
HeinzHaraldF hat geschrieben:Aber das Ergebnis bleibt das Gleiche, wenn Telekom Outdoor, dann nur Telekom als Anbieter.
Dino75195 hat geschrieben:DPBO - Downstream Power Back Off
Konnte leider keine Technische Erklärung dazu finden, was den DPBO genau macht,
bkt hat geschrieben:Dino75195 hat geschrieben:trotzdem ist es unwahrscheinlich das 1und1 auf die Outdoor DSLAMs der Telekom zugreifen wird.
Warum sollte das unwahrscheinlich sein. 1&1 greift seit Jahren auf die Infrastruktur der TELEKOM zurück, weshalb sollte das sich jetzt ändern?
Dino75195 hat geschrieben:Ich frag mich viel mehr, was den die Kunden dazu sagen, wenn Sie merken das nicht mehr wie 1,5 Mbit/s geht, und die Telekom Kunden dann 16Mbit/s haben.
Da helfen auch die leeren Versprechungen von 1und1 nichts, das dann auf 16 Mbit/s aufgestockt wird.
rezzler hat geschrieben: Es gibt durchaus auch Klauseln, das die DTAG den DSLAM für eine gewisse Zeit (x Jahre) nur mit DTAG-Kunden beschalten darf, eben damit sichs lohnt.
rezzler hat geschrieben:Zudem ist es nicht ganz einfach bei einem laufenden Anschluss/Vertrag den Technologiepartner "einfach so" zu wechseln
Dino75195 hat geschrieben:naja meisten hat man ja 2 Jahre Vertragsbindung, darum ist es nicht so einfach zu wechseln,
und danach verlängert sichs teilweise um 1 Jahr.
Dino75195 hat geschrieben:Noch dazu kommt, da man gerne mal 2-6 Wochen ohne Internet da steht, weil die Anbieter keinen gescheiten Wechsel schaffen. Und gesetzlich ist ja da nichts vorgeschrieben oder?
Dino75195 hat geschrieben:Und das schlimmst, die Rufnummer kann teilweise nicht mitgenommen werden, also nicht von jedem Anbieter auf jeden
TKG § 46 hat geschrieben:Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
(1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.
(2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.
(3) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.
(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.
bkt hat geschrieben:rezzler hat geschrieben: Es gibt durchaus auch Klauseln, das die DTAG den DSLAM für eine gewisse Zeit (x Jahre) nur mit DTAG-Kunden beschalten darf, eben damit sichs lohnt.
Was denn für Klauseln? Bei diesem regulierten weil marktbeherrschenden Unternehmen?
bkt hat geschrieben:rezzler hat geschrieben:Zudem ist es nicht ganz einfach bei einem laufenden Anschluss/Vertrag den Technologiepartner "einfach so" zu wechseln
Nicht ganz einfach für wen?
Für einen sich bewußt blöd anstellenden Telekommunikationsriesen?
Man hat für Vieles, was bei kleinen Unternehmen diesbezüglich Probleme bereiten kann, Verständnis. Ein Konzern der Dimension TELEKOM, kann mit keinerlei Verständnis bezüglich solcher "hausgemachten" Probleme rechnen.
rezzler hat geschrieben:Warum denn nicht? Ist doch letztenendes auch nur ein Privatunternehmen. Und wo ist die DTAG marktbeherrschend?
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