BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon News » 31.03.2011 15:52

Die Bundesnetzagentur hat heute vorgeschlagen, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung auf 10,08 Euro (bisher 10,20 Euro) abzusenken. Voran gegangen ist eine ausführliche Dokumentation, die wir hier verfolgt haben.

Durch die BNEtzA wurde heute die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern die TAL ab dem 1. April 2011 für monatlich 10,08 Euro überlassen muss. Bisher durfte die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern 10,20 Euro im Monat für die Anmietung der "letzten Meile" berechnen. Sie selbst hatte Mitte Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro bei der Bundesnetzagentur beantragt. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Kästen am Straßenrand, darf die Telekom Deutschland GmbH nach dem Entscheidungsentwurf künftig 7,17 Euro statt bisher 7,21 Euro verlangen.

"Der heute veröffentliche Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Dabei hat sich gezeigt, dass die aktuellen Werte der meisten Kalkulationsbestandteile für die Teilnehmeranschlussleitung von den Ansätzen der letzten Genehmigungsrunde vor zwei Jahren - teilweise deutlich - abweichen. So ist insbesondere eine Erhöhung des Investitionswertes zu verzeichnen, die sich durch mehrere gestiegene Preispositionen (u. a. Tiefbaupreise), reduzierte Verbundvorteile bei der Mitverlegung anderer Infrastruktur und einen Rückgang der Beschaltung der kupferbasierten Anschlussnetze erklärt. Der Zunahme des Investitionswerts stehen allerdings effizienzorientierte Kostensenkungen anderer Kalkulationsbestandteile, wie etwa bei den Miet- und Betriebskosten sowie den Entstörkosten, gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass im Ergebnis nur die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung gerechtfertigt ist", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Für die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hat die zuständige Beschlusskammer neben Kostennachweisen der Telekom Deutschland GmbH wie in den Genehmigungsrunden der vergangenen Jahre auch dieses Mal auf das Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), Bad Honnef, sowie auf aktuelle Wiederbeschaffungswerte für die Errichtung eines effizienten Anschlussnetzes zurückgegriffen.

"Wir haben an unserem bereits seit über zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden. Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen. Die vorgeschlagenen Entgelte bieten daher Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt", betonte Kurth.

Erstmals können die TAL-Entgelte nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations- und ein EU-weites Konsolidierungsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden müssen. Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Ende des zweiten Quartals 2011 ergehen kann, sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. April 2011 zunächst vorläufig genehmigt worden. Damit soll eine Genehmigungslücke bis zum Abschluss des Konsultations- und Konsolidierungsverfahrens und daraus resultierende mögliche negative Auswirkungen und Risiken zu Lasten der Telekom Deutschland GmbH und der TAL-Nachfrager vermieden werden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. April 2011 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.

Die Entscheidungsentwürfe werden voraussichtlich am 6. April 2011 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu den beabsichtigen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Konsultation werden danach wiederum im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.

Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. Juni 2013 vorgesehen.

Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. April 2011 für den Zugang zur TAL an einem sog. Schaltverteiler bekannt gegeben.

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt für den TAL-Zugang an einem Schaltverteiler festgelegt, das künftig 8,01 Euro beträgt. Zum anderen bestimmt die Entscheidung Pauschalentgelte der wesentlichen Komponenten und Montageleistungen bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

"Im Rahmen der Entgeltprüfung konnten wir zusätzliche Erkenntnisse aus der erfreulichen Zunahme von Schaltverteilerbereitstellungen seit der letzten Entgeltentscheidung gewinnen. Dies wurde bei der Festlegung der Entgelte berücksichtigt. Die künftigen Entgelte machen den Zugang zu TAL an Schaltverteilern für Wettbewerber der Telekom und damit auch die Erschließung weißer Flecken für Breitband noch attraktiver", erklärte Präsident Kurth.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Bereits Anfang letzter Woche hatte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zu den künftigen Regulierungsbedingungen für den Zugang zur "letzten Meile" der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben. Danach bleibt das Unternehmen zur Zugangsgewährung zu ihren klassischen Kupfer-TAL, zur Kollokation, zur Zugangsgewährung in ihre Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung zu ihren Kupfer-TAL muss sie sich auch künftig von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Auf dieser Maßgabe gründet der heute vorgestellte Entscheidungsvorschlag für neue TAL-Entgelte ab dem 1. April 2011.

