Gute Arbeit spokesman, möchte nur das eine oder andere anmerken.
spokesman hat geschrieben:1.Der Vorstand besteht aus 3-5 Mitgliedern, mindestens aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Kassenprüfer/in.
Der Vorstand besteht aus mind. 4 Mitgliedern: einem/einer Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Schriftführer/in, einem/einer Schatzmeister/in
spokesman hat geschrieben:4.Ein dreiköpfiger Vorstand ist bei Abwesenheit von 2 Personen beschlussfähig
eine Person allein als beschlussfähig zu etablieren halte ich für risikobehaftet.
spokesman hat geschrieben:5.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandmitgliedern gemeinsam vertreten.
Halte ich für grundsätzlich richtig. Würde es aber noch erweitern sofern Du das nicht schon damit meinst:
Um dem
unwahrscheinlichen, aber eben nicht unmöglichen Fehltritten Einzelner vorzubeugen und um die Flexibilität in der Außenvertretung zu behalten, empfiehlt es sich zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam mit Vertretungsmacht zu versehen. Das bedeutet, dass ein Vertrag für den Verein wirksam wird, wenn ihn beide gemeinsam unterschrieben haben. Meinst Du das damit?
Frage: werden Beide gewählt oder werden sie bestimmt? Oder sind sie von Natur aus vorhanden? Könnte mir vorstellen daß der Erste Vorsitzende grundsätzlich ein "Außenvertreter" ist .