VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Berichte, Anbieter, Erfahrungen und Fragen zu Mobilfunk (GPRS, EDGE, UMTS, LTE), WiMAX, WLAN, Richtfunk usw.

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon bkt » 06.04.2010 22:23

stanleys hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:...Vorschlag dazu:
Die Anbieter bekommen die Deckungslücke zu 100% direkt vom Land (Bund wäre noch besser...

Wie jetzt?
- geschenkt
- als Kredit
oder
- unter Beteiligung am Infrastruktureigentum

Wer definiert eigentlich mal den Begriff "Deckungslücke".


Das ist der Betrag der, in einer vorgegebenen Zeit, durch die Vermaktung der neu ausgebauten Infrastruktur, nicht mehr erwirtschaftet werden kann.

Entweder weil die Investition zu teuer ist (lange Strecken zu überbrücken) oder zu wenig Kunden zur Verfügung stehen (Orte mit 10 Kunden o.ä.).
Es gibt Orte, die haben so wenig Kunden, die tragen nichteinmal die Betriebskosten des Netzes, wenn man den Ausbau zu 100% fördern würde.
Zum selber rechnen - ein Kunde bringt durchschnittlich zwischen 29 und 39 € pro Monat.
Wenn also die Bereitstellung des Netzknotens (Einkauf von Traffic incl. Wartung und Betrieb u.a) z.B. 500€ im Monat kostet, wieviele Kunden braucht man, damit wenigstens das zu Null ausgeht ?
Da gehören z.B. auch die Kosten der Beschwerdehotline dazu ;-)

Und der Kredit für die Investition muß ja auch bedient werden. Bei 100.000 € Investitionskosten z.B. brauche ich zusätzlich wieviele Kunden ?
Und 100.000 € ist dabei noch eine kleine Größe (reicht für ca. 2km Tiefbau), insbesondere bei Kabelausbau (vgl. alleine durchschnittliche 50€/lfdm Tiefbaukosten, noch ohne Technik und Material)
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon spokesman » 07.04.2010 00:07

bkt hat geschrieben:Zum selber rechnen - ein Kunde bringt durchschnittlich zwischen 29 und 39 € pro Monat.

bei guten Anbietern sogar Netto..

bkt hat geschrieben:Und 100.000 € ist dabei noch eine kleine Größe (reicht für ca. 2km Tiefbau), insbesondere bei Kabelausbau (vgl. alleine durchschnittliche 50€/lfdm Tiefbaukosten, noch ohne Technik und Material)
auf der Konferenz gab es Firmen, welche für 1km Tiefbau ca. 1.600€ gezahlt, verbuche ich mal unter "gewusst wie"..

bkt hat geschrieben:Und der Kredit für die Investition muß ja auch bedient werden.

bei diesem sogenannten Breitbandausbau in Deutschland ist es natürlich besonders clever alles in die Hand des Marktes zu legen, welcher sich dann die schön teuren Kleinunternehmerkredite von den freundlichen Banken heranziehen kann - bei Infrastruktur immer besonders lohnenswert > für die Bank..
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon bkt » 07.04.2010 00:22

spokesman hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Und 100.000 € ist dabei noch eine kleine Größe (reicht für ca. 2km Tiefbau), insbesondere bei Kabelausbau (vgl. alleine durchschnittliche 50€/lfdm Tiefbaukosten, noch ohne Technik und Material)
auf der Konferenz gab es Firmen, welche für 1km Tiefbau ca. 1.600€ gezahlt, verbuche ich mal unter "gewusst wie"..

Mit dem Kabelpflug, quer über den Acker. ;)
Oder im Rahmen des Mitbaus, da war der Boden schon offen.

Die 50€/lfdm sind ja auch ein Durchschnittswert. Der kann nicht nur unterschritten werden, sondern auch deutlich überschritten, je nach örtlicher Gegebenheit (z.B. Versiegelte Oberflächen mit Wiederherstellung oder Bodenklasse 5 und mehr)
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon spokesman » 07.04.2010 17:09

klar kann er Überschritten oder unterschritten werden, nur frage ich mich wie man auf die 50€ pauschal kommt, ich glaube diese Wert sollte jeder gute Ausbauträger halten bzw. drücken können - besonders wenn es Stadtwerke sind..
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon bkt » 07.04.2010 20:48

spokesman hat geschrieben:klar kann er Überschritten oder unterschritten werden, nur frage ich mich wie man auf die 50€ pauschal kommt, ich glaube diese Wert sollte jeder gute Ausbauträger halten bzw. drücken können - besonders wenn es Stadtwerke sind..


