Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon Dino75195 » 10.01.2013 23:48

Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 81037.html


Sehr Schade...

Zitat heise.de
"Ergebnis der Prüfung sei, dass die Bundesnetzagentur keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung des Vertrags an den Einsatz eines bestimmten Routers habe"...

"Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht", schreibt die Behörde, es gebe also auch keine Möglichkeit für den Kunden, die Herausgabe von Benutzernamen und Kennwort zur Installation eines anderen Geräts durchzusetzen.


Finde ich nicht gut, und gefällt mir nicht.

Gruß Robert
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon bkt » 14.01.2013 10:31

Da kommen wir gleich zum Datenschutz -> personenbezogene Daten.

Hier kann der Provider ALLES mitlesen und an wen auch immer weiterreichen (Vorratsdatenspeicherung).
Und er kann sämtliche Zugangsdaten weiterreichen, da sie nur ihm bekannt sind.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/ ... bundesrat/
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon stanleys » 15.01.2013 20:52

Heise hat geschrieben:...Die Netzbetreiber definierten in ihren Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur den beim Kunden stehenden Router offenbar kurzerhand als Bestandteil ihres Netzes. ...


Naja gleiche mehrer Fragen stellen sich hier :
- Wer bezahlt dann den Strom für den Router
- sofern der Router Wlan hat, wer ist dann für die Absicherung zuständig und im Problemfall rechtlich verantwortlich
- wie so sollte der Kunde dann z.B. Miete für den Router zahlen
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon spokesman » 15.01.2013 22:24

sehr richtige Fragen die du da stellst zumindest die heise.de Meldung scheint mir jedoch eher eine Vermutung zu sein, so hoffe ich zumindest.
stanleys hat geschrieben:- Wer bezahlt dann den Strom für den Router

die Frage ist auch wie der Verbrauch gerechnet wird, ein 15€ Stromverbrauchszähler für die Schuko-Dose wird es wohl kaum werden. Sollen die Leute jetzt einen neuen Zähler setzen und wer soll das bezahlen?
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon Dino75195 » 15.01.2013 22:28

Der Strom wird einfach in den AGB der Anbieter auf den Kunden abgewälzt... Wir werden sehen
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon Dino75195 » 22.01.2013 15:59

"Routerzwang ist Willkür gegen den Kunden"
http://www.golem.de/news/fritzbox-herst ... 97071.html

Auch AVM hat sich zu Wort gemeldet.

Ich hoffe ernsthaft, dass es möglich bleibt, eigene Router zu verwenden.
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon Dino75195 » 05.06.2013 07:45

Hallo zusammen,

eine Anfrage der Linken zum Thema Routerzwang

Berlin, den 17. Mai 2013
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713606.pdf

10 Fragen an die Bundesregierung


Auf Golem wird das noch zusammengefasst
Braucht die Telekom Routerzwang für die Drosselung?
http://www.golem.de/news/bundesnetzagen ... 99601.html

Hier einige gute Fragen

4. Aus welchen Gründen hält die EU-Kommission, wie nach entsprechender
Konsultation durch die Bundesnetzagentur mitgeteilt, Maßnahmen gegen
einen „Router-Zwang“ gegenwärtig weder für rechtlich möglich noch für
erforderlich?

8. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Zwangsrouter erforderlich, um
VDSL2-Vectoring – wie von der Bundesnetzagentur im Konsultationsentwurf zur Änderung der Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung vorgeschlagen – zu ermöglichen?

10. Wird die Bundesregierung gegen die veränderte Rechtsauffassung der
Bundesnetzagentur einschreiten?
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713606.pdf



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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon grapevine » 05.06.2013 10:18

Wie so vieles ist auch die Endgerätefrage eine Frage der Perspektive. Versorgungsleitungen haben einen definierten Übergabepunkt, das ist beim Internet nicht anders, als beim Strom, Wasser oder Gas. Meist handelt es sich um einen Anschluss an einem physischen Ort und räumlich, technisch und rechtlich ist es so, dass die Verantwortung des Versorgers an dieser Stelle endet und die Verantwortung des Abnehmers, also des Kunden beginnt.

Im Stromnetz ist man gewohnt, dass der Übergabepunkt nicht das Kabel ist, das ins Haus hineinführt. Das Kabel endet in einem Zähler, und dieser Zähler muss den Anforderungen des Netzbetreibers genügen. Der Übergabepunkt ist hinter dem Zähler.

