BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon News » 11.05.2013 13:21

Im Ergebnis ihrer Messstudie hat die Bundesnetzagentur Eckpunkte festgelegt, um die Transparenz für Breitbandkunden zu erhöhen. Dazu wurde am 10.05.2013 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur plant mehr Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen
Homann: "Deutlicher Handlungsbedarf bei Kundeninformation"

Die Bundesnetzagentur hat heute Eckpunkte zur Förderung der Transparenz insbesondere für Nutzer von Breitbandanschlüssen veröffentlicht. Die Eckpunkte enthalten einzelne Maßnahmen, die die Kundeninformation stark verbessern sollen.

"Wir wollen mit dem heute vorgeschlagenen Maßnahmenpaket die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen deutlich erhöhen. Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur schlägt speziell zu Volumentarifen vor, den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass der Kunde genau weiß, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen einberechnet werden und welche nicht. Diese Informationen müssten auch den Betreibern von Internetvergleichsportalen leicht zugänglich gemacht werden, damit sich der Endkunde dort vor der Entscheidung für einen bestimmten Tarif einfach und transparent informieren kann.

"Defizite beim Thema Transparenz bestehen aber nicht nur bei Volumentarifen, sondern gleichermaßen bei fast allen mobilen und stationären Breitbandanschlüssen. Hier sehen wir deutlichen Handlungsbedarf insbesondere bei der Information des Endkunden über die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate seines konkreten Breitbandanschlusses", betonte Homann.

In ihrer am 11. April veröffentlichten Messstudie hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg die Nutzer oft nicht die Bandbreite gemessen haben, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde.

Die parallel durchgeführte Untersuchung der Vertragsinhalte hatte ergeben, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen. Der Kunde weiß damit nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein regulärer Prozess, dem Endkunden aktiv einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten.

"Wir schlagen vor, dass der Endkunde in einem Kundeninformationsblatt schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird. Außerdem sollten die Anbieter nach der Schaltung eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses die tatsächlich vor Ort verfügbare Datenübertragungsrate nachmessen. Das Ergebnis sollte dem Endkunden mitgeteilt werden. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Datenübertragungsrate sollten die Anbieter über mögliche Entschädigungs- und Erstattungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte informieren", sagte Homann.

Neben der verständlichen Darstellung von Leistungsangaben durch den Anbieter sollten Endkunden außerdem die Möglichkeit erhalten, kostenlos selbst die Qualität ihres Anschlusses in einem vergleichbaren und transparenten Messverfahren zu kontrollieren. "Wir hoffen, dass hierdurch Vertragstreue langfristig zu einem wichtigen Bestandteil der Kundenentscheidung wird", so Homann. "Allgemein zugängliche und verständlich aufbereitete Messdaten können den Endkunden außerdem schon im Vorfeld einer Produktentscheidung darüber informieren, mit welcher Dienstequalität er voraussichtlich rechnen kann."

Ergänzend schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Schutzvorkehrungen, die für Nutzung von mobilen Datendiensten im EU-Ausland gelten, auch auf nationale mobile Datendienste anzuwenden. Zur Verbesserung des Anbieterwechsels sollten allen Endkunden zudem in ihrer monatlichen Rechnung Informationen über die aktuell gültigen Laufzeiten ihres Vertrags und Hinweise zum Ablauf des Anbieterwechsels zur Verfügung gestellt werden.

Die "Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren" sowie die Ergebnisse der Messstudie und der Prüfung der Telekommunikationsverträge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Anbieter, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können bis zum 2. September 2013 zu den Eckpunkten Stellungsnahmen abgeben. Danach wird die Bundesnetzagentur über die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden.


Die Eckpunkte stehen hier zum Download bereit.
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon spokesman » 11.05.2013 13:53

BNetzA hat geschrieben:Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung
soll das jetzt ein Witz sein oder was? Wissen die wie der Begriff Flatrate entstanden ist? An jeder erdenklichen Stelle lässt die BNetzA Begriffshygiene vermissen. Es sind neu eingeführte Volumen- oder gar (in Vorbereitung) Dienst-Tarife und keine Flatrate-Tarife.

