BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon News » 07.12.2009 16:26

PM vom 07.12.2009:

Bundesnetzagentur legt Bedingungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG fest
Kurth: "Wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb bei der Breitbandversorgung"
"Klarheit für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DT AG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.

Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu sog. Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die DT AG im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der DT AG. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die DT AG dies auch im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus bereits realisiert hat.

In der Anordnungsentscheidung zwischen der DT AG und Vodafone werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DT AG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss die DT AG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war von der DT AG im Vorfeld abgelehnt worden.

Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer. Für die Entscheidung haben wir sehr detaillierte Ermittlungen angestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bei den Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen und auch im Vorfeld der Entscheidung immer wieder adressierten Probleme und Hindernisse entweder nicht vorhanden oder aber lösbar waren. Ferner mussten wir zum Teil deutlich gegenläufige unternehmerische und öffentliche Belange gegeneinander abwägen. Damit hat die Bundesnetzagentur innerhalb eines nur viermonatigen Beschlusskammerverfahrens nunmehr Regelungen festgelegt, auf die sich die Marktakteure in langen Verhandlungen offenbar nicht freiwillig einigen konnten oder wollten."

"Die Bundesnetzagentur erweist sich mit dieser Entscheidung einmal mehr als ein wesentlicher Treiber für den Breitbandausbau in Deutschland und wird damit ihrer Verantwortung gerecht, durch Regulierung im Interesse der Endkunden für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die jetzt im Verhältnis zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone festgelegten Regelungen haben Pilotcharakter für andere noch laufende Regulierungsverfahren. Ich hoffe, dass auf Basis unserer Entscheidung künftig auch freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden. Für die Investitionspläne zahlreicher Unternehmen besteht jetzt Klarheit, und ich hoffe, dass die Ausbauabsichten der Wettbewerber jetzt auch zügig umgesetzt werden", betonte Kurth.

Bereits in einer Entscheidung vom Sommer 2007 war die DT AG grundsätzlich dazu verpflichtet worden, künftig ihre Kabelkanäle zwischen den Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber zu öffnen und für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, den Wettbewerbern Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Ferner war in jener Entscheidung klargestellt worden, dass die DT AG auch Zugang in ihre Kabelverzweiger gewähren muss. Die hiergegen gerichtete Klage der DT AG ist bisher erfolglos geblieben.

Die Entgelte, welche Vodafone für die Inanspruchnahme der nunmehr angeordneten Zugangsleistungen an die DT AG zu entrichten hat, werden in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren anhand der kosteneffizienten Leistungsbereitstellung festgelegt. Dieser Entgeltmaßstab war ebenfalls bereits in der Mitte 2007 ergangenen Regulierungsverfügung vorgegeben worden.
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Reaktion des Breko

Beitragvon News » 07.12.2009 16:29

Der Breko reagiert höchst erfreut (PM vom 07.12.2009):

Wichtiges Signal für weiteren Breitbandausbau in Deutschland
BREKO begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur und fordert Chancengleichheit beim Zugang zum VDSL-Netz der Telekom


Bonn, 7.12.2009 – Die Bundesnetzagentur hat den Wettbewerbern der Deutschen Telekom den Weg für den effektiven Breitbandausbau geebnet. Mit der am vergangenen Freitag ergangenen Anordnungsverfügung regelt die Behörde den seit langem geforderten Zugang zum VDSL-Netz des Ex-Monopolisten. Profitieren werden von dieser Entscheidung vor allem die Kunden. Sie können zukünftig in den VDSL-Ausbaugebieten von einem Anbieter ihrer Wahl mit schnellem Internet bis zu 50 MBit/s versorgt werden.
Die Öffnung für den Wettbewerb wird nicht nur zu einer schnelleren Verbreitung von Breitband in Deutschland beitragen, sondern auch wettbewerbsgetriebene Investitionen und Innovationen freisetzen. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt ausdrücklich die Anordnung der Bundesnetzagentur: „Der Regulierer hat ein nachfragegerechtes Paket angeordnet, auf dessen Basis jetzt rasch Preise und Fristen festgesetzt werden müssen. Ein wichtiges Signal für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland!“
Der von der Bundesnetzagentur entschiedene Anordnungsantrag von Vodafone sei richtungsweisend für die noch zur Entscheidung anstehenden Anordnungsanträge zahlreicher BREKO-Mitgliedsunternehmen. Der Verband kritisiert gleichwohl, dass die geforderte Stichtagsregelung („Day-One-Verfahren“) bisher nicht vorgesehen ist. Eine Stichtagsregelung soll allen an einem Zugang interessierten Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen ermöglichen. „Insbesondere das begrenzte Platzangebot im Kabelverzweiger oder Multifunktionsgehäuse der Telekom macht ein gerechtes Verteilverfah-ren notwendig“, fordert Albers.
Der BREKO appelliert an die Bundesnetzagentur, nun im nächsten Schritt auch die Entgelte für die VDSL-Vorprodukte so zu regulieren, dass der Anreiz zum Infrastrukturausbau erhalten bleibt. „Am Ende muss ein Gesamtpaket stehen, dass die Investitionsentscheidung nicht verzerrt und das Investitionsrisiko der Wettbewerber fair honoriert. Jedes Element im Gesamtpaket muss ausgewogen reguliert sein. Nur so ist gewährleis-tet, dass die Anreize für einen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen erhalten bleiben“, so Albers.
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Reaktion des VATM