Im analogen Telefonnetz und im Breitbandkabelnetz ist der Übergabepunkt klassischerweise ein rein passives Objekt, d.h. ein Draht, der in einer Dose oder in einem Kasten endet. Das war allerdings nicht immer so: Zu Bundespost-Zeiten vor Einführung der TAE waren fest verdrahtete Analogtelefone üblich. Erst die erste Welle der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes Ende der 80er hat dafür gesorgt, dass man sein Endgerät frei wählen konnte. Der Übergabepunkt war nicht mehr das Telefon, sondern die TAE-Dose. Mit der Verbreitung von ISDN hat sich das wieder verschoben: Hier wurde vor Ort ein Gerät gebraucht, die eigentlichen Endgeräte musste man an den NTBA anschließen. Auch beim Internetanschluss über Kabel stellt der Kabelnetzbetreiber üblicherweise ein Modem bereit. Er tut dies, um Kontrolle auf dem Shared Medium Breitbandkabel zu wahren.

Die Einführung von NGN-Technologie (hier: IP) treibt diese Entwicklung weiter. Im Gegensatz zu Technologien aus der "alten" Telefoniewelt (z.B. ATM) liegt ein Merkmal von IP-Technologie darin, dass die Intelligenz sich nicht mitten im Netz, sondern an dessen Enden befindet. Während ein analoges Telefon schon mit weniger als 20 Bauteilen hergestellt werden kann, ist ein VoIP-Endgerät ein vollwertiger Computer.

Aus der Perspektive eines Netzbetreibers verändern sich also nur der Übergabepunkt und dessen Schnittstelle. An diesem Übergabepunkt kann man natürlich weiterhin jedes passende Gerät anschließen.

Natürlich geht es in dieser DIskussion auch um Kontrolle, um Servicequalität und um Geld. Der technische Kern allerdings ist aber nicht besonders aufregend. Die Details der Bundestagsanfrage sind hauptsächlich Geplänkel im Politikbetrieb. Um zu Drosseln, braucht man keinen Zwangsrouter, das geht anders einfacher. Vectoring wird allerdings einfacher, je weniger unkontrollierbare Störeinflüsse es gibt (vgl. dazu Kabelanschluss). Es gibt allerdings nach meinem Informationsstand noch kaum spruchreife Aussagen (von Telekom u.a.) zur Endgerätefrage bei Vectoring-Anschlüssen. Es wird schließlich auch noch eine Weile dauern, bis man den ersten Vectoring-Anschluss bestellen kann.
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon Dino75195 » 06.06.2013 14:51

Wie schön... :evil:

Neben der Netzagentur schreibt auch die Bundesregierung sie sei nicht zuständig.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium sieht wie immer keine Veranlassung etwas zu unternehmen.
Das hätte mich auch gewundert, die setzten doch immer auf den freien Markt...

Initiative gegen Routerzwang aus Hamburg
http://www.golem.de/news/router-gesetze ... 99658.html


Zumindest die Hamburger SPD-Fraktion setzt sich laut Golem gegen den Routerzwang und die Drossepläne der Telkom ein.
Hoffen wir das eine gesetzliche Regelung zum Thema Routerzwang kommen wird.
Zumindest sollten die Zugangsdaten auf Wunsch herausgegeben werden müssen.

Problemematisch ist ja dann immer noch, dass die Hersteller dann gerne mal sagen,
Sie haben keine Box von uns, ist ihr Problem.
Also Box vom Anbieter anstecken, geht nicht, dann ist es erst wieder das Problem des Anbieters...

Sind wir falls der Routerzwang da ist nicht wieder wie früher beim Monopol, als man nur genau das Telefon der Telekom verwenden musste?


Warum sollte man mehrere Geräte,
also einen Router der Telekom und dahinter ein eigenes haben, wenn das ein Gerät machen kann?

Die Frage die ich zu dem Thema immer wieder lese...
Wenn der Router zum Netz gehört, wer bezahlt den Strom dafür?
Warum zahlt den nicht der Anbieter, wenn es schon zu seinem Netz gehört?

Was ist wenn der Router den ja alle verwenden müssen eine Sicherheitslücke hat?
Man kann sich ja den Router nicht mehr aussuchen.


Die Gründe der Anbieter sind natürlich verständlich:
weniger Störungen, einheitliche Technik, keine Manipulationen falls das Gerät gesichert ist, weniger Kompatiblitätsprobleme, die Anbieter müssen weniger Geräte bei Updates testen uvm.