Darüber hinaus ist der Telekom Deutschland GmbH auferlegt worden, ihren Konkurrenten auch einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren neu verlegten reinen Glasfaser-TAL zu gewähren. Die Entgelte hierfür unterliegen nach den neuen Regulierungsverfügung allerdings zunächst der Ex-post-Kontrolle; sie sind daher nicht Gegenstand des aktuellen TAL-Entgeltverfahrens.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon News » 31.03.2011 15:53

Von der Lobby gibt es die prompte gegenteilige Meinung. Beginnen wir mit dem BREKO, der folgendes mitteilt:

Bundesnetzagentur verpasst weitere Chance bei der „letzten Meile“

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO): „Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur gibt Infrastrukturinvestitionen keine Impulse“


Bonn, 31. März 2011: „Mit der wiederum nur symbolischen Absenkung der Miete für die ´letzte Meile´ lässt die Bundesnetzagentur einmal mehr die Chance ungenutzt, dem wettbewerblichen Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze einen spürbaren Impuls zu geben“, bewertet Ralf Kleint, Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO), die heutige Entgeltentscheidung des Regulierers. Dieser hatte den Preis, den die Wettbewerber an die Telekom für die Nutzung der sogenannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vom Hauptverteiler (HVt) bzw. dem näher am Kunden gelegenen Kabelverzweiger (KVz) bis zum Kundenanschluss monatlich zahlen müssen, neu festgelegt. „Seit 2005 hat die Bundesnetzagentur das Entgelt für die Nutzung der HVt-TAL gerade einmal um insgesamt 57 Cent oder 5,3 Prozent gesenkt“, so Kleint weiter, „und ist damit verglichen mit den größten EU-Volkswirtschaften nach wie vor das teuerste Land.“ Insgesamt liegt das Entgelt für die letzte Meile rund 20 % über dem EU-Durchschnitt (8,55 Euro – Stand 10/2009). Deutschland bleibt damit im „Tabellenkeller“. „Berücksichtigt man die Laufzeit der neuen Entgeltentscheidung bis zum Jahr 2013, so hat sich beim wichtigsten Vorleistungsentgelt im deutschen Telekommunikationsmarkt acht Jahre lang praktisch nichts bewegt“, unterstreicht BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Besonders enttäuschend sei für den BREKO die sehr geringe Absenkung des Entgeltes für den Zugang zu den näher am Kunden gelegenen Kabelverzweigern um lediglich 4 Cent. Statt der gebotenen Vergrößerung des Entgeltabstandes zwischen der „letzten“ und der „allerletzten Meile“ würde die Differenz sogar noch einmal verkürzt, wodurch Investitionsanreize entfielen.

„Durch die weiterhin wettbewerbskritische TAL-Bepreisung werden den Alternativen Telekommunikationsbetreibern rund 370 Millionen Euro jährlich an überhöhten Mietentgelten entzogen, die diese viel besser und lieber in den Aufbau moderner Glasfaserinfrastrukturen, gerade auch in ländlichen Regionen, investieren würden“, beschreibt Albers die Wirkung der stagnierenden Entgeltfestlegungen auf den Infrastrukturwettbewerb. Der Grund dafür sei, dass die Bundesnetzagentur trotz anderslautender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Verwaltungsgerichts Köln bei der Ermittlung des Entgeltes daran festhalte, unterschiedslos alle Netzelemente der Telekom mit Preisen für eine komplette Neuanschaffung zu bewerten und die darauf bereits vorgenommenen Abschreibungen vollständig unberücksichtigt lasse. „Ganz gleich, ob die Telekom tatsächlich in eine neue Leitung oder einen neuen Kabelkanal investiert oder – wie in der Regel – die seit Jahren abgeschriebene Kupferdrähte und Leerrohre nutzt, die Wettbewerber zahlen für alles den aktuellen Wiederbeschaffungspreis“, erläutert Albers die Beschlusspraxis des Regulierers. „Das führt dazu, dass die Kosten für die Anschlussinfrastruktur der Telekom bei der Entgeltermittlung erheblich überbewertet werden und im Ergebnis systematisch deutlich überhöhte Zugangsentgelte festgelegt werden.“

