BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon News » 30.11.2010 11:31

Pressemitteilung vom 30.11.2010:

Bundesnetzagentur fordert DT AG zu Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler auf
Kurth: "Änderungen sollen im Interesse des Breitbandausbaus schnell umgesetzt werden"


Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom AG (DT AG) heute aufgefordert, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. letzten Meile, am Schaltverteiler vorzunehmen. Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt. Nach umfassender Prüfung wird der DT AG nunmehr vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.

"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf. Nur so trägt er den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Unsere Vorgaben an den Standardvertrag versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der DT AG abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass die DT AG die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. Dann können künftig behördliche Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen werden mussten, überflüssig werden."

Einen Schaltverteiler muss die DT AG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Die DT AG hat bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben der heutigen Entscheidung anzupassen. Den geänderten Vertragstext muss sie der Bundesnetzagentur anschließend noch einmal vorlegen, damit diese prüfen kann, ob das Unternehmen die Vorgaben vollständig umgesetzt hat. Erforderlichenfalls wird die Bundesnetzagentur den Vertrag in einer zweiten Entscheidung selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon geisi » 30.11.2010 21:53

Habe ich das jetzt richtig verstanden gibt es jetzt schon zugangsfähige Schaltverteiler oder müssen die noch installiert werden?
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon essig » 30.11.2010 22:44

gute frage, viele werden es vermutlich nicht sein. zumindest nicht so viele wie man sich im märz 2009 also vor anderthalb jahren gewünscht hat. da hat die bnetza bezüglich schaltverteiler noch stolz verkündet:

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur hat geschrieben:Wichtiger Beitrag zur Versorgung ländlicher Regionen mit schnellen Breitbandanschlüssen
...
Weiterer Mosaikstein zur Breitbandinitiative
...
Die Bundesnetzagentur zeigt mit der heute ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der "weißen Flecken" aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann. Insofern trägt die heutige Entscheidung bereits der erst vor Kurzem von der Bundesregierung beschlossenen Breitbandstrategie Rechnung. Ich appelliere jetzt an die Wettbewerber, von der neuen Zugangsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, um auf diese Weise den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben ...
Mit dieser Entgeltgenehmigung liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben. Insofern stellt die heutige Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren wichtigen Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar. Nachdem nun auch die ökonomischen Bedingungen feststehen, appelliere ich noch einmal an die Wettbewerber, von dieser Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen. Die Deutsche Telekom fordere ich auf, ihrerseits durch zügige Zugangsgewährung den von allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen


alles schall und rauch und bezeichnend, dass die bnetza mehrere jahre braucht um eine solch einfache und klare sache in der praxis durch- und umzusetzen.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon geisi » 30.11.2010 22:50

Jedenfalls macht es keinen Sinn darauf zu warten. Wir wollen jetzt den Glasfaserausbau bis zu jeden KVZ bis Mai schaffen der Ausbau soll dabei auch so gestaltet werden dass ohne weiteres ein FTTB bzw. FTTH möglich ist.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon essig » 30.11.2010 23:39

geisi hat geschrieben:Jedenfalls macht es keinen Sinn darauf zu warten.

dank bmwi/bnetza leider richtig. dabei wären die dinger sicher auch für netkom & co nicht uninteressant.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon geisi » 01.12.2010 06:19

Ich glaube dies waere die entscheidende Moeglichkeit auch groeßere Gemeinden anzubinden
Die Baumaßnahmen in der Ortslage machen wohl mehr als 70% der Gesamtkosten aus
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon Winternightsky » 01.12.2010 18:01

Ich habe so leicht die Vermutung, dass die Telekom langsam mal merkt, dass Sie den Kampf gegen die Konkurrenz verlieren könnte, im Sinne der Schaltverteiler (MFG / KVz) Zugänge, ihre Kunden zu halten, wenn die Konkurrenz bald schnelles DSL Internet über eigene Hardware anbietet ...
Von daher macht man lieber FTTH ... was die jedoch anscheinend auch noch nicht riechen ist, dass die damit ALLEN ANDEREN Netzcarriern gerade zu die Tür aufmachen, weil man dann in der Lage ist quasi sonst wo in Deutschland zentrale Technik aufzustellen und damit alle potentiellen Kunden zu speisen... Sprich weniger Technik nötig, mehr Auslastung für vorhandene Technik, somit mehr Kosteneffizienz, da die vorhandene Technik voll ausgenutzt wird, somit wirtschaftlicher => Mehr Innovation, da schnellere Ammortisation ....

