DStGB empfiehlt 2 "Kooperationsverträge mit der DTAG"

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

DStGB empfiehlt 2 "Kooperationsverträge mit der DTAG"

Beitragvon spokesman » 25.09.2009 10:20

Der DStGB empfiehlt Gemeinden Einmalzahlungen, kostenlose Arbeitsleistungen, kostenlose Kundenakquise.
Im gleichen Zuge werden 2 Musterverträge veröffentlicht, ein Kooperationsvertrag und ein Joint Venture:

Kooperationsvertrag

Joint Venture

Der DStGB hat seine die Absichten der Modelle in kurzform hier veröffentlicht.

Bei diesen Modellen stellen sich natürlich einige Fragen:
welche Gemeinde hat die finanziellen MIttel und die Kapazitäten hierfür?
welche Kommunalaufsicht lässt dies ohne weiteres zu?
warum dann nicht selbst bauen oder in einen Betreiber/Zweckverband investieren und somit eine Einnahmequelle für die Gemeinde erzielen?
wie kommt man als DStGB auf eine solche Idee? (auf geteilt.de mitgelesen und alles negiert?)
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Re: DStGB empfiehlt 2 "Kooperationsverträge mit der DTAG"

Beitragvon s-tools » 25.09.2009 14:22

Solche Verträge sind beihilferechtlich sehr zweifelhaft! Es gibt ein Gutachten des Prof. Dr. B. Holznagel (ITM) bzgl. materieller und immaterieller "Zuwendungen" aus öffentlichen Haushalten für Netzanbieter! Jede Verwaltung, die sich darauf einlässt, bewegt sich auf äußerst dünnem Eis! Für solche "Verträge" besteht eine Notifizierungspflicht! Die Telekom wird zulässige Grenze von 200.000 EURO gerissen haben. Selbst die Breitbandförderung unterliegt in der Vergabe dem Beihilferecht!
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Re: DStGB empfiehlt 2 "Kooperationsverträge mit der DTAG"

Beitragvon bru62 » 25.09.2009 15:38

zunächst erstmal herzlich Willkommen bei geteilt.de.

Könntest du vielleicht mal einen Link zu dem von dir erwähnten Gutachten beisteuern. Auch sonst wäre eine ausführlichere Darstellung deiner Argumente nicht schlecht. Nicht jeder hier kennt sich mit der Materie so aus. Vielen Dank. ;)

Gruß
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Re: DStGB empfiehlt 2 "Kooperationsverträge mit der DTAG"

Beitragvon essig » 30.09.2009 12:11

es ist erschreckend wie einseitig der DStGB ausgerichtet ist. ganz offensichtlich ist die telekom in vielen köpfen noch der alte staatliche monopolist und in gewisser hinsicht ist das ja vielleicht auch so. aber gerade deshalb müsste man doch nach sinnvollen und nachhaltigen lösungen suchen. wieso ein netz aus steuermitteln finanzieren damit anschließend aktionäre die gewinne einstreichen. wieso dann nicht gleich in öffentliche hand und allen anbietern fairen und gerechten zugang ermöglichen. hat man angst vor wettbewerb?

aber gut als städte- und gemeindebund ist man beim breitbandproblem in einem interessenkonflikt.
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