Ferner sollen die Kunden genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft. Die wesentlichen Inhalte sind im Endkundenvertrag ebenfalls hervorgehoben darzustellen.

"Zur Verbesserung des Anbieterwechsels soll der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden und einen Hinweis erhalten, wo er ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann. Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung", erklärte Homann.

"Schließlich soll der Endkunde mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen. Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen", betonte Homann.

Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 veröffentlicht und intensiv mit der Branche diskutiert hat. Daraufhin erarbeitete die Branche den Entwurf zu einer Selbstverpflichtung. Dieser Beitrag wurde bei der Erstellung des Entwurfs inhaltlich in vielen Punkten berücksichtigt und durch weitere Aspekte ergänzt. Interessierte haben jetzt bis zum 31. März die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der Rechtsverordnung abzugeben. Im Anschluss daran ist für die endgültige Fassung der Transparenz-Verordnung das Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien und dem Deutschen Bundestag herzustellen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden.


Der Verordnungsentwurf steht hier zum Download bereit.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon News » 25.02.2014 16:11

Der Entwurf passt den Anbietern offenbar nicht. Deshalb wird unverzüglich die Lobby in Stellung gebracht. Den Reigen eröffnet der BREKO mit einer Pressemitteilung vom 25.02.2014:

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesnetzagentur zu mehr Transparenz bei Breitband-Anschlüssen. „Die Mitgliedsunternehmen des BREKO werden auch weiterhin einen konstruktiven Dialog mit der BNetzA führen, um sach- und bedarfsgerechte Lösungen für den Verbraucher zu erarbeiten“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Der BREKO bedauert unterdessen, dass die Behörde nicht die Chance wahrgenommen hat, den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitzutragen und auf den Erlass einer eigenen Verordnung zu verzichten. Die Bundesnetzagentur hat erfreulicherweise aber zahlreiche Anregungen der Branche in ihren jetzt vorgelegten Verordnungs-Entwurf übernommen.

Kritisch sieht der BREKO das von der Bundesnetzagentur geplante Messverfahren, das offensichtlich auch weiterhin auf Basis eines (nur sehr begrenzt aussagefähigen) Onlinetests durchgeführt werden soll. Hier hatte die TK-Branche der Bundesnetzagentur einen technisch sinnvolleren Vorschlag gemacht, bei dem die Messung zwischen dem sogenannten Internet Access Device (also dem Modem oder Router) beim Verbraucher und einer definierten Gegenstelle im Backbone des Anbieters vorgenommen wird. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den vom Anbieter zu verantwortenden Netzabschnitt bei der Nutzung des Internet durch den Verbraucher objektiv zu messen – Störeinflüsse auf Seiten des Kunden, aber auch Verzögerungen durch problematisches Routing bei einem Online-Test über das Internet sind damit ausgeschlossen. Damit hätten Kunden auch anbieterübergreifend eine objektive Vergleichsgrundlage.

„Der BREKO wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit dem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur befassen und auf Basis dieses Entwurfs sinnvolle und sachgerechte Verbesserungsvorschläge machen“, kündigt Dr. Stephan Albers an. „Als führender Breitband-Verband in Deutschland stehen wir der BNetzA auch weiterhin als verlässlicher Gesprächspartner zu Verfügung.“
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon News » 25.02.2014 16:13

Auch der BITKOM ist gegen die Verordnung, wie aus dieser Pressemitteilung vom 25.02.2014 hervorgeht:

BITKOM und SRIW bedauern Absage der Bundesnetzagentur an Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz im Breitbandmarkt

- Verordnungsentwurf bedeutet mehr Bürokratie statt mehr Transparenz für die Verbraucher