Dabei hatte der BREKO der Bundesnetzagentur gezeigt, wie es geht. Der Verband hatte in das Entgeltverfahren ein Gutachten der Dialog Consult GmbH (Duisburg) eingebracht, in dem detailliert aufgezeigt wird, wie das Verhältnis zwischen tatsächlich wiederbeschafften und teilweise oder vollständig abgeschriebenen („historischen“) Netzelementen im Rahmen der Entgeltregulierung EU-rechtskonform bestimmt wird und in der Folge zu angemessenen Ergebnissen führen kann. Würden die Entgelte sachgerecht wie in diesem Gutachten beschrieben ermittelt, so würden sich sowohl hinsichtlich der HVt-TAL als auch bezüglich der KVz-TAL deutlich entgeltreduzierende Effekte einstellen.

Nachdem sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Verwaltungsgericht Köln einen ausschließlich auf Wiederbeschaffungswerten basierenden Regulierungsansatz für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt haben, setzt der BREKO seine Hoffnungen nun auf Brüssel. „Die Europäische Kommission, die im weiteren Verfahren zu beteiligen ist, wird eine fortgesetzt EU-rechtswidrige Spruchpraxis des deutschen Regulierers kaum unbeanstandet lassen“, gibt der BREKO-Geschäftsführer zu bedenken.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon News » 31.03.2011 15:55

Und auch der VATM kommt zu Wort:

Miete für die letzte Meile soll nur um 1,2 Prozent sinken
VATM: Wettbewerb in Deutschland wird weiterhin mit viel zu hohen Kosten belastet


Köln, 31. März 2011. „Die Absenkung des Monatsentgeltes für die Teilnehmeranschlussleitung – TAL – um 12 Cent auf 10,08 Euro und damit um ganze 1,2 Prozent ist definitiv viel zu gering ausgefallen. Damit hat die Bundesnetzagentur leider die Chance vertan, die dringend notwendigen Impulse für den Wettbewerb und den Breitbandausbau in Deutschland zu setzen. Die Entgelthöhe für die Miete der letzten Meile der Telekom spiegelt mit noch immer über 10 Euro nicht die reale Marktlage wider. Die Wettbewerber werden jetzt mehr als zwei weitere Jahre mit einem Preis auf künstlich hohem Niveau belastet und im Wettbewerb benachteiligt“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA): „Das gilt insbesondere auch für den KVz-TAL-Preis für den zweiten Streckenteil vom grauen Kasten am Gehwegrand bis zum Endkunden, da dieser beim Breitbandausbau und für die Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung eine bedeutsame Rolle spielt.“ Hier wurde die Miete lediglich um vier Cent auf 7,17 Euro gesenkt.

Das monatliche Entgelt für die TAL bis zum Endkunden ist eine der wichtigsten Stellschrauben im deutschen Telekommunikationsmarkt. Es wurde bislang alle zwei Jahre durch die Regulierungsbehörde neu festgelegt; dieses Mal aufgrund von Konsultationsverfahren bis Juni 2013.

„Wir hätten auf Basis der tatsächlichen Kosten auf einen guten europäischen Durchschnittspreis kommen müssen – gerade auch aufgrund unserer Mengenvorteile im größten europäischen Markt“, so Grützner: „Doch stattdessen gehört Deutschland auch in den kommenden zwei Jahren zu den Schlusslichtern in Europa. Wir bleiben nach dieser Entscheidung das Land mit dem vierthöchsten TAL-Preis in der EU-27.“ Der Durchschnitt der zehn EU-Länder mit den preisgünstigsten Mietpreisen für die letzte Meile liegt hingegen derzeit bei 6,72 Euro. Bei laut Dialog Consult in 2010 schätzungsweise rund 9,5 Millionen vermieteten TAL und insgesamt mehr als 1,1 Milliarde Euro Mietzahlungen an den Ex-Monopolisten pro Jahr bedeute das heutige Preisniveau überhöhte Belastungen in Höhe von jährlich rund 330 Millionen Euro nur für die Anmietung des blanken Kabels – „und entsprechende Wettbewerbsnachteile. Denn die Telekom hat nicht nur diese Zusatzeinnahmen durch ein ehemals staatliches Netz, sondern müsse diese Mietkosten selbst nicht aufbringen“, erläutert der VATM-Geschäftsführer.

