Referentenentwurf 09/2010 hat geschrieben:§ 78 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der
Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten
ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, wobei die von der Mehrzahl
der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit
zu berücksichtigen sind,“
Und schon vom Referentenentwurf bis zum Kabinettbeschluß ging was verloren...
Kabinettbeschluß 03/2011 hat geschrieben:§ 78 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der
Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten
ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,“