Hallo zusammen,
onlinekosten.de berichtet über das Oberlandesgereicht Köln zum Thema irreführende Werbung.
Oft ensteht durch den Begriff Daten-Flat ein falscher Eindruck beim Verbraucher.
Aber lest selber: OLG Köln: Werbung mit "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s" bei Drosselung irreführend
http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... refuehrend
Mehr Informationen kann man bei der Wettbewerbszentrale nachlesen:
Urteil: Aktenzeichen: 6 U 53/13 (Revision wurde nicht zugelassen)
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/ho ... s/?id=1351
Es gefällt mir das sich die Wettbewergbszentrale für die Verbraucherrechte einsetzt, ich hoffe das Urteil ändert etwas.
Gruß Robert