Das ist ein statistischer Mittelwert, der sich aus allen Größen ergibt, die den Preis beeinflussen können, angefangen von den Lohnkosten des Subunternehmers über die verschiednene Untergründe, die eingesetzte/vorhandene Technik usw....

Ist so ähnlich wie der Bodenrichtwert, der sich auch statistisch aus den Preisen aller getätigten Grundstücksverkäufen ergibt.

Wer also versiegelte Oberflächen oder historische Pflaster öffnen muß und noch jede Menge andere Infrastrukturen auf der Strecke kreuzt, so dass viel Handschachtung anfällt, der kann noch so gut kalkulieren, da wirds einfach teurer, als wenn ich mit dem Kabelpflug mal 2 oder 3 km quer über den Acker fahren kann. Das hat mit Stadtwerken oder nicht grad mal garnichts zu tun.

Außer das die Abschreibung bei lila Baggern vielleicht höher ist ;-)
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon spokesman » 07.04.2010 21:39

ist schon klar wie die Preise entstehen, es gibt feste größen und variable, welche als Summe dann den laufenden Meter bestimmen, woher dieser tolle Durchschnitt nun kommt ist mir eigentlich egal - der spielt eh nur eine Rolle bei einer Grobplanung, ähnlich wie bei den Kosten eines FTTH-Hausanschlusses..

btk hat geschrieben:Das hat mit Stadtwerken oder nicht grad mal garnichts zu tun.

hiermit habe ich lediglich gemeint, dass es Stadtwerken wohl eher gelingen würde bei dem gleich Stadtteil einen günstigeren Ausbau als die Telekom zu realisieren, zumindest hatte ich dies aus einem Gespräch mit einem Telekommitarbeiter so aufgenommen..
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon bkt » 07.04.2010 22:27

spokesman hat geschrieben:
btk hat geschrieben:Das hat mit Stadtwerken oder nicht grad mal garnichts zu tun.

hiermit habe ich lediglich gemeint, dass es Stadtwerken wohl eher gelingen würde bei dem gleich Stadtteil einen günstigeren Ausbau als die Telekom zu realisieren, zumindest hatte ich dies aus einem Gespräch mit einem Telekommitarbeiter so aufgenommen..


Das ist im Kern auch richtig, da Stadtwerke Synergien beim Infrastrukturasubau nutzen könn(t)en, von denen andere Anbieter i.d.R. nur träumen können.

Dazu gab es einen schönen Vortrag der Stadtwerke Sindelfingen auf dem Glasfasertag in Jena. Und auch ein paar Anekdoten, das selbst innerhalb der Stadtwerke der Mitbau nicht immer unumstritten war. Schliesslich kostet auch der erstmal Geld, was dann eine ganze Weile als eingefrorenes Kapital in der Erde rumliegt, bevor ein vollständig funktionierendes Netz daraus geworden ist.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen


Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon essig » 17.04.2010 14:04

bkt hat geschrieben:Und ausschliesslich auf der FTTH-Forderung für alle rumzureiten und dabei die Bemühungen, mit LTE (hier einfach mal als synonym für die Frequenzspektren der Digitalen Dividende verwendet) eine ordentliche Zwischenlösung (ggf. auch für das nächste Jahrzehnt) zu etablieren, schlechtzureden, das verstehe ich nun gerade nicht unter "Das eine machen und das andere nicht lassen".

nicht auf ftth für alle rumreiten - es anstreben. das wäre sinnvoller als lte fälschlicher weise als synonym für die digitale dividende zu verwenden und diese dann auch noch als ordentliche zwischenlösung für das nächste jahrzehnt zu bezeichnen. dann wurden die leute ja bereits 20 jahre hingehalten und verarscht. will man auch dieses problem durch den fortzug der jugend lösen? kein unternehmen, keine familie und keine gemeinde wird dies auf dauer unbeschadet überstehen und das wisst ihr ganz genau. das denkbare diskutieren und nur das gerade so machbare realisieren hilft niemanden, weder mittel- und schon gar nicht langfristig. es mag ja sein, dass eure möglichkeiten sehr sehr begrenzt sind aber dann sollte man das auch so einräumen und in richtung bund kommunizieren.

bkt hat geschrieben:Wenn also alle (und dies ist insbesondere an die Kommunen adressiert) den Mitbau von Leerrohranlagen/Glasfaserverkabelung bei allen Trassenbildenden Baumaßnahmen in ihrem Gebiet ernsthaft umsetzen würden, dann hätten wir in spätestens 20 Jahren auch die letzte Gemeinde wie gewünscht am Glas. Denn in diesem Zeitraum wird statistisch jede erdgebundene Infrastruktur mindestens einmal angefaßt, sei es zu Reparatur oder Erneuerungszwecken.

