Enquete Kommission 6. Sitzung ÖA zum Thema "Netzneutralität"

Diskussion und Neuigkeiten zur Enquete-Kommission

Enquete Kommission 6. Sitzung ÖA zum Thema "Netzneutralität"

Beitragvon spokesman » 07.01.2011 18:02

6. Sitzung Öffentliche Anhörung zum Thema "Netzneuralität"
gegliedert wurde das Thema in:
1. tech. Grundlagen - Auslastung von Netzen, technische Notwendigkeit von Netzwerkmanagement, außerdem mögliche Differenzierung im Datentransport und Netzwerkmanagement
2. Bewertung Netzwerkmanagement und Folgen von Differenzierung und Datentransport
3. Zielvorstellungen zur künftigen Zielstellung des Internets, Regulierungsoptionen und ihre Bewertung


Andreas Bogk, CCC
Der CCC nimmt zum Thema Netzneutralität Stellung, Hintergrund hierfür ist die wirtschaftliche Vielfalt im Internet, jedoch besonders die Wahrnehmung und Beachtung der demokratischen Rechte. Zunächst müsse allen klar sein, dass jeder Teilnehmer am Netz gleichzeitig Sender und Empfänger sein könne und sein dürfe. Derzeit sieht er die Netzneutralität für verletzt, Gründe hierfür sind Quality of Service, Netzwerkmanagement, deep packet inspechtion usw., mit derartigen Werkzeugen kann und wird derzeit in Pakete und damit Inhalte hinengeschaut, je nach Absender/Empfänger wird eine Entscheidung über die weitere Behandlung des Paketes getroffen.

Ein nicht erstrebenswerter Zustand, jedoch räumt der CCC ein, dass auch Gründe für eine bestimmte Behandlung von "gewissen traffic" sprechen könnne, diese müssen jedoch so weit wie möglich die demokratische Vielfalt und den Wettbewerb bewahren.

Bei deep packet inspection oder header könnte man hier den Vergleich mit einem Expressbriefes heranziehen, teure Briefmarke = schnellerer Transprort, derzeit wird jedoch in jedes Paket hineingeschaut, nicht verderbliche Ware wird weitergeschickt, da dies nicht erstrebenswert ist könnte man so tun als sein die Pakete verschlüsselt, jedoch ergeben sich hier praktische Probleme.

Schon in den 70er Jahren ist für das IP-Paket-Format ein Feld vorgesehen, welches im Header ein extra Feld für die Diskrimininierung verschiedener Diensteklassen vorhält. Aufgrund von technischen Anforderungen, müsse man die alte Idee der Netzneutralität wieder hervorholen, so muss man selbst wählen, welches Paket man Express oder langsam haben möchte - Lutz Donnerhacke greift diesen Gedanken später auf..

Ein grundsätzlicher Lösungsansatz mit deep packet inspection ist aus der Sicht des Datenschutzes nicht möglich, obwohl dies heute schon geamacht wird. Hier ist es sinnvoller die Headerfelder für die Priorisierung zu nutzen, dies setzt jedoch eine Zusammenarbeit mit Technikherstellern und Providern voraus. Für die Anwendungen des Kunden ist es wichtig zu unterscheiden ob Echtzeittraffic oder BIP-Datentransfer vorliegt und dieser für Best Effort ausreichend wäre.

Soweit der erste bedenkliche Punkt bei der Netzneutralität, im zweiten Punkt greift Andreas Bogk die Peeringpolitik der Netzbetreiber auf, welche sich Aufgrund der Marktmacht einiger Marktteilnehmer negativ auf die Bedinungungen von anderen Teilnehmern auswirkt. Bei dieser Problematik ist nicht auszuschließen, dass hier Bedinungen von oben nach unten diktiert werden und folglich keine Gleichbehandlung in beim Peering vorhanden ist.

Aus derartigen Gegebenheiten ergibt sich ein wettbewerbsverzerrender und demokratiefeindlicher Zustand, hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Eine Möglichkeit für die Verbesserung dieses Zustandes wäre eine Verpflichtung zur Peering-Politik. Im Netz der Telekom ist für einen langsamen Datentransport nie die Telekom schuld, immer sind es die Übergangspunkte zu anderen Netzbetreibern. Engpassprobleme, wie sie bei der Telekom abends um 18Uhr vorhanden sind, könnten sich mit einer Peeringverpflichutng ein stückweit beheben lassen.

