Wie Information Week heute berichtet, hat 1und1 einen ersten Erfolg im Streit um das WLAN-Sharing errungen. Demnach hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 223/08) entschieden, dass ein Kunde nicht seine DSL-Flatrate per WLAN anderen Nutzern mit kommerzieller Absicht zur Verfügung stellen darf. Gegner im Verfahren ist die Firma Fon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es dabei bleiben, wäre nicht nur das Modell "FON" gefährdet, sondern alle (auch nicht-kommerziellen) WLAN-Sharing-Modelle.
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