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GRW-Förderung MV !!!

BeitragVerfasst: 25.05.2011 08:34
von copy
Hallo Leute,
Wer weis näheres über die GRW-Förderung im Zusammenhang mit Breitbandausbau?

Hintergrund: siehe Betrag LTE hebelt Förderung aus ( nach GAK Rahmenprogramm)

Nach dem die Erschliessung mit kabelgebundenen DSL nicht mehr nach GAK förderfähig ist, da LTE irgendwann mal in den nächsten drei Jahren in dieser Region ausgebaut werden soll, Verfügbarkeit und Bandbreite im Detail auch fraglich (Reichweite),verfällt die Gemeinde wieder diesbezüglich in den Tiefschlaf. Zumahl dieses Thema eh zu den Reizthemen gehört.

Nun soll es eine Möglichkeit geben nach GRW zu fördern, wer kennt sich aus bzw. hat Erfahrungen.


Gruß copy

Re: GRW-Förderung MV !!!

BeitragVerfasst: 25.05.2011 16:43
von governet
Die GRW Förderung ist nur für lokale Unternehmen gedacht. Also wenn ihr dort Unternehmen habt, die auf Internet angewiesen sind, dann können die einen Ausbau gefördert kriegen. Kannst dich aber nochmal belesen:


http://www.foerderdatenbank.de/Dateien/ ... b=true.pdf Seite 7 und Seite 16
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirt ... fgabe.html
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regieru ... /index.jsp

Re: GRW-Förderung MV !!!

BeitragVerfasst: 25.05.2011 22:26
von bkt
governet hat geschrieben:Die GRW Förderung ist nur für lokale Unternehmen gedacht.

Es müssen mehrere Unternehmen sein, da es ansonsten eine unzulässige "Einzelbetriebliche Förderung" wäre.
Und - zumindest in Thüringen - sollten diese in einem Gewerbegebiet, oder in einem ausgewiesenen Mischgebiet (dort aber in örtlich engem Zusammenhang) liegen.
Die GRW sträubt sich nämlich dagegen, als Substitution für die GAK-Förderung zur kompletten Gemeinde/Orts-Erschliessung aller Haushalte herzuhalten, da sie ausschliesslich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dient (idealer Weise Gewerbe oder Industriegebiete).
Nach Bundesländern unterschiedlich ist zudem noch die Bewertung, ob ausschliesslich "Gewerbe"betriebe als förderfähig gewertet werden oder ob auch andere "nichtgewerbliche" Unternehmen mitgezählt werden dürfen.