Enquete Kommission 6. Sitzung Projektgruppe Netzneutralität

Diskussion und Neuigkeiten zur Enquete-Kommission

Enquete Kommission 6. Sitzung Projektgruppe Netzneutralität

Beitragvon spokesman » 07.01.2011 18:08

Enquete Kommission 6. Sitzung Projektgruppe Netzneutalität
Die Projektgruppe "Netzneuralität" sprach mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth am 08-November-2010 über das Thema Netzneuralität in den verschiedensten Facetten. Ich möchte hier schnell und kurz einige wesentlichen Punkte herausstellen.

Netzneutralität in den USA
Nach Kenntniss der BNetzA wurde das Thema Netzneuralität in den USA bereits diskutiert, die dortige Regulierungsbehörde "Federal Communications Commission (FCC) hat bereits ein Regelwerk aufgesetzt. In diesem Regelwerk wurde versucht das Thema Netzneuralität zu definieren, eine Umsetzung ist bisher jedoch noch nicht abgeschlossen.

Netzneutralität in der EU und Deutschland
Derzeit laufe auf europäischer Ebene eine Faktenermittlung bzw. -klärung, die Europäische Kommission hat die nationalen Regulierungsbehörden mit der Eruierung eines Handlugsbedarfs an diesem Prozess beteiligt. Die Gefahr von Verstößen gegen die Netzneutralität steht im Raum, bisher scheint es in Deutschland jedoch nur ein bekannten Fall zu geben, die Rede ist von Skype als VOIP-Dienst und den marktbestimmenden Mobilfunkbetreibern.

Nach dem "Einschreiten" der BNetzA wurde der Skype-Dienst auf den Mobilfunknetzen wieder ermöglicht, bei einigen jedoch nur durch einen Aufpreis.

Um Grundsätze für Deutschland zu bennenen beruft sich die BNetzA auf die Vorarbeit der FCC, Transparent, Diskriminierungsfrei und Innovationsoffen soll das Netz sein. Probleme ergeben sich jedoch, wenn Trafficmanagement zur Diskussion steht, Kritiker gibt es hier bereits. Die BNetzA sieht Trafficmanagement im Netz als unausweichlich an, ein Zusammenbrechen des Netzes muss im Interesse aller vermieden werden.

Die Annahme der BNetzA liegt in der Technik begründet, zudem in der Nutzung neuer anspruchsvoller Dienste. Echtzeitdienste wie Video-Streaming müssen hierfür anders behandelt werden, als es bei E-Mail oder Download großer Daten aus dem Web der Fall ist. Bei dieser Unterscheidung sollte jedoch nicht nach IP-Adresse oder Inhalt entschieden werden. Derzeit kann man mit dem angewendeten Best-Effort-Prinzip nicht sicherstellen, dass in Spitzenzeiten alle Echtzeitdienste ohne Probleme laufen, eine Qualität kann somit nur schwer garantiert werden.

Mindestqualitäten im Rahmen des Richtlinienpaketes der EU und der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
In dem Zusammenhang des Richtlinienpaketes der EU und der Novellierung des TKG kann die BNetzA Anforderungen an eine gewisse Mindestqualität definieren. Die Mindestqualität wird bereits auf europäischer und deutscher Ebene trotz der o.g. Kritiken diskutiert.

Ein weiterer Punkt hierbei ist die Diskriminierung zwischen 2 Anbietern, hier darf es nicht sein, dass ein Anbieter Inhalt durchleitet, einen Konkurrenten jedoch sperrt, auch ein IP-Adressenfilter für ähnliche Absichten kann nach dem derzeitigen TKG bzw. mit dem bestehenden Wettbewerbsrecht gehandet werden.

Die Einführung von Transport bzw. Dienstklassen soll hier für Entlastung unter den Netzanbietern sorgen, eine transparente Absprache zwischen allen Beteiligten ist für die Einführung derartiger Klassen künfitg nötig.

vorhandene Engpässe im Netz
Die wesentlichen Engpässe im Netz entstehen kaum im gut ausgebauten Backbone-Netz, oftmals jedoch auf der letzten Meile. Um hier Entlastung zu schaffen muss laut Meinung von Herrn Kurth die Infrastruktur weiter ausgebaut werden, hierbei sei es egal ob man auf Mobilfunk, Glasfaser oder Festnetz setze. Das man bei der Versorgung von Haushalten mit Mobilfunk nur die künfitgen bzw. weitere Engpässe schafft, scheint der BNetzA noch nicht klar zu sein.

Auch ist das Bild der BNetzA zur derzeitigen Landschaft der ISP´s in Deutschland wohl kaum ein reales, die USA bezeichnet man als Duopol mit Kabelgesellschaften und alten Telefon-Incumbents, Deutschland hingängen hätte eine Vielfalt verschiedener Anbieter mit einer großen Nutzergruppe an Kunden. Auch hätte der Deutsche Kunde somit eine reichhaltige Auswahl an Angeboten. Aus diesen Wahrnehmungen stellt die BNetzA fest, dass der Wettbewerb um jeden Preis gehalten werden muss.

Mit Hilfe des Wettbewerbs sollen in erster Linie auch Verstöße gegen die Netzneutralität abgestraft werden, hier glaube ich kaum, dass dies eintreffen wird - der Fall der VOIP Provider SipGate oder Skype macht dies sehr deutlich, wie soll ein Kunde, der vllt. nur 1 oder 2 Netze zur Verfügung hat wechseln können, wenn er a)Mindestvertraglaufzeit hat, b)der andere Anbieter, wenn es ihn gibt, selbst den Dienst sperrt - die BNetzA glaub hier ernsthaft sich auch auf den Markt und nicht nur auf ein Regelwerk verlassen zu können - für mich ein absoluter Irrglaube..

