Satzung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Re: Satzung

Beitragvon spokesman » 10.03.2011 12:51

naja die Dachorganisation von Freifunk gibt hier ja nur den Rahmen, ähnliche wäre die Struktur mit geteilt.de, wenn geteilt.de sich nicht selbst zu den einzelnen Problemfällen äußern würde - die Regio Initiativen wären, wie bei Freifunk die einzelnen Ort- bzw. Stadtprojekte auf sich gestellt..

Da das Thema anders gelagert ist, scheint dieser angestrebte weg ein erfolgreicher zu sein.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 12:58

Darum ging es hier nicht.

Wir brauchen einen eingetragenen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Verein.

Gemeinnützig meint hier, Anerkennung der Steuerbefreiung vom zuständigen Finanzamt.

Also, welcher Verein?
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 13:01

geisi hat geschrieben:Also, welcher Verein?

Wie wärs damit: Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 13:05

Warum nicht
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 10.03.2011 13:19

geisi hat geschrieben:Wir brauchen einen eingetragenen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Verein.

Brauchen wir den? Ich meine, guckt euch mal andere Satzungen an. Wo findet ihr einen ganz konkret benannten Verein? In den seltensten Fällen.

Ich würde es bei der im Entwurf enthaltenen Formulierung belassen. Sollte das FA später tatsächlichen explizit zu benennenden Verein vorschreiben, kann das durch den Vorstand erledigt werden.

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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 13:25

bru62 hat geschrieben:Brauchen wir den?


Ja. Wir beantragen unsere Steuerbefreiung beim FA Gera. Hier hat der zuständige Sachgebietsleiter gesagt, dass die Satzung in diesem Punkt geändert werden müsste. Er hält sich hier an die Vorgaben aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung.

Wir bekommen sonst Probleme.

Wie das andere Finanzämter halten ist insofern uninteressant und uns tut es doch auch nicht weh.

Hat es sich bei den "Anderen" den auch um anerkannt gemeinnützige Vereine gehandelt? Wann wurden die gegründet? Welches FA war zuständig? Ist die Entscheidung des FA ggf. falsch?
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 10.03.2011 13:59

Ich will ja keinen Streit. Mir ist es auch egal, wenn ich es auch persönlich für unsinnig halte (der begünstigte Verein kann morgen aufgelöst werden, ohne das wir davon Kenntnis erhalten). Insofern hätte ich die Auffassung des FA schon hinterfragt. Ich bin eben nicht so wortgläubig, tut mir leid.

Ich schlage trotzdem statt des Verbraucherverbandes den Bürgernetzverband e.V. vor (den meinte ich eigentlich auch mit Freifunk).

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 14:16

bru62 hat geschrieben:Ich schlage trotzdem statt des Verbraucherverbandes den Bürgernetzverband e.V. vor (den meinte ich eigentlich auch mit Freifunk).

Schon besser ;-)
Der ist inhaltlich im selben Sinne wie wir und mit durch Satzung ausgewiesener Gemeinnützigkeit wohl geeignet.

bru62 hat geschrieben:Insofern hätte ich die Auffassung des FA schon hinterfragt.

Was aber - gerade beim FA - nichts nützt. Die entscheiden, wie sie es für richtig halten und ohne erkennbare Linie. Jedes FA anders. Und wenn man wegen so einer Kleinigkeit nicht gleich Streit mit denen anfangen will, dann macht man es besser so wie sie es haben wollen. Selbst wenn es sinnfrei wäre.

PS: Es gibt nicht wenige Unternehmen, die wählen Ihren Sitz nach dem FA aus, oder verlegen deshalb ihren Geschäftssitz. Und das kann weder die Gemeinde noch der Landkreis ändern, nicht mit Geld und guten Worten.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 15:12

bkt hat geschrieben:Was aber - gerade beim FA - nichts nützt. Die entscheiden, wie sie es für richtig halten und ohne erkennbare Linie. Jedes FA anders. Und wenn man wegen so einer Kleinigkeit nicht gleich Streit mit denen anfangen will, dann macht man es besser so wie sie es haben wollen. Selbst wenn es sinnfrei wäre.

PS: Es gibt nicht wenige Unternehmen, die wählen Ihren Sitz nach dem FA aus, oder verlegen deshalb ihren Geschäftssitz. Und das kann weder die Gemeinde noch der Landkreis ändern, nicht mit Geld und guten Worten.


Dies kann ich in keinem Fall bestätigen. Das ist Polemik und Verallgemeinerung. Wir sprechen hier über das komplizierteste Steuerrecht weltweit. Auch die Finanzgerichte, Amtsgerichte etc. entscheiden verschieden. So funktioniert nun mal das Deutsche Rechtssystem.
Erwin Huber „Der Satz des Pythagoras umfasst 24 Worte, das Archimedische Prinzip 67, die Zehn Gebote 179, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 – und allein der Paragraph 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes 1862 Worte!

