Tiroler mit 30Mbit/s für alle bis 2015, 2020 mit 100Mbit/s

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Tiroler mit 30Mbit/s für alle bis 2015, 2020 mit 100Mbit/s

Beitragvon spokesman » 11.02.2012 15:54

Ich wollte euch hier einige Links aufführen um zu zeigen, dass in Tirol daran gearbeitet wird bis 2015 30Mbit/s und bis 2020 100Mbit/s für jeden Bürger Verfügbar sein muss, er hat dann somit einen Rechtsanspruch.

Ich hab mich also auf der Seite des Landtages dran gemacht die Links zu suchen, Videos schnell gefunden. Sehr gut finde ich die Übersicht der Textdokument, daher möchte ich auch keine weiteren Links einfügen.

Microsoft Word - IDAP_235122.DOC hat geschrieben:Bericht zum
Landesgesetzentwurf
Nr. 106/11

Förderung zur Erschließung des Landes mit
Breitband


eingebracht von den Landtagsabgeordneten Arnold
Schuler und Dr. Josef Noggler


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Mit diesem Gesetzentwurf soll eine Regelung für ei-
ne Förderung zur besseren, koordinierten und
schnellen Erschließung aller Landesteile, Gemein-
den, Betriebe, Unternehmen und Privathaushalte
vorgesehen werden. Durch alle Haupttäler Südtirols
verlaufen bereits Glasfaserstränge, bis 2013 sollen
sie alle Gemeinden erreicht haben, damit die digitale
Kommunikation landesweit auf höchstem Niveau si-
chergestellt werden kann. Allerdings wird die Anbin-
dung nur bis zu einem Knotenpunkt in den Gemein-
den garantiert. Damit aber von den jeweiligen Kno-
tenpunkten in den Gemeinden hin zu den Betrieben,
Unternehmen und Privathaushalten die nötige Infra-
struktur vorgesehen werden kann, soll den Gemein-
den eine entsprechende finanztechnische Unterstüt-
zung von Seiten der Autonomen Provinz Bozen-Süd-
tirol und im Einvernehmen mit dem Rat der Gemein-
den gewährt werden.
Die datentechnische Erreichbarkeit jedes Bürgers im
Lande muss gewährleistet werden und zum Bürger-
recht, wie in anderen europäischen Staaten erhoben
werden, damit eine zeitgemäße Kommunikation zum
Zweck der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Be-
triebe und Unternehmen im peripheren Raum, aber
auch zur Abdeckung der Privatbelange jedes einzel-
nen Bürgers möglich wird.

Dabei geht es aber nicht nur um eine Grundversor-
gung, sondern um die Garantie eines Qualitätsstan-
dards. Die Europäische Union schreibt in der Digita-
len Agenda das Ziel fest, nach welchem bis 2013 alle
EU-Bürger Zugang zu einem mindestens 30 Megabit
pro Sekunde schnellem Breitbandinternet Zugang
haben sollen. Bis zum Jahr 2020 soll das Netz weiter
beschleunigt werden, sodass dann 50 Prozent der
EU-Bürger bereits 100 Megabit pro Sekunde an
Bandbreite zur Verfügung haben. Die einzelnen EU-
Mitgliedstaaten übertreffen die EU-Vorgaben bereits
in ihren Zielsetzungen. So will Finnland bis Ende
2015 jedem Bürger das Recht auf einen Breitbandin-
ternetanschluss mit einer Geschwindigkeit von 100
Megabit pro Sekunde garantieren. Die Bundesrepu-
blik Deutschland will bis zum Jahr 2014 75 Prozent
der deutschen Haushalte einen Breitbandintemetan-
schluss mit einer Geschwindigkeit von 50 Megabit
pro Sekunde garantieren. Rainer Brüderle, der bis
zum 11. Mai 2011 Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie war, forderte sogar bis zum Jahr 2018
eine flächendeckende Versorgung des Bundesgebie-
tes mit Breitbandinternetanschlüssen mit einer Ge-
schwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde.

