Im allgemeinen finde ich dass ein Breitbandanschluss jedem verfügbar sein MUSS. Mit welcher Technik dieser realisiert wird ist relativ egal so lange wie der Anschluss mit einem "normalen DSL-Anschluss" vergleichbar ist. Zu den Vergleichskriterien zähle ich Latenz, Geschwindigkeit, Störanfälligkeit, Kosten, Volumen und die Verfügbarkeit von Diensten.
Ein Breitbandanschluss mit Volumenbegrenzung, hoher Latenz, blockierten Diensten oder bei dem ich mir die Bandbreite mit allen anderen Nutzern in der Umgebung teilen muss ist für mich nicht akzeptabel da diese die Nutzung des Internets extrem einschränken.
Außerdem sollte im UD eine höhere Geschwindigkeit festgelegt werden. Heute sind 2MBit noch ausreichend (angeblich) aber wenn heute auf 2 MBit ausgebaut wird dann ist morgen das Geschrei groß weil, z.B. auf 6MBit, schon wieder ausgebaut werden muss.
Ein wenig offtopic aber vielleicht sollte man auch gleich den Begriff "Flatrate" genau definieren. Eine Flatrate bezeichnet Produkte oder Dienstleistungen, die
unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar sind.
Hierzulande wird dieser Begriff leider viel zu oft von Telekommunikationsunternehmen mißbraucht. Volumen- und Zeittarife werden einfach als Flatrate verkauft und somit wird der Kunde wissentlich belogen und betrogen. Entweder der Kunde hat eine Flatrate (ohne Volumen- und/oder Zeitbegrenzung) oder nicht. Beides auf einmal geht eben nicht.
EU-Kommission hat geschrieben:Grundbegriff des Universaldienstes: Der gegenwärtige Universaldienstbegriff wurde für traditionelle Sprachtelefondienste geschaffen. Ist dieser Ansatz im heutigen dynamischen, digitalen Umfeld noch zweckmäßig?
Telefon war vorgestern, Breitband ist heute. Demnach muss man den Begriff Universaldienst für den Bereich der Telekommunikation neu definieren. Breitband kann ohne Probleme das Telefon ersetzen (VoIP) und selbst Fernsehen und Radio können über Breitband realisiert werden. Vorallem müssen auch Qualität und Quantität des Breitbandanschlusses berücksichtigt werden. Die schnellste Internetverbindung bringt nix wenn man sie wegen hohen Latenzzeiten, Volumenbegrenzungen, gesperrten Diensten oder wegen teilen der Bandbreite mit hunderten anderer Nutzer nicht nutzen kann. Aufgrund des schnellen Wachstums im Volumen- und Geschwindigkeitsbedarf müssen alle Bedingungen in regelmäßigen abständen (3-5 Jahre) überprüft und Notfalls angepasst werden.
EU-Kommission hat geschrieben:Wie sollten wir dafür sorgen, dass Verbraucher in abgelegenen und ländlichen Gebieten oder mit geringem Einkommen Zugang zu grundlegenden Telefondiensten haben und diese benutzen können?
Das Internet hat sich von Luxus zu einem Grundbedürfnis entwickelt. Eine gesetzliche Versorgungspflicht für Breitband ist früher oder später unumgänglich.
EU-Kommission hat geschrieben:Breitbanddienste: Eine gute Breitbandversorgung ist wichtig, um Wachstum und Beschäftigung in Europa zu fördern. Dennoch haben 23 % der Menschen in ländlichen Gebieten keinen Zugang zu festen Breitbandnetzen. Sollten Universaldienstvorgaben dabei helfen, das EU-Ziel „Breitband für alle“ zu erreichen?
Ja, was ohne einer solchen Pflicht passiert konnte man in den letzten Jahren sehr gut beobachten bzw. kann man auch erahnen wenn man die Aussagen einiger Personen aus Wirtschaft und Politik (wie "Breitband für alle wird es nie geben" oder "75% bis ...") betrachtet.
EU-Kommission hat geschrieben:Oder wäre der Wettbewerb auf offenen Telekommunikationsmärkten oder auch ein anderes Politikkonzept wirksamer?
Nein, im Bezug auf einen flächendeckenden Breitbandausbau haben sowohl die Märkte als auch die Politik erfolgreich bewiesen dass sie kein Interesse an einen 100%igen Ausbau haben bzw. dazu nicht in der Lage sind/sein wollen.
EU-Kommission hat geschrieben:Nationale Flexibilität und koordiniertes Vorgehen der EU: Der Entwicklungsstand der Telekommunikationsmärkte, die Verfügbarkeit von Breitbanddiensten und deren Annahme durch die Verbraucher wie auch der Umgang der Regierungen mit der so genannten „digitalen Kluft“ (d. h. der Benachteiligung der Bevölkerungsgruppen ohne Zugang zum Internet und anderen digitalen Diensten gegenüber denjenigen, die diesen Zugang haben) unterscheiden sich von Land zu Land ganz erheblich. Wo liegt das richtige Gleichgewicht zwischen einem koordinierten EU-weiten Vorgehen und der notwendigen Flexibilität auf nationaler Ebene?
Der Breitbandanschluss muss für jeden garantiert werden. Dabei sollte ein Mindeststandard für ganz Europa definiert werden.
Die Ländern sollten selber entscheiden ob sie mit staatlichen Mitteln einen Ausbau finanzieren wollen oder nicht.
Solange wie alle Grundbedingungen (Geschwindigkeit, Latenz, Volumen) eingehalten werden sollte das Land entscheiden welche Technik dafür verwendet wird.
EU-Kommission hat geschrieben:Finanzierung: Wie sollte der Universaldienst künftig finanziert werden?
Durch die Telekommunikationsunternehmen. In den Ballungsgebieten wird so viel Geld verdient dass sie den ländlichen Raum mit finanzieren können/müssen. Selbst wenn es 10 Jahre dauert bis der Ausbau komplett gedeckt werden, werden danach unmengen an Gewinne eingefahren. Außerdem könnte man nach einem vollständigen Ausbau des Breitbandnetzes das "normale Telefonnetz" abschalten wodurch erhebliche kosten eingespart werden können. (Ich kann den Artikel nicht finden aber ich hab mal gelesen dass von ca 10000 Vermittlungstsellen etwa 9000 abgeschaltet werden könnten wenn das Telefonnetz komplett auf VoIP umgestellt werden würde)
EU-Kommission hat geschrieben:Sollte der Telekommunikationssektor einen finanziellen Beitrag zur Gewährleistung einer flächendeckenden Breitbandversorgung leisten?
Ja denn schließlich verdient ausschließlich dieser Sektor direkt an diesem Netz.
EU-Kommission hat geschrieben:Oder sollten öffentliche Gelder verwendet werden, da die Vorteile auch anderen Wirtschaftszweigen und der Gesellschaft insgesamt zugute kommen?
Nein, falls allerdings der Markt nicht die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat dann könnte der Staat in Form von günstigen Krediten eine Finanzierung möglich machen.
Falls das Netz doch mit öffentlichen Geldern finanziert wird dann muss der Staat auch am Gewinn beteiligt werden bis die Ausbaukosten wieder eingenommen wurden.