Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon spokesman » 12.01.2011 22:48

Ich möchte mit den folgenden Worten auf die jüngste Anfrage und Antwort an die Bundesregierung zum Thema Breitbandausbau eingehen, sie ging aus den Reihen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor und wurde bereits von Mitgliedern der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ als Diskussionsgrundlage genutzt.

Im ersten Schritt ist es mir wichtig die Grundstimmung bei den Grünen in kurzen Worten deutlich zu machen.

Ziele der Regierung
  • Bundesminister fürWirtschaft und Technologie Rainer Brüderle gibt 98,5 Prozent bis Ende des Jahres mit min. 1Mbit/s versorgt an
    • Brüderle: auch am Ende des Jahres werden einige kleine Orte ohne Internet sein
    • Kanzlerin Merkel auf dem Nationalen IT-Gipfel in Dresden (07.12.2010): bis Ende des Jahres 2010 können wir unsere Ziele einer flächendeckenden Versorgung nicht mehr erreichen

Daten der Versorgungslage
die derzeitige Datenlage ist nicht einheitlich

das "ZEITmagazin":
  • Bundesländern Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt mit jeweils 144 (von 2 306 bzw. 300) unterversorgten Gemeinden
  • Thüringen mit 124 (von 942) und Mecklenburg-Vorpommern mit 73 (von 814) Gemeinden.

Studie des Netzwerkspezialisten Cisco:
  • 66% der Haushalte verügen über einen Breitbandanschluss
  • der Durchschnitt bei der Geschwindigkeit Download 11,63 Megabit pro Sekunde, im Upload 1,28

Die Grünen sehen die Ziele der Bundesregierung bis 2015 75% der Bürger mit 50Mbit/s angesichts des benötigten Glasfaserausbaus für kritisch, derzeit sind nur 1% der Haushalte mit Glasfsaser angebunden.

Stellung der Bundesregierung
  • 98,5% haben Ende 2010 min. 1Mbit/s in Deutschland, hierbei ist die Breitbandnutzung im europäischen Vergleich sehr hoch.
  • der Breitbandatlas ist durch seine enormen Leistungen einzigartig in Europa
  • Roland Berger Strategy Consultants erstellte Monitoringbericht, dieser wertet die Strategie als Erfolg, hierdurch schnelleres Arbeiten an der Digitalen Dividende
      nun soll es schnell möglich sein mit Festnetz und LTE die weißen Flecken zu beseiteigen, da so schnell wie nur möglich ein Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze erfolgen muss
  • der Wettbewerb als Motor für den VDSL- und Glasfaserausbau ist bereits voll im Gange
  • VDSL ist jetzt schon eine Macht in Ballungsräumen und ermöglicht viel Wettbewerb
  • Auf dem Land können nur Synergien für VDSL sorgen, helfen soll auch der Infrastrukturatlas

1. Verfügbarkeit 1Mbit/s (Seite 2, 3)
die Bundesregierung bezieht LTE und SAT mit ein, 98,5% sollen es im gesamten Land sein.
Baden-Württemberg 97,4
Bayern 96,3
Berlin 99,9
Brandenburg 93,4
Bremen 99,9
Hamburg 99,9
Hessen 97,2
Mecklenburg-Vorpommern 91,8
Niedersachsen 97,3
Nordrhein-Westfalen 99,2
Rheinland-Pfalz 96,0
Saarland 97,8
Sachsen 95,6
Sachsen-Anhalt 93,1
Schleswig-Holstein 98,1
Thüringen 93,5



2. Verfügbarkeit 2Mbit/s (Seite 4)
die Bundesregierung bezieht LTE und SAT mit ein, 92,3% sollen es im gesamten Land sein.
Baden-Württemberg 96,9
Bayern 95,3
Berlin 99,9
Brandenburg 92,7
Bremen 99,9
Hamburg 99,9
Hessen 96,6 Sachsen 94,8
Mecklenburg-Vorpommern 90,6
Niedersachsen 96,3
Nordrhein-Westfalen 98,9
Rheinland-Pfalz 94,8
Saarland 97,1
Sachsen-Anhalt 92,1
Schleswig-Holstein 97,5
Thüringen 92,5



3. Verfügbarkeit 50Mbit/s (Seite 3, 4)
38,75% sollen es im gesamten Land sein.
Baden-Württemberg 75,0
Bayern 24,9
Berlin 81,2
Brandenburg 9,0
Bremen 99,5
Hamburg 96,7
Hessen 31,8
Mecklenburg-Vorpommern 13,9
Niedersachsen 23,3
Nordrhein-Westfalen 51,1
Rheinland-Pfalz 13,0
Saarland 14,9
Sachsen 25,7
Sachsen-Anhalt 7,8
Schleswig-Holstein 39,3
Thüringen 12,9



4. LTE-Nutzung der Haushalte (Seite 4, 5)
hierzu konnte keine Auskunft gegeben werden, da der Ausbau derzeit noch anhält, die Bandbreiten werden nach Ansicht der Regierung akzeptabel sein.


