Anhörung im Landtag

Anhörung im Landtag

Beitragvon bru62 » 31.12.2012 12:52

Am 15.01.2013, 10:00 Uhr findet im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des sächsischen Landtages (Raum A 600, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden) eine Anhörung zu den Anträgen

- der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Zukunftsweisende Breitbandstrategie für Sachsen entwickeln" (Drs 5/8941)
- der Fraktion DIE LINKE: "Recht auf Versorgung mit breitbanddiensten verankern und umsetzen - Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse jetzt!" (Drs. 5/7983)
- der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: "Breitbandausbau weiter vorantreiben - für einen attraktiven Bildungs. und Wirtschaftsstandort und eine zeitgemäße Infrastruk-tur" (Drs. 5/9332)

statt.

Durch die Fraktion B90/Grüne wurden wir gefragt, ob geteilt.de als Sachverständiger zur Verfügung steht. Ich habe mich bereit erklärt, dies zu tun.

Gruß
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon bru62 » 31.12.2012 12:54

Zur Vorbereitung der Anhörung habe ich eine Stellungnahme erarbeitet, die ich gern zur Diskussion stellen möchte:

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Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung
-geteilt.de- e.V.


Stellungnahme
zu den Anträgen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Zukunftsweisende Breitbandstrategie für Sachsen entwickeln" (Drs 5/8941)
der Fraktion DIE LINKE: "Recht auf Versorgung mit breitbanddiensten verankern und umsetzen - Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse jetzt!" (Drs. 5/7983)
der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: "Breitbandausbau weiter vorantreiben - für einen attraktiven Bildungs. und Wirtschaftsstandort und eine zeitgemäße Infrastruktur" (Drs. 5/9332)

Januar 2013

1. Grundversorgung

Der angemessene Zugang zum Internet ist eine wichtige Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Dies wird heute nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt. Häufig wird der Internetzugang mit anderen Formen der Daseinsvorsorge wie der Strom- und Wasserversorgung sowie der Postzustellung gleichgesetzt. Er gilt als allgemein zugängliche Quelle zur Unterrichtung gemäß Artikel 5 Grundgesetz und muss schon aufgrund dessen jedermann verfügbar sein.

Gleichwohl sind noch immer tausende sächsische Haushalte und Unternehmen vor allem in ländlichen und grenznahen Regionen aus verschiedenen Gründen nicht angemessen versorgt. Von einer flächendeckenden Grundversorgung kann keinesfalls  gesprochen werden. Während bei den genannten anderen Bestandteilen der Daseinsvorsorge gesetzliche Garantien bestehen, herrscht beim Internetzugang das Dogma vor, der Markt würde alles quasi von selbst regeln. Doch ist gerade beim Breitbandausbau eindeutig Marktversagen zu erkennen.

In einigen sächsischen Kommunen und Landkreisen werden zum Teil erfolgreiche Förderprojekte umgesetzt. Alle bis dahin auf einen marktgetriebenen Breitbandausbau gesetzten Hoffnungen waren zuvor gescheitert. Allein die Tatsache, dass heute Unternehmen in wirtschaftlich weniger attraktiven Regionen nur noch tätig werden, nachdem ihnen mit Förderprogrammen wirtschaftliche Anreize gewährt werden, ist ein deutliches Indiz für Marktversagen. Auch durch Ausschöpfen eines Technologiemixes wird in diesen Gebieten kaum Rentabilität geschaffen. Vielmehr werden häufig Zugänge angeboten, die notgedrungen darauf angewiesene Nutzer aufgrund ihres Preises oder der technischen Einschränkungen benachteiligen. Es ist verstärkt festzustellen, dass unzureichende Parametervorgaben in Förderrichtlinien und darauf basierenden Ausschreibungen zu einem Mehr-Klassen-Internet führen. An einigen Stellen wird VDSL angeboten und an anderen gleichsam geförderten Standorten lediglich ein volumenbegrenztes Mobilfunkangebot unterbreitet. Regionen mit gerade eben den Förderrichtlinien genügenden, tatsächlich aber längst nicht mehr ausreichender Versorgungsgüte werden gänzlich abgehängt.