Beitragvon News » 07.12.2009 16:30

Auch der VATM ist happy (PM vom 07.12.2009):

Regulierer schafft mit VDSL-Zugangs-Entscheidung Grundlage für weiteren Breitbandausbau
VATM: „Jetzt müssen schnell faire Preise festgelegt werden“

Köln, 07. Dezember 2009. „Diese Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau des schnellen modernen Telekommunikationsnetzes in Deutschland durch verschiedene Investoren", begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die überwiegend positive Entscheidung der Regulierungsbehörde zu den Anträgen der Vodafone AG & Co. AG auf Zugang zu wichtigen Infrastrukturelementen des VDSL-Netzes der Deutschen Telekom AG (DTAG). Dazu gehören Leerrohre und Kabelverzweiger (KVz). Bei den Anträgen ging es um die elementare Frage, wie Glasfaser näher zum Kunden gebracht werden kann.

Eine wichtige Frage ist entschieden: Die Wettbewerber müssen nicht zigtausende zusätzliche Verteilerkästen neben die großen neuen Multifunktionsgehäuse der DTAG auf die Gehwege stellen, sondern können die Kästen der Telekom gegen Entgelt mitnutzen. Dagegen hatte sich der Ex-Monopolist bis zuletzt gesperrt.

Die Bundesnetzagentur hat nun dem Zugang von Wettbewerbsunternehmen in und nicht an den Kabelverzweigern Vorrang eingeräumt. Die Telekom muss, wenn möglich, platzsparende Maßnahmen ergreifen, so dass weitere Unternehmen gegen Entgelt in dem Gehäuse schalten können und zusätzliche Kästen vermieden werden. Wenn dennoch der Raum nicht ausreicht, muss die DTAG laut Beschluss eine Zusammenschaltungsmöglichkeit neben bzw. am KVz errichten.

Der VATM-Geschäftsführer betont: „Für die Investitionsentscheidungen und Infrastrukturausbaupläne der Wettbewerber sind faire Konditionen bei diesem elementaren Vorleistungsprodukt von entscheidender Bedeutung. Zudem ist es gut für das Straßenbild und wird Bürger und Verantwortliche freuen, wenn nicht zusätzlich zahlreiche neue Schaltkästen auf den ohnehin zumeist engen Gehwegen errichtet werden müssen.“

Ein weiterer Punkt, der Planungssicherheit schafft, ist eine verbesserte Informationspflicht. So müssen Informationen über die Multifunktionsgehäuse und Anschlussparameter bis zum 1. April 2010 vorliegen.

Ähnlich wichtig für die zukünftigen Investitionsentscheidungen in schnelle Glasfasernetze sind die Zugangsregeln zu Leerrohren. „Diesen wird eine immer größere Relevanz zukommen, nicht nur für den VDSL-Zugang, sondern auch für den gesamten Glasfaserausbau bis zum Haus", unterstreicht Grützner: Hier wollte die DTAG überdimensionierte Leistungen zu entsprechend überteuerten Preisen anbieten, die den Ausbau gehemmt hätten. Die Regulierungsbehörde habe nun bei der Bereitstellung von Leerrohrkapazitäten eine marktverträglichere Größeneinheit – in Viertelrohr – festgelegt. „Möglich und noch förderlicher wäre allerdings eine noch kleinere Einheit gewesen", so der Geschäftsführer des VATM. Für den Fall, dass keine Leerrohrkapazitäten mehr frei sind, muss die Telekom Zugang zu ihren ungenutzten Glasfasern gewähren.