5. Nutzung von Fördermitteln (Seite 5, 6)
Angefragt waren GAK, GA, Konjunkturpaket II
hierzu möchte ich im Moment auf Seite 5 der Anfrage verweisen, kurz jedoch:
GRW: oftmals nicht mehr als 5stellig pro Bundesland
GAK: 2008+2009=20Mio, 2010=24,6Mio, in 2010 konnten jedoch 14,6Mio Ausgaberest aus vorhergehenden Jahren übertragen werden.
Besonders bei den GRW-Mitteln erfolgte eine schlechte Nutzung, seit 2009 ist jedoch auch z.B. der Leerrohrausbau förderfähig, man nimmt an hier einen Anstieg bei der Fördermittelnutzung zu erreichen.


6. Infrastruktur der BNetzA mit freiwilligen Daten (Seite 5, 6)
Der Infrastrukturatlas soll reizvoll sein, daher soll er von der US-amerikanischen Breitbandstrategie und der Digitalen Agenda der EU-Kommission Beachtung gefunden haben. Die BNetzA soll bei der TKG-Novellierung weitere Befugnisse bei der Datenaufnahme einbringen, die Landkreise können diese Daten dann abrufen, Synergieeffekte sollen das Ergebnis sein.


7. Planungs- und Investitionssicherheit bei Unternehmen (Seite 6)
Zur TKG-Novellierung wird derzeit das "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" in der Ressortabstimmung beraten, es sollen sich hierdurch eine bessere Planungs- und Investitionssicherheit bei Unternehmen bei den Unternehmen einstellen. Weiter soll die BNetzA Vorschläge zu längerfristigen Regulierungskonzepten erarbeiten. Entgeltregulierungsvorschriften sollen zudem an den Aufbau der Hochgeschwindigkeitsnetz angepasst werden.
Bei der Inhouse-Verkabelung soll die BNetzA ermächtigt werden die Nutzung bestimmter Infrastruktur symetrisch zur Verfügung zu stellen, dies soll unabhängig von der Marktmacht verschiedener Unternehmen geschehen.


8. Breitbandatlas der Bundesregierung als Open-Data-Projekt mit offener API-Schnittstelle (Seite 6, 7)
Da es hier teilweise um sensibele Daten der Unternehmen geht, können diese aus Wettbewerbsgründen nicht offen zur Verfügung gestellt werden. Daten mit abgeschlossener Nutzungsvereinbarung können bereits jetzt Online abgerufen werden. In Kürze soll eine offene Schnittstelle als Web Map Service (WMS Dienst), welcher einem weltweiten Standard Format des Open Geospatial Consortiums (OGC)hinzugefügt werden.


9. Atlas: woher kommen die Daten, wer überprüft und pflegt diese - ergibt dies ein objektives Werkzeug? (Seite 7)
Ich muss den ersten Satz einfach zitieren:
Der Breitbandatlas ist in seiner Form einzigartig in Europa. Er ist ein geeignetes Mittel, um den Breitbandausbau insgesamt und auch lokal zu beurteilen und notwendige politische Konsequenzen zu ziehen.
165 Unternehmen beteiligen sich derzeit freiwillig an dem Projekt.
Der TÜV Rheinland hat im Auftrag des BMWi ein einheitliches Versorgungsraster mit einer Kantenlänge von 250m bereitgestellt. Unternehmen berechnen auf Basis der eigenen Daten die Verfügbarkeit in den Rastern. Weiter ist der TÜV Rheinland damit beauftragt den Support bei gemeldeten Fehlern in Zusammenarbeit mit den Betreibern zu leisten.


10. lösen die Unstimmigkeiten bei der ermittelten Verfügbarkeit einen Handlunszwang aus? (Seite 7)
Die Erhebung ist Objektiv und ein eigenes Instrument des Bundes, die subjektive Wahrnehmung kann abweichen. Derzeit hält man den Atlas im internationalen Vergleich als bestes Tool in diesem Bereich.