Die in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag 5/8941 enthaltene Schlussfolgerung, dass die Erfüllung von Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Vergabe von Frequenzen der sogenannten digitalen Dividende eine flächendeckende Grundversorgung zur Folge gehabt hätte, ist falsch. Die genannten Versorgungsauflagen sahen lediglich vor, die von der Staatsregierung vorab benannten Kommunen (unterteilt nach Prioritätsstufen) zu versorgen. In der Prioritätsstufe 1 wurden lediglich Kommunen benannt, deren Gesamteinwohnerzahl unter 5000 liegt. Größere Gemeinden mit unterversorgten Ortsteilen blieben unberücksichtigt. Außerdem wurden die Anbieter nur verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den betroffenen Kommunen zu versorgen. Deshalb kann von einer wahren Flächendeckung also nicht gesprochen werden.

Außerdem ist mit zunehmender Verbreitung der Nutzung von LTE-Tarifen der im Vorfeld von uns bereits angemerkte Nachteil dieser Technologie als shared-medium zu beobachten. Die Ãœbertragungsbandbreiten gehen insbesondere in laststarken Zeiten erheblich zurück. Die zur Vermeidung von Netzüberlastungen von den Providern vorgesehenen Volumengrenzen sowie die tariflich ausgeschlossene Verwendung bestimmter Dienste beschränken überdies die Nutzung des Internetzugangs. Mobilfunktechnologien sind aufgrund der kaum möglichen Kalkulation der Zell-Auslastung als Ersatz für festnetzbasierte Dienste auf Dauer nicht geeignet. 

Letztlich existieren selbst in mobilfunkversorgten Gebieten Standorte, die aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten nicht erreicht werden können. Es gibt unzählige Haushalte, die aufgrund von Beschränkungen der Vermieter keine Satellitenanlage installieren können. Zahlreiche Kommunen können aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln keine Förderung in Anspruch nehmen. Häufig besteht auch kein entsprechendes Problembewusstsein in den politischen Entscheidungsgremien. Selbst in ausgebauten Gebieten gibt es Haushalte, die aufgrund unzureichender Kapazitäten nicht angeschlossen werden können, zum Beispiel weil die Anzahl der verfügbaren DSL-Ports nicht ausreicht.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass es keine rein auf Wettbewerb basierende Lösung gibt, wirklich alle Haushalte und alle Unternehmen angemessen zu versorgen. Der Markt erwies sich bisher als unfähig, eine tatsächliche flächendeckenden Basisversorgung zu ermöglichen. Noch nicht einmal das wahre Ausmaß der Unterversorgung ist bekannt, weil alle diesbezüglichen Auskunftsinstrumente auf freiwilligen Angaben der Unternehmen basieren.

Deshalb bedarf es einer gesetzlichen Absicherung in Form eines Breitband-Universaldienstes. Sonst gibt es kein „Breitband für alle“, sondern nur „Breitband für die meisten“.

Wir erachten es daher als unerlässlich, den angemessenen Internetzugang gleich den eingangs genannten Bestandteilen der Daseinsvorsorge gesetzlich zu garantieren und als Universaldienst zu definieren. Dabei ist der im Telekommunikationsgesetz benannte "funktionale Internetzugang" begrifflich weiterzuentwickeln und den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen.

Meist wird ein Internetzugang heute allein über die erreichbare Downloadbandbreite definiert. Damit wird man aktuellen Anforderungen allerdings nicht gerecht. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Bandbreite (wobei der Upload eine immer größere Bedeutung erlangt, zum Beispiel für Cloud Computing oder Telearbeit), Latenz und Verfügbarkeit. Moderne Anwendungen verlangen schnelle Reaktionszeiten und müssen stabil verfügbar sein. Im elektronischen Handel zum Beispiel kommt es auf die Zehntelsekunde an und wer Telemedizin nutzt, muss sich auf die ununterbrochene Verfügbarkeit verlassen können. Zudem sind Einschränkungen wie Drosselungen auf geringe Bandbreiten beim Ãœberschreiten bestimmter Datenvolumina, abzulehnen. Internetanschlüsse müssen uneingeschränkt verfügbar sein, um tatsächlich die Möglichkeiten des Netzes nutzen zu können. So  werden zum Beispiel Informationen zunehmend audiovisuell bereitgestellt. Software wird immer häufiger als Download vertrieben. Entertainmentangebote, wie Onlinespiele oder hochauflösende Videos werden zum Standard. Volumengrenzen, die im Mobilfunk und bei Satellitenangeboten üblich sind und zum Teil unter dem durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer liegen, entwerten den Internetzugang und schränken den Anwender unangemessen ein. 

