Satzung

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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 17:43

Das Gesetz ist die AO insofern stimmt es dass der Erlass kein Gesetzt ist

Nichtanwendungserlasse sind ok weil ja auch due Urteile Einzelfallentscheidungen sind

Und die Laender verwalten auch Bundessteuern daher sollten sie auch was zu sagen haben auserdem werden die Bundeserlasse meist durch Landeserlasse "ratifiziert"

Und es gibt tatsaechlich Faelle in denen ein Land diesen Erlassen nicht folgt oder auch eigene Nichtanwendungserlasse zu Urteilen macht
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 17:48

Ein Hoch auf die Rechtssicherheit :shock:

Nichtanwendungserlasse sind ok weil ja auch due Urteile Einzelfallentscheidungen sind


Interessant ist, dass 80% der Nichtanwendungserlasse auf die für den Steuerzahler günstigen Urteile entfallen. :?
Zuletzt geändert von bkt am 10.03.2011 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 17:48

Ich hatte doch auch schon a) und b) genannt hatte aber auch b) so vetstanden dass man hier die Koerperschaft benennt nur zusaetzlich die Verwendung angibt Z B fuer das Verlegen eines Leerrohres :D
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 17:50

geisi hat geschrieben:Ich hatte doch auch schon a) und b) genannt hatte aber auch b) so vetstanden dass man hier die Koerperschaft benennt nur zusaetzlich die Verwendung angibt Z B fuer das Verlegen eines Leerrohres :D


b) ist nicht ergänzend, sondern alternativ.

wichtig ist hier das kleine Wörtchen "oder" im Mustertext.

Also entweder nach Muster a)
oder nach Muster b).
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Re: Satzung

Beitragvon Haupti76 » 10.03.2011 17:53

also ich lese hier immer mal mit. ich versteh nur bahnhof. das is ja ein kampf durch den dschungel :oops:
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 18:16

Auch das war mir klar

Ich meine dass auch bei b) Ross und Reiter genannt werden muss
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 11.03.2011 01:45

Nein, denn dann wäre das "oder" Quatsch.

Muster a) verlangt die Angabe eines als gemeinnützig anerkannten Vereins/Körperschaft. Dann muß kein Verwendungszweck angegeben werden, da ein solcher Verein alle Einnahmen auch nur dem Vereinszweck entsprechend, also gemeinnützig verwenden darf.

Muster b) verlangt die Angabe eines Verwendungszweckes. Dann kann die Benennung der Person/Körperschaft entfallen, da der angegebene Zweck gemeinnützig sein muß. Demzufolge kommt später nur eine Person/Körperschaft in Frage, die diesen Zweck erfüllen kann.


b) an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuer-begünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für …………………………………………………….
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
(Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, ...)

Es muß nur der freigelassene Bereich (.......)mit dem Zweck der Verwendung ausgefüllt werden.
Die juristische Person/Körperschaft selbst muß erst bei Auflösung festgelegt werden.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 11.03.2011 20:29

Wenn die einfache Lösung a) genommen wird, kann ich die Gemeinnützigkeit zu 95% garantieren. b) ist latent diskusionwürdig
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