Ich hab schon gelesen, das manche Anbieter das WLAN deaktivieren und nur gegen Gebühr frei schalten!
Hab die Quelle jetzt aber nicht zur Hand.

Und das findet ihr in Ordnung?
Als Anbieter finde ich das natürlich in Ordnung, wenn ich den Kunden mal wieder erpressen kann, extra Geld für so etwas zu verlangen...


Als nächstes muss man für jeden PC der am Router angesteckt wird extra bezahlen
(wäre den Anbietern doch am liebsten)
Natürlich kann man das als Fachmann umgehen, aber die normalen Kunden werden bezahlen, falls ein zweiter PC, oder WLAN gesperrt ist...

Es ist ein leichtes das die Anbieter die Daten (wie PC Anzahl) aus dem Router aus zu lesen, wenn der Anbieter eine angeasste Firmware einsetzt.
Und über Nacht, kann er einfach neue Versionen installieren, und sonstige Änderungen am Router vornehmen...

Wie gesagt, ich bin gegen eine Routerpflicht, zumindest sollte auf Anfrage die Zugangsdaten zugeschickt werden müssen (Einwahldaten und IP Telefonzugangsdaten).


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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon bru62 » 30.06.2013 10:53

Zum Thema gibt es eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag (Drs. 17/13606), die mit der Drucksache 17/13841 beantwortet wurde.

Fazit: "Die Bundesnetzagentur steht derzeit noch in Gesprächen mit den betroffenen Netzbetreibern und Routerherstellern. Insoweit besteht derzeit keine Veranlassung für ein Einschreiten des BMWi."

Gruß
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Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Beitragvon spokesman » 03.07.2013 11:47

grapevine hat geschrieben:Das war allerdings nicht immer so: Zu Bundespost-Zeiten vor Einführung der TAE waren fest verdrahtete Analogtelefone üblich.
da hatte sich zumindest die Frage mit dem Strom oder aber mit verschiedenen Diensten nicht in dem Maße gestellt wie sie heute völlig zu Recht gestellt wird..

Dino hat geschrieben:Und das findet ihr in Ordnung?

ihr? ich hoffe du meinst nicht mich/uns ;)

bru62 hat geschrieben:Zum Thema gibt es eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag (Drs. 17/13606), die mit der Drucksache 17/13841 beantwortet wurde.
danke für den Link, schön wenn wir an solch wichtigen Themen dran bleiben.

Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) - Antwort Frage 2 hat geschrieben:nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa –
dazu über, dem Endkunden Dienstleistungen mit Hilfe sogenannter Integrated
Access Devices (IADs) – oder untechnisch „Boxen“ genannt – bereitzustellen.
In diesen Geräten werden neben dem physischen Abschluss des Netzes auch
Funktionen zur Steuerung von Diensten integriert. Hierdurch geht eine klare
Trennung zwischen Netzabschlusspunkt und Telekommunikationsendeinrich-
tung verloren
nachdem die letzten Wochen immer deutlich wurde wer hier Kontrolle ausüben möchte schwimmen bei derartigen Texten gleich mehrere Vorstellungen negativer Art mit..

Meine Hand fährt durch meine Haare und fängt automatisch an diese herauszuziehen, wenn ihr euch die Antwort auf Frage 9 anschaut geht es euch sicher ähnlich:
Frage 9 - DIE LINKE hat geschrieben:9. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Zwangsrouter erforderlich,
um für die von der Telekom Deutschland GmbH angekündigte Internet-
Drosselung, eine Volumenmessung direkt über Router des Nutzers vor-
zunehmen?
Antwort Frage 9 - Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) hat geschrieben:Eine für Volumentarife notwendige Volumenmessung ist völlig unabhängig von
der Frage der Verortung des Netzabschlusspunktes.
Wenn eine Datenerhebung bzgl des Volumens schon auf der anderen Seite gibt warum werden dann Projekte aus dem Boden gestampft die den Kunden in die Beweisführung rückt, wieso greift die BNetzA als wachendes Organ nicht zu eigenen Mitteln. Die Frage hab ich an anderer stelle bereits gestellt und bis heute gibt es keine logische Antwort, ganz einfach weil es nicht logisch zu beantworten ist. Davon mal ab, dass die Telekom Tools zur Verfügung stellt um sein Volumen an einem Rechner zu messen, nicht jedoch den gesamten Anschluss - einfach nur lächerlich..
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