Aus vorgenannten Gründen ist es erforderlich, den „funktionalen Internetzugang“ hinsichtlich Bandbreite (up und down), Latenz und Verfügbarkeit zu bestimmen.

Wir befürworten ein Modell, über regelmäßig durch die Provider an die Bundesnetzagentur zu übermittelnde Daten einen gewichteten Mittelwert (Median) aller genannten Eigenschaften (Datenrate, Latenz und Datenmenge) zu ermitteln und diesen zur Grundlage eines dynamisch anzupassenden Grundversorgungsanspruches, der die von der Masse der Nutzer verfügbaren Parameter beinhaltet, zu machen.

Einen entsprechenden ausführlichen Gesetzesvorschlag haben wir im Rahmen der TKG-Novellierung bereits unterbreitet.

Leider wurde im Gesetzgebungsverfahren eine ursprünglich vorgesehene Einbeziehung von Breitbandinternetzugängen in den Universaldienstekatalog nicht umgesetzt.  Zwar ist es nach Artikel 87f des Grundgesetzes Aufgabe des Bundes, "im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen" zu gewährleisten. Es sollte aber im Interesse der unterversorgten Menschen im Freistaat Sachsen ein ureigenstes Anliegen der Staatsregierung sein, im Bundesrat entsprechende Initiativen zu entfalten.

2. Hochleistungsnetze

Die Zukunft des Internets wird geprägt sein von hohen symmetrischen Bandbreiten, die uneingeschränkt und hochverfügbar bereitgestellt werden müssen. Nach Stand der Technik und mittelfristiger Prognose werden dazu nur Glasfasernetze in der Lage sein. Entscheidend ist die Nähe des Kunden zur Glasfaser.

FTTC (umgangssprachlich: VDSL), kann nur ein Zwischenschritt sein, um die vorhandenen Kupfer-Teilnehmeranschlussleitungen weiter nutzen zu können. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften dieser Leitungen stößt die Technologie selbst bei Ausnutzung neuer Möglichkeiten (Vectoring) an Grenzen.

Dies gilt in gleichem Maße für TV-Kabel, deren Potenzial besonders aufgrund einer stark asymmetrischen Bandbreitenbereitstellung und der besonders in Stoßzeiten einbrechenden Datenraten nicht ausreichend ist. Außerdem ist zu beobachten, dass durch die Kabelanbieter zumeist nur in die Aufrüstung bestehender Kapazitäten (Upgrade auf DOCSIS 3.0) investiert wird. Eine Erweiterung der Netze im Sinne höherer Flächenabdeckung dagegen findet kaum statt.

Mobilfunktechnologien sind - wie der Name bereits sagt - auf die Versorgung mobiler Geräte ausgerichtet und für die Substitution von festnetzbasierten Anschlüssen auf Dauer weniger geeignet. Dies resultiert vor allem aus der Eigenschaft als shared-medium.  Daran wird auch die Einführung weiterer neuer Standards (z. B. LTE Advanced) nichts wesentliches ändern. Um hohe Bandbreiten stabil verfügbar zu machen, wäre eine signifikante Verkleinerung der Funkzellen notwendig, was aus wirtschaftlichen Gründen wenig wahrscheinlich scheint.

Den real bestehenden und rasant wachsenden Anforderungen werden also nach allen gegenwärtig bekannten Erkenntnissen nur FTTB und FTTH, d.h. die Glasfaser bis ins Haus bzw. die Wohnung,  gerecht. Nur diese Technologie verfügt über die Reserven für alle heute denkbaren Anwendungen.