Für den Ausbau von Breitbandnetzen für den Kunden müsse man nach seiner Meinung zunächst feststellen wo die Probleme liegen. Beim derzeitigen Markt des DSL-Netzes, der Hochgeschwindigkeitsnetze sind nach seiner Meinung Kunden bestrebt eine Flatrate zu möglichst günstigen Preisen zu erhalten, ein Sinken er Netzqualität, besonders durch den hohen Preisdruck ist hier die Folge. Die Einführung von Quality of Service ist hier ein Gegenmittel der Marktstruktur, alternativ wählten bereits andere Ländere eine garantierte Mindestbandbreite, dies ist nach der Auffassung des CCC auch für Deutschland vorstellbar.

Um einen Markt am Leben zu erhalten muss der kleinste Tarif eine Mindestbandbreite garantieren, Anbieter könnten auf die Idee kommen, den kleinen Tarif selbst schelcht bereit zu stellen, damit man mehr von den größeren Tarifen verkauft. Der Mindeststandard sollte hierbei dem entsprchen, was heute Internet ist. D.h. all das, was heute geht muss weiter gehen, wirklich bessere Angebote könnten dann als Premium aufgebucht werden.

Trotz aller Lösungsvorschläge bleibt die Frage offen, wie man Internet definieren möchte, ab wann darf man eine Produkt mit dem Namen Internet betreiben, hier sind nach Meinung des CCC besonders die Verbraucherschützer gefragt.

Nach einer regen Diskusssion stehen für Andreas Bogk verschiedene Definitionen von Netzneutralität im Raum. Alle Pakete müssen gleich behandelt werden, die 2te alle Anbieter müssen gleich behandelt werden, jdoch können Dienste unterschiedlich behandelt werden. Weiter könne man Anbieter unterschiedlich behandeln. Je nach Variante könnten Kunden nicht mehr alle Dienste wahrnehmen, es währen somit Teilnehmer, als Sender währen sie ausgesperrt.

Die eben angesprochenen Befürchtungen stehen einem freien Netz im Wege, zu Beginn des Netzes konnte alles ausprobiert werden, der Zugang war unbeschränkt, jeder konnte Inhalte verbreiten, Entdeckungen wurden gemacht, Wirtschaftswege haben sich mit Konzepten entwickelt ohne zuvor zu wissen ob diese angenommen werden.

Ein Rückschritt zu nur einem Anbieter, welcher alles anbietet muss aus demokratischer und wirtschaftlicher Sicht vermieden werden, eher muss die heutige Vielfalt erhalten und gefördert werden.


Sebastian von Bomhard, Spacenet AG
Hält die angesprochenen Probleme der Netzneutralität für noch nicht aktuell, die derzeitigen Theman können man mit schon vorhandenen Mitteln des Rechtsstaates angehen. Netzneutralität im engeren Sinne habe es nach seiner Auffassung noch nie gegeben und ist auch nicht das eigentliche Ziel, vielmehr ist es erstrebenswert einen fairen Wettbewerb und eine geleiche Behandlung für alle zu schaffen.

In der Diskussion fehlt Sebastian von Bomhard die Feststellung des "Gutes" Netzneutralität, bevor nicht geklärt ist was Netzneutralität im einzelenen ist und was sie leisten muss, kann keine Verletzung festgestellt werden. Online-Spieler haben schlechtere Connect-Zeiten ohne Fath-Path, jedoch fühlen sich User ohne dieser Option nicht diskriminiert oder es würde zumindest niemand von einer Verletzung der Netzneutralität sprechen.

Unter den Netzanbietern kristalisierte sich in letzter Zeit folgendes Verständnis unter dem Befriff Netzneutralität heraus: "Selbstverpflichtung den Datenschutz zu wahren, nicht in Pakete zu sehen, sowie sämtliches Routing abhängig von den Inhalten zu machen". Die Netzneutralität ist eigentlich ein Instrument gegen die Aufzwingung der Versuche vom Staat gewesen, welcher bestimmte Inhalte filtern wollte bzw. weitergehenden Einfluss geltend machen wollte.

Maßnahmen beim Routing oder das Glätten von Nutzungsspitzen ist nach nach der bisherigen Einschätzung von von Bomhard nicht unter Netzneutralität gelaufen, sondern unter dem Aspekt des Netz-tunings.

