MdB Manfred Helmut Zöllmer (SPD) WK Wuppertal I

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Beitragvon Viro » 17.11.2007 12:08

Betreff: Initiative gegen digitale Spaltung | Breitbandinternet

Sehr geehrter Herr Zoellmer,

in großen Teilen der Gesellschaft hat das Internet sich als Alltagsmedium inzwischen fest etabliert. Es spielt eine immer größer werdende Rolle im privaten, schulischen und beruflichen Bereich. Auch nimmt das Internet inzwischen einen festen Platz im Tagesgeschäft von Unternehmen ein.

Voraussetzung für eine akzeptable Nutzung des Medium Internet sind breitbandige Anschlüsse. Nachdem im Jahr 1999 durch die Deutsche Telekom AG ( hier kurz DTAG ) T-DSL eingeführt wurde, stehen wir im Jahr 2007 immer noch vor dem Problem, dass ganze Regionen keine Möglichkeit erhalten das Internet über einen Breitbandanschluss zu nutzen. Geht man nach den Aussagen der DTAG, welche propagiert, dass ein Ausbau dieser Regionen nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen kann, werden diese Regionen nie einen Breitbandinternetanschluss erhalten.

Der von vielen Politikern oftmals zitierte und vielgepriesene Wettbewerb findet in der Form, gerade im ländlichen Bereich, nicht statt. Alternative Technologien bzw. Anbieter scheuen hohe Investitionen im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit. Somit entscheiden die Anbieter dieser Technologien u.a. indirekt über strukturelle Entwicklungen in den einzelnen Regionen Deutschlands.

Die digitale Spaltung wird in Deutschland immer größer. Auf der einen Seite werden Milliarden investiert, um insbesondere DSL-Anschlüsse immer schneller zu machen und auf der anderen Seite haben wir in Deutschland keine Grundversorgung bzw. Grundrecht auf breitbandige Internet-Anschlüsse. Dies finden wir höchst bedenklich.

Wir sind der Meinung, dass hier eine Entwicklung regelrecht verschlafen wird. Das Internet passt sich immer mehr an breitbandige Anbindungen an. Dabei wird niemand Rücksicht auf Deutschland und dessen Entwicklung nehmen. Je später man diesen Fehler erkennt, desto größer wird der finanzielle Aufwand sein, um Schritt halten zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf unsere Schweizer Nachbarn verweisen. Nach einem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom vergangenen Herbst werden Breitbandanschlüsse ab dem 1. Januar 2008 zur Grundversorgung gehören. Die Bereitstellung von mindestens 600/100 kbit/s im Down- bzw. Uplink gilt dann als Universaldienstleistung, die der Ex-Monopolist Swisscom für alle Haushalte erbringen muss. Des Weiteren kann man Skandinavien als Beispiel nennen. Dort werden im ländlichen Bereich Internetanschlüsse zur Verfügung gestellt, an die in Deutschland nicht zu denken ist.

Aus den vorgenannten Gründen hatten wir, die Initiative gegen digitale Spaltung http://www.geteilt.de, bereits im vergangenen Jahr eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Diese wurde leider negativ abgeschlossen. Den Inhalt unserer Petition können Sie gerne unter http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=620 nachlesen.

Sie als unsere Volksvertreter haben es in der Hand. Tragen Sie dafür Sorge, das breitbandiges Internet in Zukunft zur Grundversorgung, wie heute bereits funktionale Telefonanschlüsse, gehört.

Für weitergehende Recherchen empfehlen wir Ihnen unsere Internet-Seiten. Wir sind die bundesweit größte, private, nichtkommerzielle Initiative gegen digitale Spaltung. In unserem Foren finden sich täglich Schilderungen von Betroffenen. Hier noch eine Adresse zum Forum Ihres Heimatlandes Nordrhein-Westfalen: http://www.geteilt.de/phpBB2/viewforum.php?f=10

Wir haben vorgesehen, Ihr Antwortschreiben auf den Internetseiten von geteilt.de zu veröffentlichen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitten wir um einen kurzen Hinweis.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative gegen digitale Spaltung geteilt.de

i.A. ***
Es gibt schon genug Spaltung!
- - geteilt.de - -
Initiative gegen digitale Spaltung
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Re: MdB Manfred Helmut Zöllmer (SPD) WK Wuppertal I

Beitragvon just4fun » 31.01.2008 14:07

Mitglied/Stellvertretendes Mitglied des Beirates der Bundesnetzagentur
Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird bei der Bundesnetzagentur ein Beirat gebildet. Er besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.
Der Beirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten soll, hat folgende Aufgaben:
1. Nach § 3 Abs. 3 Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:
Der Beirat macht der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Präsidenten oder der Präsidentin und der zwei Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentinnen der Bundesnetzagentur.
2. Nach § 60 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG:
Der Beirat berät die Bundesnetzagentur bei der Erstellung der Berichte nach § 63 Abs. 3 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG. Er ist gegenüber der Bundesnetzagentur berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Bundesnetzagentur ist insoweit auskunftspflichtig.
3. Nach § 120 Nr. 2 Telekommunikationsgesetz - TKG:
Der Beirat wirkt mit bei Entscheidungen der Bundesnetzagentur in den Fällen nach § 61 Abs. 4 Nr. 2 und 4 und des § 81 TKG. Danach ist das Benehmen mit dem Beirat herzustellen:
- bei Vergabeverfahren für Frequenzen bei der Festlegung des sachlich und räumlich relevanten Marktes.
- bei der Festlegung der Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung,
- bei der Auferlegung der Universaldienstverpflichtungen.

4. Nach § 120 Nr. 3 TKG:
Der Beirat ist berechtigt, Maßnahmen zur Umsetzung der Regulierungsziele und zur Sicherstellung des Universaldienstes zu beantragen. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von sechs Wochen zu bescheiden.

5. Nach § 120 Nr. 4 TKG:
Der Beirat ist gegenüber der Bundesnetzagentur berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Bundesnetzagentur ist gegenüber dem Beirat auskunftspflichtig.
6. Nach § 120 Nr. 5 TKG:
Der Beirat berät die Bundesnetzagentur bei der Erstellung des Vorhabenplans nach § 122 Abs. 2 TKG, insbesondere auch bei den grundsätzlichen marktrelevanten Entscheidungen.
7. Nach § 120 Nr. 6 TKG:
Der Beirat ist bei der Aufstellung des Frequenznutzungsplanes nach § 54 TKG anzuhören.
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Re: MdB Manfred Helmut Zöllmer (SPD) WK Wuppertal I

Beitragvon dachscher » 11.04.2008 15:39

Folgendes Antwortschreiben ging gestern per Mail ein:

Sehr geehrter Herr Regel,

vielen Dank für Ihr Schreiben, dass Sie mit gleichlautendem Inhalt an weitere – wenn nicht alle – Abgeordneten geschickt haben.

Ich antworte Ihnen als Berichterstatter für diesen Bereich stellvertretend für meine Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Insoweit bitte ich zu berücksichtigen, dass Sie nicht von allen eine Antwort erhalten werden. Dies galt im Übrigen bereits für die Antwort, die Ihnen auf Ihr erstes Schreiben der Sprecher für Telekommunikation, MdB Martin Dörmann, der SPD-Bundestagsfraktion zugesandt hatte. Insoweit ist bedauerlich, wenn Sie auf Ihrer Website von „Ignoranz“ sprechen oder dass es Abgeordnete „nicht für nötig gehalten haben“ zu antworten. Auch der Deutsche Bundestag arbeitet arbeitsteilig und es kann nicht jeder Abgeordnete zu jedem Thema jedem antworten – das ist objektiv nicht machbar und wäre unsinnig. Insoweit würde ich Sie bitten Ihre Informationen auf Ihrem Informationsportal entsprechend zu korrigieren.

Wie Sie schreiben, kennen Sie den Antrag der Regierungsfraktionen. Ferner sind Sie, respektive die Initiative, bereits zu der Veranstaltung am 23. April im Reichstag von Herrn Dörmann eingeladen worden, die sich der Breitbandversorgung im ländlichen Raum widmet.

Dem Antrag können Sie entnehmen, dass die Politik sich der momentan digitalen Kluft sehr wohl bewusst ist und dies als Aufgabe versteht, die durch Interaktion aller Beteiligten, nämlich Bund, Ländern und Gemeinden, den anbietenden Unternehmen und Nutzern überwunden werden kann. Wir sind uns einig, dass wir die digitale Spaltung nicht hinnehmen können und wollen, da Chancenunterschiede beim Zugang zum Internet und anderen digitalen Informations- und Kommunikationstechniken negative gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Zugang zu modernen Kommunikationstechniken bewirken bessere soziale und wirtschaftliche Entwicklungschancen.
Wir haben daher im vorliegenden Antrag formuliert wie die Anstrengungen zu intensivieren sind, um bei der Flächenabdeckung der Breitbandversorgung schneller Fortschritte zu erzielen und die Breitbandinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.

Hierbei gibt es nicht den einen richtigen Weg oder den einen richtigen Dienst. Es ist beispielsweise nicht nur DSL, das uns zur Verfügung steht. Als Technikalternativen bieten sich beispielsweise Richtfunk, WiMAX, kommerzielle oder selbst verwaltete WLAN-Netzwerke, Satellit, UMTS sowie TV-Kabelinternet an. Erwähnt sei, was unter dem Stichwort „Digitale Dividende“ zu verstehen ist: dies ist der Gewinn an Übertragungskapazität durch den Umstieg auf die Digitaltechnik. Diese Rundfunkfrequenzen eignen sich besonders als Funktechnologien und können vergleichsweise kostengünstig ausgebaut werden. Dieser Frequenzgewinn wäre für den Breitbandausbau nutzbar.

Wir glauben, dass eine Zusammenarbeit aller Akteure die sinnvollste Lösung darstellt um die weißen Flecken der Versorgung zu füllen.

Das Bundeswirtschaftsministerium wird eine "Task Force" einrichten, die für jede der bislang vollkommen unerschlossenen Gemeinden sowie schlecht angebundenen Gemeinden eine aktive Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung und -aufbereitung, der Bewertung ökonomischer Alternativen und bei der Auswahl der geeigneten Technologie bieten soll.

Ferner wird eine Internetplattform eingerichtet werden, auf der Beispiele erfolgreicher Kommunen dargestellt werden, um den Erfahrungsaustausch zu erleichtern.

Auch die öffentliche Hand nimmt beispielsweise Geld in die Hand, um die Versorgung auszubauen, wie etwa im Haushalt des Bundesverbraucherministeriums 10 Millionen Fördermittel eingestellt wurden.

Insgesamt sind die Maßnahmen vielfältig, individuell ausgerichtet und geeignet eine bestehende Kluft im Zugang zum Internet zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer, MdB


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Re: MdB Manfred Helmut Zöllmer (SPD) WK Wuppertal I

Beitragvon essig » 16.09.2008 14:00

Zur Vervollständigung hier die zum Wahlkreis 103 Wuppertal I gehörenden Städte und Gemeinden:

Wuppertal

Sofern Du aus dem Wahlkreis kommst, kannst Du hier sehr gerne in die Diskussion einsteigen.
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