Nur ein Beispiel aus der Vermittlungstechnik:

Angenommen mal wir rufen in 02823 aus Hannover 0511 an ... dann geht der Anruf nach Hannover von da aus nach Düsseldorf (2) dann nach Wesel (8) dann nach Kleve (2) und dann nach Goch Stadt (3)
und so ähnlich verhält sich das dann auch mit der GF Trasse ... man spart sich einfach die Verteilungen vor Ort und speißt direkt von der Kopfstelle aus, bspw. Kleve, Wesel oder D-Dorf ...
Ortsnetzkennziffer (Vorwahl): 02827
DSL vorhanden: JA
DSL Speed: 16.000 k/bits

Hilft und kümmert sich gerne um PN-Anfragen bzw. DSL Anschaltung (wo jede Hoffnung verloren ist)...
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon rezzler » 01.12.2010 22:03

Winternightsky hat geschrieben:Ich habe so leicht die Vermutung, dass die Telekom langsam mal merkt, dass Sie den Kampf gegen die Konkurrenz verlieren könnte, im Sinne der Schaltverteiler (MFG / KVz) Zugänge, ihre Kunden zu halten, wenn die Konkurrenz bald schnelles DSL Internet über eigene Hardware anbietet ...
Von daher macht man lieber FTTH ... was die jedoch anscheinend auch noch nicht riechen ist, dass die damit ALLEN ANDEREN Netzcarriern gerade zu die Tür aufmachen, weil man dann in der Lage ist quasi sonst wo in Deutschland zentrale Technik aufzustellen und damit alle potentiellen Kunden zu speisen... Sprich weniger Technik nötig, mehr Auslastung für vorhandene Technik, somit mehr Kosteneffizienz, da die vorhandene Technik voll ausgenutzt wird, somit wirtschaftlicher => Mehr Innovation, da schnellere Ammortisation ....

Mehr Innovation? Eher mehr Dividende... Aber dein Gedankengang setzt vorraus, das die Telekom auch über GF etwas Bitstream-mäßiges anbieten müsste. Dann würde anstelle der momentanen Vermittungsstellen in der Tat einfach ein größerer GF-Switch reichen.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon News » 04.12.2010 15:13

Zum Thema hat sich auch der BREKO in einer Pressemitteilung geäußert:

Teilentscheidung im Schaltverteilerverfahren

Bonn, 01. Dezember 2010 – Mit der gestern ergangenen ersten Teilentscheidung zur Änderung des Standardangebots hat die Bundesnetzagentur im Hinblick auf den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem neu auf dem Hauptkabel zu errichtenden Schaltverteiler den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt diese Entscheidung ganz ausdrücklich.

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur ist die Telekom Deutschland nun aufgefordert, klare und nachprüfbare Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch festzulegen, mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer zu definieren, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Damit verleiht die Bundesnetzagentur der im März 2009 geschaffenen Verpflichtung für die Telekom Deutschland, Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, Nachdruck und unterstützt faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt.

Der Zugang zum Schaltverteiler ist für alternative Telekommunikationsnetzbetreiber essentiell, um ländliche Gebiete wirtschaftlich mit hochbitratigen Breitbandnetzen erschließen zu können. Die Entscheidung, einen Zugangsanspruch unter klaren und nachprüfbaren Voraussetzungen zur Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist damit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. "Der Schaltverteiler, hat eine entscheidende Funktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau in Deutschland auch und gerade in ländlichen Regionen", sagt BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Einziger Wermutstropfen ist der Umstand, dass die Grenze für unterversorgte Gebiete nicht von 1 MBit/s auf 2 MBit/s angehoben wurde. Hier orientierte sich die Bundesnetzagentur an der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die anders als die Empfehlungen der EU-Kommission (2 Mbit/s), von einer ausreichenden Breitbandversorgung ab 1 MBit/s ausgeht. Diese Grenze ist vor dem Hintergrund der Vielzahl bandbreitenintensiver Internetanwendungen nicht mehr zeitgemäß und im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung (Versorgung von 75% der Haushalte mit 50 MBits/s im Jahr 2014) unterdimensioniert. "Hier sehen die im BREKO organisierten Mitgliedsunternehmen Nachbesserungsbedarf", ergänzt Albers.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Beitragvon News » 04.12.2010 15:16