Ein weiteres Problem hab ich mit der Darstellung der Messverfahren, es soll alles gut sein wenn der Kunde wirklich sieht wie schlecht es um seinen Breitbandanschluss bestellt ist? "Was soll er dann machen liebe BNetzA, führen Sie doch mal ein Satz logisch bis zum Ende". Ich gehe davon auf, dass der Kunde den Bruchteil seines bestellten und beworbenen Anschlusses einschließlich der Angabe "bis zu" sieht und dann nicht wechseln kann weil keine bessere Möglichkeit zu Verfügung steht oder aber zum Anbieter geht und ihm sagt "mach doch mal 5€ billiger du lieferst ja nur bis zu.." genau - darauf kann sich der Kunde dann berufen..

Noch etwas schizphrenes an dieser Stelle:
BNetzA hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur schlägt speziell zu Volumentarifen vor, den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Außerdem sollte sichergestellt sein
Der Kunde soll selbst seine Leitung messen um festzustellen, dass der Anschluss nicht die geforderte Leistung bringt und er eigentlich mehr zahlt als geliefert wird. Auf der anderen Seite soll er über sein Volumen informiert werden und natürlich auch Meldung bekommen wenn er welches zu den Kosten von xy dazu buchen kann? Es ist also nicht möglich dem Kunden von Beginn an zu sagen welche Leistung er erwarten kann, es ist aber sehr wohl möglich ihn über seinen Trafic zu informieren am besten noch nach Websites aufgeschlüsselt..

Wir sehen doch in der derzeitigen Diskussion, dass selbst die Anschlüsse die die Leistung nicht erbringen sich wirtschaftlich nicht mehr rechnen, daher ja die Einführung der Volumentarife oder nicht? Wieso fängt die BNetzA nicht mal an bei den Anbietern zu schauen was da Sache ist, wieso geht es hier immer als erstes zum Bürger, wenn ich ein Kabel hab kann ich eigentlich immer von 2 Seiten messen was ankommt, wieso greift man die Daten nicht bei der Telekom ab, da ist es wesentlich leichter und man muss den Ottonormalbüger nicht mit Arbeit des Anbieters und der BNetzA belasten - macht endlich eure Arbeit, ihr werdet nach der Aufbereitung der Daten sehen, dass Handlungsbedarf besteht..

BNetzA hat geschrieben:Anbieter, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können bis zum 2. September 2013 zu den Eckpunkten Stellungsnahmen abgeben.
Und wieder werden wir sehen wie gut die Arbeit in den finanziell und personell aufgepumpten Verbänden der Industrie läuft, wenn sich auf der anderen Seite einige Bürger oder Verbraucherverbände einbringen steht hier wieder der gute alte David dem Goliath gegenüber.
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon grapevine » 13.05.2013 10:21

spokesman hat geschrieben:
BNetzA hat geschrieben:Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung
soll das jetzt ein Witz sein oder was? Wissen die wie der Begriff Flatrate entstanden ist? An jeder erdenklichen Stelle lässt die BNetzA Begriffshygiene vermissen. Es sind neu eingeführte Volumen- oder gar (in Vorbereitung) Dienst-Tarife und keine Flatrate-Tarife.


Das scheint mir auch ein sich ständig wiederholender Punkt zu sein, an dem man sich völlig unnötig abarbeitet. Eine Flatrate beschreibt eine Vertragskonstruktion, bei der man eine definierte Leistung zum festen Preis erhält. Entscheidend ist, dass der Preis nicht nutzungsabhängig ist. Mehr gibt der Begriff nicht her.

Natürliche oder vertragliche Einschränkungen gibt es in so ziemlich allen anderen Feldern, in denen man als Verbraucher mit Pauschalpreisen in Kontakt kommt. Man kann also nicht einmal ohne weiteres behaupten, dass eine Drosselung nicht zu erwarten gewesen wäre.

Ich kann irgendwie nicht so recht verstehen, warum man sich so sehr an den Begrifflichkeiten festbeißt. Angenommen, man verbietet die Nutzung des Begriffes für Internet-Tarife mit festem Preis, aber volumenabhängig anderen Leistungsparametern. Dann bekommt das Kind einen anderen Namen und die Party geht weiter. Sind dann alle zufrieden, mit dem grandiosen Pyrrhussieg?
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon spokesman » 13.05.2013 15:45

grapevine hat geschrieben:Ich kann irgendwie nicht so recht verstehen, warum man sich so sehr an den Begrifflichkeiten festbeißt. Angenommen, man verbietet die Nutzung des Begriffes für Internet-Tarife mit festem Preis, aber volumenabhängig anderen Leistungsparametern.

ich rege mich da halt auf weil schon Begriffe wie:
TKG hat geschrieben:"öffentliches Telefonnetz" ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;
Spielraum zur Interpretation lassen und es kann nicht sein, dass erst bei jedem Mist der Bürger erst den Rechtsweg beschreiten muss um Begrifflichkeiten abzuklopfen oder als Alternative mit dem Status Quo leben muss..