Auch nach zwölf Jahren habe die BNetzA an einem Kostenmodell festgehalten, das völlig zu Unrecht allein auf Neubaukosten basiere, kritisiert Grützner: „Es werden weiterhin Wiederbeschaffungskosten für ein Kupfernetz angesetzt, das meist seit über 30 Jahren im Boden liegt, weitestgehend abgeschrieben ist und eben nicht mehr neu gebaut oder ersetzt wird.“ Diese Berechnungsgrundlagen der Regulierungsbehörde wurden in den vergangenen Monaten sowohl durch wegweisende Urteile verschiedener Gerichte als auch in einer Reihe von wissenschaftlichen Gutachten erheblich kritisiert. „Längst liegen neu definierte, wirtschaftliche Parameter zur Kalkulation der TAL-Entgelte vor. Leider wurden diese zeitgemäßen Ansätze auch in diesem Jahr von der BNetzA nicht berücksichtigt“, so der Geschäftsführer des größten TK-Wettbewerberverbandes in Deutschland.

„Durch den künstlich hohen Preis für die letzte Meile wird aus unserer Sicht zudem aktiv in die Wettbewerbsfähigkeit der TK-Anbieter gegenüber den Kabelnetzbetreibern eingegriffen, die die TAL nicht benötigen“, sagt Grützner. „Durch den Verlust von Kunden, aber auch den hohen Vorproduktpreis selbst, gehen den Wettbewerbern Millionen von Euro verloren, die dann nicht für Investitionen zur Verfügung stehen“, sagt er weiter. In 2010 haben die Wettbewerber mit rund 3,7 Milliarden Euro fast 60 Prozent der Investitionen in TK-Sachanlagen gestemmt und sind gewillt, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben.

Auch der Preis für den Teil der letzten Meile vom Kabelverzweiger bis zum Kunden, die KVz-TAL, liege mit 7,17 Euro als Bestandteil der TAL-Gesamtmiete weiterhin besonders hoch. Diese KVz-TAL spielt beim VDSL-Ausbau eine besonders wichtige Rolle. „Mit einer entsprechenden Absenkung des Mietpreises für die KVz-TAL hätte man eine positive Wirkung erreichen können, damit die Wettbewerber in den VDSL-Ausbau investieren und noch mehr weiße Flecken auch gerade durch kleine und mittelständische Unternehmen geschlossen werden können“, unterstreicht Grützner. Auch das Entgelt für den Schaltverteiler-Zugang, der ebenfalls Baustein der Breitbandstrategie zur Schließung der weißen Flecken ist, ist nahezu gleich geblieben – statt 8,04 Euro beträgt es nun 8,01 Euro.

„Die Entscheidung wird jetzt der EU-Kommission vorgelegt. Deren Reaktion wird von der Wirtschaft mit Spannung erwartet - zumal die Kommission und der Europäische Gerichtshof eine mehr an der Realität orientierte Kostenberechnung gefordert hatten“, betont der VATM-Geschäftsführer.

Bedenken der EU bei Glasfaser-TAL missachtet

Sorgen bereitet dem VATM zudem, dass die BNetzA trotz Kritik aus Brüssel keinerlei Änderungen in ihrer kürzlich veröffentlichten Regulierungsverfügung, die Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zu Glasfaseranschlüssen der Telekom nur einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen, vorgenommen hat. „Die Bundesnetzagentur hat keinen einzigen Verbesserungsvorschlag der EU-Kommission aufgenommen, sondern die Einwände schlicht ignoriert“, kritisiert Grützner. „Dieses wenig konstruktive Verhalten der Regulierungsbehörde schadet dem weiteren wichtigen Dialog mit Brüssel beim Breitbandausbau“, warnt der VATM-Geschäftsführer.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon News » 31.03.2011 16:17

Ganz anders denkt der BUGLAS über die Angelegenheit, wie die bei portel.de veröffentlichte Pressemitteilung des Verbandes zeigt:

