Natürlich fühlte sich da der VATM sofort auf den Plan gerufen, mit einer PM dagegen zu halten:
Verzicht auf bisherige Preisregulierung bei Bitstrom birgt große Risiken
„Regulierungsbehörde unterschätzt Missbrauchspotenzial des Marktbeherrschers Deutsche Telekom AG“
Der Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Bereich der Entgeltregulierung bei IP-Bitstrom aus der bisherigen Vorab-Regulierung auszusteigen und in eine ex-post-Kontrolle überzugehen, löst beim Wettbewerberverband VATM große Besorgnis aus. „Das ist ein gefährliches Spiel. Woher nimmt BNetzA-Präsident Kurth den Optimismus, dass das funktionieren kann? Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Deutsche Telekom AG bis heute keine konsistenten Marktpreise anbieten will. Vier Jahre lang hat es keine Einigung mit dem Markt gegeben“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Wir brauchen eine stimmige Einbettung von IP-Bitstrom in die Produktkette TAL, Line-Sharing, ATM-Bitstrom, Resale und T-DSL. Ob eine bloße Anmeldung von Preisen, wie von der BNetzA vorgesehen, konsistente Entgelte sicherstellen kann, ist daher mehr als fraglich.“
Ein solches Verfahren sei nur akzeptabel, wenn innerhalb kürzester Zeit geprüft werde, ob die Preise vom Konsistenzgebot abweichen. Es sei nicht deutlich, ob nur bei offenkundigem Preismissbrauch eingegriffen werden solle. „Wenn die Spielregeln nicht klar sind, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und Gefahren beim Ausbau der neuen Netze führen“, warnt der VATM-Geschäftsführer.
Der VATM unterstützt die im Entwurf einer Regulierungsverfügung für IP-Bitstrom vorgesehene Verpflichtung der DTAG, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren. Grützner: „Das war längst überfällig und ist auch von der EU schon mehrfach angemahnt worden. Durch die Verzögerung hat die Telekom bereits einen deutlichen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt.“
Außerdem sei richtig, dass sich die Bundesnetzagentur gegen eine Regionalisierung der Märkte ausgesprochen hat. „Eine Regionalisierung hätte zu einer völligen Zersplitterung des Marktes und einer kaum noch händelbaren Erhöhung der Regulierungskomplexität geführt. Die Ablehnung gewährleistet, dass auch künftig Menschen in weniger dicht besiedelten Gebieten nicht mehr für ihren Breitbandanschluss zahlen müssen“, so Grützner. „Kritisch ist hingegen zu sehen, dass die Marktanalyse keine Aussagen zur bedeutsamen Frage enthält, wie Bitstromprodukte im Glasfasernetz der Zukunft behandelt werden sollen.“