„In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die Telekom dem Beschluss der Bundesnetzagentur auch folgt oder wie beim Zugang zum Schaltverteiler einen `operativen Kleinkrieg´ beginnt. Leider haben etwa Erfahrungen bei Pilotbetrieben gezeigt, dass die DTAG versucht, Beschlusspassagen anders zu interpretieren", warnt Grützner.

„Darüber hinaus müssen jetzt zügig in einem gesonderten Verfahren die Preise für diese Leistungen festgelegt werden. Die Telekom ist am Zug. Sie muss schnell die Entgelte beantragen, damit der Ausbau des Netzes ohne weitere Verzögerung vorangehen kann. Wir haben durch die Verhinderungsstrategie der Telekom schon sehr viel Zeit verloren. Erst nach Abschluss des Entgeltverfahrens wird sich endgültig zeigen, ob der VDSL-Ausbau nun zu einer Erfolgsgeschichte werden kann oder durch zu hohe Preise die Beschlüsse ins Leere laufen", betont der VATM-Geschäftsführer.
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon stanleys » 07.12.2009 18:39

Klasse, dann kann ja endlich dort wo schon GF liegt zusätzlich GF verlegt werden bis die Leerrohre platzen.
Dort wo nix liegt kommt dann relativ schnell 2 x nix dazu.
Danke ...
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon Hohndorfer » 07.12.2009 19:20

Klasse, dann kann ja endlich dort wo schon GF liegt zusätzlich GF verlegt werden bis die Leerrohre platzen.
Dort wo nix liegt kommt dann relativ schnell 2 x nix dazu.
Danke ...


Genau so sehe ich das auch und anders wird es nicht werden!
Wer jetzt Hoffnungen hegt, der hatte auch schon 2007 Hoffnungen auf Besserungen.
Die einzigen die profitieren werden, sind abermals die Ballungsräume, weil hier unmengen an Menschen wohnen und somit sich ein Preisdumping im VDSL Geschäft ankündigen wird was sich wiederum für alle Beteiligten lohnen wird.
Und hierum geht es den sogenannten Wettbewerbern und nicht etwa um uns Armseeligen, Minderbemittelten, Aussätzigen vom Lande!
Aber es ist immer wieder schön zu lesen, wie sich die RB selbst lobt und alle anderen wie BREKO und VATM darauf springen wie Kinder die einen Bonbon geschenkt bekommen.

Eigentlich könnten wir doch schon die PR Mitteilung fertigstellen, die die RB dann im Jahr 2011 in Auftragt gibt, dass abermals die Hoffnungen nicht erfüllt werden konnten. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man darüber lachen.

Na dann Prost Mahlzeit!
Viele Grüße vom Hohndorfer!

Initiative "Breitband für Hohndorf" im Internet!

Ansprechpartner für Hohndorf -geteilt.de- und -breitband-erzgebirge.de-
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon Nenunikat » 08.12.2009 18:55

stanleys hat geschrieben:Klasse, dann kann ja endlich dort wo schon GF liegt zusätzlich GF verlegt werden bis die Leerrohre platzen.
Dort wo nix liegt kommt dann relativ schnell 2 x nix dazu.
Danke ...

