Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 14. Dezember 2011, 12 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zusammen, um die Gesetze zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid, Neuordnung des Abfallrechts,
Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen und Stärkung des Kinderschutzes zu beraten.
Die beiden erstgenannten befinden sich schon länger im Vermittlungsverfahren, ohne dass bisher eine Einigung zu erzielen war. Am 22. November des Jahres hatte der Ausschuss daher seine Beratungen zum CCS-Gesetz vertagt beziehungsweise den ersten Einigungsversuch zur energetischen Sanierung ohne Ergebnis abgeschlossen.
Neu im Verfahren sind die Gesetze zum Abfall-, Telekommunikations- und Kinderschutzrecht. Die Gesetze zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
sowie zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verwies der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 25. November 2011 in das Vermittlungsverfahren. Er möchte hierdurch negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit Abfallüberlassungspflichten mindern sowie medienpolitische Verbesserungen erreichen. Dem Bundeskinderschutzgesetz versagten die Länder die Zustimmung. Aus diesem Grund hat hierzu zwischenzeitlich die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
Akkreditierungshinweis
Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses auch im Anschluss an die Sitzung für Statements zur Verfügung.
Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Deutschen Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beziehungsweise die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (
pressestelle@bundesrat.de) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.
Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.
685/11 Drucksache [pdf, 689 KB] Download:
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_8962 ... 685-11.pdfGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Datum der Herausgabe: 4. November 2011
Ausschusszuweisung:
Wi (fdf) - AV - K
Plenarberatung:
890. Sitzung (25.11.2011): Anrufung des Vermittlungsausschusses
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_8962 ... 85-11.htmlAuszug aus der Drucksache:...b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
...ee) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4 und wie folgt gefasst:
„die Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen)
zu erschwinglichen Preisen,“.
...f) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:
...c) die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.04.2002, S. 51), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/136/EG (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11) geändert worden ist