Ein Vorschlag zur Definition wäre es die Netzneutralität in verschiedene Bereiche zu teilen, einen Bereich, welche die Datenschutzseite bedient und einen der sich mit der nötigen technischen Ebene befasst. Die technische Ebene ist besonder für die Tuning-Maßnahmen wichtig, das Netz sei zwar immer mit seinen Anforderungen besser geworden und zudem gewachsen, jedoch erfolgte ständig ein Zugriff auf derartige Tuning-Maßnahmen.

Nach verschiedenen Vorschlägen zur Regulierung wurde von Bomhard nachdenklich, als das Thema Peering-Verpflichtung diskutiert wurde, ein Traum würde für ihn wahr werden, wenn man die Telekom zum Peering zwingen könnte. Jedoch muss man sich hier Gedanken über die eventuellen Folgen machen, die Telekom könnte z.B. schlechte Qualität zum Peering-Punkt bringen und hier könnte der Regulierer nichts machen, der Mitbewerbe könnte zwar versuchen eine Klage anzustrengen, jedoch gehört hier ein langer Atem hinzu - "absolute Fairness sei eben eine Illusion" fasste von Bomhard treffend zusammen.

An anderer Stelle sieht von Bomhard da schon eher Chancen die Regeln abzuändern. Internetanbieter, welche Dienste Blocken und nichts garantieren dürfen ihr Produkt nicht mehr Internet nennen bzw. müssen es unter einem anderen Namen vertreiben. Verbraucherschützer und Staat sind hier gefragt, es muss klar gemacht werden das: "dies eben kein freier Internetzugang mehr ist, dies ist bestenfalls eine kommerzielle Insel im Ozean der Kommunikation"


Thomas Adian Curran, Deutsche Telekom AG
Nach Ansicht der Deutsche Telekom AG gibt es derzeit kein Problem bei der Netzneutralität, jedoch möchte man sich bei derartigen Diskussionen nicht ausgeschlossen wissen, schließlich habe man als nationales und internationales Schwergewicht ein Mitspracherecht. Auf Seiten der Netzbetreiber sollte klar sein, dass nur Qualitätsdifferenzierung und Netzwerkmanagement ein für alle Nutzer ein funktionabeles Netz ermöglicht.

Wie man das Netz also managed muss zunächst öffentlich diskutiert werden, das Ergebnis sollte eine verständliche und für alle geltende Definition sein, alle Interessen müssen berücksichtigt werden. Mehr Regulierung sollte jedoch nicht geben, die Zugans- und Dienstebene funktioniert derzeit und ist nachhaltig gestaltet.

Die neue Strategie der Deutschen Telekom AG sieht zu diesem Thema vor, dass das Netz in "nichtexklusiver, nichtdiskriminierender Weise auf implementierte Qualitätsstufen Dritten zur Verfügung gestellt wird. Nach Meinung von René Obermann ist dies nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein soziales Thema.

Um diese Positionen zu stärken wird die Deutsche Telekom AG in der Enquete Kommission nicht nur die Interessen eines Dienstanbieters vertreten, sondern auch die Interessen eines Infrastrukturanbieters und die der Millionen Telekomkunden.

Die Interessen der Dienstanbieter aber auch der Kunden werden sich auf den steigenden Breitbandbedarf stützen, die Gefahr von Engpässen besteht, aus der Sicht von vielen Verbrauchern ist diese schon gegenwärtig. Im Mobilfunkbereich ist die derzeitige Antwort der Telekom Long Term Evolution "LTE", diese Antwort ist jedoch mit enormen Kapitalaufwendungen verbunden. Für breitbandintensive Anwendungen z.B. von der Medienindustrie werde es künftig Dienstklassen und Qualitätsstufen im Netz geben, dies sein ein notweniges Werkzeug um das Netz zu managen. Für die Qualität wird die Telekom AG einen passenden Preis verlangen, so soll die Infrastruktur finanziert werden und die Bereitstellung von Qualität gesichert werden.

Engpässe im Festnetzbereich sind der Deutschen Telekom AG derzeit nicht bekannt, zumindest keine großen Engpässe. Im Bereich der Netzknoten schiebt die Deutsche Telekom AG die Verantwortung an Unternehmen wie DE-CIX weiter. Im Bereich der Abendstunden stellt die Deutsche Telekom AG die max. Kapazitäten zur Bewältigung der Engpässe zur Verfügung, weiter soll hier Fiber To The Home Kapazitätsengpässe eingrenzen.