Also ich bin eher für die ausgewogene Beurteilung.
Natürlich bringt diese Regelung vielen GF-freien Gebieten nichts, wenn da nicht gerade Leerrohe existieren.
Somit ist auch diese Regelung kein Allheilmittel für die Breitband-Probleme.
Das Selbstlob der BNA ist somit mit einem "speziellen" Geschmack versehen.
Als einen Baustein, der nicht ausschließlich nur in Ballungsgebieten etwas bringen kann, sehe ich die Regelung aber schon.
Den Glasfaserkabel liegen auch jetzt schon außerhalb der Ballungsgebiete.
Dass es zuerst um die Ballungsgebiete gehen wird, wenn die Möglichkeiten dieser Regelungen genutzt werden, dürfte allerdings recht sicher sein.
...
Die Telekom nutzt ihre freien Glasfaseradern und die technischen Möglichkeiten für den Breitandausbau noch lange nicht komplett im Sinne der Breitband suchenden Kunden.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon bru62 » 28.01.2010 17:12

Im Streit um die Vermietung ihrer Infrastruktur hat die Telekom heute einen Teilsieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Bericht bei Portel.de zufolge entschieden, dass der Konzern keine dark-Fiber-Adern (ungenutzte Glasfasern im Bündel) vermieten muss. Die übrigen Streitpunkte "Zugang zu Kabelkanälen zwischen KVz und HVt" und "Zugang zu KVz" wurden gegen die Telekom entschieden. Die Bundesnetzagentur wertet die Entscheidung "überwiegend positiv".

Gruß
______________
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ehemals 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon News » 27.03.2010 15:28

Am 26.03.2010 hat die Bundesnetzagentur die Preise für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der DTAG festgelegt. Dazu wurde folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur legt Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG fest

Kurth: "Entscheidung schafft Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglicht die geforderten Co-Investitionen"


Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom AG (DT AG) Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen untergebracht sind, beträgt nun 113,94 Euro. Die DT AG hatte in ihrem Antrag hierfür 173,32 Euro monatlich angesetzt. Der nun festgelegte Preis von 113,94 Euro bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der DT AG, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der DT AG durch Wettbewerber wurde auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür hatte die DT AG ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt. Ursache für die von der Bundesnetzagentur vorgenommene deutliche Kürzung gegenüber dem Antrag der DT AG ist insbesondere eine effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung. Derartige Optimierungen waren wegen der Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen geboten. Die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten wiederum gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien.

"Die jetzt festgelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. Die Entscheidungen sind daher ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungskosten setzen die Entgelte Anreize für effiziente Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus erlauben sie der Deutschen Telekom AG eine auskömmliche Zweitverwendung ihrer bereits vorhandenen Infrastruktur", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bereits Anfang Dezember 2009 hatte die Bundesnetzagentur in einer ersten Entscheidung die technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DT AG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können alternative Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Ferner muss die DT AG den Wettbewerbern ermöglichen, selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Anlagen zu betreten.

"Beide Seiten haben immer wieder beteuert, den Breitbandausbau in Deutschland zügig vorantreiben zu wollen. Jetzt, da alle Voraussetzungen auf dem Tisch liegen, erwarte ich sowohl von der Deutschen Telekom AG als auch von den Wettbewerbern, dass sie die von uns in der letzten Zeit getroffenen Entscheidungen im Interesse der Verbraucher schnell umsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Breitbandausbau durch gerichtliche Auseinandersetzungen unnötig verzögert würden", betonte Kurth.

Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre der DT AG sind in der ergangenen Entscheidung weitere Entgelte für die Zugangsgewährung, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, festgelegt worden. Auch diese Entgelte wurden gegenüber dem Entgeltantrag der DT AG zum Teil deutlich gekürzt.

Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte wird die Bundesnetzagentur bereits Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können.
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon essig » 27.03.2010 19:42

vielleicht kommt man so einer trennung von netz und diensten etwas näher.
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon News » 29.03.2010 16:08

Heute hat sich der Breko mit einer Pressemitteilung zum Thema geäußert:

Regulierer legt Preise für weiteren Breitbandausbau in Deutschland fest
Keine Basis für kurzfristige Investitionsentscheidungen


Bonn, 29. März 2010 – Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung über NGA-Vorprodukte (Next Generation Access) die Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG festgelegt. Mit dem Entscheid regelt die Behörde die Preise für den Zugang zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler sowie den Zugang am und in die Multifunktionsgehäuse (MFG). Diese NGA-Vorprodukte des Ex-Monopolisten sind für die alternativen Netzbetreiber dringend erforderlich. Denn für eine hochbitratige Anbindung von Haushalten ist es technisch erforderlich, die Schnittstellen der Übertragungstechnik näher an die Kunden heranzurücken, damit die hohen Geschwindigkeiten der Breitbandnetze nicht auf den letzten Metern zum Endkunden verloren gehen.

