Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon Stefan Werner » 17.01.2012 11:10

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, 8. Februar 2012, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,

zusammen, um die Gesetze zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid, Neuordnung des Abfallrechts sowie zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zu beraten.

Die Gesetze befinden sich schon länger im Vermittlungsverfahren, ohne dass bisher eine Einigung zu erzielen war. Am 14. Dezember 2011 hatte der Ausschuss die Beratungen zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung und zur CCS-Technologie daher vertagt.

Im Streit um die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sowie Änderungen im Telekommunikationsrecht schloss er am selben Tag jeweils den ersten Einigungsversuch ohne Ergebnis ab.

877 Zeichen


Akkreditierungshinweis

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses auch im Anschluss an die Sitzung für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Deutschen Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beziehungsweise die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (pressestelle@bundesrat.de) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.

Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.


Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2012/002-2012.html
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 17.01.2012 22:13

Leider kann man kaum etwas über unser Thema herauslesen, da die Werbetrommel der Konzerne bisher ununterbrochen weiter gelaufen ist und auch sonst kaum etwas über die derzeitige Entwicklung von den Fürsprechern zu hören ist, sieht es wohl nicht so rosig aus.
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon News » 07.02.2012 17:11

Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses setzt der VATM mit einer Pressemitteilung nochmals Lobby-Akzente:

Vermittlungsverfahren zum TKG darf Breitbandausbau nicht behindern
Länderforderung führt zu Verzögerungen und Bürokratieaufbau


"Es wäre ein extremes Hindernis für die technologische Entwicklung in Deutschland und würde einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, wenn zukünftig – wie nun von den Ländern gefordert – auch noch der Bundesrat der Festlegung von Frequenzordnungen zustimmen müsste. Das könnte für den Telekommunikationsmarkt wichtige Entscheidungen erheblich verzögern und entsprechende Auswirkungen auf Investitionen und Breitbandausbau haben", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner deutlich die Forderung der Bundesländer zum Telekommunikationsgesetz (TKG), die am Mittwoch, 8. Februar 2012, im Vermittlungsausschuss festgezurrt werden soll: "Mit einer solchen Gesetzeslage wäre die Erfolgsstory von LTE in Deutschland und unsere derzeitige Vorreiterrolle in Europa in diesem Bereich nicht möglich gewesen. Gemeinsam mit den USA steht Deutschland endlich wieder einmal für schnelle und konsequente Technologienutzung. Dieser Vorsprung sichert Arbeitsplätze in unserem Land."

Eine Ausweitung der Zuständigkeit der Bundesländer mit dem Aufbau von Strukturen und Abstimmungsprozessen bei Frequenzvergaben würde die Handlungsfähigkeit der Bundesnetzagentur und damit auch die der Bundesregierung bei der Frequenzpolitik deutlich einschränken. "Damit würden die ohnehin komplexen Verfahren weiter verkompliziert und ein neues `Bürokratiemonster´ geschaffen. Aus gutem Grund sollten Frequenzpolitik und -vergabe Bundessache bleiben. Alles andere würde auch den Harmonisierungsbestrebungen der EU zuwiderlaufen", betont Grützner.

Der Geschäftsführer des VATM warnt: "Wer die Technologieentwicklung und damit den Standort Deutschland stärken will, muss das Wohl des ganzen Landes im Blick haben. Beim Breitbandausbau ist kein Platz für politischen Länderkampf."
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon bru62 » 07.02.2012 17:24

Ach, der VATM ...

Grützner scheint vor lauter Sorge um den Breitbandausbau (vor allem auf dem Land, versteht sich) nicht schlafen zu können. Natürlich fehlt auch der Hinweis auf gefährdeten Arbeitsplätze nicht. So, wie es immer bei den Krokodilstränen der Wirtschaftslobby ist. LTE ist natürlich eine "Erfolgsstory". Und wer Rechte für die Länder fordert, der gefährdet den "Standort Deutschland". Die Pressemitteilungen des VATM waren wirklich schon mal besser.