Lutz Donnerhacke, IKS GmbH
Nach seiner Stellungnahme und der Anhörung verschaffte Lutz Donnerhacke einen guten Einblick in die Problemstellungen von Kapazitätsengässen und der Netzneutralität. Nach der Frage wer die Entscheidung treffen sollte ob ein Datenpaket wichtig ist oder nicht, stellte Donnerhacke wahrscheinlichen Bedürfnisse aller Akteure dar. Der Kunde würde sicher eine hohe Priorisierung auf die aktuell wichtigen Dienste legen, die für ihn gerade interessant sind, jedoch wir er nach und nach dazu neigen alle Dienste sehr hoch zu priorisieren.

Die Content-Anbieter wollen natürlich ihr Produkt möglichst qualitativ an den Kunden bringen, ohne eine Priorisierung und damit verbunden der QoS (Quality of Service) wäre dies bei einigen Angeboten von z.B. der RTL Mediengruppe nicht möglich, eine Unterbrechung der Verbindung von IPTV Diensten wäre somit sehr wahrscheinlich.

Die Position des Netzbetreibers ist hier zumindest bei den größeren die Beste, wenn er nichts garantieren muss kann es ihm egal sein ob ein Dienst abbricht weil ein anderer mehr Bandbreite beansprucht oder eben nicht, das Best Effort Modell kann sich natürlich auf die Content-Anbieter aber auch auf die Kunden negativ auswirken, zumindest für den, bei welchem der Dienst nicht läuft.

Jetzt könnte man natürlich mit dem Quality of Service Gedanken an die Sache herangehen und sich die Datenpakete genau anschauen und anschließend eine Priorisierung treffen, doch stellt sie hier wieder die Frage, wer darf welchen Inhalt bewerten.

Derzeit muss zumindest für VOIP reguliert/priorisiert werden um einen Fehler- und Abbruchfreien Telefondienst anbieten zu können, Mobilfunkanbieter schließen VOIP z.B. von Sipgate komplett aus, hier steht wieder die Diskriminierung einzelner Dienste im Raum. Eine Möglichkeit für Hausanschlüsse wäre es auch eine 2te Leitung für Telefonate zu legen, welche immer ausreichend Bandbreite für Telefonate zur Verfügung stellt, daran müsste dann auch ein eigenständiges Telefonnetz angebunden sein.

Lutz Donnerhacke übt auch Kritik an der Preispolitik des aktuellen Marktes, seiner Ansicht nach steht der Markt auf wackligen Beinen, derzeit versuche man Kunden mit enormen Breitbanden zu gewinnen, ob diese tatsächlich garantiert werden steht hierbei auf einem anderen Blatt.

Bei diesem Thema sollte man versuchen den Kunden eine Grundversorgung mit 2 bis 3Mbit/s zu garantieren, diese sollte ohne jegliche Eingriffe zur Verfügung stehen. Eine höhere Bandbreite könnte allenfalls für 5 bis 10min zugeschaltet werden, in diesem Fall müsse der Anschluss natürlich eine höhere Bandbreite haben.

Zusammengefasst hält Lutz Donnerhacke eine Regulierung im Bereich der Netzneutralität für sinnvoll, jedoch sollten zuvor alle Beteiligten gehört werden, mit IPv6 könne man dann einen von vorn beginnen.


Falk Lüke, Verbraucherzentrale Bundesverband
Aus Sicht der Verbraucher sind die derzeitigen Möglichkeiten im Internet gut nutzbar, es ist von enormen Vorteil selbst Sender und Empfänger sein zu können. Hierzu hat im wesentlichen der Wechsel von der Datenübertragung mit Leitungsvermittlung zur "Paketvermittlung" begetragen. Derzeitige Best Effort Modell erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit, die Diskussion der Netzneutralität wirft jedoch einige Probleme auf.

Um einer Bewertung des Inhaltes der gesendeten Pakete durch einen Netzbetreiber auszuschließen und somit einen Transport zwischen A und B zu ermöglich ist aus Marktaspekten, aber auch Demokratietheoretisch eine Lösung unter Nutzung von Netzneutralität anzustreben. Dagegen spricht derzeit das Netz, dieses begünstigt Monopole, künftig könnte es durchaus sein, dass Anbieter mit verschiedenen Verträge Dienste priorisieren, für den Verbraucher ist dies sicher nicht wünschenswert.

