EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon bru62 » 20.09.2010 15:56

Die Europäische Union hat heute Leitlinien für Netze der nächsten Generation veröffentlicht. Damit soll die Einführung und Verbreitung "schneller und ultraschneller Breitbanddienste" befördert werden.
EU hat geschrieben:"Das Paket umfasst eine Empfehlung der Kommission über den regulierten Zugang zu Netzen der nächsten Generation, die Rechtssicherheit für die Telekom-Unternehmen schafft und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs herstellt. Es umfasst ferner einen Vorschlag für einen Beschluss über ein Programm für die Funkfrequenzpolitik, mit dem unter anderem sichergestellt werden soll, dass ausreichend Funkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste zur Verfügung stehen. Dritter Bestandteil des Pakets ist eine Mitteilung über Breitbandnetze, die Möglichkeiten aufzeigt, öffentliche und private Investitionen in Hoch- und Ultrahochgeschwindigkeitsnetze sinnvoll zu fördern."


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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon News » 20.09.2010 15:57

Dazu äußert sich der Breko in einer Pressemitteilung wie folgt:

Breko hat geschrieben:NGA-Empfehlung der EU-Kommission

Bonn, 20. September 2010 – Heute hat die EU-Kommission Leitlinien zum Zugang zu Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access, NGA) vorgestellt. Neben der sogenannten "NGA-Empfehlung" wurden auch Kommissions-Vorschläge für ein Programm zur Frequenzpolitik und eine Mitteilung zum Erreichen der Breitband-Ziele in Europa bekannt gemacht. Die drei Dokumente sind Teil der Digitalen Agenda, die die EU-Kommissarin Neelie Kroes am 19. Mai 2010 präsentiert hat.

In der NGA-Empfehlung der EU-Kommission werden die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden (NRB) verpflichtet, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs zu sorgen. Zudem sind bei der Festlegung der Zugangspreise durch die nationalen Telekom-Regulierungs-behörden das Investitionsrisiko der Netzbetreiber "angemessen zu berücksichtigten".
Damit wird, wie vom BREKO gefordert, die Regulierung für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, also in Deutschland die Telekom Deutschland, auch auf die NGA-Netze ausgedehnt. Ohne diese regulatorischen Vorgaben und die Öffnung dieser Infrastruktur bliebe dieser Markt wettbewerbsfrei und der Telekom Deutschland würde ein Vorsprung in der FTTB/FTTH-Kundengewinnung eingeräumt. Zur Verhinderung einer strategischen Preissetzung in diesem Segment ist es zu begrüßen, dass die Preissetzung der Telekom Deutschland auch bei einem FTTB/FTTH-Ausbau reguliert wird, um den Wettbewerb auf diesen Infrastrukturen zu fördern.

Zu warnen ist an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Enge regulatorische Vorgaben dürfen auch bei NGA-Netzen nicht jedem Marktteilnehmer auferlegt werden, sonst geraten Investitionen in ein Hochleistungsnetz ins Stocken, obgleich sie dringend erforderlich sind. Vielmehr sollten Marktteilnehmer ohne beträchtliche Marktmacht regulierungsfrei bleiben. So werden Investitionen in moderne Infrastruktur unterstützt. Insbesondere Open Access-Geschäftsmodelle fördern nachhaltig den Wettbewerb und die Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Alber
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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon News » 20.09.2010 15:58

Auch der VATM hat in einer Pressemitteilung reagiert:

VATM hat geschrieben:„Leitlinien fördern Anbieterwettbewerb auch im neuen superschnellen TK-Netz“
VATM begrüßt EU-Breitbandpaket


Köln, 20. September 2010. „Wir begrüßen grundsätzlich das heute von der EU-Kommission vorgestellte Breitbandpaket“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Empfehlung für den Bereich Next Generation Access (NGA), also für das TK-Netz der Zukunft, berücksichtige mit seinem Konzept des offenen Netzzuganges sowohl die Wichtigkeit von Wettbewerb für den Endverbraucher als auch von Investitionen in den Markt. „Die EU-Kommission hat die möglichen Gefahren neuer monopolartiger Strukturen beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Europa erkannt. Diesen will sie, wenn nötig, in Form von Zugangsverpflichtungen und Preisregulierung begegnen können. Die EU-Empfehlung über den »Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation« – NGA – berücksichtigt Investitionskosten und -risiken und gewährleistet gleichzeitig einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer“, unterstreicht Grützner.