Auch die Telekom hatte damals die Internetflatrate ohne Zeit- und Volumeneinschränkung, ohne die Priorisierung (unter Vorbehalt) von Diensten eingeführt. Man hätte doch wenigstens erwarten können, dass die überbezahlte Marketingabteilung sich einen sprechenden Bezeichner aussucht oder? Zum Beispiel "lowrate" oder "throttelingrate"..

grapevine hat geschrieben:Natürliche oder vertragliche Einschränkungen gibt es in so ziemlich allen anderen Feldern, in denen man als Verbraucher mit Pauschalpreisen in Kontakt kommt. Man kann also nicht einmal ohne weiteres behaupten, dass eine Drosselung nicht zu erwarten gewesen wäre.
Ja genau zum Beispiel Bio Äpfel aus Argentinien - was soll daran Bio sein? doch macht diese Erkenntnis (und dafür mein Lob) die Sache nicht besser..
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon governet » 13.05.2013 18:22

grapevine hat geschrieben:Entscheidend ist, dass der Preis nicht nutzungsabhängig ist. Mehr gibt der Begriff nicht her.

Ich kann irgendwie nicht so recht verstehen, warum man sich so sehr an den Begrifflichkeiten festbeißt. Angenommen, man verbietet die Nutzung des Begriffes für Internet-Tarife mit festem Preis, aber volumenabhängig anderen Leistungsparametern. Dann bekommt das Kind einen anderen Namen und die Party geht weiter. Sind dann alle zufrieden, mit dem grandiosen Pyrrhussieg?

Komisch das dieses Festbeißen an Begrifflichkeiten, wie du es nennst, regelmäßig von den Gerichten als Irreführung des Verbrauchers ausgelegt wird:


Demnach liegt eine Irreführung des Verbrauchers nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung über einen konkreten Sachverhalt geweckt wird.

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei-aalen.de/?p=80

Bundespatentgericht:
Der verständige Durchschnittsverbraucher verstehe nach Auffassung des Bundespatentgerichts das Wort "Flatrate" als "gleichbleibend niedrige Rate".

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Bundes ... s14527.htm

Vielmehr handele es sich um ein Volumenangebot, das gegensätzlich zur allgemeinen Verkehrsauffassung zu den Eigenschaften einer Flatrate stehe. Auch wenn der Verbraucher, wovon das LG in seiner Entscheidung offensichtlich ausgeht, den Sternchenhinweis wahrnehmen kann, sei der Widerspruch zwischen Werbebotschaft und Angebotswirklichkeit so eklatant, dass eine Irreführung anzunehmen sei.

Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/30772 ... refuhrend/

Weitere:
http://www.internet-law.de/2012/03/irre ... rates.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 94179.html
http://www.telespiegel.de/news/13/0205- ... osten.html

LG Darmstadt 2006:
Wird der Zugang zum Internet auf der Basis einer Flatrate vermittelt, so ist der Zugangsvermittler nicht berechtigt, Angaben zum Datenvolumen zu erheben oder zu speichern.

http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRe ... ?nn=408918
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon grapevine » 13.05.2013 19:16

spokesman hat geschrieben:Auch die Telekom hatte damals die Internetflatrate ohne Zeit- und Volumeneinschränkung, ohne die Priorisierung (unter Vorbehalt) von Diensten eingeführt. Man hätte doch wenigstens erwarten können, dass die überbezahlte Marketingabteilung sich einen sprechenden Bezeichner aussucht oder? Zum Beispiel "lowrate" oder "throttelingrate"..


Du hast aber schon verstanden, worin die Aufgabe einer guten Marketingabteilung versteht?

governet hat geschrieben:
grapevine hat geschrieben:Entscheidend ist, dass der Preis nicht nutzungsabhängig ist. Mehr gibt der Begriff nicht her.

Ich kann irgendwie nicht so recht verstehen, warum man sich so sehr an den Begrifflichkeiten festbeißt. Angenommen, man verbietet die Nutzung des Begriffes für Internet-Tarife mit festem Preis, aber volumenabhängig anderen Leistungsparametern. Dann bekommt das Kind einen anderen Namen und die Party geht weiter. Sind dann alle zufrieden, mit dem grandiosen Pyrrhussieg?

