B90/Grüne mit Antrag für Universaldienst

B90/Grüne mit Antrag für Universaldienst

Beitragvon bru62 » 25.04.2012 16:39

Ziemlich spät, aber in etwa so, wie wir es wollen, stellt die Fraktion Bündnis90/Grüne im sächsischen Landtag den Antrag (Drs. 5/8941) "Zukunftsweisende Breitbandstrategie für Sachsen entwickeln". Blödsinniger Weise verhindert man auf dem Dokumentenserver des Landtages die Möglichkeit, Textpassagen zu kopieren. Mit fehlt momentan die Zeit, dies zu umgehen. Deshalb hier nur der Link zum Antrag: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8941&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Gruß
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Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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Re: B90/Grüne mit Antrag für Universaldienst

Beitragvon Haupti76 » 25.04.2012 19:57

der antrag ist klasse. aber der wird sicher nicht erfüllt werden. :( besonders geben sich die grünen mit dem datenvolumen kritisch.
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Seit 19 April 2013 sind in Kleinvoigtsberg bis zu 50 MBits/s per VDSL verfügbar.
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Re: B90/Grüne mit Antrag für Universaldienst

Beitragvon spokesman » 25.04.2012 21:28

Hallo wirklich tolle Info.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zukunftsweisende Breitbandstrategie für Sachsen entwickeln hat geschrieben:Zukunftsweisende Breitbandstrategie für Sachsen entwickeln

Der Landtag möge beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1) sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein Rechtsanspruch auf einen Breitbandzugang als Universaldienst festgeschrieben und eine dynamische Definition des Begriffs Breitband vorgenommen wird, die eine regelmäßige Anpassung der Mindestübertragungsrate beinhaltet und sich dabei an der jeweils für die Mehrheit der Menschen verfügbaren Übertragungsrate orientiert.

2) eine langfristig angelegte und mit dem Bund und den Kommunen abgestimmte Breitband-Strategie für Sachsen bis zum 1.2.2013 vorzulegen sowie die entsprechenden Förderrichtlinien und -verfahren anzupassen und dabei insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
a) Festlegung eines angemessenen Standards der Breitbandgrundversorgung sowie von verbindlichen Ausbauzielen und Umsetzungsschritten für eine nahezu flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s bis zum Jahr 2014 sowie 100 Mbit/s bis zum Jahr 2020; in schwer zu erschließenden Gebieten mindestens 16 Mbit/s ab dem Jahr 2014,
b) Beschleunigung des Ausbaus von Hochleistungsnetzen mit der langfristigen Orientierung auf Glasfasernetze bis an jedes Haus auch im ländlichen Raum,
c) Aufstellung der durch Realisierung der unter Ziff. 2a. festgelegten Ausbauziele zu erwartenden Kosten für die öffentliche Hand insgesamt und nach Jahresscheiben,
d) Aufstellung möglicher Finanzierungsmodelle nach Quellen (EU, Bund, Freistaat, Kommunen) und Jahren, unter Einbeziehung des Umgangs mit möglichen Deckungslücken,
e) Gewährleistung von Netzneutralität und der Unzulässigkeit von Datenvolumenbeschränkungen als Voraussetzung der Forderung von Ausbauprojekten,
f) Verbesserung der ausbaurelevanten Datengrundlage,
g) Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements für eine Breitbandversorgung und für offene Netze.

Begründung: Im Allgemeinen: lnternettechnologien sind ein bedeutender Faktor für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Ein Breitbandinternetanschluss ist heute eine unerlässliche Voraussetzung für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben - ob in Beruf oder Schule, für Bewerbungen, für die Nutzung der öffentlichen Verwaltung, für die politische Beteiligung oder den Betrieb eines Onlineversandhandels. Die Lücken in der Breitbandversorgung in Sachsen konnten durch die bisherige Forderung noch nicht geschlossen werden. Insbesondere im ländlichen Raum ist für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein Großteil der lnternetnutzungsformen nicht verfügbar. Aufgrund fortschreitender technologischer Entwicklung wird Bedarf an der Übertragung größerer Datenmengen entstehen. Daher brauchen wir langfristig nicht nur Breitband (DSL), sondern High-Speed-Internet mit Übertragungsraten von deutlich über 100 Mbit/s.