Für diese Notwendigkeit müssen heute die Weichen gestellt werden. Dafür wird in Deutschland und im Freistaat Sachsen noch zu wenig getan. Nach unserer Auffassung muss sich zunächst das Bewusstsein durchsetzen, dass Glasfasernetze die Straßen und Highways der Zukunft sind und dass es staatliche Aufgabe ist, allen Bürgern Mobilität auf diesen neuartigen Verkehrswegen zu ermöglichen. Der Investitionsstau bei Glasfasernetzen ist vergleichbar der Rückständigkeit vorhandener Verkehrswege beim Beginn der Automobilisierung, als immer mehr moderne Verkehrsmittel auf Trassen drängten, die für Kutschen ausgelegt waren. Niemand würde heute die Planung von Autobahnen den Kommunen überlassen. Hinsichtlich der Highways der Zukunft aber herrscht der Glauben vor, der Ausbau würde aus dem Wettbewerb heraus, quasi von selbst erfolgen. Nach gängiger Ansicht werden die Kommunen für die Koordinierung des Breitbandausbaus vor Ort verantwortlich gemacht, wo weder die Kompetenz noch die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Wirklich nötig ist also ein echter langfristig angelegter und verbindlicher Masterplan für den Glasfaserausbau, der konkrete Vorgaben zur Finanzierung und zu zeitlichen Abläufen enthält. Bei derart aufwendigen Infrastrukturen, wie dem Glasfaser-Zugangsnetz funktioniert kein Wettbewerb. Mehrere nebeneinander existierende Netze machen volkswirtschaftlich keinen Sinn. Es handelt sich um ein natürliches Monopol. Wird dies von einem privaten Unternehmen kontrolliert, ist eine aufwendige Regulierung notwendig. Außerdem ist zu befürchten, dass ein Flickenteppich entsteht, der kostspielige Schnittstellen bedingt. Aus unserer Sicht ist es deshalb erforderlich, den Ausbau der Glasfasernetze als staatliche Aufgabe zu begreifen. Wir unterstützen die Idee der Schaffung einer staatlich kontrollierten Breitband-AG, die das Netz errichtet, betreibt und diskriminierungsfrei an alle Inhalte-Anbieter vermietet.


3. Resümee

Wir betrachten es als überfällige und grundsätzliche Notwendigkeit, den angemessenen Zugang zum Internet für alle Menschen gesetzlich zu garantieren. Jedermann muss unabhängig seines Wohn- oder Arbeitsortes mindestens ein Angebot vorfinden, welches den von der Mehrheit der Nutzer verfügbaren Parametern genügt.

Der Ausbau von Hochleistungsnetzen muss sich nach unserer Auffassung auf Investitionen in zukunftsfähige Glasfasernetze (FTTH und FTTB) konzentrieren. Dabei muss der Grundsatz gelten, diese Netze in überschaubaren zeitlichen Rahmen für  jedermann verfügbar zu machen.


Ich bitte um Wortmeldungen.

Gruß
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon Dino75195 » 31.12.2012 13:47

Gefällt mir sehr gut.
Genau die Punkte sehe ich auch und ich habe nichts hinzuzufügen.

Gruß Robert
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon rezzler » 01.01.2013 12:02

Doch ist gerade beim Breitbandausbau zunehmend Marktversagen zu erkennen.

Ich würde "zunehmend" durch "eindeutig" ersetzen.
Deshalb kann von einer wahren Flächendeckung also nicht gesprochen werden.

Deshalb ist eine vollständige Flächendeckung ein Trugschluss.
sondern nur „Breitband für die meisten“.

"Breitband für viele"

Meine Änderungen legen es darauf an, etwas mehr "Wut" und Schärfe in den Text zu bringen. :)

Ansonsten gut geschrieben, Respekt.

Das beim Kabel-Internet in Stoßzeiten die Datenraten aber massiv einbrechen (und das dauerhaft) überrascht mich jetzt aber, bei Kabel Deutschland kam das zwar mal z.B. in Hannover vor, aber die sorgen meines Wissens nach für Abhilfe.
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon Dino75195 » 01.01.2013 16:11

Hallo zusammen, ich könnte ja bei meiner Firma anfragen ob ich Urlaub bekomme.

Brauchst du den Unterstützung?
Gibts den die Fahrtkosten erstattet?

Ich fahr mit dem Auto fast 500 km. Zug werd ich auf die schnelle wohl auch nicht günstig buchen können.

Gruß Robert
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon rezzler » 01.01.2013 16:32

Dino75195 hat geschrieben:Zug werd ich auf die schnelle wohl auch nicht günstig buchen können.