wie du schon sagst, statistisch alle 20 jahre. wenn also vor 2 jahren alles ohne leerrohr neu gemacht wurde dann muss man eben die nächsten 30 jahre warten. dort wo vor 20 jahren alles neu gemacht wurde ist man entsprechend früher dran.

bkt hat geschrieben:Irgendwie reden alle, wenn das Thema dahingeht nur noch von der TELEKOM. Und die GmbH (z.B. Stadtwerke) und GbR (Vater&Sohn o.ä.)die keine Aktionäre haben, zählen wohl nicht. Damit wird die Diskussion automatisch (also ohne Vorsatz) unsachlich.

weder bru62 noch irgendjemand anderes hat von der telekom gesprochen. scheint als wärst du es der an dieser stelle die diskussion unsachlich gemacht hat, indem du anderen dinge in den mund legst.

bkt hat geschrieben:Warum werden jetzt wieder viele Leute in die Stadt ziehen?

das wird von bundesland zu bundesland sehr unterschiedlich verlaufen und nicht zuletzt von der breitbandpolitik der länder abhängig sein. natürlich nicht nur aber eben auch. jeder wird sich selbst vorstellen können wie es in seinem bundesland ablaufen wird.

Meester Proper hat geschrieben:Alle Links funktionieren leider nicht mehr, bitte aktualisieren

besten dank, ist geändert ;)
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon stanleys » 19.04.2010 21:13

bkt hat geschrieben: ...Das ist der Betrag der, in einer vorgegebenen Zeit, durch die Vermaktung der neu ausgebauten Infrastruktur, nicht mehr erwirtschaftet werden kann.

Entweder weil die Investition zu teuer ist (lange Strecken zu überbrücken) oder zu wenig Kunden zur Verfügung stehen (Orte mit 10 Kunden o.ä.).
Es gibt Orte, die haben so wenig Kunden, die tragen nichteinmal die Betriebskosten des Netzes, wenn man den Ausbau zu 100% fördern würde.
Zum selber rechnen - ein Kunde bringt durchschnittlich zwischen 29 und 39 € pro Monat.
...

Noch mal zurück auf die Deckungslücke.
D.h. doch, selbst wenn ein Einmalbetrag durch Förderung den Ausbau finanzieren könnte, wird trotzdem nicht ausgebaut, weil der Betrieb rote Zahlen schreiben würde.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch für die Betroffenen, ausser "freiwillig an der Pforte anzuklopfen"?
Benutzeravatar
stanleys
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 627
Registriert: 15.05.2006 21:56
Wohnort: 06886 Lu. Wittenberg

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon bkt » 19.04.2010 22:13

stanleys hat geschrieben:Noch mal zurück auf die Deckungslücke.
D.h. doch, selbst wenn ein Einmalbetrag durch Förderung den Ausbau finanzieren könnte, wird trotzdem nicht ausgebaut, weil der Betrieb rote Zahlen schreiben würde.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch für die Betroffenen, ausser "freiwillig an der Pforte anzuklopfen"?

Mehr Interessenten, ein anderer Anbieter, eine andere Technologie, andere Preise ...

Solche Fälle hatten wir aber noch nicht. Da ist schon der Fall wahrscheinlicher, dass die Kommune so pleite ist, dass sie ihren Eigenanteil nicht gestemmt bekommt. Aber selbst da haben wir schon Gemeinden, in denen die Gewerbetreibenden im Ort angeboten haben, sich den kommunalen Deckungslücken-Anteil zu teilen.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon essig » 17.05.2010 12:12

hier noch der hinweis auf die ANTWORT auf die von uns gestellten FRAGEN. ebenfalls interessant die FRAGEN/ANTWORTEN von bkt. beides im folgenden nochmal zusammengefasst:



FRAGE 1 (geteilt.de): Einige Bundesländer haben nur wenige Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen gemeldet. Gleichwohl gibt es nach unserer Kenntnis auch in diesen Ländem (z.B. in Nordrhein-Westfalen) viele unterversorgte Kommunen. Hat die BNetzA Kenntnis darüber, warum es so unterschiedliche Verfahren der Meldung gab? Besteht für die unterversorgten Gemeinden, die nicht gemeldet wurden, trotzdem eine Verpflichtung zum Ausbau, bzw. kann diese nachträglich erteilt werden?