zu 1.
Ein flächendeckender Zugang mit einer ausreichenden Bandbreite ist heute Teil der Daseinsvorsorge, für die der Bund Sorge zu tragen hat. In der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde keine Verpflichtung der Unternehmen festgeschrieben, eine Breitbandgrundversorgung für alle Haushalte bereitzustellen. Notwendig ist jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf einen breitbandigen Internetanschluss unabhängig vom Wohnort, so wie es bereits den Anspruch auf einen Telefonanschluss und das Recht, einmal pro Werktag mit Post beliefert zu werden, gibt. Daher soll sich der Freistaat im Bundesrat dafür einsetzen, einen Universaldienst für einen Breitbandanschluss mit einer jeweils aktuell angemessenen Übertragungsrate festzuschreiben, diesen somit dynamisch zu definieren und die Mindestdatenübertragungsrate regelmäßig anzupassen. Als für alle verfügbare Übertragungsrate sollten ab dem 1.1.2013 6 Mbit/s angesetzt werden. Dies entspricht der Übertragungsrate, die derzeit der Mehrheit der Endkunden zur Verfügung steht (vgl. DIW Econ, 2011, Universaldienstverpflichtung für flächendeckenden Breitbandzugang in Deutschland. Eine Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und im Rahmen eines Rechtsanspruchs mit dem europäischen Rechtsrahmen konform geht.

zu 2.
Um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, brauchen wir - über eine schnellstmögliche Grundversorgung hinaus - langfristig High-Speed-Internet von deutlich über 100 Mbit/s. Der Bedarf an hohen Bandbreiten zeichnet sich beispielsweise durch die zunehmende Nutzung von Videodiensten in HD/3D und Cloud Computing (gemeinsame Nutzung von Hard- und Software über Internetverbindungen) ab. Bisher gibt es in Sachsen keine langfristig orientierte Breitband-Strategie, wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 5/577ß, S. 1ß) hervorgeht. Zwar beruft sich die Staatsregierung auf die Ausbauziele der Bundesregierung, die eine Versorgung von 75 Prozent der Bevölkerung mit 50 Mbit/s-Anschlüssen bis 2014 erreichen will, und der EU, die für 2020 einer Verfügbarkeit von über 100 Mbit/s für 50 Prozent der Haushalte anstrebt. Es werden jedoch keine konkreten Schritte dargelegt, wie diese Zielvorgaben in Sachsen erfüllt werden sollen. Wenn zu einseitig auf den freien Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen gesetzt wird, muss die Realisierbarkeit der Ausbauziele in Frage gestellt werden.

Zu 2a)
Die Definition des Begriffs 'Breitband' durch die Staatsregierung, wonach die erforderliche Bandbreite „je nach Übertragungsart, Verwendungszweck und nach dem jeweiligen Stand der Technik dynamisch beschrieben werden" soll, genügt noch nicht der Notwendigkeit, Standards temporär konkret festzulegen und kurzschrittiger anzupassen. Bislang gelten in Sachsen Orte erst bei erreichbaren Datendurchsatzen unter 2 Mbit/s downstream als unterversorgt. Dieser Wert ist mit Blick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der jetzt geforderten Ausbauprojekte bereits überholt. Die Ausbauziele von Bund und EU lassen weiterhin zu, dass einzelne Regionen oder Orte unterversorgt bleiben. Damit Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum nicht systematisch benachteiligt werden, muss der Ausbau leistungsfähiger Bandbreiten flächendeckend erfolgen und entsprechenden mittel- und langfristigen Ausbauzielen folgen. Weiße Flecken können wir uns nicht leisten, auch in schwer zu erschließenden Gebieten müssen angemessene Mindeststandards gelten.