Eine Priorisierung von Dienste kann auf andere Dienste als Diskriminierung wirken, ob hier ein notweniges Übel vorliegt muss diskutiert werden. Ein Rückschritt zu einer Art Leitungsvermittlung im Internet ist aus Verbrauchersicht nicht anzustreben. Im Zuge der Priorisierung ist eine Verknappung der Bandbreite ebenfalls nicht anzustreben, zumindest nicht wenn hierdurch bestimmte Dienste nicht mehr verfügbar sind oder höhere Preise erzielt werden sollen.

Die diskutierten Engpässe im Mobilfunkbereich und die damit verbundenen Einschränkungen "Sperrung von Diensten" Seitens der Telekom AG belaufen sich auf die letzte Meile, dies stellt die Verbraucher vor enorme Einschränkungen - weiter stellt sich die Frage, ob es Enpässe auch im Backbone-Bereich, im Bereich der Lichtwellenleiter Probleme gibt.

Um einen funktionierenden Markt zu ermöglichen sei es geboten den Verbraucher transparente Leistungsmerkmale zur stätigen Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Provider können in ihren Verträgen viel behaupten, ohne die nötige Transparenz können man hier nicht prüfen ob die verkaufte Leistung überhaupt erreicht wird. Auftretende Probleme müssen benannt werden, somit ergeben sich für den Verbraucher Wahlmöglichkeiten.

Bei Engpässen müssten eingriffe in die Netzneutralität erfolgen um zum Wohle aller das Netz am "Laufen" zu halten. Ein beliebiger Eingriff ohne Regel und Kriterien, welcher sich dauerhaft bemerkbar macht ist keine Lösung. Bei einem dauerhaften Managementeingriff müsste eine dauerhafte Überlast zugrunde liegen, demnach würde ein Produkt verkauft, welches jedoch garnicht funktionabel angeboten werden kann.

Derartige Problemlagen treten besonders bei eng begrenzten Bandbreiten auf, automatisch ergibt sich ein priorisierter Verkehr, wechler einen anderen Verkehr diskriminiert, es bleibt also fraglich, ob man priorisieren können, ohne zu diskriminieren.

Ein gutes Beispiel ist das IPTV der Deutschen Telekom AG, welches es selbst auf ihren Leitungen anbietet, von anderen potenziellen Anbietern jedoch gern ein Entgeld für die Durchleitung auf den Telekom AG eigenen Leitungen hätte. Nach strikter Netzneutralität ist IPTV schon ein Verstoß gegen diese, sieht man Tiple-Play Angebote im klassischen mit Quality of Service, könne man darauf verzichten.

Um Netzneutralität mit allgemein gültigen Regeln festzuschreiben wird derzeit national und international darüber Diskutiert. Eine globale Diskussion wäre gut, jedoch unrealistisch. Die Digitale Agenda prüft derzeit auf europäischer Ebene was zur Netzneutralität noch nötig ist, bisher ist noch nicht klar, welche Vorschirften es bereits gibt und ob diese einschlägig sind.

Zur Einschlägigkeit ist der SIPGate Fall ein gutes Beispiel, die Bundesnetzagentur wäre hier bereits gefragt gewesen, auf der anderen kann man die Einschlägigkeit der Regeln in Frage stellen.

Transparenzvorschriften sind zusammengefasst noch nicht ausgereitft, ausufernde technische Details nutzen den Verbrauchern nichts, es müssen konstruktive Vorschläge hierzu folgen. Im Nachgang ist das Paralment gefragt, eine Implementierung in das TKG muss folgen.

Fehlende Transparenzvorschriften verhindern derzeit das Nachdenken über Verbraucherlogos in Bezug auf die Netzneutralität, was kann man heute Internet nennen, wie macht man Unterschiede sichtbar und verständlich? Zudem fehlt derzeit die Überwachung des Netzwarkmanagments, hier wird ein unabhängiger Dritter benötigt um eine Maßnahme des Managements einzuordnen und transparent darzustellen.

Ein pro für die Wahrung der Netzneutralität gibt ein Blick in die Vergangenheit und das Fragen "was wäre wenn?" - hätte man die Netzneutralität vor 15 Jahren abgeschafft, hätte man heute sicherlich nur ein besseres Telefonnetz - ohne Netzneutralität gäbe es heute sicher kein Multi-Stakeholder-Internet.