Insbesondere schließt die Empfehlung die Möglichkeit nicht aus, dass der Regulierer Lösungen, die sich im Markt bilden und die der Markt für angemessen hält um Diskriminierung zu vermeiden, als „marktüblich“ akzeptiert. „Die für Investoren gewünschte Planungssicherheit können die Marktteilnehmer über offene Netzzugangsmodelle so selbst schaffen. Bei Marktlösungen, die Innovation, diskriminierungsfreien Zugang und Wettbewerb sicherstellen, kann sich die Regulierungsbehörde – wie bereits heute – auf eine wirksame Diskriminierungskontrolle beschränken. Damit ist die EU-Empfehlung mit dem Open-Access-Konzept des VATM und seinen Zielen in vollem Umfang kompatibel“, so der VATM-Geschäftsführer. Der Regulierer könne angemessen auf die Marktentwicklung reagieren. „Die Kommission hat damit zugleich klargestellt, dass Investitionen nicht zu Lasten des Wettbewerbs, sondern als gleichermaßen wichtiges Ziel gefördert werden sollen. Dies muss auch im Rahmen der anstehenden TKG-Novelle Berücksichtigung finden“, betont Grützner.

Ebenfalls positiv bewertet der VATM das „Radio Spectrum Policy Programme“ der EU-Kommission, das Teil des heute vorgestellten Paketes ist, und die Ausgestaltung der europäischen Frequenzpolitik regeln soll. Danach sollen die aus der Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz in allen Mitgliedstaaten bis 2013 frei gemacht und dann vorrangig für die Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung auf dem Lande genutzt werden. Hier hat Deutschland durch die bereits erfolgte Versteigerung, verbunden mit der Verpflichtung zunächst mit den neuen Frequenzen weiße Flecken zu schließen, eine Vorreiterstellung eingenommen.

Grützner: „Die Wiederverwendung und Neunutzung der umgewidmeten Frequenzen darf in den Ländern nicht behindert werden. Die EU-Kommission hat zugleich erneut richtigerweise klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen sollen, um Wettbewerbsverzerrungen bei der Flexibilisierung bestehender Frequenznutzungsrechte zu vermeiden.“ Jetzt sei es besonders wichtig, dass es bei der Debatte im Europäischen Parlament und Rat nicht zu Verzögerungen oder einer Abschwächung des Kommissionsvorschlages komme. „Wir brauchen eine möglichst zügige Entscheidung und ein umfassendes europäisches Konzept, um die dringend benötigte Planungssicherheit herbeizuführen und die Weichen für eine langfristig optimale Nutzung der Frequenzen zu gewährleisten. Nur eine schnelle Umsetzung innerhalb der Mitgliedstaaten führt zur Schließung der Lücken in breitbandig unterversorgten Gebiete“, so der VATM-Geschäftsführer.
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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon bru62 » 22.09.2010 17:38

Auch die SPD (namens Petra Kammerevert, MdEP, Mitglied im Präsidium der Medienkommission und Martin Dörmann, MdB, Leiter des Gesprächskreises „Digitale Infrastruktur“ der Medienkommission) meldet sich zum Thema zu Wort (Pressemitteilung):

Breitbandausbau: Nationale Regulierungsbehörden sind gefordert – rein marktwirtschaftliche Frequenzpolitik schadet dem Rundfunk

Die SPD setzt sich seit langem dafür ein, die Versorgungslücken in der Fläche zügig zu schließen und ganz Deutschland mit schnellen Breitbandverbindungen zu versorgen. Daher begrüßen wir, dass die EU-Kommission mit dem aus drei Teilen bestehenden Maßnahmenpaket stärkere Impulse für den Breitbandausbau setzen will.

Auf der anderen Seite sehen wir mit Sorge, dass die EU-Kommission zunehmend versucht, den Entscheidungsspielraum der nationalen Regulierungsbehörden immer stärker einzuschränken. Dies birgt die Gefahr, dass stärkere Unsicherheit in den Markt kommt, Entscheidungsprozesse verlangsamt und die nationalen Besonderheiten nicht genügend berücksichtigt werden. Beispielsweise legt die Kommission die Grundlage für einen einheitlichen europäischen Frequenzplan, der im Wesentlichen in der Hand der Kommission
ist. Sie soll zukünftig die Frequenznutzung einer fortlaufenden Effizienzprüfung unterziehen, mit dem Ziel, weitere Frequenzspektren für neue Dienste zu öffnen. Dies ist eine Umkehrung der Vereinbarungen im Telekom-Paket, nach dem die Hauptverantwortung bei den Mitgliedstaaten verbleiben sollte.

