BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

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BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Beitragvon News » 03.04.2012 16:10

Zum von der Telekom beantragten Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse hat die BNetzA heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur untersagt vorläufig Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Mit einer heute veröffentlichten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland GmbH vorläufig untersagt, VDSL-Bitstromanschlüsse nach einem neuen Entgeltmodell zu vermarkten. Das Unternehmen hatte der Bundesnetzagentur Mitte Januar 2012 angezeigt, zusätzlich zum bereits geltenden Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse ein weiteres als sog. VDSL-Kontingentmodell bezeichnetes Entgeltmodell einführen zu wollen. In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die zuständige Beschlusskammer zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Das VDSL-Kontingentmodell zeichnet sich dadurch aus, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom Deutschland GmbH ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus zu entrichtende sog. Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Aufgrund der Gesamtmechanik – die Upfront-Zahlung ist kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse zu verteilen – sinkt der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird.

Der Mechanismus bewirkt einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv. Der Infrastrukturwettbewerb ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen.

Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen. Denn es handelt sich nicht um ein Modell für die Vermarktung von Breitbandanschlüssen auf der Basis neu errichteter hochleistungsfähiger Breitbandnetze, sondern für den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes, dessen Investitionen bereits seit 2006 beginnend getätigt und mittlerweile weitgehend abgeschlossen worden sind.

Die Bundesnetzagentur hat in der Entscheidung daher noch einmal ausdrücklich hervorgehoben, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau bzw. die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenübersteht. Für deren regulatorische Bewertung gibt die heutige Entscheidung daher kein Präjudiz. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die wettbewerbliche Bewertung des VDSL-Kontingentmodells durch die Bundesnetzagentur teilt.

Die heutige Entscheidung wird voraussichtlich am 18. April 2012 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann bis zum 2. Mai 2012 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Entscheidung der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.
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Re: BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Beitragvon spokesman » 03.04.2012 20:17

BNetzA hat geschrieben:Der Mechanismus bewirkt einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv.

Zudem haben es kleinere Unternehmen natürlich schwerer ein finanziell tragbares Modell auf die Beine zu stellen.

Präjudiz sollte man vllt. bei Wikipedia nachschauen ;)
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Re: BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Beitragvon bru62 » 04.04.2012 05:30

Die Telekom hält die Entscheidung für nicht nachvollziehbar, wie aus folgender Pressemeldung vom 03.04.2012 hervorgeht:

Telekom AG hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur hat das Kooperationsmodell, das die Telekom unter anderem mit NetCologne umsetzen wollte, untersagt. Die beiden Unternehmen wollten sich die gegenseitige Netznutzung für schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Für die Telekom ist die Entscheidung der Behörde absolut nicht nachvollziehbar.
"Die Ablehnung der Bundesnetzagentur ist ein schlechtes Signal für den Breitbandausbau in Deutschland. Die Telekommunikationsbranche hat immer betont, dass Kooperationen und Risikoteilung für den Breitbandausbau entscheidend sind. Wir hatten gezeigt, dass wir zu freiwilligen Einigungen willig und fähig sind", betonte ein Telekom-Sprecher. "Mit dem Modell konnten wir in der Branche weitgehend Konsens darüber erreichen, wie Risikoteilungen für Netzinvestitionen aussehen können. Es ist bedauerlich, dass dieser Marktkonsens nun untersagt wird."

Basis für die gegenseitige Netznutzung war das so genannte Kontingentmodell. Die Telekom hätte sich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Glasfaseranschlüsse von NetCologne zu buchen. NetCologne hätte im Gegenzug ein bestimmtes Kontingent an VDSL-Anschlüssen der Telekom gemietet. Das hat die Bundesnetzagentur nun untersagt. Die zuständige Beschlusskammer sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe, teilte die Behörde mit. Zudem mache das Modell den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv.

"Ein Ziel der Vereinbarung war die bessere Auslastung neuer Breitbandinfrastruktur", so ein Telekom-Sprecher. Durch die Verpflichtung auf die Abnahme bestimmter Kontingente hätten die investierenden Unternehmen mehr Planungssicherheit erlangt und das Risiko der Investitionen teilen können. Die Telekom wollte ähnliche Kooperationen auch mit anderen Unternehmen vereinbaren. Das wird durch den Beschluss der Bundesnetzagentur nun verhindert.


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Re: BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Beitragvon Meester Proper » 12.04.2012 00:22

Auch Dr. Georg Nüßlein, wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, äußert sich zum Thema.