Tim Mois, SIPGate GmbH
Als Anbieter und Dienstleister auf verschiedenen Infrastrukturen stellt SIPGate Internettelefondienste zur Verfügung, diese Dienstleistung wird durch das aktuelle Marktversagen jedoch eingeschränkt. Besonders im Mobilfunkbereich kann von nicht zur Verfügung gestellten Kapazitäten oder gar aktiver Störung gesprochen werden, hierdurch wird deutlich, dass die Macht des Infrastruktur Monopols ausgenutzt wird indem Dienste vom Wettbewerber als Infrastrukturanbieter zur Verfügung stehen, andere jedoch diskriminiert weden.

Im Festnetzbereich liegt bereits ein Mangel vor, wenn 1Mbit/s im Download und 0,5Mbit/s im Upload den Zugang zum Internet darstellen, dies ist besonders der Fall, wenn eine vierköpfige Familie diesen Anschluss nutzt, ohne eine Priorisierung auf der Kundenebene wäre ein Telefonat per VOIP so nicht möglich.

Für den Verbraucher stehen die wesentlichen Qualitätsmerkmale derzeit weitesgehend fest, Bandbreite, Volumen aber auch Laufzeiten sind vielen Nutzen eine verständlich Größe, so können viele Verbraucher SAT-DSL entsprechend für sich ausschließen. Neue Kriterien, welche im Zuge der diskussion um die Netzneutralität hinzukommen könnten sollten jedoch erst verständlich und transparent gemacht werden bevor man sie Einsetzt.

Die Einteilung in Klassen wäre in einigen Szenarien sicher eine Möglichkeit um Engpässen vorzubeugen, jedoch ist es aus Sicht der Verbraucher nicht sinnvoll Klassen zu verbieten, wie es derzeit im Mobilfunkbereich der Fall ist. Aus Sicht der Anbieter wäre es natürlich auch nicht von Vorteil, eine weitere Differenzierung innerhalb der Klassen würde sich sicherlich auf derzeitige Monopole stützen und diese wohl eher fördern als verhindern.

Wir stehen hier vor einer wettbewerbsrechtlichen Frage die mit heutigen rechtlichen Mitteln nur schwer beantwortet werden kann. Weiter stellt sich auch die Frage ob man Internetzugänge als solche bezeichnen kann, wenn VOIP nicht geht, der Verbraucher hat in diesem Bereich kaum eine Übersicht.

Da nicht nur SIPGate, sondern auch viele andere Angebote, welche ähnlich gelagert sind diskriminiert werden, wurden diese Angebote in allgemeiner Form aus den AGB´s der Netzanbieter ausgeklammert, der Verbraucher hat somit das Produkt z.B. VOIP nicht mit eingekauft. An dieser Stelle könnte die Bundesnetzagentur sicher tätig werden, derzeit gibt es jedoch keine Ansprechpartner für derartige Fälle.

Beim Thema Deep Packet Inspection muss man sich zuvor entscheiden ob man strikte Netzneutralität als Wertung anlegen möchte oder nicht, wenn ja, dann wäre es Verboten dieses Verfahren anzuwenden, ob dies dann der richtige Weg ist wagt Tim Mois nicht zu beantworten.


Udo Schäfer, Alcatel-Lucent AG
Engpässe und Netzneutralität stellen zwei Inikatoren dar, welche immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion um das Internet werden. Wenn man heute über 50Mbit/s im VDSL Bereich und 100Mbit/s bei LTE spricht hat man noch keine Vorstellung von dem technisch realisierbaren per Glasfaser. Glasfaseranschlüsse können beim Accessnetz den Kunden mit 1Gbit/s versorgen, im Labor sind bereits zwischen 6 und 10 Terabit pro Glasfaser möglich, derartige Zugänge würden wohl jedes Accessnetz in die Knie zwingen. Um ein Netz am Leben zu erhalten ist hier eine künstliche Kappung das notwenige Übel.

Heute gibt es im Bereich von verbindungsorientierten Netzen, wie MPLS oder anderen Techniken bereits eine Priorisierung, der wachsende Datenverkehr müss quasi mit einem "Verkehrsleitsystem" optimiert werden, dies muss bei der heutigen Anzahl an Leitungen so durchgeführt werden.

Aus technischer Sicht ist es sehr Schwierig Garantien für Laufzeiten, Bandbreiten und Quality of Service zu geben, dies könne lediglich bis zum ersten Router garantiert werden, dies könne der User auch mit Tools messen. Der Zugriff auf Speichermedien/diensten wie Youtube oder IPTV ist auf kurze Laufzeiten und hohe Bandbreiten, sowie Quality of Service angewiesen, da bestimmter Content jedoch einige 1000km entfernt abgerufen wird ist eine Garantie wohl nicht zu erteilen.