ANTWORT 1 (BNetzA): Die Bundesländer haben in Ihrer Verantwortung zur Identifizierung der mit Breitband unversorgten bzw. unterversorgten sogenannten "weißen Flecken" Listen erstellt, aus denen sich die zu versorgenden Städte und Gemeinden ergeben. Die Listen basieren auf der Grundlage des seit Juni 2009 aktualisierten Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Daneben konnten die Länder Gebiete mit tatsächlicher Unterversorgung aufgrund eigener Erhebungen benennen. Die Listen der zu versorgenden Städte und Gemeinden sind abschließend, d.h. es werden Städte und Gemeinden weder hinzugefügt noch gestrichen. Neben dieser besonderen Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen der sogenannten "Digitalen Dividende" ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet, einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 1. Januar 2016 zu erreichen.



FRAGE 2 (geteilt.de): Durch einige Bundesländer wurden explizit Ortsteile benannt. Sind diese für den Vollzug der Vergaberegeln relevant oder beziehen sich die Verpflichtungen jeweils auf das ganze Gemeindegebiet?

ANTWORT 2 (BNetzA): Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den benannten Kommunen eines jeweiligen Landes zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf das jeweilige Bundesland.



FRAGE 3 (geteilt.de): Die Vergaberegeln sehen eine Anrechnung der Versorgung mit alternativen Technologien bzw. durch andere Anbieter auf die Ausbauverpflichtung vor. Was ist in diesem Zusammenhang als gleich- oder höherwertig zu verstehen? Den Frequenzzuteilungsinhabern ist es bekanntlich freigestellt, mit welchen Technologien sie die Frequenzen nutzen (HSPA, UMTS, LTE ...). Alle Technologien haben unterschiedliche Spitzendatenraten. Bezieht sich die genannte Aussage auf eine bestimmte Basisdatenrate? Wie ist diese ggf. definiert? Inwiefern ist die Anrechnung zudem räumlich zu verstehen? Besteht die Anrechnungsmöglichkeit nur, wenn die Gemeinde vollständig alternativ versorgt ist? Oder genügt hierfür eine teilweise Versorgung? Wie plant die Bundesnetzagentur, die Angaben zu prüfen?

ANTWORT 3 (BNetzA): Nach der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur wird im Rahmen der Versorgung mit Breitband auch zu berücksichtigen sein, dass eine Anbindung der Bevölkerung technologieneutral zu betrachten ist, so dass eine Gemeinde auch als versorgt gilt, wenn beispielsweise eine andere Breitbandanbindung der Einwohner — wie beispielsweise mit DSL, Kabel oder Funk — erfolgt. Daneben begrüßt die Bundesnetzagentur Bestrebungen, eine Versorgung der Bevölkerung auch mit satellitengestützten Technologien zu realisieren. Eine Übertragungsrate ist nicht festgelegt. Eine Mindestdatenübertragungsrate erscheint im Verbraucherinteresse zwar als sinnvoll, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung ist telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen. Dort wird Folgendes ausgeführt: "Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Die Bundesländer haben in den Listen die mit Breitband unversorgten bzw unterversorgten Städte und Gemeinden identifiziert, die es zu versorgen gilt. Von daher erfolgt eine Anrechnung nur insoweit wie eine Versorgung mit gleichwertigen bzw. höherwertigen Breitbandlösungen erreicht ist. Informationen über die versorgten bzw. unterversorgten Gebiete können dem Breitbandatlas entnommen werden. Dieser soll in Zukunft detailliertere Informationen enthalten und fortlaufend aktualisiert werden. Die Bundesnetzagentur wird die Versorgungsverpflichtung anhand noch zu bestimmender Parameter überprüfen. Diese Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt.



FRAGE 4 (geteilt.de): Verpflichten die Vergaberegeln die Frequenzzuteilungsinhaber zu einem ausschließlichen Ausbau in den jeweiligen Prioritätsstufen oder können beim Ausbau höherer Stufen quasi nebenbei auch Gebiete in niedrigeren Stufen "mitversorgt" werden? Also kann eine Sendeanlage am Rand einer Großstadt auch vor der vollständigen Versorgung höherer Stufen betrieben werden, wenn damit Gemeinden in höheren Stufen mitversorgt werden?