Im Übrigen verkennt Grützner, dass Frequenzzuordnungen schon bisher unter Ländervorbehalt standen, wie hier nachzulesen ist. Aber vermutlich soll es in Zukunft allein der Wirtschaft und der von ihr offensichtlich kontrollierten BNetzA obliegen, über öffentliches Gut (das sind rare Frequenzen ohne Zweifel) zu entscheiden. Liberalismus über alles ...

Gruß
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 07.02.2012 21:56

bru62 hat geschrieben:LTE ist natürlich eine "Erfolgsstory".

ja ist sie, der Partner in diesem Fall Bitkom hat ja zuletzt die Steilvorlage geliefert, der VATM muss in dieser Diskussion nur noch abstauben um hier mal mit dem Fußball Vokabular zu sprechen ;)
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon bru62 » 09.02.2012 07:47

Wie der nachfolgend veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesrates vom 08.02.2012 zu entnehmen ist, haben sich Bundestag und Länder zum TKG geeinigt. Das TKG kann, wenn Bundestag und Bundesrat abschließend zustimmen, in Kürze in neuer Form in Kraft treten. Damit ist die von uns und vielen anderen verantwortungsbewusst handelnden Menschen angestrebte Chance zu einem flächendeckenden, angemessenen Breitbandausbau in Deutschland fürs Erste gescheitert.

Hier die PM des Bundesrates:

Vermittlungsverfahren zur TKG-Novelle erfolgreich beendet
Im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat heute im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt. Er intensiviert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung. Der Vermittlungsausschuss greift damit einige Forderungen der Länder aus dem Anrufungsbeschluss des Bundesrates vom 25. November 2011 auf.

Unter anderem verständigten sich die Vermittler darauf, dass die Bundesregierung künftig die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regelt, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und Übertragungskapazitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.

Parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren kündigte die Bundesregierung eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung an, die zeitgleich mit der Novelle des TKG in Kraft treten soll. Beabsichtigt ist, Inhalteanbietern einen preisgünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers zu ermöglichen und damit den Wettbewerb zu fördern.

Außerdem sicherte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen - insbesondere durch Versteigerung - mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten. Der Bund sei sich bewusst, dass die Länder von einer hälftigen Verteilung der Erlöse nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten ausgehen, heißt es in der Erklärung.

Eine weitere Protokollerklärung betrifft die Förderung des Breitbandausbaus: Bund und Länder wollen gemeinsam mit der KfW-Förderbank Vorschläge entwickeln, um die bestehenden KfW-Programme für Kommunen besser zum Breitbandausbau zu nutzen. Für Herbst 2012 ist eine Evaluation angekündigt.

Die Protokollerklärungen sind formell nicht Teil des Vermittlungsvorschlags. Sie bilden jedoch den politischen Hintergrund für die heute vorgeschlagenen Änderungen am TKG, über die Bundestag und Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche beraten werden.

Wenn beide Häuser den Vermittlungsvorschlag bestätigen, könnten zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen - zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Dienstleistungen, der reibungslose Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz - in Kraft treten.
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon bru62 » 09.02.2012 18:19

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bejubelt heute in einer Pressemitteilung das Scheitern der Pläne, einen Universaldienst einzuführen: "Wir begrüßen die TKG-Novelle ausdrücklich, vor allem die Absage an den sogenannten Universaldienst. Dieser hätte die laufenden Aktivitäten der Branche geradezu torpediert", findet Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Jetzt sei der Weg frei, "für die vielfältigen Investitionen und Initiativen kommunaler Unternehmen für ein leistungsfähiges Breitbandnetz - auch und vor allem in ländlichen Gebieten." Da werden sich die Breitbandlosen in unserem Land sicher bald vor Angeboten nicht retten können. Heilige Einfalt ...

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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 09.02.2012 21:20

bru62 hat geschrieben:Dieser hätte die laufenden Aktivitäten der Branche geradezu torpediert", findet Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

das hat er sich wohl nicht überlegt, torpediert wird hier nur ein und das ist unsere Demokratie und das Grundgesetzes, welches auch nach der TKG Novellierung eben nicht auf die Erfordernisse angepasst wird. Wir brauchen eine ausformulieren des Begriffs "funktionaler Internetzugang", welcher dem Bürgern heute schon per Grundgesetz und TKG zusteht, hier braucht der Gesetzestext einfach genauere Leistungsparameter was soll funktionieren wenn man es nicht deutlich und rechtssicher definiert?