Das heißt, war es vor einigen Jahren noch essentiell
das Land mit Straßen zu erschließen, muss heute
die Erreichbarkeit des ländlichen Raums durch Infra-
strukturen zur Datenübermittlung garantiert werden,
um im Standortwettbewerb nicht ins Hintertreffen zu
geraten. Zu diesen Infrastrukturen zählen Glasfaser-
kabel, Leerrohre, die im Zuge von allfälligen Gra-
bungsarbeiten mitverlegt werden und Antennen zur
Funkübertragung von Daten. Ein flächendeckendes
Datennetz ist gerade in Zeiten der Abwanderungsge-
fährdung in einzelnen Gemeinden unerlässlich. Will
man eine vermehrte Landflucht eindämmen, die Ent-
wicklung der Betriebe und deren Arbeitsplätze, aber
auch die touristische Entwicklung in Zukunft garan-
tieren, müssen die Gemeinden bei der Erschließung
des Gemeindegebietes mit Breitbandinfrastrukturen
zur Erreichung der EU-Vorgaben durch Förderungen
von Seiten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
unterstützt werden.

Zu den einzelnen Artikeln:
Artikel 1
Der Artikel 1 definiert das Ziel des Landesgesetzes,
das in der lückenlosen und flächendeckenden Anbin-
dung aller Landesteile an das Glasfasemetz mit einer
Mindestgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekun-
de bis zum Jahr 2015 und 100 Megabit bis pro Se-
kunde bis zum Jahr 2020 zur Versorgung der Unter-
nehmen, Betriebe und Bürger besteht.

Artikel 2
Der Artikel 2 sieht eine Planung zur Umsetzung
sämtlicher Maßnahmen vor, wobei jede Gemeinde
einen Plan im Rahmen der von der Landesregierung
erlassenen Richtlinien ausarbeitet, den die Landes-
regierung im Anschluss in einen landesweiten Mas-
terplan einarbeitet.

Artikel 3
Der Artikel 3 sieht die Form der Umsetzung der im
Masterplan enthaltenen Maßnahmen vor, wobei die
Maßnahmen als primäre Erschließungsmaßnahmen
im Sinne des Landesraumordnungsgesetzes gelten.

Artikel 4
Der Artikel 4 sieht die finanzielle Förderung von Sei-
ten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol für die
Gemeinden zur Umsetzung der im Masterplan bein-
halteten Maßnahmen vor.
gez. Landtagsabgeordnete
Arnold Schuler
Dr. Josef Noggler



Microsoft Word - IDAP_238042.DOC hat geschrieben:LANDESGESETZ
Förderung zur Erschließung des Landes mit
Breitband


Der Südtiroler Landtag
hat folgendes Gesetz genehmigt,
der Landeshauptmann
beurkundet es


Art. 1
Zielsetzung

1. Das Ziel, im Sinne der Digitalen Agenda der
Europäischen Union, einer lückenlosen und flächen-
deckenden Anbindung aller Landesteile, Gemeinden
und Fraktionen an das Glasfasernetz zur hundert-
prozentigen Versorgung der Industrie-, Handwerks-,
Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie der
Privathaushalte mit einem Anschluss an das Breit-
bandnetz mit einer Geschwindigkeit von mindestens
30 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2015 und 100
Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2020 soll durch
die gemeinsame Umsetzung eines Planes zwischen
Gemeinden und Landesverwaltung erreicht werden.


Art. 2
Planung

1. Zur Erreichung der Zielsetzung im Sinne des
Artikels 1 genehmigt die Landesregierung innerhalb
von sechs Monaten nach Genehmigung dieses Ge-
setzes, im Einvernehmen mit dem Rat der Gemein-
den, die Richtlinien für die Erstellung der Pläne durch
die einzelnen Gemeinden.

2. Innerhalb von sechs Monaten ab der Genehmi-
gung der Richtlinien im Sinne des Absatzes 1 arbei-
tet jede einzelne Gemeinde in Beachtung der Richtli-
nien einen Plan aus, der die geplante Umsetzung der
Erschließung des Gemeindegebietes mit Glasfaser-
kabeln, Leerrohren oder Funkverbindungen vorsieht.
Der Plan sieht zudem den Zeitraum der Umsetzung
sowie eine Kostenschätzung vor. Der Plan beinhaltet
auch die zum Zeitpunkt der Erstellung des Planes
bereits bestehende Infrastruktur zur Erschließung
des Gemeindegebietes mit Breitbandanschlüssen.

3. Die Pläne der Gemeinden werden nach Geneh-
migung durch den jeweiligen Gemeinderat der Lan-
desregierung zur Kenntnis gebracht, welche innerhalb
der darauffolgenden drei Monate, auf der Basis der
einzelnen Pläne auf Gemeindeebene, im Einverneh-
men mit dem Rat der Gemeinden einen Masterplan
zur Erreichung der Zielsetzung im Sinne des Artikels 1
erstellt. Bis zum Inkrafttreten dieses Masterplanes
werden die heute geplanten, genehmigten oder sich
bereits in der Ausführungsphase befindenden Initiati-
ven zum Ausbau des Breitbandnetzes fortgeführt.