ANTWORT 4 (BNetzA): Die Präsidentenkammer hat in der Begründung zu Bestimmung IV.4.5 der Entscheidung BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 Folgendes ausgeführt: "Im Rahmen der Festlegung dieser Verpflichtung wurde seitens der Länder berücksichtigt, dass auch bei der Festlegung der prioritären Versorgung dieser Gebiete es den jeweiligen Frequenzzuteilungsinhabern im Rahmen ihrer geschäftlichen Planung grundsätzlich ermöglicht werden soll, in mehreren Prioritätsstufen Netzinfrastrukturen in gewissem Umfang gleichzeitig aufzubauen. Diese Möglichkeit steht in Abhängigkeit vom Fortschritt des Netzaufbaus in den zunächst vorrangig zu versorgenden Städten und Gemeinden (vorhergehende Prioritätstufen). Im Einzelnen kann daher der Beginn des Netzausbaus von einer Prioritätsstufe in die darauf folgende Prioritätsstufe in einem Bundesland erst erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der jeweiligen Prioritätsstufe versorgt sind. Mit einer derartigen Auflage einer prioritären Nutzung der Frequenzen verbunden mit einer gestuften "Freigabe" des Spektrums soll erreicht werden, dass eine Versorgung bisher nicht versorgter Gebiete in allen Bundesländern schnellstmöglich erfolgt. Den Frequenzzuteilungsinhabern wird damit auferlegt, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die oben genannte Auflage zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Auflagenerfüllung unschädlich ist, wenn durch im ländlichen Raum befindliche Sendestationen (etwa in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern in der Prioritätsstufe 1) quasi als Nebeneffekt auch eine Breitbandverfügbarkeit in darüber liegenden Kategorien erreicht wird. Eine derartige Verpflichtung ist vor diesem Hintergrund geeignet auch dafür Sorge zu tragen, dass die Zuteilungsinhaber diese Verpflichtung auch schnellstmöglich umsetzten werden. Dementsprechend haben sich auch bereits im Vorfeld dieser Entscheidung potentielle Bieter bereit erklärt, eine entsprechende Selbstverpflichtung abgeben zu wollen. Eine darüber hinaus gehende weitere Auflage im Sinne einer Absicherung der tatsächlichen Nutzung der Frequenzen erscheint daher nicht geboten."



FRAGE 5 (geteilt.de): In den Listen der Städte und Gemeinden sind -wie bereits erwähnt- auch eine Reihe enthalten, die bereits alternativ versorgt sind. Wie will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass in den angestrebten 90 Prozent gerade die unterversorgten Kommunen enthalten sind? Kennt die Bundesnetzagentur diese Kommunen bzw. Ortsteile im Detail?

ANTWORT 5 (BNetzA): Die Länder haben im Rahmen der Beteiligung gemäß Nebenbestimmung 36 zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Listen mit unterversorgten Gemeinden und Städten vorgelegt. Diese Listen sind als Beilage Bestandteil der Entscheidung der Präsidentenkammer BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009. Diese werden auch Bestandteil der noch zu erteilenden Frequenznutzungsrechte.



FRAGE 6 (geteilt.de): Durch einige Bundesländer wurden keine Kommunen in den Prioritätsstufen 2 bis 4 genannt. Haben die Frequenzzuteilungsinhaber in diesen Bundesländern ihre Ausbauverpflichtung mit der Versorgung der wenigen in Stufe 1 enthaltenen Gemeinden vollständig erfüllt und können fortan die Frequenzen nach eigenen Vorstellungen einsetzen?

ANTWORT 6 (BNetzA): Nach der Präsidentenkammerentscheidung BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 gilt unbeschadet der besonderen Versorgungsverpflichtung die Verpflichtung, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 01. Januar 2016 zu erreichen. Mit einer derartigen Auflage einer prioritären Nutzung der Frequenzen verbunden mit einer gestuften "Freigabe" des Spektrums soll erreicht werden, dass eine Versorgung bisher nicht versorgter Gebiete in allen Bundesländern schnellstmöglich erfolgt. Den Frequenzzuteilungsinhabern wird damit auferlegt, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die oben genannte Auflage zu erfüllen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Netzaufau kontinuierlich im gesamten Zuteilungsgebiet fortgesetzt wird. Die Frequenzzuteilungsinhaber können nach Erfüllung der besonderen Versorgungsverpflichtung für den Frequenzbereich 800 MHz diese Frequenzen grundsätzlich freizügig nutzen.



FRAGE 7 (geteilt.de): Sind die Länder Berlin, Hamburg und Bremen von der Ausbauverpflichtung ausgenommen? Können die Frequenznutzungsinhaber in diesen Ländern sofort nach der Zuteilung die Frequenzen nach eigenen Vorstellungen nutzen oder gilt die Ausbauverpflichtung vielmehr für das gesamte Bundesgebiet?

ANTWORT 7 (BNetzA): Die Entscheidung der Präsidentekammer BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 nimmt das Gebiet keines Bundeslands von der besonderen Versorgungsverpflichtung aus. Die besondere Versorgungsverpflichtung gilt damit im gesamten Bundesgebiet. Sie kann jedoch nur in den Ländern Wirkung entfalten, die von ihrem Beteiligungsrecht nach Nebenbestimmung 36 der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Gebrauch gemacht und Städte und Gemeinden als unversorgt oder unterversorgt benannt haben. Wie bereits zu Frage 6 ausgeführt, gilt unbeschadet der besonderen Versorungsverpflichtung die Verpflichtung, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 01. Januar 2016 zu erreichen.



