bru62 hat geschrieben:Ich weiß ehrlich nicht, warum in der Diskussion immer wieder ... Detaildiskussionen (z.B. unbeantwortbare Fragen nach Preisvorstellungen) angefangen werden, die es Außenstehenden unmöglich machen, eine klare Feststellung zur Haltung unserer Initiative zu treffen.
...
bkt möchte wissen, was ein freier Netzzugang ist. Ich denke, dass habe ich nun aus meiner Sicht oft genug wiederholt. Zum Preis kann ich nur wenig sagen. Ich kenne die genauen Kosten nicht und möchte wirklich nicht ins Blaue spekulieren (auch darum, um "ernstgenommen zu werden"). Heute gibt es Flatrates für 19,99 Euro. Ob das den zu erwartenden Investitonskosten für das NGN angemessen ist, bezweifle ich persönlich. Aber wie gesagt, kalkulieren müssen die Unternehmen schon selbst. Wir stehen (auch das ist bekannt, siehe oben) für einen fairen (also durch die Masse bezahlbaren) Preis.
"Money makes the World go around" - Daher kann man in dieser Zeit keine Frage nach einem "Recht für Alle" ohne die Klärung der dafür als angemessen zu bewertenden Kosten sowie der Frage wer dafür aufkommen soll, klären.
Und diesem entscheidenden Punkt entziehst DU Dich permanent.
Wenn Du einen Rechstanspruch postulieren willst, must Du auch die dafür geltenden Rahmenbedingungen festlegen.
a) Ausschlusskriterien z.B. Preis (Wer es sich nicht leisten kann, kann auch diesen Anspruch nicht einklagen)
b) Angemessenheit des Preises zu a) Ab welchem Wert wird der Preis als Wucher betrachtet, da er nicht mehr als angemessen angesehen wird?
c) Sollte trotz Zahlungsunfähigkeit des Kunden ein Rechtsanspruch bestehen sollen, dann muß die Übernahme der enstehenden Kosten geklärt sein. Wer ist in diesem Fall verpflichtet die Kosten zu tragen? Das Sozialamt?
Und diese Fragen müssen alle zusammen geklärt werden.
Wird nur eine vergessen, steht das gesamte Kostrukt auf "tönernen Füßen" und wird über den den dadurch heraufbeschworenen Rechtsweg durch die Instanzen zur Nutzlosigkeit verdammt werden.
Ich kann auch keinen Rechtsanspruch auf ein Brötchen pro Tag postulieren, ohne gleichzeitig den dafür zu verwendenden Preis festzulegen, damit dieser Anspruch nicht darüber ausgehebelt werden kann. Und "fair" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Sowas sollte normalerweise in Gesetzen niemals vorkommen, da es immer Angriffspotential zum Aushebeln des Gesetzes beinhaltet. Oder zumindest den Gerichten reichlich (unnütze) Arbeit verschafft. Dier Gerichte werden nhier nämlich dazu verwendet die Fehler des Gesetzgebers auszubügeln. Und das ist eigentlich nicht ihre Aufgabe.
Man kann "Fair" z.B. als Bundesweiten Durchschnittspreis zu Lieferung des Produktes an einen Endkunden beschreiben und mit dessen jährlicher Ermittlung die BNetzA beauftragen.
Und wenn der nichterfüllte Anspruch auf einen Breitbandanschluss immer mit dem Ausschluss von der Teilhabe an der Gesellschaft beschrieben wird, so halte ich das zwar für eine "Biertischwirksame Argumentation" (Wählerfang

Vergleichbar ist die hier mit dem Erlaß der GEZ für Sozialhilfeempfänger.
Das enspricht einer (datenmengengedrosselten) Flatrate.
Damit habe ich Zugang zu allen relevanten Informationen. Solltest Du dem widersprechen, dann widerspächest Du damit gleichzeitig der Daseinsberechtigung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks.
Und mit diese GEZ-Befreiung habe ich noch lange keinen Anspruch auf ein Premiere-Abo (jetzt Sky), welches man als Entsprechung zur Breitbandflatrate sehen könnte.
Bin ich deshalb von der Gesellschaftlichen Teilhabe an der freien Informationsbeschaffung ausgeschlossen?
Ich sage nein.
Und das ist auch gut so. Denn mit welcher vernünftigen Begründung sollte ein anderer Steuerbürger dieses Abo mitfinanzieren sollen, der sich selbst dieses (aus welchen Gründen auch immer) auch nicht leistet ?
Es gibt keinen.
Denk mal drüber nach.