Neuer TAL-Preis ist wichtiges Signal für weitere Investitionen

Zustimmung zur Entscheidung der BNetzA


Köln, 31.03.11-14:47 - Der Bundesverband Glasfaseranschluss, Buglas, und seine Mitgliedsunternehmen zeigen sich zufrieden über die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Preis für die Teilnehmeranschluss-Leitung (TAL) nur geringfügig abzusenken. Die Regulierungsbehörde hat das Entgelt für die monatliche Überlassung auf nun 10,08 Euro festgesetzt. Ein stabiler TAL-Preis ist nach Auffassung des Buglas Grundvoraussetzung dafür, die hohen Investitionskosten in moderne Telekommunikationsnetze amortisieren zu können.

"Die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur zum neuen Preis für die TAL ist ein wichtiges Signal für weitere Investitionen in Telekommunikationsnetze", erklärt Buglas-Präsident Dr. Hans Konle. "Die nur äußerst geringe Absenkung auf nun 10,08 Euro zeugt vom Augenmaß des Regulierers. Die von Teilen der Branche geforderte drastische Absenkung des TAL-Preises würde den weiteren Infrastrukturausbau in Deutschland hemmen, weil die dafür erforderlichen Investitionen sich dann kaum zurückverdienen ließen."

Ein weitgehend stabiler TAL-Preis erhöht nach Auffassung des Buglas die Planungssicherheit für die Infrastrukturunternehmen und trägt so wesentlich zum Fortschritt des Breitbandausbaus in Deutschland bei. Eine deutliche Absenkung der Entgelte für die TAL hingegen würde nur dazu führen, den in Teilen bereits heute ruinösen Wettbewerb im Endkundenmarkt weiter zu verschärfen. "Damit ist langfristig keinem Marktteilnehmer gedient", warnt Konle. "Der Fokus aller ordnungspolitischen Maßnahmen auf den Telekommunikationsmärkten muss darauf liegen, den Auf- und Ausbau leistungsfähiger und moderner Netze zu fördern. Nur dann haben die verschiedenen Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer eine tragfähige Basis."

"Wir sind erleichtert, dass die Beschlusskammer mit dem neuen TAL-Preis ein deutliches Signal für den Breitbandausbau in Deutschland und gegen das bloße Anmieten der TAL gesetzt hat", so Konle abschließend.

Die im Buglas organisierten Unternehmen haben bis Ende 2015 Investitionen in Glasfasernetze von weit über einer Milliarde Euro geplant.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon News » 09.04.2011 08:51

Der BREKO meldet sich am 05.04.2011 nochmals (diesmal zum Thema Schaltverteiler) zu Wort:

Bundesnetzagentur korrigiert überhöhte Telekom-Entgelte für den Schaltverteiler

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht Vorteile für den Breitbandausbau im ländlichen Raum


Bonn, 5. April 2011: Ganz im Gegensatz zur Entscheidung der Bundesnetzagentur aus der vergangenen Woche zu den Entgelten für die „letzte Meile“ zeigt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) mit den jetzt ebenfalls neu festgelegten Entgelten für die Bereitstellung eines sog. Schaltverteilers überwiegend zufrieden. Der Regulierer hat die Entgelte, die die Telekom von ihren Wettbewerbern für die Bereitstellung eines Schaltverteilers verlangen kann, deutlich abgesenkt. „Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur bei den Bereitstellungsentgelten für den Schaltverteiler einen Quantensprung vollzogen und einzelne wichtige Entgeltpositionen zum Teil um über 50 Prozent abgesenkt hat. Ein ähnlich konsequentes Signal des Regulierers für den Infrastrukturwettbewerb hätten wir uns allerdings auch bei den Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gewünscht“, bewertet BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers die Entgeltentscheidung. „Die Kostensituation der Unternehmen, die Schaltverteiler-Projekte machen, wird damit erheblich verbessert, wovon die Breitbandversorgung in ländlichen Räumen profitieren wird.“ Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel ermöglicht es den Wettbewerbern der Telekom, Glasfaser auch in ländlichen Räumen näher zu den Kunden hin auszubauen. Durch Verkürzung der Kupferleitung können die Wettbewerber den Kunden auch dort hochbitratige Breitbandanschlüsse anbieten, wo es kein VDSL-Angebot der Telekom gibt.