FRAGE 1 (BKT): Ab wann gilt die Versorgungsauflage für ein Versorgungsgebiet als erfüllt? Wenn das Funknetz betriebsbereit erstell ist, oder wenn das Funknetz im Betrieb ist und alle Kundenanfragen im Versorgungsgebiet erfüllen kann?

ANTWORT 1 (BNetzA): Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den benannten Kommunen eines jeweiligen Landes zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich ausdrücklich auf das jeweilige Bundesland (Bestimmung IV.4.5, Absatz 1, Satz 2). Ausreichend in telekommunikationsrechtlicher Hinsicht ist die Inbetriebnahme eines Netzes, in das sich Endgeräte einbuchen können. Wann der kommerzielle Start erfolgt, hängt erfahrungsgemäß oft vom vorhandensein marktreifer Endgeräte ab. Ob diese Marktreife besteht, wird der Einschätzung der Netzbetreiber überlassen. Allerdings ist zu sehen, dass die Netzbetreiber einen Anreiz haben, die Investitionen in das aufgebaute und funktionsfähige Netz schnellstmöglich zu amortisieren.

NACHFRAGE zu 1 (BKT): Da die "Versorgungsauflage" ja tatsächlich erfüllt sein muß, kann doch ein Gebiet erst als versorgt gelten, wenn der kommerzielle Start der Versorgung beginnt, also wenn den Kunden auch die notwendigen Endgeräte zur Verfügung stehen, so das diese das Angebot auch "tatsächlich" nutzen könnte,
aber nicht schon, wenn nur ein Teil der Gesamtstrecke Internet->Provider->Endkunde realisiert wurde. Wie wird sichergestellt, dass nicht nur halbfertige "Alibi-Versorgungen" abgerechnet werden, um schnellstmöglich höhere Prioritätstufen für lukrativerere Versorgungsgebiete zu erreichen ?


ANTWORT 1 (BNetzA): Nach der Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur ist es ausreichend, wenn die Frequenzzuteilungsinhaber ein Netz errichten und in Betrieb nehmen, das die Einbuchung eines Endgeräts erlaubt. Die tatsächliche Versorgung von Endnutzern wird von der Bundesnetzagentur - in Ausübung der gesetzlichen Befugnisse nach den Bestimmungen zur Frequenzordnung im Telekommunikationsgesetz - nicht als Bedingung für die Erfüllung der Versorgungsauflage angesehen. Ich räume ein, dass dies vom Begriff "Versorgungsauflage" her gesehen nicht offenkundig ist. Unsere Auffassung beruht auf der - in der Praxis bestätigten - Annahme, dass die tatsächliche Versorgung der Endnutzer durch im Wettbewerb befindliche Unternehmen erst dann erwartet werden kann, wenn marktreife Endgeräte im Handel sind. Ob Endgeräte marktreif sind, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab (z.B. Akku-Laufzeit, Größe der Geräteschale (= Stand der Miniaturisierung), Stabilität der Gerätesoftware). Die Entscheidung über die Marktreife und damit über die Vermarktungsfähigkeit wird ausschließlich den Netzbetreibern überlassen. Diese Verwaltungspraxis wurde bislang durch die Gerichte stets bestätigt, insbesondere im Verfahren über den Widerruf der Quam-UMTS-Lizenz. Wenn es marktreife Endgeräte gibt, werden die Netzbetreiber diese auch vermarkten. Für die Amortisation der notwendigen und bei Prioritätsstufe 1 erheblichen Investitionskosten haben die Netzbetreiber aus ökonomischen Gründen hinreichend Druck, so schnell wie möglich die Kunden zu versorgen. Dieses erwartete Verhalten entspricht auch unseren bisherigen Erfahrungen.



FRAGE 2 (BKT): Welche Mindestbandbreite muss der Anbieter allen Kunden im Versorgungsgebiet garantieren?

ANTWORT 2 (BNetzA): Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat in der Begründung zur Entscheidung BK1a-09/002 vom 12. Oktober hierzu Folgendes ausgeführt (Vfg. 59/2009, ABl. Bundesnetzagentur 20/2009, S. 3623 [3723]): "Da die Festlegung dieser Verpflichtung zur Verbesserung der Breitbandversorgung dienen soll, sollen im Rahmen einer solchen Verpflichtung breitbandige Anschlüsse bereitgestellt werden. Hierzu wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung (vgl. Breitbandstrategie, S. 8) ausgeführt: " ... Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen."

