parc hat geschrieben:Unterschiedliche Personengruppen definieren "ländliche Bereiche" sehr unterschiedlich. Die Telekommunikationsgruppe definiert "ländliche Bereiche" in der Groessenordnung 4000 - 15000 Einwohner.
da hast du schon recht aber in der diskussion um die digitale dividende nutzen die mobilfunkbetreiber und deren unterstützer den ausdruck "ländlicher raum" ganz bewusst und meinen damit bisher un- oder schlecht versorgte gebiete weil dies eben in der momentanen politischen diskussion besonders gut ankommt. innerhalb der diskussion zielen sie also schon auch auf gemeinden kleiner 4000 einwohner ab wobei da bekanntlich berechtigte zweifel bestehen aber man kann ja schlecht argumentieren indem man sagt man braucht die digitale dividende einfach nur um dort wo es sich lohnt noch mehr kohle zu machen. sehe es also wie du, dass es intern erst ab einer bestimmten größe interessant wird.
Das habe ich in einer Diskussionsrunde doch sehr schmerzlich erfahren müssen und dann versteht man auch diese Firmenvertreter.
kannst du dazu noch was genaueres sagen?
parc hat geschrieben:Man existiert einfach nicht in der Planung der Firmen.
das ist das problem. dabei braucht man doch nur den bedarf anmelden und sich informieren
natürlich will und braucht man die digitale dividende in allererster linie für die ballungsräume... trotzdem noch einige definitionen zum ländlichen raum:
Wikipedia hat geschrieben:Der Ländliche Raum ist eine Raumkategorie, welche sich nach BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) in ländliche Kreise höherer Dichte und ländliche Kreise geringerer Dichte unterteilen lässt und den verstädterten Räumen, sowie den Agglomerationsräumen gegenübersteht. Die Siedlungen des ländlichen Raums sind mit ihrem Umfeld eng funktional verknüpft, was nicht heißen soll, dass sie auch in Physiognomie und Grundriss zwingend vom Primären Sektor geprägt sein müssen.
Hierbei wird als Siedlung jeglicher menschliche Wohn- und Arbeitsplatz mitsamt all seinen Gebäuden, Infrastruktureinheiten (Straßen, Wege, Plätze), Gärten und Höfen, Erholungsflächen und Freizeitzonen, sowie Sonderwirtschaftsflächen verstanden.
Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien hat geschrieben:Der Ländliche Raum ist der Raum außerhalb des Verdichteten Raumes. Ihm gehören überwiegend dünner besiedelte Gebiete an. ... Der Verdichtete Raum besteht aus dem Verdichtungsraum und seinen Randzonen. Abgrenzungskriterium ist insbesondere eine starke innere arbeitsräumliche Verflechtung.
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat geschrieben:Raumkategorien des Landes
Die Gliederung des Landes nach Raumkategorien knüpft an die Ungleichheiten in der räumlichen Verteilung von Bevölkerung, Wohnungen und Arbeitsplätzen an. Die Raumkategorien sind gemeindescharf abgegrenzte Teilräume ähnlicher siedlungsstruktureller Situation, die jeweils größere zusammenhängende Gebiete umfassen.
Vorrangiges Ziel der räumlichen Gliederung ist es, die unterschiedlichen Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale der einzelnen Teilräume im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung angemessen berücksichtigen zu können. Methodisch erfolgt die Bestimmung der Raumkategorien durch das Merkmal „Verdichtung“. („Landesentwicklungsplan“ (LEP) 2002, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
· Verdichtungsräume: Sind durch eine stark überdurchschnittliche Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte, sowie ausgeprägte Flächenengpässe und intensive innere Verflechtung gekennzeichnet.
· Randzonen: Bilden die äußeren Grenzen der Verdichtungsräume und zeichnen sich durch einen mittleren Verdichtungsgrad bei relativ starker Siedlungsdynamik aus.
Der Ländliche Raum untergliedert sich in:
· Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum: Stadt-Umland-Bereiche mit engen Verflechtungen und erheblichen Siedlungsverdichtungen, die jedoch nicht an Verdichtungsräume grenzen.
· Ländlicher Raum (im engeren Sinn): Dünner besiedelte Gebiete mit zumeist deutlich unterdurchschnittlichen Dichtewerten in den Bereichen Bevölkerung, Wohnungen und Arbeitsplätzen. Die Gebiete verfügen in der Regel über einen hohen Anteil an Freiraum- bzw. Landwirtschaftsflächen und zum Teil infrastrukturellen Entwicklungsbedarf.
Der Ländliche Raum umfasst gemäß der obigen Definition in Baden-Württemberg etwa 75 % der Landesfläche, 42 % der Bevölkerung und 37 % der Beschäftigten. Dem gegenüber konzentrieren sich allein in den vier Verdichtungsräumen des Landes Baden-Württemberg (Stuttgart, Rhein-Neckar, Karlsruhe und Freiburg) auf nur 10 % der Landesfläche gut 37 % der Landesbevölkerung und 46 % der Arbeitsplätze von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. („Landesentwicklungsbericht“ 1994, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
Der Ländliche Raum ist als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung zu stärken und so weiter zu entwickeln, dass sich seine Teilräume funktional ergänzen und seine landschaftliche Vielfalt und kulturelle Eigenart bewahrt bleiben. Günstige Wohnstandort-bedingungen sollen gesichert und Ressourcen schonend genutzt sowie ausreichende und attraktive Arbeitsplatz-, Bildungs-, und Versorgungsangebote wohnortnah bereitgestellt werden. Großflächige Freiräume mit bedeutsamen, ökologischen Funktionen sind zu erhalten.
Grundlage dafür sind eine flächendeckende, leistungsfähige, ordnungsgemäß und nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft sowie eine nachhaltig betriebene, naturnahe Forstwirtschaft.
Der Europarat hat geschrieben:Die vom Europarat verfaßte Europäische Charta des ländlichen Raums schlägt vor, unter ländlichem Raum «ein Gebiet im Landesinnern oder an der Küste, einschließlich Dörfern und Kleinstädten zu verstehen, in denen der größere Teil der Fläche für folgende Zwecke genutzt wird:
* Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei;
* wirtschaftliche und kulturelle Tätigkeit der Einwohner des betreffenden Gebiets (Handwerk, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen usw.) ;
* Herrichtung nichturbaner Gebiete für Freizeit und Erholung (oder als Naturschutzgebiete) ;
* andere Zwecke wie z.B. als Wohnraum.
Zum Schluß werden in dieser Charta ländlicher und städtischer Raum als Gegensatzpaar dargestellt: «Die landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Bereiche eines ländlichen Raums sind vom städtischen Raum abzugrenzen, der sich durch eine hohe Einwohnerkonzentration und vertikale oder horizontale Strukturen auszeichnet.
NACHTRAG: habe es beim
BBR noch etwas genauer gefunden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat geschrieben:Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume
Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte
Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km²
Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte
Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²