Komisch das dieses Festbeißen an Begrifflichkeiten, wie du es nennst, regelmäßig von den Gerichten als Irreführung des Verbrauchers ausgelegt wird:

Demnach liegt eine Irreführung des Verbrauchers nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung über einen konkreten Sachverhalt geweckt wird.

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei-aalen.de/?p=80

Bundespatentgericht:
Der verständige Durchschnittsverbraucher verstehe nach Auffassung des Bundespatentgerichts das Wort "Flatrate" als "gleichbleibend niedrige Rate".

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Bundes ... s14527.htm

Vielmehr handele es sich um ein Volumenangebot, das gegensätzlich zur allgemeinen Verkehrsauffassung zu den Eigenschaften einer Flatrate stehe. Auch wenn der Verbraucher, wovon das LG in seiner Entscheidung offensichtlich ausgeht, den Sternchenhinweis wahrnehmen kann, sei der Widerspruch zwischen Werbebotschaft und Angebotswirklichkeit so eklatant, dass eine Irreführung anzunehmen sei.

Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/30772 ... refuhrend/


Weitere:
http://www.internet-law.de/2012/03/irre ... rates.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 94179.html
http://www.telespiegel.de/news/13/0205- ... osten.html


Ich finde, dass Du etwas zuviel in diese Urteile hineininterpretierst.

Urteil #1 sagt über eine Flatrate nichts aus, sondern legt nur die Messlatte für eine Irreführung hoch.
Urteil #2 ist völlig irrelevant, weil es um ein Markenrechtsverfahren ging.
Urteil #3 und die einstweiligen Anordnungen aus #4 beziehen sich nicht auf den Begriff "Flatrate" für sich alleine, sondern auf Kombinationen wie "unbegrenzte Flatrate", "ohne Limit surfen" oder "grenzenlos surfen", während es eben doch Grenzen gab. In dem Spiegel-Artikel über das VDSL-Angebot der Telekom geht es ebenfalls um die Aussage "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung".
Und im Telespiegel-Artikel geht es nun gar nicht um irgendwelche Beschränkungen, sondern gerade um Zusatzkosten.

Keines dieser Urteile widerspricht meiner Aussage. Meine Aussage ist: Es ist weder irreführend, noch verboten, eine beschränkte Leistung zum fixen Preis als Flatrate zu bezeichnen.

governet hat geschrieben:LG Darmstadt 2006:
Wird der Zugang zum Internet auf der Basis einer Flatrate vermittelt, so ist der Zugangsvermittler nicht berechtigt, Angaben zum Datenvolumen zu erheben oder zu speichern.

http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRe ... ?nn=408918


Dieses Urteil ist auf eine Drosselung nicht anwendbar, weil es sich auf eine andere Vertragskonstellation bezieht. Das hat übrigens auch der BfDI inzwischen eingesehen. Siehe dazu Seite 5 des recht aktuellen Leitfadens "für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten" (http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publ ... cationFile).
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon grapevine » 13.05.2013 19:19

governet hat geschrieben:Bundespatentgericht:
Der verständige Durchschnittsverbraucher verstehe nach Auffassung des Bundespatentgerichts das Wort "Flatrate" als "gleichbleibend niedrige Rate".


Eine Sache noch: "Gleichbleibend niedrig" ist doch im Bezug auf eine gedrosselte Dienstleistung absolut gegeben, oder? 8-)
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon spokesman » 13.05.2013 20:17

grapevine hat geschrieben:Du hast aber schon verstanden, worin die Aufgabe einer guten Marketingabteilung versteht?

ja, man muss glaube ich Maler gelernt haben und möglichst viel Magenta verbreiten.

grapevine hat geschrieben:Keines dieser Urteile widerspricht meiner Aussage. Meine Aussage ist: Es ist weder irreführend, noch verboten, eine beschränkte Leistung zum fixen Preis als Flatrate zu bezeichnen.


der Linksammlung möchte ich anfügen
Irreführende Werbung für Internet-Flatrate untersagt
Irreführende Werbung für Internet-Flatrate der Telekom
Ist das Internet noch neutral?
Mir stellt sich die Situation so dar:
1. Flatrate wurde als Flatrate eingeführt, Kunde braucht sich keine sorgen um Zeit und Volumen zu machen
2. Mobile Flatrates wurden eingeführt und hier 1. schon unterwandert
3. von 1. wird auch im Festnetzbereich eine Einschränkung des Volumens bzw. der Geschwindigkeit vorgenommen
so, jetzt ist die Frage wie das beim Verbraucher ankommt und auf der anderen Seite wie rechtssicher ist eigentlich dieser Begriff, was steht dem Kunden/Bürger denn zu -> Frage an die Politik?
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon governet » 13.05.2013 20:21

grapevine hat geschrieben:Ich finde, dass Du etwas zuviel in diese Urteile hineininterpretierst.