Zu den drei Bausteinen des Maßnahmenpaketes:

Die in dem Entwurf für ein „Radio Spectrum Policy Program“ vorgesehene Umwidmung der durch die Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz ist in Deutschland bereits verwirklicht. Wir sind hier europaweit in einer Vorreiterrolle. Der Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist notwendig für die schnelle Erschließung „weißer Flecken“ und zur Deckung der stetig wachsenden Nachfrage nach mobilem Internet. Die Prüfung der Nutzung weiteren Spektrums für mobile
Datendienste muss sorgfältig, bedarfsgerecht und im Sinne des fairen Interessenausgleichs erfolgen. Hierbei sind auch die Interessen des Rundfunks und der Bundesländer zu berücksichtigen. Wir sehen mit Sorge, dass die Kommission in ihrem Legislativvorschlag auf eine rein marktbasierte Frequenzpolitik setzt. Der Rundfunk als Nutzer des UHF-Spektrums wird faktisch nicht erwähnt. Damit wird auch die kulturelle Dimension des Rundfunks völlig ignoriert und die vom Europäischen Parlament hart erkämpfte
Möglichkeit, im Sinne von kultureller Vielfalt und Meinungspluralität Ausnahmen von der Dienste- und Technologieneutralität zuzulassen, im Kern ausgehebelt.

Der in der – nicht verbindlichen – Breitband-Mitteilung der Kommission aufgezeigte Ansatz, Investitionskosten für den Ausbau sinnvoll zu fördern und Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von Leerrohren zu nutzen, ist zu begrüßen. Auch insofern ist die nationale Ebene entscheidend. Auch unter diesem Gesichtspunkt fordern wir die Bundesregierung auf, die noch in der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Breitbandstrategie konsequenter als bisher umzusetzen und im Zusammenwirken mit den
Bundesländern weiter zu entwickeln. Sinnvoll wäre beispielsweise ein besonderes Breitbandförderprogramm bei der KfW.

Im Hinblick auf die Empfehlung der Kommission zur Regulierung von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA Recommendation) sind in erster Linie die nationalen Regulierungsbehörden gefordert, innerhalb der europarechtlich vorgegebenen Kriterien zu entscheiden. Die vorhandenen Instrumente sollten dabei flexibel und zielgenau genutzt werden. Ziel muss es sein, einerseits Wettbewerb sicherzustellen, dabei aber gleichzeitig genügend Anreize für die notwenigen Milliardeninvestitionen der Unternehmen zu
setzen – etwa durch größere Planungssicherheit, klare Rahmenbedingungen für Kooperationen und die Ermöglichung ausreichender Renditen. Hier ist von der Bundesnetzagentur Fingerspitzengefühl und eine investitionsorientierte Strategie gefragt.


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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon bru62 » 26.09.2010 13:51

Von der CDU/CSU-Fraktion (wirtschaftspolitischer Sprecher, Dr. Joachim Pfeiffer, und Fraktionsbeauftragter für IT-, Kommunikations- und Postpolitik, Dr. Georg Nüßlein) im Bundestag wird die EU-Strategie so kommentiert:

EU-Kommission zieht bei Breitband nach – Bis 2013 Breitbandgrundversorgung für alle Europäer

"Die jetzt von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für flächendeckendes schnelles Internet im ganzen EU-Raum sind konsequent und begrüßenswert. Die Ziele der Kommission, bis 2013 eine Breitbandgrundversorgung für alle Europäer zu gewährleisten und bis 2020 allen EU-Bürgern den Zugang zu Breitbandnetzen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s zu ermöglichen, sind vergleichbar mit der bereits 2009 verkündeten Breitbandstrategie der Bundesregierung: Diese sieht bis Ende diesen Jahres vor, flächendeckend eine Grundversorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s verfügbar zu machen. Bis 2014 wollen wir für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s ermöglichen. Dazu sind wir auf einem guten Weg:

Mit der Versteigerung von Funkfrequenzen der ‘Digitalen Dividende’ durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde die Voraussetzung geschaffen, dass bisher unversorgte ländliche Gebiete bevorzugt einen Breitbandanschluss via Mobilfunkverbindung erhalten. Es liegt jetzt an den Netzbetreibern, die ‘weißen Flecken’ zu schließen.