Weiter scheint das Marktversagen nicht ernst genommen zu werden, wir dürfen nicht zulassen weiter Fördermittel in Projekte zu stecken, welche mit derartig vielen Fragezeichen umgesetzt werden und der Rest weiter in Vergessenheit gerät. Besonders die Stadtwerke sollten hier eine ruhige Kugel schieben, entstanden aus öffentlichen Mitteln und dabei besonders der Breitbandausbau mit Anschubfinanzierung aus den öffentlichen Haushalten untersetzt - wir machen sie groß und bekommen nichts als falsche Propaganda vorgesetzt, Schluss damit jetzt!
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon News » 10.02.2012 18:47

Und auch der BITKOM hat eine Meinung zum nun beschlossenen neuen TKG und teilt sie in einer Pressemitteilung am 10.02.2012 mit:

BITKOM zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes

- Neuregelungen fördern Ausbau schneller Internetzugänge

BITKOM begrüßt den Großteil der Neuerungen im Telekommunikationsgesetz. Die Novelle ist – nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat – heute abschließend verabschiedet worden. „Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in Berlin. So sollen Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Breitbandkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Dafür hatte sich BITKOM mit Nachdruck eingesetzt.

Zudem verzichtet der Gesetzgeber dort auf Regelungen, wo etwa durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung bereits gut funktionierende Maßnahmen umgesetzt oder eingeleitet wurden, wie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Regionen. „Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt und vermeidet ein Übermaß an Regulierung“, erklärte Rohleder. „Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus. Mit zusätzlichen Regelungen und Eingriffen würde die Dynamik des Ausbaus eher gebremst als beschleunigt.“

Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit pro Sekunde sind in Deutschland inzwischen für mehr als 99,5 Prozent der Haushalte verfügbar. Mehr als 95 Prozent der Haushalte haben Zugang zu Bandbreiten über 2 Megabit pro Sekunde. Die wenigen verbliebenen weißen Flecken werden in Kürze über Funk mit schnellem Internet versorgt. Bundesregierung und Netzbetreiber streben an, dass bis 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 10.02.2012 21:19

Dann sollten wir jetzt die Katze aus dem Sack lassen oder, jetzt stehen die Chancen gut auch ohne Anzeige in Zeitschriften den einen oder andern Rechtsgelehrten an Land zu ziehen ;)
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon governet » 10.02.2012 21:49

News hat geschrieben:So sollen Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Breitbandkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Dafür hatte sich BITKOM mit Nachdruck eingesetzt.

Wenigstens man wird nicht selbst verpflichtet. Die doppelten Kosten hätte man sich in der Vergangenheit auch sparen können, hätte man mit den oben erwähnten Versorgern enger zusammengearbeitet.

@Spokeman:
Hoffen wir das beste. Wird aber auch noch 1-2 Jahre dauern.
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon News » 13.02.2012 20:04

Heute hat sich auch der BREKO in einer Pressemitteilung hocherfreut ob des verhinderten Universaldienstes zu Wort gemeldet:

Neues Telekommunikationsgesetz setzt Impulse für den wettbewerblichen Breitbandausbau
Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) drängt auf eine schnelle Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) begrüßt die Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch Bundestag und Bundesrat. Das Gesetz kann damit kurzfristig in Kraft treten.

„Es ist gut, dass der Gesetzgeber den vereinzelt aus der Politik erhobenen Forderungen nach der Einführung eines Breitband-Universaldienstes nicht nachgegeben hat, sondern statt dessen das Telekommunikationsrecht für innovative Verlegetechniken und neue Infrastruktursynergien öffnet, die dem Breitbandausbau in Deutschland, gerade auch in der Fläche, viele Impulse geben können“, zieht BREKO-Präsident Ralf Kleint eine erste Bilanz des Gesetzgebungsprozesses.

