
http://www.teltarif.de/t-mobile-mobiles ... 37832.html
Words fail me!
lionheart25 hat geschrieben:Interessant in diesem Zusammenhang,
das Flatrateangebot durch die T-Com wird um eine weitere Nuance gedrosselt, statt 5gb für ca 43€ jetzt 3GB für 25€.... ich würd mich ja aufregen, nur langsam fehlt mir die Kraft dazu.![]()
satzing hat geschrieben:Vielleicht wird man dann als vermeindlich "Versorgter" wieder förderfähig?!?!
bru62 hat geschrieben:Auch auf der Podiumsdiskussion zu unserer Konferenz wurde die konkrete Frage nach der Definition eines Breitbandanschlusses fast ausschließlich an der Downloadrate festgemacht. Ich habe sowohl im Referat als auch auf dem Podium darauf hingewiesen, dass dies nicht reicht. Aber beratungsresistente Leute überhören das.
satzing hat geschrieben:lionheart25 hat geschrieben:Interessant in diesem Zusammenhang,
das Flatrateangebot durch die T-Com wird um eine weitere Nuance gedrosselt, statt 5gb für ca 43€ jetzt 3GB für 25€.... ich würd mich ja aufregen, nur langsam fehlt mir die Kraft dazu.![]()
Vielleicht wird man dann als vermeindlich "Versorgter" wieder förderfähig?!?!
bru62 hat geschrieben:Die 3 GB-Grenze sei kein Nachteil, sondern eher ein Vorteil für die Nutzer. Denn der Preis falle ja. So wird Bruno Jacobfeuerborn, der Telekom-Vorstand für Technik in einem Beitrag bei Teltarif.de zitiert. Nur ganz wenige Nutzer hätten mehr als 5 GB im Monat verbraucht. Für volumenstarke Anwendungen brauche man eben LTE. Schon in den nächsten Monaten soll HSPA+ eingeführt werden. Nach der Konzentration auf Ortschaften mit mehr als 50.000 Einwohner wolle man sich nun auch verstärkt kleineren Orten zuwenden.
Für wie dumm hält man eigentlich die Menschen?
Gruß
Wird der Zugang zum Internet auf der Basis einer Flatrate vermittelt, so ist der Zugangsvermittler nicht berechtigt, Angaben zum Datenvolumen zu erheben oder zu speichern. Der Zugangsvermittler hat nach Beendigung der jeweiligen Nutzung alle Daten umgehend zu löschen, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Nach § 100 Abs. 1 TKG darf der Diensteanbieter, soweit erforderlich, zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden.
governet hat geschrieben:Was ich mich grad frage, ob diese Praxis überhaupt rechtmäßig ist. Da gabs ja mal eine schöne Entscheidung aus 2006:
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