Folgende Passagen finde ich interessant:
de Maiziere hat geschrieben:These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen
Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden.
Piratenpartei hat geschrieben:These 8 - Freier Zugang zum Netz ist ein Menschenrecht
Ohne Zugang zum Netz ist eine vollwertige gesellschaftliche Teilhabe nicht mehr möglich. Einem Menschen den Zugang zum Netz zu verbieten, kommt heutzutage einem Arrest gleich. Wer sich aus finanziellen Gründen keinen Netzzugang leisten kann, ist in der Informationsgesellschaft ein Obdachloser. Wem die Fähigkeiten fehlen, sich im Netz zu bewegen, ist in der neuen Welt ein Behinderter, dem Hilfe zuteil werden muss.
Gerichte erkennen diese Tatsachen allmählich an, doch in den Gesetzen und Verordnungen findet sich davon wenig wieder. Hartz-IV-Empfängern wird von staatlicher Seite noch immer kein Recht auf einen persönlichen Computer und Netzzugang zugestanden.
Das Recht auf Netzzugang ist ein Menschenrecht und sollte explizit in die Verfassung aufgenommen werden.
CCC hat geschrieben:1. Netzzugang ist ein Grundrecht und Bedingung für die Teilnahme am kulturellen und politischen Leben
Es ist Aufgabe des Staates, dafür Sorge zu tragen, daß alle Bürger Zugang zu breitbandigem Internet haben. Als Medium der Informationsbeschaffung löst das Internet den Fernseher ab, daher muß auch die Grundversorgung großzügig dimensioniert sein, damit sich jeder Bürger breitbandigen Netzzugang leisten kann.
Eine Dokumentation der Onlinediskussion kann hier nachgelesen werden.
Gruß