Das sehe ich nicht so. Denn was versteht der Normalverbraucher unter Flatrate: "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung", unbegrenzt und ohne Drosselung. Genau das Suggeriert das Wort Flatrate. Damit reicht meiner Meinung nach auch schon das Wort Flatrate aus, um den Verbraucher in die Irre zu führen. Bestätigen würde das auch folgendes Zitat:
Vielmehr handele es sich um ein Volumenangebot, das gegensätzlich zur allgemeinen Verkehrsauffassung zu den Eigenschaften einer Flatrate stehe.


Nehmen wir doch mal die Wortkombination "echte Flatrate". Das suggeriert doch, dass es sich bei den anderen um "falsche Flatrates" handelt. Und damit sind sie eben keine.

"Gleichbleibend niedrig" ist doch im Bezug auf eine gedrosselte Dienstleistung absolut gegeben, oder?

Aber die Dienstleistung ist nicht mehr die selbe. Nur durch Aufpreis gibts wieder die gleiche Dienstleistung, und damit ist sie nicht gleichbleibend niedrig.
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon grapevine » 14.05.2013 08:56

governet hat geschrieben:
grapevine hat geschrieben:Ich finde, dass Du etwas zuviel in diese Urteile hineininterpretierst.

Das sehe ich nicht so. Denn was versteht der Normalverbraucher unter Flatrate: "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung", unbegrenzt und ohne Drosselung. Genau das Suggeriert das Wort Flatrate. Damit reicht meiner Meinung nach auch schon das Wort Flatrate aus, um den Verbraucher in die Irre zu führen. Bestätigen würde das auch folgendes Zitat:
Vielmehr handele es sich um ein Volumenangebot, das gegensätzlich zur allgemeinen Verkehrsauffassung zu den Eigenschaften einer Flatrate stehe.


Das blöde an dem Satz ist nur, dass Herr Scheckenbach vom Mobilfunk-Talk ihn sich offensichtlich selbst ausgedacht hat. Im Urteil steht der nämlich nicht. Dort steht:

LG Hamburg / AZ 315 O 360/08 hat geschrieben:Der angesprochene Verkehr versteht unter Flatrate Pauschaltarife für Telekommunikations-Dienstleistungen wie Telefonie und Internetverbindung. Entsprechend versteht der Verkehr unter einer unbegrenzten Datenflatrate einen Pauschaltarif, der unbeschränkte Internet-Dienstleistungen bezogen auf eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung stellt.


Es überrascht mich wenig, auch hier wieder die Kombination von "Flatrate" mit Begriffen wie "unbegrenzt" zu finden :-).

governet hat geschrieben:Nehmen wir doch mal die Wortkombination "echte Flatrate". Das suggeriert doch, dass es sich bei den anderen um "falsche Flatrates" handelt. Und damit sind sie eben keine.


Mag sein, dass es suggeriert. Suggestion ist aber ein ganz normales Prinzip von Werbung, und von Irreführung im landläufigen Sinne ist das noch ein Stückchen entfernt. Und von Irreführung im juristischen Sinne ist es sehr weit weg. Sonst hätten wir Tausende von Musterurteilen darüber, dass x nicht weißer wäscht, y nicht schlanker macht und dass man durch den Genuss von z nicht gesünder wird. Ja, es gibt einzelne Urteile dieser Art, aber die betreffen Grenzbereiche wie bei den Flatrate-Urteilen auch.


governet hat geschrieben:
"Gleichbleibend niedrig" ist doch im Bezug auf eine gedrosselte Dienstleistung absolut gegeben, oder?
Aber die Dienstleistung ist nicht mehr die selbe. Nur durch Aufpreis gibts wieder die gleiche Dienstleistung, und damit ist sie nicht gleichbleibend niedrig.