Zu 2b)
Zukünftig benötigte, leistungsfähige Hochgeschwindigkeitszugänge können nur über Glasfasernetze realisiert werden. Diese müssen daher perspektivisch auch auf der sogenannten „letzten Meile", das heißt bis an jedes Haus, verlegt werden. Die dafür notwendigen Investitionskosten, insbesondere für Tiefbauarbeiten, sind allerdings sehr hoch. Vergleichsweise weniger kostenintensive Funktechnologien (LTE) unterliegen Glasfasertechnologien langfristig gesehen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. Sie können übergangsweise helfen, Lücken zu schließen. Der Breitbandausbau muss strategisch jedoch bereits jetzt auf Glasfasernetze ausgerichtet werden. Die Anpassung der Förderrichtlinie (RL ILE) am 20.6.2011 entsprechend der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren ermöglicht bereits eine Voraussetzung für eine Erhöhung der Datenübertragungsrate im Förderverfahren. Darüber hinaus fehlen jedoch gezielte Regulierung, Anreize und Diskussionsimpulse. Neben der Verpflichtung zur Verlegung von Leerrohren bei Tiefbauarbeiten stehen eine verbesserte Kooperation zwischen kommunalen Versorgungsunternehmen und TK-Unternehmen bei Infrastrukturmaßnahmen sowie die Verfügbarkeit von Daten über bereits vorhandene Infrastruktur und erfolgende Tiefbauarbeiten aus. Weiterhin sollten den Unternehmen und Kommunen über zusätzliche Förderinstrumente langfristige Finanzierungen zu zinsgünstigen Konditionen gewahrt werden.

Zu 2 c) und d)
Eine effiziente Breitband-Strategie beinhaltet eine Kosten- und Finanzierungsplanung. Die bisherigen Breitbandförderangebote in Sachsen laufen 2013 aus. für diesen Zeitraum ist zunächst abzusichern, dass die Förderbedarfe gedeckt werden, auch angesichts zurückgehender ELER-Mittel mit Auslaufen der EU-Förderperiode im Jahr 2013 und der verfügbaren Finanzierung durch den Bund. über die laufende erste Ausbaustufe hinaus müssen in der Strategie unter Einbeziehung möglicher Entwicklungen der Rahmenbedingungen (insbesondere EU-Mittel) Szenarien entwickelt werden, wie eine zukünftige Breitbandforderung gestaltet werden kann.

Zu 2e)
Netzneutralität umschreibt die gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Übertragung von Daten. Insbesondere bei der Versorgung über LTE-Technologie, die grundsätzlich geeignet ist, in unterversorgten Gebieten überhaupt breitbandige Internetzugänge zu ermöglichen, kommt es zu Einschränkungen dieses Prinzips durch die Anbieter, etwa wenn bestimmte Internetdienste wie voice over IP oder Peer-to-Peer-Dienste von der Nutzung ausgeschlossen werden. Ebenso schränken Datenvolumenbeschränkungen die Qualität der Internetversorgung für die Nutzer, die keine anderen Anbieter wählen können oder für eine Aufhebung der Einschränkungen erhöhte Kosten in Kauf nehmen mussten, erheblich ein. Netzneutralität und der Ausschluss von Datenvolumenbegrenzungen müssen daher im Förderverfahren festgeschrieben werden.

Zu 2f)
Bislang basiert der Breitbandatlas der Bundesregierung auf freiwilligen Angaben der TK-Unternehmen. Daher gibt der Breitbandatlas häufig nicht die tatsächliche Versorgungssituation vor Ort wieder und ermöglicht keine verlässlichen Detailanalysen bei der Ausbauplanung. In Kooperation mit der Bundesnetzagentur und im Dialog mit den TK-Unternehmen soll die Datenerfassung verbessert werden, beispielsweise indem Veränderungen zeitnaher gemeldet und detailliertere Angaben übermittelt werden.

Zu 2g)
Durch Bürgerschaftliches Engagement getragene, selbst organisierte und nichtkommerzielle Breitbandnetze ermöglichen eine Breitbandversorgung dort, wo andere Versorger keine schnellen Internetanschlüsse anbieten, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Offene WLAN-Netze erhöhen die Lebensqualität der Menschen. Sie starken zivilgesellschaftliches Engagement, Solidarität und eine Demokratisierung der Kommunikationsmedien. Um organisatorische Hürden für das digitale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern abzubauen und ihnen praktische Unterstützung zukommen zu lassen, ist zum Beispiel auch eine bessere Beratung der Kommunen über Bürgerschaftlich getragene Möglichkeiten des Netzausbaus notwendig.

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Re: B90/Grüne mit Antrag für Universaldienst

Beitragvon bru62 » 15.05.2012 16:01

Fast wäre es untergegangen. Aber auch von der Linksfraktion gibt es einen einschlägigen Antrag (Drs. 5/7983) vom 18.01.2012. Dazu liegt bereits eine Stellungnahme des SMWA vor, das natürlich keinerlei Veranlassung für einen Universaldienst erkennen kann.

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