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Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 09.01.2012 10:16
von bkt
Mit der heutigen [url=http://www.thüringen-online.de/fileadmin/dateien/pdf-dateien/EFRE-Richtlinie/EFRE-Richtlinie_StAnz_2012-02-0011.pdf]Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger[/url] ist die neue Breitbandförderrichtlinie (aus dem EFRE-FONDS) in Kraft getreten. Weitere Infos dazu auf unserer Website:
http://www.thüringen-online.de/index.php?id=419&tx_ttnews[backPid]=195&tx_ttnews[tt_news]=421&cHash=e1cd1da7d7cd31624390a3e133ed7cf6

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 09.01.2012 20:40
von Haupti76
an deine links mußte aber noch arbeiten :P

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 09.01.2012 21:15
von spokesman

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 11.01.2012 22:49
von bkt
Danke :-)

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 11.01.2012 23:07
von spokesman
immer gern und auch danke ;)

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 17.01.2012 08:13
von bkt
Gestern sind die Informationsveranstaltungen in den Landkreisen angelaufen : Infos zu den Terminen auf unserer Webseite unter Termine (http://www.thueringen-online.de/index.php?id=300)
Heute sind wir in Saalfeld-Rudolstadt.

Einige Highlights aus der Richtlinie:
- keine Einwohnergrenze ; auch Randorte von Großstädten sind förderfähig (im Gegensatz zu GAK)
- Projektzusammenschlüssen mehrerer Gemeinden nach ThKGG sind besonders förderfähig (Priorität des Ausbaus - "Netz vor Insel") und können ggf. bis zu 90% Förderung erhalten.
- Aufgreifschwelle für Private Nutzung: 2 MBit/s - Jede Gemeinde/Projektverbund die/der nicht flächendeckend mit MINDESTENS 2 MBit/s versorgt ist.
- Aufgreifschwelle für Unternehmen: 30 MBit/s symmetrisch, bei nachgewiesenem Bedarf (mindestens 3 Unternehmen in räumlichem Zusammenhang)
- sehr weit gefasste Unternehmensdefinition gemäß EU. Alle, auch nichtgewerblichen, Unternehmen fallen darunter (im Gegensatz zur GRW).

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 27.02.2012 21:29
von geisi
Respekt.

Kann mann hier auch mal die Nachteile z. B. auch in Bezug auf die GAK darstellen. Ich hoffe die gibt es beim Superminister auch.

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 28.02.2012 10:03
von bkt
geisi hat geschrieben:Respekt.

Kann mann hier auch mal die Nachteile z. B. auch in Bezug auf die GAK darstellen. Ich hoffe die gibt es beim Superminister auch.

Nachteile?
Grundförderung 75%. GAK 90%
Aber. Spitzenförderung auch 90%.

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 28.02.2012 10:13
von geisi
Was muss ich als Kommune tun um die Spitzenfoerderung zu erhalten?

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 28.02.2012 10:45
von bkt
geisi hat geschrieben:Was muss ich als Kommune tun um die Spitzenfoerderung zu erhalten?

1.) Förderleitfaden lesen.
http://www.aufbaubank.de/getfile.php?1660.pdf
2.) Schauen, ob eine der Prioritäten zutrifft oder realisiert werden kann.
Im Einzelfall kann eine Förderung bis zu 90% gewährt werden. Hierzu muss mindestens eine
Priorität nach dem „Masterplan Breitbandausbau Thüringen“ vorliegen.
Prioritäten nach dem „Masterplan Breitbandausbau Thüringen“
Folgende Orte/Projekte genießen oberste Priorität und können mit bis zu 90% entsprechend
der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gefördert werden:
 Orte mit einer Versorgung unter 2MBit/s, die in Gebieten mit hoher wirtschaftlicher
Bedeutung liegen und zentralörtliche Funktion haben,
 Wichtige Industriestandorte (Industriegroßstandorte, regional bedeutende
Industrieflächen, Technologie- und Gründerzentren und Standorte außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen),
 Ausbauprojekte, die einerseits die Breitbandversorgung mehrerer Orte (kommunale
Kooperation) ermöglichen und andererseits eine nachhaltige Infrastrukturentwicklung
mit Hochgeschwindigkeitsnetzen nicht beeinträchtigen,
 Mitbau (Nutzung bestehender Infrastrukturtrassen ((Autobahnen, Bahntrassen, Ver- und
Entsorgungsleitungen)), sofern dies kostensparend geschieht.

3.) Fördervoraussetzungen allgemein erfüllen.
RiLi: http://www.aufbaubank.de/getfile.php?1632.pdf
4.) Antrag stellen.

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 28.02.2012 17:34
von spokesman
Danke für die Info, ich hatte schon lange auf derartige Beiträge gewartet - wollte die Woche eigentlich mal zum Hörer greifen und mich nach dem Befinden, persönlich, familiär und beruflich erkundigen - wenn man von langen Weggefährten eine weile nichts hört macht man sich halt Sorgen ;)

Danke und Grüße
Alex

Re: Neue Breitbandförderrichtlinie (EFRE) in Kraft getreten

BeitragVerfasst: 29.02.2012 07:23
von bkt
Wir haben seit der neuen Richtlinie (Jahresbeginn) mehr als genug mit Beratungen dazu zu tun :-)