<zaunpfahl>Meine Ironie bezog sich auf eine Ãœbertragungsrate von 384 kbit/s.</zaunpfahl>
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon spokesman » 14.05.2013 15:51

grapevine hat geschrieben:Es überrascht mich wenig, auch hier wieder die Kombination von "Flatrate" mit Begriffen wie "unbegrenzt" zu finden :-).
Ein Limit ist da doch vorhanden, dieses setzt sich aus der vorgegebenen Zeitspanne und der physikalisch maximalen Nutzung des Anschlusses zusammen.

grapevine hat geschrieben:Sonst hätten wir Tausende von Musterurteilen darüber, dass x nicht weißer wäscht, y nicht schlanker macht und dass man durch den Genuss von z nicht gesünder wird.
Der Fall liegt hier auch anders:
spokesman hat geschrieben:1. Flatrate wurde als Flatrate eingeführt, Kunde braucht sich keine sorgen um Zeit und Volumen zu machen
2. Mobile Flatrates wurden eingeführt und hier 1. schon unterwandert
3. von 1. wird auch im Festnetzbereich eine Einschränkung des Volumens bzw. der Geschwindigkeit vorgenommen

und beim Waschmittel?:
1. Wäsche + Waschmittel in die Waschmaschine
2. Wäsche aus der Waschmaschine, sah vor 30 Jahren so aus wie heute.. kein so guter Vergleich.

grapevine hat geschrieben:aber die betreffen Grenzbereiche wie bei den Flatrate-Urteilen auch.

gerade in der Welt in der man mit 1 oder 0 umgeht kann man eigentlich sehr genaue Leistungsbeschreibungen machen. Bei den von dir angeführten Vergleichen ist es sehr schwierig eine Messung vorzunehmen, meist treten hier spezielle und speziell finanzierte Institute auf den Plan - naja bei den ISP ist das ja ähnlich..
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon bru62 » 14.05.2013 16:10

Ich weiß nicht, warum wir uns an Begrifflichkeiten abarbeiten müssen. Flatrate bedeutet nach wikipedia, "dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist." Bei der Drossel ist das nicht mehr der Fall. Oder will jemand behaupten, die Dienstleistung wäre bei 384 kbit/s noch erbracht? Die Drossel wirkt praktisch wie eine Sperre. Damit ist es eben keine Flatrate, sondern ein Volumentarif.

Gruß
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon grapevine » 14.05.2013 16:49

bru62 hat geschrieben:Ich weiß nicht, warum wir uns an Begrifflichkeiten abarbeiten müssen. Flatrate bedeutet nach wikipedia, "dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist." Bei der Drossel ist das nicht mehr der Fall. Oder will jemand behaupten, die Dienstleistung wäre bei 384 kbit/s noch erbracht? Die Drossel wirkt praktisch wie eine Sperre. Damit ist es eben keine Flatrate, sondern ein Volumentarif.

Gruß


Ja, ich will das behaupten, und dabei zucke ich nichtmal mit den Wimpern. Die Dienstleistung ist das, was als vertraglich vereinbarte Leistung geschuldet ist. Das können auch 384 kbit/s sein. Es können auch 2 Mbit/s an Werktagen und 200 am Wochenende sein.

Charakteristisch für den Begriff der Flatrate ist keineswegs die geschuldete Leistung, die -- worüber inzwischen hoffentlich Konsens herrscht -- sowieso spätestens durch die Physik begrenzt ist, sondern charakteristisch ist die Abrechnung über ein pauschales Entgelt.

Ob man vor die physikalische Grenze nun noch eine vertragliche setzt, ist für die Verwendung des Begriffs völlig belanglos. "Unabhängig von der Abnahmemenge" impliziert nämlich keine beliebige Abnahmemenge, sondern verneint lediglich eine Abhängigkeit zwischen Abnahmemenge und Preis.

Das ist vielleicht nicht schön, aber es ist weder Täuschung, noch Irreführung, noch illegal, wenn ein Anbieter heute schlechtere oder teurere Leistungen als früher anbietet und dabei immer noch das F-Wort verwendet. Deswegen finde ich, dass Breitbandausbau und Netzneutralität wichtigere Themen sind.
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon spokesman » 14.05.2013 17:15

Eh ich jetzt wieder anfange mit der Erklärung - du hast deine Meinung und viele, viele andere Leute ihre Meinung. Ich glaube ich habe deutlich gemacht wie ich den Begriff Flatrate mit den aktuellen Geschehnissen in Verbindung bringe ;)
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Re: BNetzA für mehr Transparenz für Breitbandkunden

Beitragvon governet » 14.05.2013 18:00

Warten wir ab, was bei der Abmahnung der Verbraucherzentrale rauskommt.
Gruß Governet
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