4. Der durch die Landesregierung genehmigte
Masterplan hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.


Art. 3
Umsetzung

1. Die bautechnischen Maßnahmen, die im Mas-
terplan im Sinne des Artikels 2 enthalten sind, sich
auf bestehende Zonen beziehen und zur Erreichung
der Zielsetzung im Sinne des Artikels 1 durchgeführt
werden müssen, werden in Zusammenarbeit und in
Abstimmung zwischen dem Land und der jeweiligen
Gemeinde umgesetzt.

2. Die bautechnischen Maßnahmen im Sinne des
Absatzes 1, die sich auf Gewerbe-, Wohnbau- oder
Wiedergewinnungszonen beziehen, die nach Geneh-
migung des Masterplanes im Sinne des Artikels 2
Absatz 3 ausgewiesen werden, gelten als primäre
Erschließungsanlagen im Sinne des Artikels 65 Ab-
satz 1 Buchstabe i) des Landesgesetzes vom 11.
August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung.

3. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
kann in Eigenregie durch die jeweilige Gemeinde,
das Land oder durch Beauftragung Dritter erfolgen.

4. Neben den bautechnischen Maßnahmen kön-
nen Formen der Zusammenarbeit mit Unternehmen
gefunden und Verträge mit denselben abgeschlos-
sen werden, aufgrund welcher die Erreichung der
Ziele im Sinne des Artikels 1 erleichtert wird.


Art. 4
Finanzierung

1. Die jeweiligen Gemeinden erhalten zum Zweck
der Finanzierung und zur Umsetzung der Maßnah-
men im Sinne des Artikels 3 im Einvernehmen mit
dem Rat der Gemeinden von Seiten des Landes für
die anfallenden Investitionskosten eine Förderung.
Art und Ausmaß der Förderung werden mit Be-
schluss der Landesregierung festgelegt.

2. Für die Umsetzung der in diesem Gesetz vor-
gesehenen Eingriffe können die Gemeinden auch
Mittel aus dem Rotationsfonds laut Artikel 7-bis des
Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, in gel-
tender Fassung, einsetzen.


Art. 5
Finanzbestimmung

1. Die Deckung der Ausgaben, die sich aus den
Maßnahmen dieses Gesetzes ergeben, ist durch die
Ausgabengenehmigungen, welche schon zu Lasten
des Haushaltsjahres 2012 auf der Haushaltsgrund-
einheit 21200 bestimmt wurden, gegeben.

2. Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haus-
haltsjahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festge-
legt.


Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kund-
gemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es
als Landesgesetz zu befolgen und für seine Be-
folgung zu sorgen.


DER LANDESHAUPTMANN
Dr. Luis Durnwalder


(ich hab die italienische Variante mal weggelassen..)
Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion ;)
Zuletzt geändert von spokesman am 11.02.2012 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: aus 2030 2020 gemacht
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Re: Tiroler mit 30Mbit/s für alle bis 2015, 2020 mit 100Mbit

Beitragvon bru62 » 12.02.2012 11:10

<IRONIE_AN:>
Bei uns brauchen wir doch solche Regelungen nicht. Das weißt du doch. Wir haben doch den Markt, der alles viel schneller und billiger regelt. Da möge sich der Staat gefälligst raus halten. Nebenbei beauftragen wir einen Gutachter, der uns unsere Auffassung bestätigt. Ach, wie ist Welt so rosarot und himmelblau ...
</IRONIE_AUS>

Gruß
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Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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Re: Tiroler mit 30Mbit/s für alle bis 2015, 2020 mit 100Mbit

Beitragvon spokesman » 12.02.2012 14:01

mich würde noch interessieren wie es bei den Südtirolern mit den anteiligen Kosten zwischen öffentlicher Hand und Providern ausschaut und ob das Netz bezogen auf die Investitionsmittel auch weiter der öffentlichen Hand gehört.

bei der Recherche bin ich auch auf das Forum Breitband Internet in Südtirol - Internet a banda larga in Alto Adige gestoßen, viele dieser Art gibt es ja nicht..
Zuletzt geändert von spokesman am 12.02.2012 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link angefügt
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