Gesetzesantrag zur Störerhaftung

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen haben einen Antrag (Drs. 18/3047) zur Schaffung von Rechtssicherheit für private und gewerbliche Anbieter von WLAN in den Bundestag eingebracht. Dazu muss das Telemediengesetz geändert werden. "Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLANs als „Diensteanbieter“ im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung „auch für Unterlassungsansprüche“ vorgesehen wird.",heißt es in einem Newsletter des Deutschen Bundestages. Die Fraktionen kritisieren, dass "trotz der seit mehreren Jahren bestehenden rechtlichen Unsicherheit für die WLAN-Betreiber, trotz wiederholter Ankündigungen der Bundesregierung, für rechtliche Klarheit sorgen zu wollen, und trotz wiederholter Aufforderungen aus den Ländern, dies tatsächlich zu tun und die Störerhaftung zu beseitigen, sowie das im Telemediengesetz verankerte „Providerprivileg“ auszubauen" bisher von der Bundesregierung nichts unternommen wurde.
Gruß
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