Der BREKO begrüßt, dass die Bundesnetzagentur bei der getroffenen Entscheidung für NGA-Vorprodukte nicht den deutlich zu hohen Preisforderungen der Telekom gefolgt ist. Bislang hatte die Behörde nur die technischen Zugangsbedingungen festgelegt. Mit der Preisentscheidung stehen nun auch die kommerziellen Bedingungen fest. Ob auf Basis dieser Preise nun auch wirklich ein Investitionsanreiz für die Wettbewerbsunternehmen gesetzt worden ist, muss nun rasch überprüft werden.

Aber: Einen kurzfristigen Impuls zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung wird die jetzt getroffene Weichenstellung nach Ansicht des BREKO wohl nicht setzen können. Kritikpunkt des Verbandes ist, dass die Telekom bis zum Jahresende einen Teil ihrer Leistungen "nach Aufwand" den Wettbewerbern in Rechnung stellen darf. "Damit fehlt den alternativen Netzbetreibern bis auf Weiteres eine eindeutige Berechnungsgrundlage und damit Planungssicherheit", betont Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO. Erst konkret berechenbare Kosten schaffen die Voraussetzungen für eigene Investitionsentscheidungen. "Daher wird die erst für das Jahresende vorgesehene Überprüfung und die erforderliche Pauschalierung der zunächst nach Aufwand genehmigten Entgelte durch die Bundesnetzagentur zu Investitionsverzögerungen führen", erläutert Albers. Denn bis zu diesem Zeitpunkt können die Wettbewerber die Kosten für einen Anschluss an das Netz der Telekom nicht eindeutig kalkulieren.
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon News » 29.03.2010 16:09

Und auch der VATM hat eine Meinung:

VATM: Regulierungsentscheidung über VDSL-Entgelte erschwert Breitbandausbau
Für Millionen Kunden kommt schnelles Internet später


Enttäuschung und Verwunderung hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Entgelte für Zugangselemente zum VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG beim VATM ausgelöst. „Die zuständige Beschlusskammer hat die von der Telekom beantragten Mondpreise erheblich gekürzt, dennoch liegen die Entgelte immer noch deutlich zu hoch“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

„So liegen sowohl die für den Zugang zum Schaltkasten als auch zum Leerrohr festgelegten Preise immer noch bis zu drei Mal so hoch wie die Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung auf Basis von Wiederbeschaffungswerten. Das zeigen auch Berechnungen des Solon-Gutachtens im Auftrag eines Wettbewerbers. Zudem habe man – so der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth – bewusst die Wiederbeschaffungskosten zugrunde gelegt. Und das“, so Grützner, „obwohl laut EU und Verwaltungsgericht Köln die Berücksichtigung historischer Kosten bei bereits bestehender Infrastruktur sicherstellen soll, dass nicht künstlich hohe Preise festgesetzt werden.“

„Es ist nicht akzeptabel, wenn seitens des Behördenchefs verlautbart wird, die Bundesnetzagentur habe bewusst einseitig auf Wiederbeschaffungswerte abgestellt, um damit Anreize für effiziente Investitionen zu setzen“, kritisiert der VATM-Geschäftsführer. Die Wahl der Berechnungsmethode führe aber gerade dazu, dass sich Investitionen in bestimmte Geschäftsmodelle besser rechnen als in andere. „Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Invest und Wettbewerb im Bereich VDSL zu verteuern und so indirekt Geschäftsmodelle zu schützen, die in einigen lukrativen Metropolen Glasfasernetze ausrollen. Eine wettbewerbsneutrale Entscheidung hätte auch dort einen Glasfaserausbau beschleunigt, wo nach Auffassung des WIK-Instituts rund Dreiviertel der Bevölkerung davon profitieren könnten, da die Erschließung der Schaltkästen mit Glasfasern in vielen Fällen einen wirtschaftlich sinnvollen Zwischenschritt zu Erschließung von Gebäuden mit Glasfasern (FTTH) ist“, sagt der VATM-Geschäftsführer.