Die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Initiative der deutschen Telekommunikationsbranche zur Steigerung der Endkundentransparenz im Breitbandmarkt nicht zu unterstützen, stößt beim Hightech-Verband BITKOM und beim Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) auf Unverständnis. Die geplante Selbstverpflichtung hätte aus BITKOM-Sicht ein im europäischen Vergleich einmaliges Transparenzniveau für die Verbraucher bei breitbandigen Internetzugängen geschaffen. „Die Ablehnung ist vor allem deshalb überraschend, weil die Bundesnetzagentur die deutschen Netzbetreiber noch im Mai 2013 ersucht hat, die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erhöhen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Branche hat eine Selbstregulierung in bisher nicht dagewesenem Umfang angeboten.“ Der Geschäftsführer des SRIW, Patrick von Braunmühl, sagt: „Die Ablehnung des Branchenangebots einer effektiven Selbstverpflichtung ist eine verpasste Chance, die Eigenverantwortung der Branche zu stärken.“

So hätten die Vorschläge erstmals eine über alle Netztechnologien hinweg vergleichbare Aussage über die tatsächlich erreichten Bandbreiten im Festnetz ermöglicht. Im Mobilfunk würde die Kombination bundeseinheitlicher, objektiver Messverfahren mit individuellen Messmöglichkeiten der Endkunden über eine anbieterübergreifende Smartphone-App das Transparenzniveau bezüglich der Netzqualität ebenfalls ganz erheblich verbessern.

Stattdessen setzt die Bundesnetzagentur nun auf einen Verordnungsentwurf, der zwar vielfältige Anregungen aus der Selbstverpflichtung aufgreift, in entscheidenden Punkten aber hinter sie zurückfällt. So setzt die Bundesnetzagentur offensichtlich weiter auf die nur sehr begrenzt aussagefähigen Onlinetests zur Messung der Netzqualität und plant teilweise sehr bürokratische Regelungen zu Meldepflichten der Unternehmen. Dazu kommen Umsetzungsfristen, die so nicht zu erfüllen sind. Rohleder: „Es ist zu befürchten, dass die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur zu mehr Bürokratie statt mehr Transparenz für die Verbraucher führt.“ An der Anhörung der Bundesnetzagentur zum Verordnungsentwurf wird sich die Branche konstruktiv beteiligen, um den eingeschlagenen Weg zu mehr Transparenz im Endkundenmarkt weiterzugehen.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 25.02.2014 16:29

Ich denke, wir sollten das Recht zur Stellungnahme wahrnehmen und den Verordnungsentwurf aus Verbrauchersicht kritisch und konstruktiv bewerten. Deshalb bitte ab sofort Gedanken und Stichpunkte hier posten. Vielen Dank.

Gruß
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon Fehler20 » 25.02.2014 17:40

Zwei Gedanken:
- was ist ein Zwangsmodem? Zählen hier auch die (reinen) Kabelmodems/ONTs von Unitymedia/Telekom usw. dazu (ok, heute gibt's eher seltener reine Kabelmodems, für FTTH schon eher)?
- Wie sieht es mit der Nachweisbarkeit von Fehlern/Wahl des korrekten Routers aus? Wie will man dem Verbraucher transparent klar machen, was für ein Endgerät er braucht (ADSL1, ADSL2+ mit ohne DPBP, Annex B/J, VDSL mit und ohne Vectoring). Eine vollständige Liste wird nicht möglich sein, reicht hier eine Kompatibilitätsliste (wenn da die Hausmarke+FritzBox+ vlt. noch 1-2 andere draufstehen sollte das zu 99% allen reichen)? Es gibt leider immer noch Leute, die nutzen 10 Jahre alte Modem von wegen ging schon immer. Einerseits kann natürlich ein Modem, welches nur ADSL1 kann, mit Sicherheit kein VDSL. Bei Annex J Anschlüssen wird das aber schon schwerer zu erkennen/zu erklären und hier müsste die Telekom dann vom Kunden verlangen könne, sich ein neues Modem zu kaufen, obwohl sich vielleicht von der Geschwindigkeit nur minimal was getan hat (=> fehlende Nachvollziehbarkeit/der Provider will mich doch nur abzocken). Z.B. Speedport W701/702 und Annex J.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon rezzler » 25.02.2014 20:25

Ich hab jetzt nur den Text hier durchgelesen, nicht den genauen Entwurf.
Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen
Bundesnetzagentur will Anbieter zu mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen verpflichten


Homann: "Endkunden sollen Router frei wählen können"

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will. So müssen die Anbieter Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden.

