bru62 hat geschrieben:Das Gründungsprotokoll muss sieben Unterschriften tragen. Also müssen die auch alle anwesend sein. Es kann ja niemand ein Prokoll über eine Sitzung unterschreiben, bei der er nicht dabei war.bigalex hat geschrieben:Müssen sich alle 7 Personen gleichzeitig an einem Ort befinden?
Gruß
Diese Vollmacht schließt die Befreiung des Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.
Beispiel aus anderen Gründungsprotokollen hat geschrieben:1. Es wird festgestellt, dass die Gründungsmitglieder
- Herr/Frau ....
- Herr/Frau .... (vertreten durch Herr/Frau)
- Herr/Frau ....
- Herr/Frau ....
- Herr/Frau .... (vertreten durch Herr/Frau)
- Herr/Frau ....
- Herr/Frau ....
anwesend sind.
Es wird mit Vorlage der schriftlichen Vollmachten festgestellt, dass
- Herr/Frau ..... zur Vertretung von Herrn/Frau .... bevollmächtigt ist sowie
- Herr/Frau ..... zur Vertretung von Herrn/Frau .... bevollmächtigt ist.
Die Vollmachten werden dem Protokoll der Gründungsversammlung beigefügt.
netzfundstück hat geschrieben:"Wer von euch ohne Verein sei, der trete als erstes ein" (Sehr frei zitiert)
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