Nüßlein: Bundesnetzagentur gefährdet Breitbandausbau

Berlin (ots) - Die Bundesnetzagentur hat entschieden, das Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu untersagen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

"Die Bundesnetzagentur muss ihre aktuelle Entscheidung, das Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu untersagen, revidieren. Diese Entscheidung gefährdet die Umsetzung unserer Breitbandstrategie und behindert den zwingend notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Leistungsfähige Breitbandnetze für alle Nutzer in Stadt und Land kosten mehrere Milliarden Euro. Eine bessere Breitbandversorgung ist daher nur zu erreichen, wenn alle Möglichkeiten genutzt werden. Ein entscheidender Beitrag hierbei kann die Nutzung von Synergien sein. Deshalb war ein wichtiger Schwerpunkt bei unserer jüngst beschlossenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Hebung von Synergiepotenzialen. Auch Kooperationen leisten einen wichtigen Beitrag um die Breitbandversorgung zu verbessern. Wenn Stadtnetzbetreiber der Deutschen Telekom ihre Glasfasernetze für den Zugang zu ihren Endkunden öffnen und sie im Gegenzug das VDSL-Netz zu Sonderkonditionen nutzen können, profitieren nicht nur die beiden Unternehmen. Vor allem profitieren die Verbraucher, die zu günstigeren Preisen schnellere Breitbandverbindungen erhalten. Gleichzeitig werden Investitionsmittel frei, die die beiden Unternehmen für den Bau neuer Leitungen einsetzen können. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission unterstützen Risikoteilungsmechanismen und damit auch Kooperationsvereinbarungen. Die Bundesnetzagentur muss ihren Alleingang schnellstens beenden."

Hintergrund:

Über ein neues Kontingentmodell können Großkunden bei der Deutschen Telekom über eine Vorauszahlung für elf Jahre eine bestimmte Menge an VDSL-Anschlüssen mieten. Der tatsächliche Stückpreis sinkt mit wachsender Nachfrage und Auslastung des Netzes. Die Bundesnetzagentur hat vorläufig einen Vertrag der Deutschen Telekom mit Netcologne auf Basis dieses Kontingentmodells untersagt. Nach einer nationalen Konsultation und der Beteiligung der Europäischen Kommission sowie der nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich im Juni 2012 die endgültige Entscheidung fällen.

Tenor auch hier: Der Breitbandausbau wird durch den Markt geregelt werden - eine 180° Wende von Herrn Dr. Georg Nüßlein, der sich vor gar nicht allzu langer Zeit für einen Universaldienst ausgesprochen hatte.
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Re: BNetzA zum Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse

Beitragvon News » 04.07.2012 19:10

Das nennt man wohl "klassischen Rückzieher". Nachdem die Telekom etwas nachgebessert hat, wird die BNetzA seine Untersagung widerrufen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am 04.07.2012 veröffentlicht wurde:

Bundesnetzagentur hat keine Bedenken gegen geändertes Preismodell der Telekom im VDSL-Bitstrombereich

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt gegenüber der Telekom Deutschland GmbH (Telekom), die Anfang April verfügte vorläufige Untersagung eines neuen Preismodells für die Vermarktung von schnellen VDSL Breitbandanschlüssen an Wettbewerber, das sog. Kontingentmodell, zu widerrufen. Das hierzu laufende Entgeltregulierungsverfahren soll eingestellt werden. Der Schritt ist auf Änderungen der Telekom am Preismodell zurückzuführen, die den in der Untersagungsentscheidung geäußerten Bedenken Rechnung tragen. Der Entscheidungsentwurf für den Widerruf der Untersagungsentscheidung und die Verfahrenseinstellung wird im üblichen Verfahren der Europäischen Kommission und den Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt.

Die Telekom hatte der Bundesnetzagentur das Kontingentmodell bereits Mitte Januar 2012 angezeigt. Dieses Modell zeichnet sich dadurch aus, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine sog. Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können.

In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle war die zuständige Beschlusskammer zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass das angezeigte Kontingentmodell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtige, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe. Durch seine langfristige Bindung an die bereits aufgebaute VDSL Infrastruktur der Telekom beeinträchtige es die Bereitschaft anderer Unternehmen, in neue hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden, zu investieren. In der Folge untersagte die Bundesnetzagentur der Telekom am 2. April 2012 vorläufig, VDSL Bitstrom-Anschlüsse nach dem neuen Entgeltmodell zu vermarkten.

In Reaktion auf die vorläufig untersagte Einführung hat die Telekom mehrere Änderungen an ihrem Entgeltmodell vorgenommen und diese der Bundesnetzagentur im Mai 2012 angezeigt. Die Änderungen betreffen – unter anderem – die Einräumung eines anschlussbezogenen Sonderkündigungsrechts bei Inanspruchnahme neuer NGA-Anschlüsse, die Verringerung der Mindestkontingentgröße sowie die Erhöhung der monatlichen Überlassungsentgelte.

Nach Prüfung der angezeigten Änderungen sieht die Bundesnetzagentur ihre zuvor geltend gemachten Bedenken beseitigt. Investoren in hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur müssen nicht mehr damit rechnen, dass interessierte Vorleistungskunden auf lange Zeit ausschließlich an die Telekom gebunden sein werden. Vielmehr sind Vorleistungskunden dann in der Lage, sich ohne weitere Nachteile von der Telekom zu lösen, wenn sie den Aufbau eigener oder dritter Breitbandinfrastrukturen betreiben bzw. unterstützen wollen. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass mit der Einführung des Kontingentmodells sowohl die Verbreitung hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse gefördert als auch – etwa im Wege von Kooperationsmodellen – Anreize zur Errichtung neuer Infrastrukturen gesetzt werden.

Im Anschluss an die Übermittlung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten können diese innerhalb eines Monats eine Stellungnahme abgeben. Anschließend kann die endgültige Entscheidung von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden.
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