NACHFRAGE zu 2 (BKT): Wir unterscheiden zwischen einer garantierten und einer Mindestversorgung. Eine garantierte Versorgung wäre z.B. ein Angebot von "mindestens 3MBit/s", welches aber auch höher ausfallen kann, z.B. 6 Mbit/s. Eine Mindestversorgung im Sinne der von Ihnen angeführten Breitbandstrategie der Bundesregierung wäre eine Versorgung mit z.B. "bis zu 3 Mbit/s" die aber niemals 1 Mbit/s unterschreiten darf. Ansonsten wäre dies kein leistungsfähiger Breitbandanschluß im Sinne der Vorgabe der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Zitat: "Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Auch ist ein Angebot mit unter 1 Mbit/s nicht im Sinne einer zu erreichenden Substitution des fehlenden Festnetzanschlusses (also für den gesamten Haushalt und nicht nur für eine Person) nutzbar, da damit VOIP mit 2 Rufnummern schon nicht mehr zeitgleich nutzbar ist (Uploadwert 128kBit/s bei 1MBit/s Download) Würde über diesen Anschluss auch noch zeitgleich gesurft werden, ist nichteinmal mehr 1 VOIP-Gespräch parallel möglich. Wie soll die Mindestversorgung im Sinne der Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung sichergestellt werden?

ANTWORT 2 (BNetzA): Ich kann Ihren Punkt nachvollziehen. Jedoch kann ich hierzu nicht mehr ausführen als von der Präsidentenkammer zur Begründung der Entscheidung vom 12. Oktober 2009 dargelegt wurde. Die rechtsverbindliche Vorgabe einer Mindestdatenübertragungsrate erscheint im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung ist telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das von der Bundesnetzagentur auszuführende Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden.



FRAGE 3 (BKT): Gilt die Auflage für ein Versorgungsgebiet auch dann als erfüllt, wenn Verträge zu anderen Konditionen angeboten werden als vergleichbare Festnetz-Breitbandangebote, insbesondere bezüglich der Datenmenge?

ANTWORT 3 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.

NACHFRAGE zu 3 (BKT): Ein leistungsfähiger Breitbandanschluß impliziert immer auch die Möglichkeit der marktüblichen Nutzung dieser Leistungsfähigkeit. Dies ist mit den aktuell verbreiteten Fair-Use-Klauseln nicht in Übereinstimmung zu bringen. Im Mobilfunkbereich beträgt diese Datenmengengrenze aktuell ca. 5GB. Bei 1MBit/s im Download lädt man die Datenmenge von 1GB in ca 3 Stunden. Damit wäre die Nutzung dieses "leistungsfähigen Breitbandanschlusses" nach 15 Stunden Download pro Monat erschöpft. Die Nutzung von eCommerce-Angeboten z.B. Software, Musik, Filme oder Spiele per Download einzukaufen ist damit ausgeschlossen, da z.B. Softwarepakete von 10 GB Größe über 2 Monate verteilt werden müßten, was praktisch aber unmöglich ist. Wie wird sichergestellt werden, dass die angebotenen Endkundenprodukte auch vollwertig als Festnetzsubstitution im rahmen der Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung nutzbar sind?

ANTWORT 3 (BNetzA): Sicherlich sind weitergehende Pflichten der Frequenzzuteilungsinhaber aus Verbrauchersicht sinnvoll. Jedoch ist festzuhalten, dass die Instrumente der Frequenzordnung in ihrer Reichweite hinter denen der Marktregulierung oder des Universaldienstes zurückbleiben. Daher kann ich nur auf das verweisen, was die Präsidentenkammer zur Mindestdatenübertragungsrate ausgeführt hat.



FRAGE 4 (BKT): Welche preislichen Vorgaben für die Endkundenpreise gelten bezüglich der Verträge zur Breitbandanbindung von Endkunden in den Versorgungsbereichen? Gibt es vorgesehene Obergrenzen oder Vergleichbarkeitsvorgaben gegenüber ortsüblichen/marktüblichen Festmetzangeboten?

ANTWORT 4 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.

NACHFRAGE zu 4 (BKT): In allen GA-Förderprogrammen (GAK und GRW) wird immer auf marktübliche Preise in vergleichbar versorgten Großräumen abgestellt. Welcher Maßstab wird hier angelegt werden, um ein Ausbauangebot, welches auf überhöhten Endnutzerpreisen basiert, nicht als erfüllte Versorgungsauflage zuzulassen? Welche Preisvorstellungen hat die BNetzA hierzu ?