11. ist der Bundesregierung die Karte des ZEIT-Magazins bekannt, wenn ja, wie können nach dann 2010 nur wenige Dörfer nicht am Netz sein?(Seite 7, 8)
Die Bundesregierung hat Kenntniss von dieser Karte genommen, die Daten finden sich ebenfalls im Breitbandatlas wieder, jeoch werden die unterversorgten Gebiete deutlich zu groß dargestellt - (unbedingt nachlesen)


12. Ist die CISCO-Studie bekannt, welche nur 66% der Deutschen mit einem Breitbandanschluss versorgt sieht? (Seite 8)
Die Studie stellt keine Verfügbarkeit dar, sie ist ein Qulitätstest - die geografische Verfügbarkeit wurde nicht gemessen. Die Studie stellt hingegen Deutschland als „Broadband Leader“ und „ready for tomorrow“ unter die 14 besten Länder.


13. Warum kein flächendeckendes Internet bis 2010, obwohl man im März 2010 noch daran festgehalten hat?(Seite 8)
Bis Jahresende sind 98,5% versorgt, wenn nun der LTE-Ausbau, Förderprojekte und die Informationsinitiative des BMWi gemeinsam greift wird die Vollversorgung schnell erreicht sein.


14. bis 2015 75% der Haushalte mit 50Mibt/s versorgen, wie soll das Finanziert werden? (Seite 8, 9)
Derzeit sind bereits 40% mit 50Mbit/s verorgt, 66% werden Kabelnetzanbieter mit 100Mbit/s in 2012 versorgen, 10Mio der Hausanschlüsse versorgt die Deutsche Telekom AG mit VDSL, weiter versorgt die Deutsche Telekom AG 10% der Haushalte bis 2012 mit FTTH Anschlüssen. Weiterhin werden besonders Ballungszentren von Aktivitäten der Stadtwerke im Glasfaserbereich profitieren, Überschneidungen könnten bei dem funktionierenden Wettbewerb durchaus eintreten.
Der ländliche Raum soll 2011 ein "Modellprojekte für den Breitbandausbau" erfahren, hier soll gezeigt werden wie es gehen kann. Von 2008 bis 2011werden in 4 Jahren 10Mio Euro Bundesmittel in einer mit den Ländern angestrebten Kofinanzierung auf 64Mio Euro anwachsenden Investitionssummer bereit stehen. GRW und GAK werden einen entscheidenden Teil zur Erfüllung der Ziele beitragen.


15. FTTH wird es mit dem Markt nicht für alle geben, wie soll der Bund tätig werden? (Seite 9, 10)
Nur ein Technologiemix kann das Internet zu einem Hochleistungnetz machen. Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern ein großes Kabel-TV-Netz, welches bereits heute 100Mbit/s bieter, perspektivisch sogar mehr. In Baden-Württemberg sind bereits jetzt 75% mit 50Mbit/s versorgt, die Betrachtung muss also technologieneutral erfolgen. Das Ziel der EU bis 2020 flächendeckend 30Mbit/s zur Verfügung zu stellen kann also nur mit verschiedenen Technologien erreicht werden.


16. Internet=Daseinsvorsorge? (Seite 10)
wichtig für uns:
Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für die Bundesregierung zur Grundversorgung im Sinne des TKG. Bezüglich eines zukünftigen Versorgungsstandards ist in dem TKG-RefE eine flexible Regelung vorgesehen, die eine Anpassung an die Entwicklung des Breitbandausbaus ermöglicht.
gekonnt ausgewichen oder großes Zugeständnis?


17. Ist ein staatlich gefördertes Netz auch Netzneutral und damit transparent und diskriminierungsfrei (Seite 10)
Der europäische Rechtsrahmen gibt Regelungen zur Netzneutralität vor, sie fließen in die derzeitige Diskussion im Rahmen der TKG-Novelle mit ein. Dies wird in die Regulierungsziele (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 TKG-RefE) aufgenommen, die BNetzA muss dies künftig berücksichtigen.
Weiter soll mehr Transparenz für den Endkunden geschaffen werden z.B. muss über Nutzungsbeschränkungen im Endkundenvertrag eine Information enthalten sein (vgl. im Detail § 43a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 TKG-RefE). Die BNetzA erhält die Kompetenz einer Festlegung von Mindeststandards für diese Informationsverpflichtung. Weiter kann durch die BNetzA eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von etwaigen Nutzungsbeschränkungen durch die BNetzA festgelegt werden(vgl. § 45n Absatz 4 Nummer 3 und 4 TKG-RefE). Weiter sollen Dienste nicht behindert oder verlangsamt werden, die europäischen Vorgaben finden hier ebenfalls Anwendung. Es kann so gegenüber Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen eine Mindestanforderung an die Dienstequalität festgelegt werden (§ 45o Absatz 3 TKG-RefE).