"Nach Möglichkeit"...
Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten.

Bin ich zu nerdig, wenn ich meine, das das jeder im Modem selbst auslesen kann?
Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese z. B. eigene Router nutzen können.

Großes Plus!

"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Klingt nach ner einfachen Seite im jeweiligen Kundencenter.

Der Entwurf enthält u. a. die Vorgabe, dass die Anbieter den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört u. a. ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird.

Und wieder ein paar Steuergelder mehr ausgegeben.
Die Anbieter können aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.

Eigene Messverfahren wären einerseits genauer, würden andererseits bei Problem zwischen verschiedenen Netzanbietern aber versagen. Die Darstellung ist ok, aber meiner Meinung nach nicht unbedingt nötig.

Damit der Verbraucher sich bereits vor dem Vertragsschluss schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte wie z. B. Übertragungsraten informieren kann, sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Anbieter für jeden Vertrag ein Produktinformationsblatt erstellen. Ferner sollen die Kunden genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft.

Klingt nach einer sehr unübersichtlichen Tabelle.

Die wesentlichen Inhalte sind im Endkundenvertrag ebenfalls hervorgehoben darzustellen.

Dagegen, da auch die "unwesentlichen" Inhalt mit im Vertrag stehen und daher dazugehören bzw. Probleme verursachen können.

"Zur Verbesserung des Anbieterwechsels soll der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden und einen Hinweis erhalten, wo er ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann. Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung", erklärte Homann.

Meine MVLZ ist seit etlichen Jahren abgelaufen ;) Würde das Wechseln wahrscheinlich in der Tat ankurbeln. Ob das aber sinnvoll ist ist eine andere Frage.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon spokesman » 25.02.2014 21:40

BNetzA hat geschrieben:"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Entwurf enthält u. a. die Vorgabe, dass die Anbieter den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört u. a. ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird. Die Anbieter können aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.
Was soll der Verbraucher dann mit dieser Information anfangen? Was kann er heute mit dieser Information anfangen und was kann er künftig mit dieser Information anfangen? Wichtig für den Verbraucher ist sicherlich was vor der Schaltung eines Anschlusses möglich ist, dies sollte eine möglichst genaue Angabe sein. Oftmals ist es ja so, dass ein Kunde z.B. 50Mbit/s bucht, jedoch nur 45Mbit/s oder etwas in der Art erhält. Die Frage ist ob er nun z.B. in einen 25Mbit/s Tarif gesteckt wird oder aber einen geringeren Preis zahlen muss. Ich frage mich ehrlich gesagt, was wirklich am Ende für den Kunden stehen bleibt, gerade an diesem Punkt könnten wir ansetzen.

Zum Thema Routerzwang und Herausgabe der Logindaten kann ich die BNetzA heute nur loben - sehr gut!

Mehr möchte ich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen (möchte erst den Entwurf komplett lesen..), die BNetzA stellt den 18 seitigen Bericht als Entwurf "Entwurf einer Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und zusätzlicher Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt"(pdf, 471KB) zur Verfügung, enthalten ist hier auch die Motivation für diesen Vorstoß. Bis zum 31.03.2014 haben wir Zeit hierzu Stellung zu nehmen, einige Punkte können wir sicher zur Jahreshauptversammlung besprechen - der Kern der Diskussion sollte nach meiner Auffassung aber hier stattfinden, jeder ist dazu eingeladen.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon News » 28.02.2014 16:27