Dr. Simon Schlauri, Privatdozent Universität Zürich und Rechtsanwalt
Nach seiner Habilitation an der Universität Zürich zum Thema Netzneutralität ist Dr. Simon Schlauri zu einer gemäßigten Position gekommen, es ergibt sich nach seiner Ansicht eine differenzierte Netzneutralität. Das Ziel müsse sein Innovationen des Internets zu fördern und eine Vielzahl von Anwendungsanbietern diskriminierungsfrei die Teilhabe am Netz zu ermöglichen, an dieser Stelle muss man sich auf die Verfassung stützen Medien, sowie Informations- und Meinungsfreiheit dürfen nicht beschränkt werden.

Um diese Ziele zu erreichen wird derzeit alle Hoffnung auf den Wettbewerb gesetzt, die Infrastrukturanbieter geloben die Netzneutralität zu wahren, dies sei schon aus eigene Interesse geboten. Wissenschaftler jedoch bezweifeln diese guten Vorsätze der Infrastrukturanbieter, bereits heute gibt es Unternehmen, welche Dienste anbieten, diese werden jedoch nicht immer transportiert.

Der wichtigste Schritt um verbindlich die Netzneutralität zu wahren, wäre eine Verpflichtung aller Anbieter zur Transparenten gestaltung des Netzwerkmanagments. Diese Auskunft für Verbraucher muss verständlich und möglichst bald zu den Informationspflichten der Anbieter gehören.

Ein nächster Schritt wäre das Einführen von Verhaltensregeln, hierbei dürfen zwischen den Anwendungsanbietern keine diskriminierenden Maßnahmen getroffen werden, weiter dürfen bestimmte Daten nicht gebremst oder blockiert werden. Ohne eine Priorisierung wird sich die Netzneutralität jedoch nicht auf möglichst viele Dienste erstrecken. Derzeit gibt es bereits Dienste, welche auf eine Priorisierung angewiesen sind, IPTV ist hier ein sehr nachgefragtes Beispiel.

Ohne die pasenden Rahmenbedingungen wird der Markt sich in eine Monopolrichtung selbstregulieren, es besteht die Gefahr von Exklusivverträgen zwischen Infrastrukturanbietern und Anwendungsanbietern, Best Effort könnte zum Feldweg verkommen.

Im Business to Business Bereich gibt es derzeit ebenfalls schon gewünschte Priorisierungen um Dienste, welche auf kurze Laufzeiten und hohe Datenraten angewiesen sind am Laufen zu halten. Es bleibt jedoch eine Gradwanderung und bedarf einer offenen Diskussion diese Dienste einzuordnen.


Dr. Tobias Schmid, Mediengruppe RTL Deutschland
Als Vertreter der Kreativwirtschaft spricht sich Dr. Tobias Schmid für ein neutrals Netz als dienende Infrastruktur aus. In diesem Zusammenhang steht eine Priorisierung im Widerspruch mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen.

Sollten keine Wege an einer Differenzierung bei der Übertragung von Inhalten vorbei gehen, so darf die Entscheidung über diese Differenzierung nicht bei den Infrastrukturen selbst erfolgen, dies würde sicherlich zu einer Art Auktion bzw. Ausverkauf der Kapazitäten führen, die Geldgeberrolle Einzelner würde dann die wichtigste im Informationsmedium der Zukunft werden. Allenfalls die Gesellschaft könnte sich Gedanken über Dienstkategorien machen und Empfehlungen geben, innerhalb dieser Dienstkategorien sollte jedoch keine Differenzierung vorgenommen werden.

Die privaten und öffentlichen Rundfunkveranstalter hatten zuletzt eine wohl unzureichende Stimme, wenn es um das Internet geht. Bestes Beispiel ist an dieser Stelle - die digitale Dividende, welche nun mit LTE das Internet im mobilen Bereich schnell machen soll oder es in jedes Dorf bringen soll. Hektisch, emotional und nicht sauber recherchiert sind nach Meinung von Dr. Tobias Schmid die getroffenen Maßnahmen im Rahmen der digitalen Dividende.