Allerdings sieht der BREKO auch kritische Aspekte am Entgeltbeschluss des Regulierers. Die jetzige Entgeltabsenkung ist das Ergebnis einer konkreten Überprüfung der im vergangenen Jahr festgelegten Pauschalen an tatsächlich gebauten Schaltverteilern. „Das zeigt, dass die im Jahr 2010 auf einer theoretischen Basis ermittelten Entgelte erheblich zu hoch waren und die seitdem realisierten Schaltverteiler zu deutlich überhöhten Kosten errichtet worden sind“, so Albers weiter. „Hätte man schon im vergangenen Jahr eine konkrete Prüfung der tatsächlichen Kosten der Telekom vorgenommen, wären heute sicher schon mehr Ortschaften über Schaltverteiler mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt.“

Ein weiterer Wermutstropfen ist aus der Sicht des BREKO, dass die monatliche Miete für den Schaltverteiler von 8,04 Euro auf 8,01 Euro praktisch nicht abgesenkt wurde. „Da die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger (KVz) Bestandteil des monatlichen Überlassungsentgeltes für den Schaltverteiler ist, schlägt die unzureichende Entscheidung des Regulierers zu den Entgelten für die KVz-TAL hier voll durch“, stellt Albers kritisch fest. „Das zeigt, dass der Ansatz der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Investitionskosten für die Teilnehmeranschlussleitung nach reinen Wiederbeschaffungswerten falsch ist und insbesondere dem Ausbau in der Fläche schadet.“
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon Haupti76 » 09.04.2011 13:12

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht Vorteile für den Breitbandausbau im ländlichen Raum

„Die Kostensituation der Unternehmen, die Schaltverteiler-Projekte machen, wird damit erheblich verbessert, wovon die Breitbandversorgung in ländlichen Räumen profitieren wird.“ Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel ermöglicht es den Wettbewerbern der Telekom, Glasfaser auch in ländlichen Räumen näher zu den Kunden hin auszubauen. Durch Verkürzung der Kupferleitung können die Wettbewerber den Kunden auch dort hochbitratige Breitbandanschlüsse anbieten, wo es kein VDSL-Angebot der Telekom gibt.


ja ganz sicher. es kommt mal wieder schwung in den freilligen ausbau des landes. das ist sicherlich noch profitabler als die staatliche subventionierung.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon bru62 » 19.06.2011 14:38

Wie aus einer Pressemitteilung der BNetzA vom 17.06.2011 hervorgeht, ist die festgelegte Miete für die TAL jetzt endgültig. Rückwirkend zum 01.04.2011 werden 10,08 Euro, für Zugang ab KVz 7,17 Euro fällig.

Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. "letzten Meile", der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben.

Danach gilt rückwirkend ab dem 1. April 2011 ein Entgelt in Höhe von 10,08 Euro monatlich für die Anmietung der TAL durch Wettbewerber.

Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz), das sind die grauen Kästen am Straßenrand, gilt das monatliche Überlassungsentgelt von 7,17 Euro.

Die TAL-Entgelte waren Ende März 2011 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2013 befristet.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon rezzler » 20.06.2011 18:54

bru62 hat geschrieben:Wie aus einer Pressemitteilung der BNetzA vom 17.06.2011 hervorgeht, ist die festgelegte Miete für die TAL jetzt endgültig. Rückwirkend zum 01.04.2011 werden 10,08 Euro, für Zugang ab KVz 7,17 Euro fällig.

Da haben sie die KVz-Miete ja doch noch ziemlich ordentlich gesenkt.
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Re: BNetzA für Senkung der TAL-Miete

Beitragvon spokesman » 20.06.2011 19:13

BNetzA hat geschrieben:..das sind die grauen Kästen am Straßenrand..

Das sollte jetzt für alle verständlich sein ;)

BNetzA hat geschrieben:Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2013 befristet.

Nach diesem Zeitraum geht es dann sicher weiter in Richtung 0€, da kann man sich die Pressemitteilungen der Telekommunikationswirtschaft schon ausmalen.
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