VATM: Berechnungsmethode für TAL muss angepasst werden

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

VATM: Berechnungsmethode für TAL muss angepasst werden

Beitragvon News » 01.09.2009 19:26

PM vom 31.08.2009:

VATM begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu TAL-Entgelten
„Regulierer muss Berechnungsmethode schnellstmöglich anpassen“


Das Verwaltungsgericht Köln hat eine wichtige Entscheidung für den Telekommunikationsmarkt bekannt gegeben. Der zuständige Richter hat am Freitag aufgrund einer Klage mehrerer Wettbewerberunternehmen die Entgeltentscheidung für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Bundesnetzagentur von 2001 aufgehoben. Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der so genannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt.

„Laut des Kölner Verwaltungsgerichts ist, wie von uns seit langem gefordert, eine Modifizierung der Berechnung der monatlichen TAL-Entgelte erforderlich. Das VG Köln hatte bereits Ende vergangenen Jahres bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, dass sich das Berechnungsmodell damals – und damit aus unserer Sicht erst recht heute – stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss. Es darf nicht allein eine theoretische Wiederbeschaffung zur Kalkulationsbasis haben“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil. „Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert wird, muss das auch zwingend berücksichtigt werden“, verdeutlicht er. So hatte es bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 gesehen.

Jedoch war auch bei der jüngsten TAL-Entgelt-Entscheidung im März dieses Jahres weiterhin das alte Berechnungsmodell zu Grunde gelegt worden. Sollte das VG-Urteil von 2008 und von Freitag rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln.

„Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass hier ein künstlich hoher Preis zugunsten eines einzelnen Unternehmens festgelegt wurde, der die Wettbewerber extrem belastet. Darauf haben auch Wissenschaftler deutlich hingewiesen. Der überhöhte Mietpreis beschert dem Ex-Monopolisten laut WIK-Institut insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro, während den anderen Unternehmen das zu viel bezahlte Geld für Investitionen in neue Infrastrukturen fehlt. Daher würde ein niedrigerer TAL-Preis den Infrastrukturausbau fördern und nicht bremsen“, betont der VATM-Geschäftsführer. „Und trotz dieser politisch gewollten Zusatzeinnahmen kürzt dann die Telekom auch noch in diesem Jahr nach eigenen Angaben ihre Investitionen in die Breitbandversorgung von 300 Millionen auf 200 Millionen Euro. “

Zudem könne der TAL-Mietpreis längst nicht mehr isoliert betrachtet werden, so Grützner: „So sind z.B. die Kabelnetzbetreiber unabhängig von der TAL-Preisfestsetzung. Ein künstlich hoher TAL-Preis bedeutet damit einen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter.“

Der Rechtsstreit um die Höhe der TAL-Entgelte ist noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. „Unabhängig davon und wie die Verfahren für die Folgejahre ausgehen werden, steht der Regulierer aus unserer Sicht nun vor der Herausforderung, die Berechnungsmodelle an die jüngsten Entscheidungen und Kriterien für die Preisfindungen des EuGH und des VG Köln anzupassen. Die Zeichen der Gerichte sind eindeutig. Das Preisregime muss schnellstens überarbeitet werden und an die tatsächlichen Wirtschaftsbedingungen angeglichen werden“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.
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Re: VATM: Berechnungsmethode für TAL muss angepasst werden

Beitragvon Odde23 » 02.09.2009 07:42

Wenn das so durch geht, wird dies zu einer weiter sinkenden Investitionsbereitschaft der Telekom in den Breitbandnetzausbau in ländlichen Regionen führen. Die Folgen dürften jedem klar sein, den VATM-Unternhemen bauen ja in der Regel keine eigenen Netze auf, sondern nutzen nur die Vorleistungsprodukte der Telekom. Es geht den Unternehmen hier also mehr oder minder darum, die eigenen Gewinne zu maximieren, nicht aber schlecht oder unversorgte Regionen zu erschließen. Somit dürfte der Breitbandausbau in der Fläche wohl nahezu günzlich erligen. Die einzigste Möglichkeit die ich dann noch sehe, dass im ländlichen Bereich noch weiter ausgebaut wird, ist dann der Universal Dienst. Der wird aber erst kommen, wenn auch der letzte Volksvertreter in Berlin begriffen hat, wie elementar Breitband heute ist, und dass Sat, Digitale Dividende und Wimx das Breitbandproblem in ländlichen Regionen nicht nachhaltig lösen können. Bis diese Einsicht jedoch kommen wird, schreiben wir sicher das Jahr 2015 und dann erhalten die Unternehmen eine Frist von 5 Jahren zur Umsetzung des Universal Dienstes BB von 5 Jahren, so dass wir im besten Fall 2020 eine flächendeckende Breitbandversorgung von bis dahin > 2 MBit in der Fläche haben werden. Nur ist dies bis dahin leider nicht mehr zeitgemäß.
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Re: VATM: Berechnungsmethode für TAL muss angepasst werden

Beitragvon M0rGu3 » 02.09.2009 08:45

Odde23 hat geschrieben:Bis diese Einsicht jedoch kommen wird, schreiben wir sicher das Jahr 2015 und dann erhalten die Unternehmen eine Frist von 5 Jahren zur Umsetzung des Universal Dienstes BB von 5 Jahren, so dass wir im besten Fall 2020 eine flächendeckende Breitbandversorgung von bis dahin > 2 MBit in der Fläche haben werden. Nur ist dies bis dahin leider nicht mehr zeitgemäß.

Dann hätten wir aber zumindest schon den Universaldienst und müssten nur noch um die Anpassung an die neuen Bedürfnisse durchsetzen ;) Leider wird es aber nicht anders kommen als du es geschildert hast. Die meisten unserer Abgeordneten sind gut versorgt (wohnen im Stadtzentrum) oder einfach zu alt (erkennen den Wert einer breitbandigen Internetverbindung nicht).
Eure Mitarbeit ist gefragt!
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Re: VATM: Berechnungsmethode für TAL muss angepasst werden

Beitragvon Odde23 » 02.09.2009 10:35

Gerade das von Dir angesprochene Alter der Abgeordneten scheint mir ein ganz entscheidendes Problem zu sein, zumal die Abgeordneten der ländlichen Regionen häufig älter sind als Ihre städtischen Kollegen. Das Problem liegt hier meiner Meinung nach im Wahlverhalten der jeweiligen Bevölkerung. In ländlichen Gebieten wird eher konservativ gewählt (zumindest hier in Süddeutschland) und in diesen konservativen Parteien dauert es meißt Jahrzehnte, bis ein angagiertes Parteimitglied auf eine Landesliste kommt oder einen Wahlkreis erhält. Stadtkreise in meiner Region wählen hingegen deutlich progresivere Parteien, in denen auch junge Leute schneller als Mandatsträger kandidieren können. Somit kommt es häufig zu der Konstelation, dass die Volksvertreter der Regionen die einen Ausbau der Breitbandinfrastruktur am nötigsten hätten, am wenigsten damit anfangen können, da diese Breitband in den vergangenen 50 oder 60 Jahren auch nicht gebraucht haben. In folge dessen kommt es dann immer wieder zu Ausagen wie: "Wir haben zwar kein Breitband aber dafür eine herrliche Landschaft aus Seen, auen und Thälern".

Dies ist zwar traurig, aber leider meine bittere Erfahrung im Zusammenhang mit Breitband auf dem Lande. Abhilfe wird auch hier erst ein Generationewechsel schaffen.
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