Auch der BUGLAS hat seine Meinung in einer Pressemitteilung vom 25.02.2014 dargelegt:

BUGLAS sieht Transparenz - Entscheidung der Bundesnetzagentur zwiespältig
Glasfaserverband bedauert Ablehnung des Entwurfs einer Branchenselbstverpflichtung, will sich aber konstruktiv mit Verordnungsentwurf befassen

Mit gemischten Gefühlen hat der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) die Entscheidung der Bundesnetzagentur aufgenommen, den Entwurf einer Branchenselbstverpflichtung für mehr Transparenz für die Verbraucher abzulehnen. Der Regulierer will stattdessen mit einer Verordnung mehr Licht in Leistungsumfang und Vertragskonditionen bringen. Nach Ansicht des BUGLAS finden sich zwar verschiedene Anregungen aus der Branchenselbstverpflichtung im nun veröffentlichten Verordnungsentwurf wieder. Dabei bleibe aber das Branchenangebot, ein technologieneutrales Messverfahren einzuführen, außen vor. Zudem beinhalte der Verordnungsentwurf teilweise sehr bürokratische und aufwändige Verpflichtungen für TK-Anbieter.

„Die Telekommunikationsbranche hatte als Reaktion auf die im vergangenen Jahr von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Transparenz-Eckpunkte mit hohem Engagement und in äußerst kurzer Zeit ihren Entwurf für eine Selbstverpflichtung erarbeitet“, erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Zielsetzung der Selbstverpflichtung war es, mit einem branchenweit einheitlichen, technologieneutralen Messsystem und einem erweiterten Informationsangebot ein auch im internationalen Vergleich einmaliges Transparenzniveau für die Endverbraucher auf den Telekommunikationsmärkten zu erreichen. Dabei hatten wir vorgeschlagen, die Bundesnetzagentur intensiv in die notwendigen Spezifizierungs- und Umsetzungsprozesse mit einzubeziehen. Wir bedauern es, dass der Regulierer auf das Angebot der Branche nicht eingeht und stattdessen mit einer Verordnung tätig werden will.“

Kritisch sieht der BUGLAS im nun vorgelegten Verordnungsentwurf die teilweise sehr bürokratischen und mit hohen Aufwänden verbundenen Veröffentlichungsverpflichtungen und Meldepflichten der TK-Unternehmen gegenüber der Bundesnetzagentur. So sollen beispielsweise Produktinformationsblätter von nicht mehr vermarkteten Produkten noch etliche Monate abrufbar sein. „Nicht zu erfüllen sein dürfte die in der Verordnung enthaltene Umsetzungsfrist von nur drei Monaten“, so Heer.

Positiv bewertet der Glasfaserverband, dass die Bundesnetzagentur verschiedene Anregungen aus dem Angebot der Branchenselbstverpflichtung im Verordnungsentwurf aufgegriffen hat. „Wir halten es für sinnvoll, dass der Regulierer augenscheinlich einen neuen Speedtest zur Ermittlung der an einem Breitbandanschluss verfügbaren Bandbreiten entwickeln lassen will“, sagt der BUGLAS - Geschäftsführer. „Dieser wird zwar in seiner Aussagekraft hinter dem von der Branche vorgeschlagenen Messverfahren zurückbleiben, aber wohl zumindest die methodischen Schwächen der bisherigen von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebenen Messstudien vermeiden.“ Der BUGLAS wird den Verordnungsentwurf intensiv prüfen und bewerten und sich im heute beginnen den Konsultationsverfahren konstruktiv mit dem Entwurf auseinandersetzen.
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 06.03.2014 20:18

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) hat am sich 04.03.2014 mit einer bei portal-21.de verbreiteten Meldung wie folgt geäußert:

DVPT begrüßt Verordnungsentwurf der BNetzA zu mehr Transparenz für Verbraucher bei Breitbandanschlüssen