Dabei seien auch Vorschläge und Forderungen des BREKO, wie zum Beispiel die Einführung des sogenannten „Microtrenching“, berücksichtigt worden. Beim „Microtrenching“ handelt es sich um eine neue Art der unterirdischen Leitungsverlegung, durch die aufwendige und kostenintensive Tiefbauarbeiten durch Fräsetechniken ersetzt werden können. „Das Microtrenching-Verfahren wird vor allem in Baden-Württemberg von einigen BREKO-Mitgliedern bereits mit Erfolg eingesetzt“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, „die rechtliche Absicherung dieser innovativen Verlegetechnik im TKG ist gleichwohl wichtig, da die gesetzlichen Grundlagen im Straßenbaurecht der einzelnen Bundesländer unterschiedlich sind und gegebenenfalls an die neue telekommunikationsrechtliche Regelung angepasst werden müssen.“

Weiter soll das neue Telekommunikationsrecht zusätzliche Synergiepotenziale durch die Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen, z. B. entlang von Bundesautobahnen oder Wasserstraßen, freisetzen. „Die Tiefbaukosten sind der wesentliche Faktor beim Ausbau einer hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur“, so Ralf Kleint. „Alles, was dazu beitragen kann, diese Kosten zu senken, wird den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze beschleunigen.“ Dabei gebe es keinen Königsweg. Vielmehr stelle das neue Gesetz ein vielfältiges Instrumentarium bereit, auf das die am Infrastrukturaufbau beteiligten Unternehmen und Institutionen je nach den Gegebenheiten vor Ort zurückgreifen könnten. „Wichtig ist, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten durch die Einführung entsprechender Prozesse und die im Einzelfall erforderliche Anpassung weiterer Vorschriften schnell belebt und für die investierenden Unternehmen operativ nutzbar gemacht werden“.

Einen Vorzug des neuen Telekommunikationsgesetzes sieht der größte deutsche Glasfaserverband auch in der neu geschaffene Möglichkeit für die Bundesnetzagentur, Vertragsstrafen gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen anzuordnen, um die fristgerechte Bereitstellung von Vorleistungen zu verbessern. „Die Einführung von Vertragsstrafen für den Fall der verspäteten Bereitstellung von Vorleistungen durch das marktbeherrschende Unternehmen dient vor allem den Kunden“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Viele Kunden sind zu Recht verärgert, dass die von ihnen beauftragte Umstellung auf einen alternativen Anbieter nicht termingerecht erfolgt. Dies liegt in den meisten Fällen daran, dass die Telekom die von den Wettbewerbern benötigte Vorleistung, wie zum Beispiel den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen bereitstellt. Bisher fehlte es hier an wirksamen Sanktionen, um die Telekom zu einem vertragsgemäßen Verhalten anzuhalten. Diese Möglichkeit bekommt die Bundesnetzagentur jetzt durch das neue Telekommunikationsgesetz.“
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon bru62 » 16.02.2012 19:08

Ich versteh langsam die Welt nicht mehr. Da meldet sich am 09.02.2012 Martin Dörmann von der SPD zu Wort und beklagt sich, dass im TKG kein Universaldienst steht. In einer Pressemitteilung kann man folgendes lesen:

In vielen für den Breitbandausbau entscheidenden Fragen fehlt es nach wie vor an notwendigen zusätzlichen Impulsen. Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert. Schnelles Internet für alle muss eines der zentralen politischen Anliegen unserer Zeit sein, um Teilhabemöglichkeiten zu sichern. Nach den Ankündigungen der Mobilfunkunternehmen rückt mit dem bereits begonnenen LTE-Ausbau eine flächendeckende Versorgung nahe, wird aber immer noch nicht vollständig umgesetzt. Um die drohende verbleibende Lücke zu verhindern, hatte die SPD-Bundestagsfraktion eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung vorgeschlagen. Damit wäre das Problem der "weißen Flecken" endgültig gelöst


Wer hat denn die Mehrheit im Bundesrat?

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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 16.02.2012 21:45

bru62 hat geschrieben:Wer hat denn die Mehrheit im Bundesrat?

Ich denke das sind zwei verschiedene Baustellen, jeder vertritt hier seine Interessen, obwohl ich in diesem Fall die Haltung der Länder auch nicht nachvollziehen kann, eigentlich müssten sie froh sein sich nicht mehr um derartige Belange kümmern zu müssen - und ich glaube nicht, dass man die Landesinitiativen mit einem Universaldienst einstampfen müsste.