In den anstehenden Beratungen über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. für mehr Planungssicherheit, längere Regulierungsperioden, die Berücksichtigung der spezifischen Risiken bei der Errichtung von Breitbandnetzen im ländlichen Raum und investitionsfördernde Risikoteilungsmodelle einsetzen. Wir werden dabei weder den Wettbewerb noch den Verbraucherschutz vernachlässigen.

Schließlich stehen für den Breitbandausbau bis Ende des Jahres insgesamt 243 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Damit ist Deutschland europaweit Vorreiter beim Ausbau des schnellen Internets. Wir werden weiterhin mit aller Anstrengung daran arbeiten, diesen Vorsprung zu halten."


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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon News » 30.09.2010 17:11

Am 23.09.2010 hat sich der Buglas geäußert:

Regulierung von Glasfaserzugang für Wettbewerb ist unnötig
Sinkende Investitionsbereitschaft wäre die Folge


Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) steht dem Vorhaben der EU-Kommission, dass Glasfaser-Netzbetreiber dem Mitbewerber zu einen regulierten Zugang gewähren müssen, kritisch gegenüber. Eine Regulierung des Marktes in dieser Weise ist kontraproduktiv. Sie würde lediglich dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den kapitalintensiven Ausbau von Netzen der neuen Generation deutlich zurück geht.

Das im vorgestellten Breitbandpaket der EU-Kommission formulierte übergeordnete Ziel eines ausgewogenes Verhältnisses zwischen der Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs deckt sich grundsätzlich mit den Zielen des BUGLAS. „Die nun von EU-Kommissarin Neelie Kroes formulierte Marktregulierung wird allerdings genau das Gegenteil des eigentlichen Ziels der EU-Kommission bewirken“, erklärt Dr. Hans Konle, Präsident des BUGLAS. „Denn eine verpflichtende Netzzugangsgewährung für den Wettbewerber zu unverrückbaren Konditionen kämen einem Zwangskorsett gleich, das die Investitionsbereitsschaft in keinem Fall fördert. Weder dort, wo heute investitionswillige Unternehmen tätig sind und noch weniger dort, wo händeringend nach Investoren gesucht wird.“

Die vielfach mittelständisch geprägten Unternehmen, die eigene Glasfasernetze aufbauen und im BUGLAS organisiert sind, verfügen nicht nur über außerordentliches Know-how, sie haben sich auch durch ihre hohe Investitionsbereitschaft ausgezeichnet und stellen den großen Löwenanteil an FttB/H-Anschlüssen (Fiber to the Building/Home) in Deutschland. Netzbetreiber, die in den dringend erforderlichen aber auch kostenintensiven Glasfaserausbau investieren, gehen ein sehr hohes unternehmerisches Risiko ein. „Der Mut und das Verantwortungbewusstsein der BUGLAS-Mitglieder auch in die Zukunftsentwicklung des Standort Deutschlands in großem Stile zu investieren, darf nicht durch solch marktfeindliche Bestrebungen konterkariert werden“, bemerkt Konle. Der BUGLAS ist daher für einen verhandelten Zugang zu den neuen Netzen und führt über die Mitgliedsunternehmen schon diverse Gespräche mit allen großen deutschen Diensteanbietern über die Zurverfügungstellung von Vorleistungen.

Grundsätzlich sehen sich alle Glasfasernetzbetreiber schon aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet, diskriminierungsfreie Vorleistungsprodukte anzubieten. „Niemand wird seine Glasfasernetze abschotten. Vielmehr sind die Betreiber bestrebt, möglichst viel Verkehr auf ihre Netze zu bringen, damit sich die hohen Investitionskosten möglichst schnell amortisieren“, erläutert Konle. Zudem stehen die Glasfasernetze in einem intensiven Wettbewerb zu den Breitbandnetzen der Deutschen Telekom, der Kabelnetzbetreiber sowie der LTE-Betreiber. „Sollten daher ausschließlich NGA-Glasfasernetze der Regulierung unterworfen werden, dann wäre das reine Willkür und wettbewerbsverzerrend“, betont Konle. Der so dringend erforderliche großflächige Ausbau in Glasfasernetze würde weitestgehend zum Erliegen kommen.
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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon bkt » 06.10.2010 12:22

News hat geschrieben:Am 23.09.2010 hat sich der Buglas geäußert:
...
„Denn eine verpflichtende Netzzugangsgewährung für den Wettbewerber zu unverrückbaren Konditionen kämen einem Zwangskorsett gleich, das die Investitionsbereitsschaft in keinem Fall fördert.“
...
„Der Mut und das Verantwortungbewusstsein der BUGLAS-Mitglieder auch in die Zukunftsentwicklung des Standort Deutschlands in großem Stile zu investieren, darf nicht durch solch marktfeindliche Bestrebungen konterkariert werden“, bemerkt Konle.