ANTWORT 4 (BNetzA): Die frequenzordnungsrechtliche Versorgungsauflage macht hier keine Vorgaben. Die Kompetenzen der Bundesnetzagentur im Rahmen der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen befugen die Bundesnetzagentur nicht zur Vorgabe von Endnutzerpreisen. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur auch keine Preisvorstellungen.



FRAGE 5 (BKT): Da der Ausbaukorridor 50% bis 2016 vorschreibt, bis dahin aber bereits mindestens 75% aller Haushalte mit 50MBit/s versorgt sein sollen (Zeitrahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung) ist die Frage nach der anzubietenden Mindestbandbreite zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen. Mit welcher garantierten Bandbreite gilt zu diesem Zeitpunkt (2016) die Versorgungsauflage als erfüllt?

ANTWORT 5 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben über eine zu erreichende Mindestdatenrate (siehe Antwort zu Frage 2).

NACHFRAGE zu 5 (BKT): Da der Ausbau ja nicht sofort nach Ende der Versteigerung beginnen wird, ist ein laufende Anpassung der Anforderungen an den Stand der Technik bzw. Stand des Marktes notwendig. Ist hier eine nachträgliche Anpassung an den Stand der Technik bzw. die zeitlichen Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung (welche ja als Maßstab für die Versorgungsauflage herangezogen wird) vorgesehen?

ANTWORT 5 (BNetzA): Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ja keine vollständig neuen Netze errichtet werden müssen. Sämtliche vier Bieter haben bereits flächendeckende Mobilfunknetze (GSM und WCDMA [UMTS]) und verfügen bundesweit über tausende Antennenstandorte. Denkbar ist, dass Teile der Anlagen (Antennen, Kabinette usw.) genutzt werden können. Insofern jedenfalls gibt es durchaus Anlass zu einem gewissen Grad an Zuversicht. Die Frequenzen werden technologieneutral vergeben. Die Bundesnetzagentur hat demnach keine Vorgaben über die einzusetzende Technik gemacht. Insofern ist die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur auch nicht an den Stand der Technik anzupassen. Zudem hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur keine Festlegungen über Qualitätsparameter getroffen. Hierzu fehlt in Ausübung der gesetzlichen Bestimmungen der Frequenzordnung die Befugnis.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon lousel » 07.01.2011 00:09

Physik gegen die Telekom

Mit dem großen Monopolisten könnte man schon Mitleid haben, denn er hat es schwer. Zuerst die weißen Flecken, dann die Wettbewerber und selbst die Regulierung mosern an den Aussagen des großen T's herum. Angeblich ausgebaut, angeblich morgen schon flächendeckend verfügbar, wenn man es genau nimmt, in der Werbung schon seit 2000 flächig präsent - alles nur erschwindelt? Seit kurzem hat auch die Physik etwas gegen die Telekom. Letztere verspräche mit LTE Bandbreiten jenseits der 100 Mbit/s für den Landausbau per digitaler Dividende, schreibt die Presse. Wir haben da mal nachgerechnet.

Quelle und weiterlesen
Zuletzt geändert von governet am 08.01.2011 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Text wurde kopiert ohne Quellenangabe
lousel
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2
Registriert: 07.01.2011 00:01

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon fisch » 07.01.2011 02:29

Ich muss gestehen, dass ich Rundumschlaege (nach Art der Lausitz ;-)fuer voellig unproduktiv halte. Angriffe auf wen auch immer und Polemik bringen es garnicht.

Wie man eine laendliche Versorgung ohne Beleidigungen und sonstige Nebensaechlichkeiten ("werbefrei" etc ist doch wohl selbstverstaendlich oder im Web jedenfalls nicht wesentlich, siehe blogs und facebook) etc gut organisiert, zeigt die von den grossen ueberregionalen Zeitungen Englands sehr unterstuetzte Broadband Cumbria Initiative, siehe zuletzt

http://broadbandcumbria.com/2011/01/06/ ... ism-event/


Wegen der Artikel im Guardian etc einfach mal google fragen. Man setzt sich mit den Betroffenen an einen Tisch und gruendet einfach sein eigenes Unternehmen.


Gruss!
Benutzeravatar
fisch
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7
Registriert: 17.08.2010 00:15
Wohnort: ???

Re: VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG DIGITALE DIVIDENDE

Beitragvon fisch » 07.01.2011 02:31

Kann man diese Mondgesichter nicht abstellen? Dies gifs sind ziemlich ordinaer und man kann nicht mehr mit smileys spielen.
Benutzeravatar
fisch
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7
Registriert: 17.08.2010 00:15
Wohnort: ???

VorherigeNächste

Zurück zu Funk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron