vzbv gewinnt gegen Kabel Deutschland wegen Drossel

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vzbv gewinnt gegen Kabel Deutschland wegen Drossel

Beitragvon bru62 » 29.07.2014 20:10

Das Landgericht München hat aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung verurteilt. Das teilt der Verband am 28.07.2014 mit folgender Pressemitteilung mit:

... Das Unternehmen hatte mit einem schnellen Datentransfer geworben, aber nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert wird.

Kabel Deutschland hatte in Werbeschreiben und auf seiner Webseite für Internet-Flatrates geworben und besonders die schnelle Übertragungsgeschwindigkeit hervorgehoben. Je nach Tarif versprach das Unternehmen einen Dateidownload mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde.

Tempo drastisch gedrosselt

Auf die schnelle Datenübertragung konnten sich Kunden aber nicht verlassen. Kabel Deutschland behielt sich vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf 100 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 Gigabyte am Tag erreicht. Das Streamen von Videodateien ist dann zum Beispiel für den Rest des Tages nicht mehr möglich. Auf die Einschränkung hatte das Unternehmen zwar hingewiesen – aber nur in einer winzigen Fußnote, die nicht einmal mit der Angabe der Internetgeschwindigkeit verknüpft war.

Falsche Vorstellung beim Kunden

Der vzbv hatte die Werbung deshalb als irreführend kritisiert. Von einer Internet-Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher einen uneingeschränkten Internetzugang, bei dem sie nicht dauernd prüfen müssten, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist. Deshalb hätte Kabel Deutschland auf die Einschränkung für die inzwischen weit verbreiteten Filesharing-Anwendungen deutlich hinweisen müssen – zumal das Limit von 10 Gigabyte am Tag bereits bei normaler Internetnutzung häufig überschritten werde.

Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Die Werbung erwecke beim Kunden eine falsche Vorstellung vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gruß
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Re: vzbv gewinnt gegen Kabel Deutschland wegen Drossel

Beitragvon spokesman » 04.08.2014 18:45

super, wirklich gut und dem vzbv gilt aller Dank. Es bleibt jedoch ein Geschmäckle. Denn auch mit dem Urteil haben wir noch lange keine Grundsatzentscheidung, Internet ist auch heute noch sooo weit Weg von einem klar definierten Menschenrecht. Selbst im hochgelobten Industrie- und Forschungsstandort Deutschland ist man von einer Grundversorgung noch weit entfernt, von Datenhighways der Zukunft ist im ländlichen Raum noch lange keine Rede..

Was können wir weiter aus dem Urteil lernen?
Werbung muss den tatsächlichen Leistungsumfang enthalten.
Volumeneinschränkungen scheinen mit diesem Urteil auch bei kabelgebundenen Lösungen kein Problem zu sein, zumindest war dies nicht Thema.
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