Satzung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Re: Satzung

Beitragvon bkt » 08.03.2011 09:06

@geisi:
So besser ?
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zwecke des Vereins sind
1. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten einer flächendeckenden Breitbandinternetversorgung als integrativer Bestandteil der gesetzlich garantierten Daseinsfürsorge.
2. die Verbraucherberatung. Der Verein berät die Internetnutzer als Verbraucher von Dienstleistungen der Telekommunikationsbranche über die sinnvolle Benutzung des Internets und informiert ihn über seine Rechte. Der Verband beteiligt sich durch Veröffentlichungen, Stellungnahmen und eigene Veranstaltungen, auch im Zusammenwirken mit Telekommunikationsunternehmen und anderen geeigneten Stellen, an der fachlichen und öffentlichen Diskussion zu diesem Themenbereich. Der Verein will bei der Einrichtung von verbraucherbezogenen Gremien bei den Telekommunikationsunternehmen mitwirken und unterstützt deren Arbeit.
3. die Förderung der Volksbildung. Der Verein gibt durch Vortrags- und Lehrveranstaltungen, Diskussionen, Veröffentlichungen und ähnliche Aktivitäten jedermann die Gelegenheit, sich im Themenbereich der Breitbandtelekommunikation und damit verwandten Themenkreisen über allgemein interessierende Zusammenhänge zu informieren.
(2) Im Rahmen dieser Zwecke strebt er auch an, die Interessen der Allgemeinheit an Bestand und Entwicklung eines leistungsfähigen und für jedermann erschwinglichen bundesweiten Breitbandnetzes zu vertreten. Durch die Unterstützung nachhaltiger und energiesparender Breitbandinfrastrukturen soll gleichzeitig den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen werden.
(3) Voraussetzung zur vollständigen Erreichung des Vereinszweckes ist neben anderem eine flächendeckende uneingeschränkte, technologisch zeitgemäße Breitbandinternetversorgung zu fairen Preisen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, für die sich der Verein im besonderen einsetzen will.
(4) Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er lässt sich in seinen Zielen und seiner Tätigkeit von demokratischen Prinzipien leiten und lehnt extremistische Bestrebungen ab.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 08.03.2011 09:11

Alleine dieser Punkt wird die Steuerbefreiung ausreichen.

Ich warte jetzt auf den Satzungentwurf und werde mal bei den Kollegen anrufen.
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 08.03.2011 11:42

geisi hat geschrieben:Ich konnte jetzt meinen Vorschlag zu § 52 Abs 2 Nr 25:

1. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten ....

Nicht erkennen

Sorry, das war mir in der Eile durchgerutscht. Der Satzungsentwurf steht (mit der aktuellen Änderung) hier: viewtopic.php?f=522&t=10122&p=64347#p64347

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 08.03.2011 12:00

Ok

Ich versuche mich darum zu kümmern.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 08.03.2011 14:28

Da gerade eine Umstrukturierung in Thüringen stattfindet ist nicht das FA Jena sondern das FA Gera zuständig. Ich habe mit der Vorsteherin gesprochen, welche mir eine Prüfung zugesagt hat. Ich kenne Sie schon seit ein paar Jahren. Sie ist wirklich eine sehr nette Kollegin. Ihr ist es auch lieber, wenn die Gemeinnützigkeit vorher mit dem FA abgeklärt wird. Sie ruft mich dann zurück.

Ich werde am Donnerstag mal anrufen, wie der Sachstand ist.

Ich hoffe ich kann damit trotzt meiner Abwesenheit am Sonnabend ein wenig helfen.
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 08.03.2011 16:42

geisi hat geschrieben:Ich werde am Donnerstag mal anrufen, wie der Sachstand ist.

Ich hoffe ich kann damit trotzt meiner Abwesenheit am Sonnabend ein wenig helfen.


"Ein wenig" ist untertrieben würde ich sagen :)
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 08.03.2011 17:05

So eigene Beweihräucherung hat schon was Gutes. :oops:
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 09.03.2011 11:17

geisi hat geschrieben:Da gerade eine Umstrukturierung in Thüringen stattfindet ist nicht das FA Jena sondern das FA Gera zuständig.
Wenn der Sitz des Vereins in Dittrichshütte sein soll, wäre das FA Pößneck bzw. die Servicestelle Rudolstadt zuständig. Übrigens: Hier gibt es einen Steuer-Ratgeber für Vereine in Thüringen: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload853.pdf. Sollten sich vielleicht alle Interessenten (und vor allem die designierten Vorstandskollegen) mal reinziehen.

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 12:03

Oh Mist, da hatte ich bzgl. Hermsdorf was falsch verstanden. Zum Glück ist für Saalfelder Höhen auch FA Gera zuständig.

http://gemfa.bzst.bund.de/
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 14:50

Ich habe auch alles mit dem FA geklärt. Es muss nur noch § 12 geändert werden, wie schreibe ich heute Abend. ist nicht so schlimm. Mit der Gemeinnützigkeit ist vor allem auch wegen der Idee zu § 52 Abs. 2 Nr. 16 und 25 AO alles in Ordnung.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 16:17

Der zuständige SGL des FA Gera bemängelt noch § 12 unserer Satzung, weil dieser nicht den Anforderungen des Anwendungerlasses zu § 60 der Abgabenordnung entspricht. In der Anlage 1 zum Anwendungserlass ist eine Mustersatzung angefügt, welche ihrer § 5 für die Auflösung oder Aufhebung des Vereins folgende Alternativen vorgibt:

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft
a) an - den - die - das - _________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft)
- der - die - das - es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
oder
b) an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für ___________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
(Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO wegen
_________________________________________________________________________________________
bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in

Wir müssten somit somit unsere Satzung z.B. wie folgt ändern:

§12 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein der Kindertagesstätte Wirbelwind Döllstädt e.V., Bahnhofstraße 9 in 99100 Döllstädt , welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Wobei der Förderverein hier nur ein Beispiel sein soll :)

Wenn wir die Eintragung beim Amtsgericht erreicht habe, würde ich mich auch persönlich um die Beantragung der Gemeinnützigkeit kümmern.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 16:22

Zudem sollte darüber nachgedacht werden, dass auf der Gründungsversammlung gleich die Mitgliedsbeiträge entrichtet werden, weil der Notar und die Eintragung im Vereinsregister ja auch schon was kosten. Das sind zwar weniger als 200 EUR, müsste aber trotzdem sonst vor finanziert werden.
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 09.03.2011 16:41

Das mit dem § 12 hatte mir die Mitarbeiterin von meinem FA auch schon gesagt. Deshalb habe ich auch eine Änderung vorgenommen. Und zwar den Einschub: oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit. Dass allerdings eine konkrete Einrichtung/Körperschaft benannt werden muss, erschließt sich mir (auch und vor allem in Kenntnis vieler anderer Satzungen) nicht. Falls wir mit unserer Variante nicht durchkommen, wäre ich spontan für den Freifunkverein. Er kommt unseren Zielen ziemlich nahe.

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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 16:50

Der muss aber ein gemeinnütziger Verein sein. Ist er das?
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 09.03.2011 21:27

Behauptet er zumindest von sich selbst.
Es gibt auf der Seite aber weder eine Satzung, noch eine Möglichkeit ordentliches Mitglied zu werden, noch weiss man wer dem Verein angehört.
http://start.freifunk.net/node/8
Klingt für mich nicht unbedingt seriös. Zumindest aber fragwürdig.
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