Nach einer Frage von Abg. Martin Dörmann stellt Herr Kurth die Schwierigkeiten bei einer Differenzierung von Transprortklassen dar und geht somit auf die Kritiker dieser Variante ein, bei einer solchen Einführung könnte zum einen das Best-Effort-Internet leiden, auf der anderen Seite könnte es Angebote geben, welche mit höheren Kosten verbunden sind und sich somit ein sog für die Kunden in die besseren, teuereren Angebote entwickelt - dies sei nach Kurth´s Meinung jedoch eine abstrakte Gefahr, derzeit gibt es derartige Angebote ja nocht nicht. Im Zugangsbereich gibt es schon lange eine Diskriminierung, die BNetzA, das BMWi führt oftmals den Satelliten als Ausweg in Feld, welcher das 4 oder 5 fache von einem mit viel höherer Leistungsfähigkeit behafteten Festnetzanschluss kostet und trotzdem nicht annähern die Leistung liefert, die Diskriminierung und die damit verbundene digitale Spaltung gibt es also nicht erst seit VOIP, IPTV und Co. sondern schon seit einigen Jahren mehr.

Und selbst die angebotenen Festnetzanschlüsse erreichen nur Geschwindigkeiten von "bis zu"-Garantien, wie Herr Kurth anmerkt werden derartige max. Geschwindigkeiten nach einer Untersuchung nicht erreicht, im besten Fall sei es die Hälfte des angegeben Wertes - die entsprechende Werbung sei kritisch zu sehen. Aus meiner unbedeutenden Verbraucher Sicht finde ich es wirklich schön, dass Herr Kurth und damit die BNetzA dies als "kritisch" sieht. Aber es kommt bei den Ausführungen von Herrn Kurth noch besser, derartige Fäll sind nach seiner Auffassung besonders im Mobilfunkbereich zu sehen, angebotene Kapatiäten könne man nur gedeckelt erwerben. Auch hier muss ich aus meiner Verbrauchersicht mein argwohnen zum Ausdruck bringen, wie kann es einem nur klar sein, dass man im Markt enge Kapazitätsgrenzen im Bereich Download- und Uploadgeschwindigkeit, sowie bei den Übertragungsvolumen antrifft, dann aber, wie weiter oben beschrieben einen Ausbau auch mit Mobilfunk fordert um Engpässe zu umgehen? Mit einem Übertragungsvolumen von 5gb im Monat sperrt man wissentlich weitere Dienste oder schränkt die Nutzung dieser erheblich ein. Wer jetzt denkt das diese Darstellung von Herr Kurth den Gipfel darstellt wird gleich eines besseren belehrt. Herr Kurth hält ein derartiges Verhalten vom Markt für plausibel, eine Begründung findet er bei 5% der User, welche 80% der Kapazität nutzen. Da die übrigen Nutzer nach seiner Meinung nur den "Rest" erhalten sollte man gegen eine solche Flatrate bzw. "Quersubventionierung der Heavy-User" Abstand nehmen - Als Vorschlag sollte eine Preisliche Differenzierung folgen, diese müsse jedoch transparent sein.

Im weiteren Verlauf der 6. Sitzung der Projektgruppe Netzneutralität wird deutlich, dass sich Herr Kurth nicht zu abstrakten und theoretischen Fallbeispielen distanziert. Derartige Fallbeispiele ergeben sich immer wenn für die BNetzA keine Beschwerde vorliegt, im besten Fall sollte diese wohl von einem großen Unternehmen mit einer Klage untersetzt sein. Um selbst Probleme oder Handlungsaufgaben festzustellen müsste im Hinblick auf die Engpässe im Netz eine Messung erfolgen, diese erfolgt bisher nicht. Gründe hierfür sind a)kein Personal, b)keine Haushaltsstelle und damit verbunden keine Ermächtigungsgrundlage, somit wird klar keine Messung, keine Kontrolle - ein ähnlicher Umstand stellt auch eine Gefahr im Hinblick auf QoS im Bereich der Netzneutralität oder das Peering werden - es wird schwer werden eine Kontrolle durchzuführen um sicherzustellen, das nicht doch der eine oder andere Dienstanbieter diskriminiert wird.

LTE für unterversorgte Regionen
Für unversorgte Regionen stellt sich die Frage nach dem Wettbewerb nicht, selbst wenn ein koordinierter Ausbau erfolgt bleibt hier nicht viel Auswahl, Herr Kurth findet es besser wenn in einer Region überhaupt etwas Verfügbar ist. Nach seiner Ansicht ist es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll alle Netzanbieter zum gleichzeitigen Ausbau in allen Regionen zu verpflichten und andere Gebiete unterversorgt zu belassen. In LTE Gebieten bestehe zudem später noch die Möglichkeit zu einem späteren Überbau mit anderen Technologien. Nach einer Diskussion diesbezüglich mit Anbietern und dem Bundeskartellamt gibt es aber keinen tragfähigen Vorschlag der Anbieter zu einem koordinierten Ausbau.


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Protokoll der Projektgruppensitzung vom 05.05.2010 - Gespräch mit Matthias Kurth, Bundesnetzagentur
Die Projektgruppe Netzneutralität auf bundestag.de
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ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
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