EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe

Beitragvon bru62 » 14.10.2010 16:27

Wegen unrechtmäßigem Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung hat der Europäische Gerichtshof in einem Revisionsverfahren heute die Deutsche Telekom zu einer Strafe von 12,6 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Streitfall ging es um eine zu hohe Entgeltberechnung für Vorleistungsprodukte in den Jahren 1998 bis 2003. Der Konzern hat von seinen Mitbewerbern höhere Preise für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verlangt, als von seinen eigenen Kunden.

zum Nachlesen: Die Pressemitteilung des EuGH (Quelle: VATM)

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Re: EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe

Beitragvon News » 14.10.2010 16:30

Der VATM hat sich heute zum Urteil in einer Pressemitteilung wie folgt geäußert:

VATM begrüßt Urteil des EuGH
Deutsche Telekom muss rund 12,6 Millionen Euro Bußgeld wegen massiver Wettbewerbsbehinderung zahlen


„Der Europäische Gerichtshof hat heute ein gutes Urteil für fairen Wettbewerb auf dem TK-Markt gefällt. Wettbewerbsbehinderung durch unfaire Preise wird geahndet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heutige Entscheidung des EuGH, eine Revisionsklage der Deutschen Telekom AG abzuweisen. Die Telekom wollte vor Gericht erreichen, dass ein Urteil des Europäischen Gerichts von 2008 in erster Instanz und damit die Entscheidung der Kommission von 2003 für nichtig erklärt wird, die dem Ex-Monopolisten eine Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auferlegt.

Die EU-Kommission wirft dem Ex-Monopolisten vor, durch unfaire Preispolitik im untersuchten Zeitraum von 1998 bis 2003 Wettbewerbsunternehmen im Ortsnetz vom Markt ferngehalten bzw. behindert zu haben. Erstmalig stellt sie das Vorliegen einer so genannten „Preis-Kosten-Schere“ fest. Sie kritisiert, dass der Mietpreis für die blanke Kupferleitung auf der letzten Meile bis zum Endkunden (Teilnehmeranschlussleitung=TAL), den die Wettbewerber an die DTAG zahlen mussten, nicht in einem fairen Abstand zu den Endkundenpreisen der Telekom lag. In seiner Pressemitteilung zum heutigen Urteil führt der EuGH aus, dass „die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt“. Außerdem wird kritisiert, dass die Wechselmöglichkeiten eingeschränkt worden sind und letztendlich die Verbraucher zu viel bezahlt haben.

„Nun herrscht nach einem insgesamt sieben Jahre dauernden Verfahren durch alle Instanzen endgültig Klarheit. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass die Telekom von 1998 bis 2003 bei der TAL den Wettbewerb behindert hat. Wir haben damals von Beginn an deutlich darauf hingewiesen, dass die Telekom überhöhte Mietpreise für die letzte Meile verlangte und selbst aber Billigangebote an die Endkunden machte, um diese besser halten oder andere vom Wettbewerb zurückgewinnen zu können“, betont der VATM-Geschäftsführer. „Von dem Urteil geht ein klares Signal aus. Neben dem hier konkret beurteilten Zeitraum, zeigt es, dass die EU auch bezüglich späterer Verstöße und in Zukunft eingreifen kann und hierzu auch bereit ist.“

„Für Wettbewerbsunternehmen stellt sich nach diesem Urteil nun die Frage, ob sie einen Schadensersatz für die überhöhten Vorleistungsentgelte in dieser Zeit geltend machen können. Es wird auch zu untersuchen sein, wie die Marktbehinderung und damalige Kundenverluste zu bewerten sind“, so Grützner.
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Re: EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe

Beitragvon News » 14.10.2010 16:31

Auch der Breko äußert sich in einer Pressemitteilung:

EuGH Urteil zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Deutsche Telekom (1998 - 2003)

Bonn, 14. Oktober 2010 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat heute nach einem langjährigen Rechtsstreit eine wichtige Entscheidung zugunsten der Wettbewerber getroffen. Im Mittelpunkt stand hierbei die Frage, ob die Deutsche Telekom AG zu Beginn der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte von 1998 bis 2003 ihre Wettbewerber rechtswidrig behindert hat. Dies hat der EuGH nun bestätigt und damit die seit dem Jahr 1999 laufende Verfahrens- und Prozessgeschichte endgültig abgeschlossen.
Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig. Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Schwierigkeiten der BREKO-Mitgliedsunternehmen beim Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und die Wettbewerbsbehinderung durch Deutsche Telekom hingewiesen. Trotz der langen Verfahrensdauer begrüßt der BREKO daher das nun ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs und sieht sich und seine Arbeit, für faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt einzutreten, bestätigt, erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
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Re: EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe

Beitragvon spokesman » 20.10.2010 18:05

12,6 Mio sind wohl keine angemessene Strafe für eine derartige Verzerrung des Wettbewerbs, über den Tatbestand dieser Monopolausnutzung sollte sich keiner wundern, nach der Privatisierung stand und steht noch heute das Monopol der Deutschen Telekom AG fest und entbehrt jeder Diskussion.

Man wollte sich in den letzten 20 Jahren von staatlichen Monopolen entfernen und wettbewerbsfördernde Maßnahmen anwenden, was hier auf EU-Ebene die Folgen sind wird aus einem Bericht der TAZ deutlich.

EUweit besitzen nur 25% einen Breitbandanschluss, bis 2013 soll sich dies flächendecken auf 100% Versorgung erweitern, bis 2020 sollen "Highspeedanschlüsse" verfügbar sein. Hierbei kann es die EU-Kommissarin für elektronische Kommunikation Neelie Kroes nicht dabei belassen, dass Asiatische Unternehmen oftmals einen 100fach schnelleren Anschluss haben als Unternehmen in der EU.

Derzeit wird in den EU-Debatten Deutschland als Vorreiter bei der Nutzung von Frequenzen für den Breitbandausbau gesehen, ein 5-Jahres Plan soll hier weitere Frequenzen frei machen und dem Markt zu Verfügung stellen.

Vor 1990 gab es ebenfalls 5 Jahrespläne und riesige Antennen auf den Dächern der Bürger und Unternehmen, wir werden in Zukunft wohl eine Zeitreise erleben, ohne dabei auf den Verlauf einwirken zu können..
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