Die Auffassung des FA Gera ist zutreffend. Schau doch bitte in den Anwendungserlass dieser hat hier Gesetzeswirkung.

bru62 hat geschrieben:Ich bin eben nicht so wortgläubig, tut mir leid.


Ich bin alles andere als Wortgläubig. Aber ich mache mir einfach keinen Stress wo er nicht sein muss. Insofern sollte man hier nicht so pedantisch sein. Zu § 2 hätte ich auch gestritten.
Was soll das?
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Re: Satzung

Beitragvon HeinzHaraldF » 10.03.2011 16:52

bkt hat geschrieben:Was aber - gerade beim FA - nichts nützt. Die entscheiden, wie sie es für richtig halten und ohne erkennbare Linie. Jedes FA anders. Und wenn man wegen so einer Kleinigkeit nicht gleich Streit mit denen anfangen will, dann macht man es besser so wie sie es haben wollen. Selbst wenn es sinnfrei wäre.

PS: Es gibt nicht wenige Unternehmen, die wählen Ihren Sitz nach dem FA aus, oder verlegen deshalb ihren Geschäftssitz. Und das kann weder die Gemeinde noch der Landkreis ändern, nicht mit Geld und guten Worten.

Das kam aber von bkt.
htp FTTH 250/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 70,- € Aufpreis
Telekom Hybrid Tester mit bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up, bei Last aber nur 6 / 1 (in Abschaltung)
1x Call & Surf Comfort Plus IP, Annex J 8,2/2,4 Mbit/s, 25,47 dB (erweitert zu Hybrid)
1x O² DSL M, mit 0,384 Mbit/s (abgeschaltet)
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 16:57

Ja hatte ich auch gerade gesehen
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 17:18

geisi hat geschrieben:Wir sprechen hier über das komplizierteste Steuerrecht weltweit.

Was jetzt nichts ist, worauf man besonders stolz sein muß :evil:

geisi hat geschrieben:Auch die Finanzgerichte, Amtsgerichte etc. entscheiden verschieden.

Schlimm genug. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit im Rechtsstaat :?:

geisi hat geschrieben:Die Auffassung des FA Gera ist zutreffend. Schau doch bitte in den Anwendungserlass dieser hat hier Gesetzeswirkung.

Das glaubt auch nur die Finanzverwaltung.
Ein Erlaß bindet nur die Verwaltung. Nur die Folgen müssen alle "ausbaden".

Nichanwendungserlasse zu Urteilen des BFH z.B. sind reine Rechtsbeugung. Das hat lange nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
so schreibt auch
Wikipedia hat geschrieben:... sind sie verfassungspolitisch fragwürdig, da sie die Autorität der Justiz untergraben, Rechtsfrieden behindern und der Rechtssicherheit schaden.

Ich kann auch nicht einfach ein Urteil als auf mich nicht anwendbar erklären.

Auch ist fragwürdig, und bis heute nicht abschliessend geklärt, ob das BMF überhaupt zu Anweisungen an Landesbehörden befugt ist.

geisi hat geschrieben:Aber ich mache mir einfach keinen Stress wo er nicht sein muss.

Das ist ja auch meine Meinung.

Einen bekannten Spruch könte man wie folgt adaptieren:
Gott gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die nicht wirklich wichtig sind,
den Mut, Dinge zu ändern, die wirklich wichtig sind,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Und hier ist ein Streit mit den FA absolut unwichtig. Da kann man an anderer Stelle rechthaberisch sein ;-)
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 10.03.2011 17:33

Aber ... ich hab doch schon lange klein bei gegeben :?

Kein Grund zur Aufregung. Lasst ihr mir meine persönliche Meinung trotzdem durchgehen? :P

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 10.03.2011 17:37

Deine persoenliche Meinung ja aber das Ding mit der Wortglaeubigkeit war Scheiße
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 10.03.2011 17:43

geisi hat geschrieben:Deine persoenliche Meinung ja aber das Ding mit der Wortglaeubigkeit war Scheiße

Ach komm .... ;)
Nicht alles persönlich nehmen.

Ich habe aber mal den entscheidenden Teil aus der Mustersatzung des BMF kopiert - und - er läßt beide Varianten zu:
§ 5
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft
a) an - den - die - das - ……………………………………………………………
…………………………………………………………………………………...
(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft)
- der - die - das - es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtä-tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
oder
b) an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuer-begünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für …………………………………………………….
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
(Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO wegen ……………………………………………………………………………
bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in ………………………………
………………………………………………………………………………….).


Ich bin also nicht gezwungen bereits bei der Gründung Roß und Reiter anzugeben. (Folgt der Argumentation von bru62, das sich der Empfänger noch vor dem Verein auflösen kann, und dann... ?)
Diese festlegung kann/muß spätestens mit der Auflösung des Vereins erfolgen.

Es ist aber der einfachere Weg, dem Wunsch des FA zu folgen. (Muß man aber nicht 8-) )
Zuletzt geändert von bkt am 10.03.2011 17:47, insgesamt 4-mal geändert.
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