Und auch der VATM hat eine Meinung, die am 30.11.2010 per Pressemitteilung bekannt wird:

Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Standardvertrag Schaltverteiler
VATM: Eine wichtige Unterstützung für die Breitbandstrategie – Umsetzung der Regulierungsentscheidung muss konsequent verfolgt werden


„Mit den neuen klareren Vorgaben für die Telekom Deutschland beim Zugang zum Schaltverteiler hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Breitbandstrategie im Sinne der Verbraucher und des TK-Wettbewerbs getan“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heute bekannt gegebene Entscheidung der Regulierungsbehörde. Mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler soll auch in solchen Regionen eine Breitbandverbindung per Festnetz aufgebaut werden können, in denen bislang aufgrund der Länge der Kupferleitungen zwischen aktiver Technik des Anbieters und dem Endkunden eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite nicht möglich war. Die Nutzung der Schaltverteiler ist ein wichtiger Baustein bei der Breitbandstrategie zur Schließung der weißen Flecken auf dem Lande. Im August hatte die Telekom auf Aufforderung der Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Regulierer einen Entwurf des Standardvertrags vorgelegt.

„Wir begrüßen die Aussagen von BNetzA-Präsident Matthias Kurth“, so Grützner. Laut Bundesnetzagentur wird der Telekom jetzt vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.

„Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, was die Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde als geänderten Standardvertrag im Januar vorlegt – und wie konsequent die BNetzA dann handelt“, unterstreicht der Geschäftsführer des VATM: „Wir hoffen, dass die Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende hat.“

Bereits im Juli hatte der VATM bei der Anhörung im Verfahren bei der BNetzA kritisiert, dass die für den Ausbau notwendigen Informationen von der Telekom häufig spärlich oder zu spät an die Wettbewerber fließen sowie dass der Ex-Monopolist teils dann seine eigenen Ausbaupläne geändert hat. „Das hat den Ausbau per Schaltverteiler durch die Wettbewerber erheblich gebremst. Auch im Interesse der Verbraucher hoffen wir, dass die Vorgaben der Bundesnetzagentur konsequent umgesetzt werden und der Ausbau neuen Schwung erhält.“
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverte

Beitragvon News » 20.05.2011 16:42

Heute hat die BNetzA einen Mustervertrag für die Schaltverteiler festgelegt und dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur legt Mustervertrag für den Schaltverteiler-Zugang fest
Kurth: "Erschließung ländlicher Regionen mit schnellen Breitbandanschlüssen erleichtert"


Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH jetzt einen Mustervertrag (sog. Standardangebot) für den Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Schaltverteiler vorgegeben. Das Standardangebot legt die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten fest, zu denen die Wettbewerber künftig den Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom Deutschland GmbH zu errichtenden Schaltverteiler erhalten können.

"Unsere Vorgaben versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis des Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Das Standardangebot vereinfacht daher künftig die Erschließung bisher breitbandig nicht oder nur unterversorgter Regionen. Es ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Mustervertrag enthält insbesondere klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen die Telekom Deutschland GmbH einen Schaltverteiler für einen Wettbewerber neu aufbauen muss. In diesem Zusammenhang sind auch die technischen oder sonstigen Gründe für die Ablehnung der Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert worden. Gerade hierüber war es in der Vergangenheit immer wieder zu Differenzen zwischen der Telekom Deutschland GmbH und Nachfragern gekommen. Zudem wurden die Informations- und Bereitstellungsfristen gestrafft sowie Vertragsstrafen beispielsweise für den Fall der Nichteinhaltung von Fristen in den Mustervertrag aufgenommen.

