ChenCasimir hat geschrieben:die frage ist ja wie die Kosten für den Breitbandausbau verteilt werden.
Das ist klar. Gerade deshalb wurde bei der Privatisierung der Telekom ein Artikel 87f ins Grundgesetz eingefügt und im Ausfluss dessen das Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Das enthält exakte Regeln zur Finanzierung eines Universaldienstes. Zum Nachschlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG001700000 Nur leider gab es damals nur ein Internet, wie wir es heute nicht mehr kennen. In der Folge wurde -wie wir und immer mehr Unterstützer finden- versäumt, den Universaldienst auf angemessene Internetzugänge auszudehnen.
ChenCasimir hat geschrieben:Ãœber die Kostenseite spricht aber bisher keiner.
Doch, doch. Die Lobby spricht gern darüber und meint, der Staat müsse dafür aufkommen. Wir sagen, die Wirtschaft muss dafür aufkommen, weil sie anschließend auch die Gewinne einstreicht. Soweit erstmal stark verkürzt eine Antwort auf deine Fragen. Eine etwas ausführlichere Lektüre unserer
Positionspapiere und
Stellungnahmen hilft sicher weiter.
Gruß