Schau doch einfach mal, bis zum 15. ist dafür doch noch massig Zeit.
Fahrkarte kannst du dir ja auch notfalls daheim ausdrucken :)
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon Dino75195 » 01.01.2013 16:45

hmmm ich muss schon einen Tag vorher anreisen, sonst schaff ich das mit 10:00 nicht

Startort wär in München, kennt einer eine günstige Übernachtungsmöglichkeit in Dresden?
Da brauch ich fast 2 Tage Urlaub, sonst schaffe ich das nicht...

Soweit ich das gesehen habe würde es noch zwei Tickets für 29 Euro geben.

Ich denke da wäre der Aufwand einfach zu groß, auch wenn ich sehr gerne dabei wäre.

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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon rezzler » 01.01.2013 16:55

Dino75195 hat geschrieben:hmmm ich muss schon einen Tag vorher anreisen, sonst schaff ich das mit 10:00 nicht

Stimmt, das ist ein Argument.

Dino75195 hat geschrieben:Startort wär in München, kennt einer eine günstige Übernachtungsmöglichkeit in Dresden?

http://maps.google.de/?q=Dresden%20Bern ... 01%20hotel

Direkt in der Umgebung scheint da kein günstiges dabei zu sein, aber entweder du gönnst dir mal was und kannst dann laufen oder du nimmst was außerhalb und fährst dann eben noch etwas :)

Dino75195 hat geschrieben:Da brauch ich fast 2 Tage Urlaub, sonst schaffe ich das nicht...

Nicht unbedingt, aber es wäre natürlich deutlich entspannter :)

Ich hab das gleiche ja mit dem Glasfasertag in Potsdam durch (Montag Anreise, Dienstag Veranstaltung) und hatte mich für die Variante gönnen und ganz kurzer Weg entschieden :)
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon bru62 » 01.01.2013 18:06

Dino75195 hat geschrieben:Brauchst du den Unterstützung?
Wäre nicht schlecht. Aber es muss ja nicht sein, dass du so einen Aufwand betreibst. Es gibt auch noch genug Leute, die in der Nähe wohnen. Also, ich nehm dir keinesfalls übel, wenn du nicht da bist.

rezzler hat geschrieben:Ich würde "zunehmend" durch "eindeutig" ersetzen.
OK

rezzler hat geschrieben:Deshalb ist eine vollständige Flächendeckung ein Trugschluss.
Das ist ja das Gleiche, oder?

rezzler hat geschrieben:Das beim Kabel-Internet in Stoßzeiten die Datenraten aber massiv einbrechen (und das dauerhaft) überrascht mich jetzt aber
Ich bin bei telecolumbus. Da ist das definitiv so. Vor allem der Uplink (1 Mbit/s) ist oft nur halb so hoch. Aber auch der Downlink sinkt manchmal dramatisch ab (mitunter stockt dann sogar das Internet-Radio). Liegt vermutlich auch daran, dass hier so gut wie kein DSL geht (<2Mbit/s) und deshalb alle am Kabel hängen.

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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon governet » 04.01.2013 19:13

Hallo Bru,

wieder mal ein klasse Text von dir.

Weiß eigentlich noch einer von euch, ob bei den Auflagen für die digitale Dividende 1 Mibt/s gefordert worden sind? Durch die Drosselung würde diese Forderung ja nicht erfüllt werden. Wenn dem so ist, dann sollte man diesen Sachverhalt auch noch im Text hervorheben.
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon bru62 » 06.01.2013 15:44

governet hat geschrieben:Weiß eigentlich noch einer von euch, ob bei den Auflagen für die digitale Dividende 1 Mibt/s gefordert worden sind?
Nein, ist nicht. Wir hatten in unserer Stellungnahme diese Forderung erhoben. Sie ist aber letztlich nicht eingeflossen. Wir hatten explizit nochmal nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

FRAGE 2 (BKT): Welche Mindestbandbreite muss der Anbieter allen Kunden im Versorgungsgebiet garantieren?

ANTWORT 2 (BNetzA): Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat in der Begründung zur Entscheidung BK1a-09/002 vom 12. Oktober hierzu Folgendes ausgeführt (Vfg. 59/2009, ABl. Bundesnetzagentur 20/2009, S. 3623 [3723]): "Da die Festlegung dieser Verpflichtung zur Verbesserung der Breitbandversorgung dienen soll, sollen im Rahmen einer solchen Verpflichtung breitbandige Anschlüsse bereitgestellt werden. Hierzu wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung (vgl. Breitbandstrategie, S. 8) ausgeführt: " ... Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen."
mehr hier: http://www.geteilt.de/forum/viewtopic.php?f=21&t=8595

Gruß
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon governet » 06.01.2013 18:55

OK. Danke.
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon Dino75195 » 07.01.2013 15:47

Hallo ich bin leider nicht dabei,

ich hab keinen Urlaub bekommen, und noch dazu hat mich die Gemeinde Odelzhausen am 15.1 um 19:30 eingeladen für einen 15 Minuten Vortrag.