Damit auch künftig auf klassichen Wegen Informationen, Bildungs- und Unterhaltungangebote erzeugt und inhaltich wie technisch aufbereitet und verbreitet werden können bedarf es eine leistungsfähigen Infrastruktur. Um diese Infrastrukur an die Anforderungen anzupassen bedarf es einem Kapitalaufwand, welche bis heute nicht genau beziffert ist - unnötige Belastungen von Nutzern und Contentanbietern, welche eigentlich eher zur Gewinnoptimierung als zur Verbesserung der Infrastruktur erfolgen sind zu unterbinden. Aus diesem Grund müsst hinterfragt werden, ob nicht die heutigen Finanzströme bereits einen Ausbau stemmen könnten.

Ein weiteres bereits exsistierendes Negativbeispiel bildet T-Home und die Fußballrechte, in diesem Fall wird der Infrastrukturanbieter sicher versuchen seine Inhalte zu bevorzugen. Ein ähnliches Verhalten wäre bei einem Infrastrukturanbieter und exklusiven Partnern zu erwarten, es scheit ein natürlicher Reflex eines Unternehmens einzutreten, wer über beides Verfüge, wird sich auch bei beidem bedienen.

Beide Konstellationen würden sicherlich zu zwei negativen Folgen führen. Es tritt eine Wettbewerbsverzerrung ein und zudem wirkt es sich negativ auf politische und demokratische Vielfalt des Internets aus. Es wird künftig schwierig werden ein Unternehmen, welches über Infrastruktur und Inhalte verfügt, als einen elementaren Träger der Netzneutralität am Markt wirken zu lassen. Transparenz kann nur geschafft werden, wenn sie durch eine unabhängige Institution verständlich aufgearbeitet wird - dem entgegen steht das Streben nach den eigenen wirtschaflichen Vorteilen der Unternehmen.


Harald A. Summa, DE-CIX Management GmbH
Harald A. Summa stellt Eingangs einen kurzen Überblick mit einigen Eckdaten zum Internet vor. Das Internet ist nicht als nationales Netz zu sehen, es ist International - demnach auch der Name. Es besteht aus 32.000 Netz, im schlimmsten Fall der Datenübermittlung müsste man mit einer herkömmlichen Denkweise 32.000 Verträg mit 32.000 Unternehmen weltweit abschließen. Eine derartige Vorgehensweise ist natürlich zu umständlich um eine E-Mail von A nach B zu schicken, man bedient sich also eingerichteten Austauschpunkten, bei welchem die Einzelnetze zentral zusammengeschalten sind - man spricht von Peering.

Das Peering kann auf 2 Wege erfolgen, zum einem mit "private Peering", bei welchem man sich aussuchen kann, mit welchem man peeren möchte. Zum andern gibt es das "Settlementfree Peering" - dieses Verfahren wird von DE-CIX Management GmbH betrieben (hier sind 350 Unternehmen zusammengeschaltet) in Spitzenzeiten werden bis zu 2Terabit in der Sekunde übertragen, durchschnittich ca. 600 bis 700 Gbit/s - kostenlos, jedoch nicht umsonst - für das Peering fällt pro Port eine Servicegebühr an, unabhängig wie viel Verkehr über diesen Port abgewickelt wird.

Neben der Nutzung des Austauschpunktes benötigt ein Internetprovider nun noch eine ausweichvariante, falls Punkt B mit ihm nicht peeren möchte, hier kommt der sogenannte Transit ins Spiel, dieser wird von einem Transitprovider gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Wenn also nicht gepeert und es muss der Transit gewählt werden leidet in gewisser Weise die Qulität der Übertragung. Beim Transit wird also eine Verbindung gekauft, welche alles abdeckt, was vom Austauschpunkt nicht erreicht werden kann, der Verkehr wird im Durchschnitt kalkuliert und über Gigabits verkauft.

Bei der eben genannten Übertragung von derzeit bis zu 2 Terabit pro Sekunde könnte man annehmen, dass das Unternehmen DE-CIX Management GmbH bereits am Kapazitätslimit ist, laut Harald A. Summa gibt derzeit Kapazitäten im Austauschpunkt Frankfurt von bis zu 40 Terabit pro Sekunde.

Zur Netzneutralität bezieht Harald A. Summa wie folgt Stellung: "Netzneutralität sei nur dann gefährdet, wo den Datentransporteuren die Verantwortung für die Inhalte übertragen wird".

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6. Sitzung Öffentliche Anhörung zum Thema "Netzneuralität" auf bundestag.de
Video-Download der Sitzung
Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 04.10.2010
Tagesordnung vom 04.10.2010
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