Der von der BNetzA vorgelegte Verordnungsentwurf für mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen stärkt die Rechte für Verbraucher und Nutzer. Die von der BNetzA im letzten Jahr durchgeführte Messstudie hat gerade in den mittleren Bandbreiten für normale Nutzer die größten Abweichungen zwischen angebotener und tatsächlich erzielter Bandbreite offengelegt. Insbesondere die “Bis-zu”-Angabe und die teilweise irrführende Werbung hat hier nicht zu einer klaren Preis-/Leistungsangabe geführt. Hier sieht der DVPT auch den größten Handlungsbedarf für mehr Transparenz.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) begrüßt das Maßnahmenpaket zum Schutz der Verbraucher und sieht nun die Möglichkeit, die Rechte der Nutzer weiter zu stärken. Eine wichtige auch vom DVPT vorgeschlagene Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Darstellung der erzielten Bandbreiten z. B. über das Kundencenter des Anbieters, die dann mit eigenen Messungen über entsprechende Tools verglichen werden kann. Darauf basierend ist sicherlich auch sehr intensiv zu klären, wann der Kunde dann Ansprüche aus nicht erreichten Bandbreiten ableiten kann.

Insgesamt ist die bessere Aufklärung und Information des Kunden über Vertragsinhalte zu begrüßen und trägt, wie die freie Wahl des Routers, zu einem selbstbestimmteren Handeln des Kunden und damit auch zu mehr Wettbewerb und besseren Angeboten bei.


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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 27.09.2014 14:27

Im finalen Entwurf der Transparenzverordnung der BNetzA ist der Abschied vom Routerzwang nicht mehr enthalten, wie am 24.09.2014 golem.de meldet.
"Demnach müssen Internetprovider ihre Kunden vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf""., heißt es im Bericht.

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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 27.09.2014 15:03

Der BNetzA-Entwurf sei noch nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt, berichtet am 26.09.2014 onlinekosten.de. "Nach wie vor gelte: Kunden sollen ab 2015 selbst den Router wählen können.", heißt es im Artikel.

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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon Dino75195 » 01.10.2014 12:38

Hier noch gute Infos zum Thema

Bundesnetzagentur antwortet auf Protestschreiben zum Thema Zwangsrouter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 05114.html

Ich hab nichts anderes erwartet von der Bundesnetzagentur...

Gruß Robert
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"Schnelleres DSL in Weichs und allen Ortsteilen"
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 19.10.2014 14:49

Im Frühjahr 2015 soll nun ein Gesetz zur Änderung des TKG kommen, in dem auch die Abschaffung des Routerzwangs geregelt sein soll. Das berichtet am 02.10.2014 golem.de. "Die Abschaffung des Routerzwangs erfordert eine Festlegung des Netzabschlusspunktes. Diese Festlegung kann nur durch ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfolgen, nicht durch eine Verordnung (wie beispielsweise die TK-Transparenzverordnung). Die Diskussionen über die Festlegung des Netzabschlusspunktes im TKG laufen derzeit. Das BMWi wird 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des TKG vorlegen. Darin soll unter anderem die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt werden, den sogenannten Routerzwang abzuschaffen.", wird das BMWi zitiert.

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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon spokesman » 19.10.2014 19:25

Bei der Gelegenheit könnte man mit einer weiteren Änderung den "funktionalen Internetzugang" definieren oder die Netzneutralität (deutlicher) verankern.

Die Frage die hier offen bleibt: warum fällt der Routerzwang, welche Interessengruppe hat sich warum durchgesetzt..? Wurde Aufgrund der Positionierung der Routerhersteller so entschieden oder haben sich tatsächlich Verbraucher und Initiativen durchgesetzt?
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Re: BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

Beitragvon bru62 » 22.08.2015 12:57

Zum Thema "Routerzwang" gibt es Neuigkeiten. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wie golem.de am 13.08.2015 berichtet.

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