Das ist typisches, nicht nachvollziehbares, Lobbyistengerede.

Erstens werden diese Netzzugänge nicht verschenkt, sondern vermietet = zusätzliche Einnahmen.
Zweitens verringert jede zusätzliche Einnahme den Zeitraum des ROI. Freut die Aktionäre und es ist schneller wieder Geld für weitere Investitionen da.
Drittens könnten die Kunden, die sowieso nicht zum Netzinhaber gehen wollen, diesem vergleichsweise egal sein, UND er bekommt obwohl sie nicht seine Kunden sind trotzdem noch Geld dafür (Siehe TAL der Telekom)

...
Die vielfach mittelständisch geprägten Unternehmen, die eigene Glasfasernetze aufbauen ... gehen ein sehr hohes unternehmerisches Risiko ein.
...

Und ich denke, dass das Risiko, die Investitionskosten wieder einzufahren, wohl eher sinkt als steigt, wenn mehr Kunden am Netz sind ...

Das ist ein praktiziertes Open Access-Modell.

Wovon also bitte redet der BUGLAS (und die anderen Regulierungsgegner) ???

Und übrigens: Die Konditionen für die Vermietung dieser Leitungen werden auf der Grundlage der von den Netzeigentümern eingereichten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. Wenn die dann nicht gefallen, dann muß wohl bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Unternehmens etwas nicht gestimmt haben.
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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon spokesman » 07.10.2010 21:01

Danke für die gute und richtige Zusammenfassung, es wird von den Verbänden für ihr Verbandsmitglieder gesprochen, für diese sind Monopole und alleiniges Agieren wohl die wichtigsten Punkte, neben einer max. Gewinnabschöpfung.

Allein der VKU wäre von Infrastrukturbetreibern wohl der einzige Verband, welcher sich in vorderster Linie für die Versorgung eines regionalen Gebietes mit den dortigen Stadtwerken einsetzt.
Für den Bürger sicherlich die beste Variante, da man hier nicht nur die Möglichkeit hat durch Anteile oder "Anfragen/Bitten" einen bestimmten Einfluss beim Ausbau der Infrastruktur gelten machen kann, sondern auch und besonders durch Wahlen und regionales Engagement etwas änder kann.
Mit Wahlen und/oder Bürgerentscheiden zur gewünschten Infrastruktur, dies muss der Goldweg untersetzt mit einem Universaldienst sein, jeder Bürger muss Einfluss nehmen können.
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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon bru62 » 01.03.2011 18:29

EU-Kommissarin Kroes hat auf der cebit ihren Willen bekräftigt, jedem Europäer Zugang zum Breitbandinternet zu ermöglichen. Das berichtet heute heise.de. Im Mai soll ein Statusbericht zur Umsetzung der digitalen Agenda veröffentlicht werden. Zitiert wird Kroes mit den Worten: "Breitband ist so etwas wie der digitale Sauerstoff für Europa. ... Eine Million Arbeitsplätze können vom Breitbandausbau abhängen." Damit es besser wird, will sie nun verstärkt das Gespräch mit der Branche suchen. Hoffentlich gerät sie nicht an Grützner ...

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Re: EU veröffentlicht Leitlinien für NGA

Beitragvon spokesman » 01.03.2011 22:55

sicher wird sie sich bzw. ihr Büro bei allen großen Organisationen informieren, der VATM ist da sicherlich nur einer von Vielen, vllt. sollten wir unsere Unterstützung und Erfahrung auf direktem Wege an die gewählten Deutschen Abgeordneten wenden, das vllt. sollten wir ebt leider nicht ab, es gibt derzeit viele Hochzeiten auf denen man tanzen könnte, ich hoffe nach der Vereinsgründung können wir zumindest bei der einen oder anderen aktiv werden..
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