Ich bin mir Sicher Bru wird uns ordentlich vertreten.

Gruß Robert
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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon bru62 » 15.01.2013 16:12

So, hier mal mein kurzer Bericht:

Neben mir saßen eine Referentin des Landkreistages, Vertreter der Telekom, Vodafone und enviatel. Außerdem noch ein Mitarbeiter einer hessischen Consulting-Firma. Eingeladen war noch Eberhard Mittag vom Bürgernetzverein, der aber leider nicht kommen konnte und deshalb eine schriftliche Stellungnahme (die sich mit unseren Forderungen weitgehend deckt) in Stichpunktform abgegeben hat. Ein weiterer Sachverständiger fehlte unentschuldigt. Die Auswahl der weiteren Sachverständigen ist mir übrigens ein Rätsel. Denn neben B90/Grüne stellen ja auch SPD und LINKE Pro-Universaldienst-Anträge. Für den UD hat aber außer mir (bzw. Eberhard schriftlich) niemand gesprochen. Komisch. So war es an mir, allein für die Verbraucherseite zu argumentieren. Und ich war denn der einzige, der für den Universaldienst eintrat. Alle anderen lehnten ihn ohne nähere Begründung (bzw. mit den üblichen Argumenten: zu kompliziert, nicht durchführbar, führt zur Einstellung von Investitionen usw.) unisono ab. Dafür wurden gerade von Telekom und Vodafone die heroischen Anstrengungen hervorgehoben, die man unternimmt, die Grundversorgung mit LTE sicherzustellen. VF war auch der Meinung, Festnetz würde zukünftig durch Mobilfunk ersetzt, wofür die steigenden Umsätze bei Tablets als Argument herhalten mussten. Nun gut. Ich habe unsere Positionen in einem Statement und in der anschließenden Fragerunde ausführlich dargelegt. Ich erhoffe mir nicht, damit zur Mehrheitsfraktion durchgedrungen zu sein. Aber wir waren im Gespräch und sind wieder ein bisschen bekannter geworden. Übrigens auch ein Grund, an unserem Verein unbedingt festzuhalten. Wer soll in dem allmächtigen Kanon der Lobby sonst die Stimme der Verbraucher sein? Nur müssten vielleicht ein paar mehr Leute aktiv werden.

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Re: Anhörung im Landtag

Beitragvon spokesman » 15.01.2013 21:45

bru62 hat geschrieben:Ich erhoffe mir nicht, damit zur Mehrheitsfraktion durchgedrungen zu sein. Aber wir waren im Gespräch und sind wieder ein bisschen bekannter geworden.
super, vielen vielen Dank für deinen Einsatz - auch an alle die bei der Vorbereitung geholfen haben.

bru62 hat geschrieben:Die Auswahl der weiteren Sachverständigen ist mir übrigens ein Rätsel. Denn neben B90/Grüne stellen ja auch SPD und LINKE Pro-Universaldienst-Anträge. Für den UD hat aber außer mir (bzw. Eberhard schriftlich) niemand gesprochen. Komisch.
Vllt. war die unentschuldigte Person ein Pro-UD-Sprecher? Vllt. war es der telecom e.V. als ein Vertreter der geschäftlichen Nutzer der Breitbandinfrastruktur? Zudem noch der Bürgernetzverein oder vllt. der VZBV und man hätte ein halbwegs ausgewogenes Bild gehabt..

bru62 hat geschrieben:VF war auch der Meinung, Festnetz würde zukünftig durch Mobilfunk ersetzt, wofür die steigenden Umsätze bei Tablets als Argument herhalten mussten.
Ja eine tolle Idee von Vodafone, das bringt uns vielerorts das Telefon an der Fensterscheibe oder eben kein Telefon weil mit LTE noch weniger garantiert werden kann.
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