Auch auf den unteren Ebenen so z.B. in Altpankow scheint die SPD mit Herrn wieJens Peter Franke
Diskussion auf Facebook zu: Für schnelleren Breitbandausbau in Deutschlands ländlichen Gebieten hat geschrieben:Oh, wieder so ein Brüller, die Gurkentruppe hat sich zum TKG geäußert: "Bei ... will man deshalb prüfen, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen." Geil, you made my day! Dann prüft mal schön :)))))))))))))))))))
nicht einer Meinung zu sein, Pluralität finde ich ja gut, in wie weit man hier eigene Interessen vertritt bleibt wohl weiter eine offene aber interessante Frage.

ein weiteres Stück aus der Facebookdiskussion:
Jens Peter Franke hat geschrieben:@Unser Kreis am Netz: Dass ein Universaldienst rechtlich zulässig ist, war für niemanden der Ahnung von der Materie hat, je die Frage. Die politische Diskussion ging/geht allein darum, nach welchem Prinzip eine Breitband-GRUNDversorgung - denn um mehr handelt es nicht! - schnellstens und zu marktgerechten Preisen erfolgen kann. Rotgrün, die große Koalition und Schwarzgelb waren bzw. sind während ihrer Regierungszeit stets davon überzeugt gewesen, dass marktgetrieben der bessere Weg sei. Für jene identifizierten Regionen mit Marktversagen wurden - zwei Beispiele - Förderprogramme und verbindlichen Regelungen zum prioritären Ausbau der sog. weißen Flecken vermittels der Digitalen Dividende gefunden. Auch das ist ein alter Hut. Nicht nur unter dem obigen Link, sondern auch auf anderen Webseiten berichten Betroffene, denen das alles mit dem Ausbau zu lange dauert. Die seriösen Webseiten lassen jedoch auch Äußerungen jener zu, die zwischenzeitig von dem LTE-Ausbau der Digitalen Dividende profitieren. Wer allerdings seit seinem Bestehen Betroffenen stets Sand in die Augen streut, und zum Beispiel aus durchsichtigem Interesse nicht darauf hinweist, dass eine flächendeckende Erschließung mittels eines Universaldienstes nicht über Nacht, sondern ebenfalls über einen längeren Zeitraum erfolgen würde, wer weder den Unterschied zwischen Universaldienst=Grundversorgung und FTTH-Träumen transparent macht, noch darüber informiert, dass eine flächendeckende Erschließung immer, auch bei einem Universaldienst, auf einem Technologiemix basieren wird, kann sich belanglos auch mit seiner Kampagne gegen LTE weiterhin im Kreis drehen - völlig egal ob als Initiative ohne Mitglieder oder als Verein ohne Mitglieder.
Ich finde es schade, dass derartige Diskussion auf Facebook laufen, wenn jemand mehr von der Diskussion haben möchte und diese bei Facebook nicht verfolgen kann / möchte, so meldet euch bitte.. ich würde dann ein entsprechendes Thema eröffnen..
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Re: Vermittlungsausschuss tagt am 8. Februar 2012

Beitragvon spokesman » 26.02.2012 01:18

In Bezug auf die TKG Novellierung hat auch der vzbv eine PM veröffentlicht, der Kern ist hier zu finden;
vzbv, Cornelia Tausch hat geschrieben:Begrüßenswert ist das Ziel des flächendeckenden Angebots einer Breitbandverbindung. Allerdings wird es das Ärgernis von Lockvogelangeboten auch weiterhin geben, da keine verbindlichen Regeln für beworbene Breitbandanschlüsse festgelegt wurden. „Auch künftig können Anbieter mit einem Rennwagen werben, der am Ende mit der Geschwindigkeit einer Schnecke daherkommt“, moniert Tausch. Auch wurde eine Chance verpasst, die Netzneutralität gesetzlich zu schützen.
Gut aber selbst mit einer Festschreibung der Downloadrate hätte man noch Probleme gehabt, zudem muss man bei einer Änderung in diesem Bereich breiter ansetzen und nicht nur eine Zahl stehen haben, welche dann auf der Rechnung zwar steht aber nie erreicht wird..
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