„Das jetzige Vorgehen unterstützt auch nicht die Breitbandstrategie der Bundesregierung“, unterstreicht Grützner: „Investoren werden sich in Deutschland nur sicher fühlen, wenn sich die Regulierungsbehörde wettbewerbsneutral verhält und nicht selbst von Entscheidung zu Entscheidung Anreizpolitik für oder gegen Investoren macht.“

Sehr kritisch sei außerdem unter anderem die Vielzahl der Preispositionen zu sehen, die die Telekom bis Ende November 2010 nach Aufwand berechnen darf. Grützner: „Dies erschwert die Planungen der Unternehmen, die in Glasfaser investieren wollen und gibt der DTAG einen großen Spielraum, den Zugang weiter zu verteuern. Zudem hätten aus unserer Sicht die Bundesnetzagentur schon jetzt Pauschalen festlegen können, da die Telekom nach drei Jahren VDSL-Ausbau und Pilotprojekten mit Wettbewerbern bereits über ausreichend viele Erfahrungswerte verfügt.“
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Re: BNetzA regelt Zugang zu Telekom-Anschlussinfrastruktur

Beitragvon News » 14.04.2010 16:51

Unter dem Titel "VATM betreibt Klientelpolitik" meldet sich heute der BUGLAS zu Wort:

„Der VATM betreibt Klientelpolitik“

BUGLAS sieht im „Open-Access-Marktkonzept“ eine Gefahr für Investitionen
in Glasfasernetze


Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) lehnt den Vorstoß des VATM zu einem „Open-Access-Marktkonzept“ ab. “Selbstverständlich ist es richtig, dass sich Unternehmen und Verbände in einem komplexer werdenden Umfeld beispielsweise Gedanken zur technischen Abstimmung der Netze und Dienste machen, wie es zur Zeit unter Moderation der Bundesnetzagentur auch geschieht“, sagt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle.
„Es ist allerdings sehr irritierend und nicht akzeptabel, wenn der VATM dabei gerade solchen Unternehmen, die er gar nicht vertritt, Vorprodukte und Preise vorschreiben will.“ Produktgestaltung und Preissetzung seien im nicht regulierten Bereich ausschließlich Sache der Unternehmen selbst. „Die Initiative des VATM ist daher nicht, wie sie vorgibt, ein Ausgleich der Interessen der Marktbeteiligten, sondern reine Klientelpolitik“, so Konle weiter.

Es erstaune daher auch nicht, dass die Vorschläge des VATM letztlich auf eine Ausweitung der Regulierung hinausliefen. Und die träfe genau die Unternehmen, die regional und lokal in Glasfaseranschlussnetze investierten. Damit würde dieses erhebliche Investitionspotenzial gefährdet. „Gerade neu in den Glasfasermarkt eintretende Unternehmen aus dem regionalen Versorgungssektor achten bei ihren Investitionsentscheidungen sehr genau darauf, ob ihre Investitionen einer Zugangs- oder Entgeltregulierung unterworfen werden sollen“, warnt Konle. Die Investitionen dieser Unternehmen würden aber für einen zügigen und möglichst weiträumigen Ausbau von Glasfasernetzen benötigt.

Auch die Einschätzung des VATM, wonach der Glasfaserausbau in Deutschland nur zäh und gebremst verlaufe, teilt Konle nicht: „Die BUGLAS-Unternehmen haben bis Ende 2009 268 Millionen Euro in den Aufbau von Glasfaseranschlussnetzen investiert und damit über 500.000 Haushalte ans Glasfasernetz angebunden. Bis 2014 werden allein durch BUGLAS-Unternehmen mindestens 1,5 Millionen Haushalte mit Glasfaser versorgt sein. Wir glauben, dass gerade die Vielfalt lokaler und regionaler Initiativen den Glasfaserausbau in Deutschland belebt und forciert.“

Im Übrigen würden die Glasfasernetzbetreiber aus eigenem Interesse schon bald marktgerechte und angemessene Zugangsangebote unterbreiten. Schließlich sei zur Refinanzierung der erheblichen Investitionen eine hohe Netzauslastung erforderlich. Die Produktgestaltungs- und Preissetzungshoheit müsse dabei aber, wie allgemein üblich, natürlich beim Anbieter liegen. „Mit diesen bitstreambasierten Angeboten sind wir, was den Netzzugang betrifft, dann schon weiter als der Mobilfunk nach 20 Jahren“, so Dr. Konle.
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