Fragen vor der Gründung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Fragen vor der Gründung

Beitragvon bru62 » 13.12.2010 17:56

Airnet hat geschrieben:Sollte man, wenn der Verein gemeinnützig werden will, vor der Gründung eine Anfrage beim Finanzamt machen?
Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines gemeinnützigen Vereins beachtet werden.

Wie vollzieht sich die Gründung eines Vereins?
In der Regel von der Vorgründungsgesellschaft über den Vorverein zum rechtsfähigen Verein.

Was ist eine Vorgründungsgesellschaft?
Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn die Gründer rechtsverbindlich vereinbaren einen Verein zu gründen. Die Vorgründungsgesellschaft ist eine BGB-Gesellschaft. Sie endet, wenn der (Vor-)Verein gegründet wird

Was ist ein Vorverein?
Ein Vorverein ist weitgehend mit dem später eingetragenen Verein identisch und hat die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins. Beim nicht eingetragenen Verein gibt es in der Regel keine Vorverein. Der Vorverein kann bereits handeln, Vermögen erwerben, im Grundbuch eingetragen werden etc. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vorvereins gehen ohne weitere Rechtshandlung auf den eingetragenen Verein über.

Alles nicht so einfach


Warum machen wir es uns so schwer? Im Internet kursieren etliche Mustersatzungen für e.V. Die können wir doch einfach anpassen. Vom Team wurde hier auch schon vorgearbeitet, wie ich weiß. Dieser Entwurf sollte in Kürze zur Diskussion gestellt werden.

Das Vereinsrecht ist ja nun so kompliziert auch wieder nicht, wie geisi schon richtig schreibt. Wer will, kann ja die Paragrafen 21 bis 79 BGB durchlesen. Alles kein Hexenwerk. Wichtig sind die folgenden Punkte (Mindestanforderung an die Satzung - § 57 BGB):

Name
Sitz
Zweck

Gruß
______________
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Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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Re: Fragen vor der Gründung

Beitragvon AirNet » 14.12.2010 08:51

bru62 hat geschrieben:Warum machen wir es uns so schwer? Im Internet kursieren etliche Mustersatzungen für e.V. Die können wir doch einfach anpassen. Vom Team wurde hier auch schon vorgearbeitet, wie ich weiß. Dieser Entwurf sollte in Kürze zur Diskussion gestellt werden.

Das Vereinsrecht ist ja nun so kompliziert auch wieder nicht, wie geisi schon richtig schreibt. Wer will, kann ja die Paragrafen 21 bis 79 BGB durchlesen. Alles kein Hexenwerk. Wichtig sind die folgenden Punkte (Mindestanforderung an die Satzung - § 57 BGB):

Name
Sitz
Zweck

Ihr habt grundsätzlich Recht geisi und bru62.

Möchte gern trotzdem meine Erfahrungen mit einbringen. Lieber vorher das Eine oder Andere beleuchten als es später nicht beachtet zu haben. Muss dafür kurz ausholen: Vor drei Jahren gab es in einen Ort die Idee einen Verein zu gründen. Hintergrund war, dass die Gebietskörperschaft keine Fördermittel zum Breitbandausbau beantragte. Die technischen Voraussetzungen waren zwar gegeben, es fehlte allerdings an Mitteln. Die Menschen fanden sich zusammen und diskutierten die Möglichkeiten. Am Ende war die Vereinsidee. Man gründete einen Verein - machte alles genau so wie es vorgeschrieben war und begann mit Hilfe von Mitgliedsgeldern (Beiträgen) ein Netz zu bauen. Mitten in den Arbeiten kam ein Brief vom Finanzamt wonach die Steuerbegünstigkeit nicht anerkannt wurde. Begründet wurde dies alles mit Paragraphen der Abgabenordnung. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, (wir waren kein Mitglied in diesem Verein sondern hatten von selbigen den Auftrag zum Ausbau), aber es gab wohl zu diesem Zeitpunkt gerade diverse Gesetzesänderungen.
Wie auch immer, damals ärgerten sich die Leute sehr, dass sie nicht jeden Zipfel der Gesetzmäßigkeiten im Vorfeld beleuchtet hatten. In diesem speziellen Fall (wenn auch vor drei Jahren) war es die Abgaben Ordnung §§ 51-68.

Auch wenn das Beispiel für uns so nicht zutrifft, so halte ich es für sinnvoll wenn man alle Eventualitäten mal kurz beleuchtet.
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Re: Fragen vor der Gründung

Beitragvon geisi » 17.12.2010 22:53

Ich arbeite seit fast 20 Jahren in der Finanzverwaltung, Abgabenrecht war 8 Jahre mein Steckenpferd. Eine Anfrage würde ich nicht vorschlagen. Gründe hierzu könnte ich bei Bedarf liefern. Wie ich schon angeboten hatte würde ich im Rahmen des Satzungsentwurfes meinen Beitrag gerne leisten. Alle Fragen die Airnet hat, habe ich aber m.E. schon beantwortet.
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Re: Fragen vor der Gründung

Beitragvon geisi » 17.12.2010 23:01

Insofern wäre ein Finanzamt in Thüringen super. Z. B. ist das Finanzamt Gotha zuständig für Körperschaftsteuerangelegenheiten für Mühlberg ;)
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