Das Standardangebot ist in einem zweistufigen Beschlusskammerverfahren, in dem auch die Wettbewerber angehört wurden, eingehend geprüft worden. Bereits Ende November 2010 war der Telekom Deutschland GmbH in einer ersten Teilentscheidung vorgegeben worden, ihr Standardangebot zum Schaltverteiler zu ändern. Weil sie dieser Aufforderung in einem überarbeiteten Vertragsentwurf nicht vollständig nachgekommen war, musste die Bundesnetzagentur die erforderlichen Änderungen in der jetzt ergangenen zweiten Teilentscheidung selbst vornehmen, damit der Vertrag insgesamt den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung trägt.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und den Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Die Telekom Deutschland GmbH darf das jetzt von der Bundesnetzagentur vorgegebene Standardangebot bis Ende Mai 2013 nicht von sich aus ändern. Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverte

Beitragvon rezzler » 20.05.2011 17:22

News hat geschrieben:Heute hat die BNetzA einen Mustervertrag für die Schaltverteiler festgelegt und dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Gibts den Standardvertrag auch irgendwo öffentlich?

EDIT:
Eine Übersicht über diese Verträge gibts hier, auch mit Verträgen zum anschauen:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... _node.html

Preise findet man hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... l?nn=90784

Wobei 8,04 Euro/Monat nicht wirklich berauschend sind für eine KVz-TAL.

Danke für die Sucharbeit an spokesman :)
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverte

Beitragvon bkt » 20.05.2011 22:52

rezzler hat geschrieben:Wobei 8,04 Euro/Monat nicht wirklich berauschend sind für eine KVz-TAL.

Macht bei nur 100 Kunden pro KVz einen knappen Tausender im Monat und im Jahr knapp 10.000€ (9.648).
Bei 1.000 KVz dieser Größe sind das fast 10 Mio € pro Jahr.
Für meist bereits abgeschriebene Technik ist das schon sehr ordentlich.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverte

Beitragvon rezzler » 20.05.2011 23:01

bkt hat geschrieben:
rezzler hat geschrieben:Wobei 8,04 Euro/Monat nicht wirklich berauschend sind für eine KVz-TAL.

Macht bei nur 100 Kunden pro KVz einen knappen Tausender im Monat und im Jahr knapp 10.000€ (9.648).
Bei 1.000 KVz dieser Größe sind das fast 10 Mio € pro Jahr.
Für meist bereits abgeschriebene Technik ist das schon sehr ordentlich.

Ich meinte das "nicht berauschend" aus Sicht eines DTAG-Konkurenzunternehmens ;) Aber so viele von diesen KVz-TALs scheints ja nicht zu geben.
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Re: BNetzA für Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverte

Beitragvon bkt » 21.05.2011 21:30

rezzler hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:
rezzler hat geschrieben:Wobei 8,04 Euro/Monat nicht wirklich berauschend sind für eine KVz-TAL.

Macht bei nur 100 Kunden pro KVz einen knappen Tausender im Monat und im Jahr knapp 10.000€ (9.648).
Bei 1.000 KVz dieser Größe sind das fast 10 Mio € pro Jahr.
Für meist bereits abgeschriebene Technik ist das schon sehr ordentlich.

Ich meinte das "nicht berauschend" aus Sicht eines DTAG-Konkurenzunternehmens ;) Aber so viele von diesen KVz-TALs scheints ja nicht zu geben.


Immerhin soviele, dass die permanente Diskussion über die TAL-Preise lohnt. Sowohl zur Erhöhung (TELEKOM) als auch zur Absenkung (alternative Netzbetreiber).

Alle Ortserschliessungen in Thüringen (und den anderen Bundesländern natürlich auch), die in Richtung VDSL-Ausbau gehen, nutzen diese TAL.
Und wenn man mal die Mindestkundenzahlen zusammenrechnet, die in den ganzen Verfahren benötigt werden, dann komme alleine dadurch schon ordentlich was zusammen.
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