18. Mindestniveau der Dienstequalität an Breitbandgrößen (§ 43a TKG-E) und Parameter für die Dienstequalität (§ 45o TKG-E)(Seite 11)
Die TKG Novelle enhält diesbezüglich bereits Vorgaben, wie in Antwort 17 beschrieben wird angestrebt eine Verschlechterung/Verlamsung des Datenverkehrs zu verhindern (vgl. § 45o Absatz 3 TKG-RefE und Artikel 22 Absatz 3 der Universaldienst-Richtlinie). Der Endkunde profitiert hier von der TKG Novelle, indem er auf die Festlegungskompetzenz bei der Problematik der "Geschwindigkeit bis zu" bei Vertragsabschluss eine Konkretisierung erwarten darf.


19. gilt der Erwägungsgrund 5 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG) nach Einschätzung der Bundesregierung auch für Datendienste? (Seite 11)
Der Erwägungsgrund 5 findet hier keine Anwendung.
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Re: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon geisi » 13.01.2011 12:14

Erst mal Danke für den Aufwand den du dir mit der Auswertung gemacht hast. Klasse!!!

Vorerst zwei Fragen:

1.
spokesman hat geschrieben:Bei der Inhouse-Verkabelung soll die BNetzA ermächtigt werden die Nutzung bestimmter Infrastruktur symetrisch zur Verfügung zu stellen, dies soll unabhängig von der Marktmacht verschiedener Unternehmen geschehen.


Kannst du mir das erläutern. Was ist hier eine Inhouse-Verkabelung und was bedeutet symetrische Verfügung?

2.
spokesman hat geschrieben:die Bundesregierung bezieht LTE und SAT


Wäre bei Sat nicht sogar 100% versorgt und das nicht nur mit 1Mbit/s.
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Re: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon sollner11 » 13.01.2011 12:28

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Unternehmen mehr
Planungs- und Investitionssicherheit beim Breitbandausbau zu bieten?

Um eine effizientere Nutzung vorhandener Infrastrukturen zu erzielen, wird die
BNetzA darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infra-
strukturen (Inhouse-Verkabelungen) symmetrisch, d. h. unabhängig vom Vor-
liegen beträchtlicher Marktmacht, anzuordnen, wenn eine Doppelung der Infra-
struktur wirtschaftlich ineffizient oder praktisch unmöglich ist.


vielleicht hilft ja der Originaltext
(bei mir nicht)
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Re: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon geisi » 13.01.2011 12:38

Bei mir auch nicht.
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Re: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon spokesman » 13.01.2011 16:59

Hehe das habe ich mir gedacht ;)

ich glaube mit symmetisch ist ein gleicher Zugang für mehrere Anbieter im Bereich der Inhouse-Verkabelung gemeint, eine Zuordnung dieser Infrastruktur zu Unternehmen wie etwa der Deutschen Telekom AG (ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht) soll vermieden werden. Ein paralleler Infrastruktur in diesem Bereich soll, schon allein aus wirtschaftlichen Gründen nichst stattfinden. In der Praxis wäre eine weitere Verlegung von Infrastruktur schwierig, da jeder Haus/Wohnungsbesitzer mit den Unannehmlichkeiten einer Baustelle ausgesetzt wäre - und dies für eine Infrastruktur die bereits vorhanden ist..

ich hoffe das richtig verstanden zu haben und eine etwas bessere Formulierung an den Tag gelegt zu haben..

-> Heiner Geißler wäre bei einer dertig "volksfremden" Formulierung sicher aus der Haut gefahren ;)
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Re: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der B90/Die Grünen

Beitragvon geisi » 13.01.2011 17:21

Nicht nur der. Darüber hat bestimmt ein Beamter stundenlang nachgedacht, wie ich es auch ja so schreiben kann, dass es auch ja keiner versteht.
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