Hallo Sackbänkler,
zunächst willkommen auf geteilt.de und danke für deine Problemschilderung.
Dein geschildertes Problem ist nach einem Ausbau relativ selten. In Essingen hat inexio nach meinem Wissen auf eigene Kosten ausgebaut, demnach sind sie zu keiner hundertprozentigen Versorgung verpflichtet - diese Verpflichtung besteht i.d.R. bei Förderprojekten, welche eine dem Anbieter eine flächendeckende Versorgung vorschreiben können.
Das Problem liegt eigentlich auch nicht auf der Inexio Seite zu suchen, sondern auf Seiten der Telekom. Die Telekom müsste auch bei euch nach einem VDSL Ausbau die letzten Meter vom Kabelverzweiger (KVz - grauer Kasten am Straßenrand) noch in ihrem Besitz haben. Auf diesen letzten Metern ist der sogenannte Anschlussmultiplexer zu finden. Mehrere Infos findest du in unserem
DSL FAQ.
Zudem könnte
folgender Beitrag bezogen auf den Anschlussmultiplexer für dich interessant sein.
Bevor du Anstrengungen in welche Richtung auf immer unternimmst, ist es von elementarer Bedeutung den tatsächlichen Grund für das "nicht schalten" herauszubekommen. Sicher ist Inexio hier die erste Adresse, der Kundensupport scheint hier kooperativ zu sein..
Um dir selbst zu helfen hast du schon wirklich gute Vorschläge für ein mögliches "Provisorium" angesprochen. Nachbarschaftliche Hilfe wird leider viel zu wenig praktiziert, gerade nach mehreren Jahren ohne Internetzugang ist man in dieser Situation hoffentlich zum helfen bereit. Jede Partei kennt ja den Zustand ohne Netz.
Zu bedenken gebe ich an dieser Stelle folgendes:
Wikipedia Störerhaftung hat geschrieben:Lange nicht gerichtlich geklärt war, ob Vereine oder Privatpersonen, die unentgeltlich den Zugang ins Internet bereitstellen (Freifunk), oder Privatpersonen, die irrtümlich ihr WLAN nicht ausreichend absichern (verschlüsseln), oder anderen bereitstellen und hierdurch Urheberrechtsverletzungen ermöglicht wurden, sich ebenfalls auf das Providerprivileg berufen können.[4] Mittlerweile hat der BGH diese Frage aber hinsichtlich des ob entschieden. In seiner Entscheidung [5]"Sommer unseres Lebens" vom 12. Mai 2010, AZ: 1 ZR 121/08, hat der BGH klargestellt, dass ein un- oder ein schlechtgesichertes WLAN bei dessen Betreiber zur Störerhaftung führt, geschuldet werden dann Abmahnkosten, nicht jedoch Schadensersatz.
Wikipedia Freifunk Störerhaftung umgehen hat geschrieben:Die von Freifunk verschenkte Freedom Fighter Box ist ein fertig eingerichteter WLAN-Router, der die Daten aus dem offenen WLAN über einen schwedischen VPN-Anbieter ins Internet leitet.[4][5][6] In Schweden existiert die Störerhaftung, wie auch sonst außerhalb Deutschlands, nicht.
Übrigens läuft hierzu die
Operation Störerhaftung, und ja es darf gespendet werden.
Naja das zu den WLAN Möglichkeiten, weiter hast du ein Netzwerkkabel der Cat 7 vorgeschlagen. Somit würden etwaige Forderungen direkt gegen den Anschlussinhaber geltend gemacht werden. Natürlich könnte bei der Kabelvariante und dem WLAN ein Logging betreiben, welches jedoch ebenfalls Vor- und besonders Nachteile mit sich bringt.
Da sich in der Rechtsprechung auch mal etwas logisches ergibt (soll vorkommen..) hier noch eine aktuellere Info bzgl. der Störerhaftung und dem Krimskrams. (Rechtsprechung ist ja auch irgendwo politisch motiviert, also in manchen unterentwickelten Ländern, nicht hier..)
Thomas Stadler hat geschrieben:Nach neuester Rechtsprechung ist es hierfür aber ausreichend, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass der Anschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt wird, weil allein dadurch die Vermutung entkräftet wird, der Anschlussinhaber sei selbst Täter der Urheberrechtsverletzung (
OLG Köln, MMR 2012, 550; LG Köln, Urteil vom 11.09.2012,
Az. 33 O 353/11).
ich hoffe hiermit für das erste geholfen zu haben..