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Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 15.08.2011 16:46
von bru62
geisi hat geschrieben:Sollte eher ein Anstoß zum Nachdenken sein

Das ist auch so angekommen. Ich denke auch, dass Mitglieder von ihrem Verein eine Bestätigung über gezahlte Beiträge erwarten können. Oder, was sagt der Kassierer dazu?

Gruß

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 15.08.2011 17:00
von geisi
Nachweis sollte dann die amtlich vorgegebene Spendenbescheinigung sein
Kann ich bei Bedarf zur Verfuegung stellen

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 15.08.2011 17:36
von governet
bru62 hat geschrieben:So, jetzt ist auch das Konto eingerichtet. Die Bankverbindung von geteilt.de lautet wie folgt:

Sag mal, wie lautet denn der Kontoinhaber?
Ich nehme mal an, den Namen anzugeben reicht für die Zuordnung aus?

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 15.08.2011 18:56
von bkt
geisi hat geschrieben:§50 Abs 2 Nr 2 ESTDV

Für alle denen das nichts sagt, hier die Langversion ;-)

II. Auszug aus der Arbeitsgemeinschaft der Oberfinanzdirektion Stuttgart mit den Einkommensteuer- Hauptsachgebietsleitern und Einkommensteuer-Hauptsachbearbeitern zum Thema: Spendenbescheinigungen und Online-Banking

Nach § 50 Abs. 1 EStDV dürfen Zuwendungen im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG steuerlich grundsätzlich nur dann abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt hat. Nur in den Fällen des § 50 Abs. 2 EStDV genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV ist jedoch an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Es darf sich nur um Zuwendungen handeln, die 200 Euro nicht übersteigen. Für darüber hinausgehende Spenden ist immer eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck als Nachweis erforderlich.

Bei Zuwendungen an eine gemeinnützige Organisation oder einen gemeinnützigen Verein muss zusätzlich zum Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung als Nachweis ein vom Zuwendungsempfänger hergestellter Beleg vorgelegt werden, auf dem der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angabe über die Freistellung des Zuwendungsempfängers von der Körperschaftsteuer aufgedruckt sind.

Macht der Steuerpflichtige Zuwendungen geltend, kann er als vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV den Kontoauszug vorlegen.

Im Falle einer Spende per Online-banking muss als Nachweis die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug), aus der der Name und die Kontonummer des Spenders, der Name und die Kontonummer des Spendenempfängers sowie der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein müssen, und zusätzlich der vom Spendenempfänger hergestellte Beleg (z.B. den vorgedruckten Überweisungsträger) vorliegen. Nur mit diesen beiden Nachweisen kann für die getätigte Spende die Steuerbegünstigung nach § 10b Abs. 1 EStG in Anspruch genommen werden.

Eine Änderung dahingehend, dass auch für Zuwendungen an Vereine oder andere Organisationen nur der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für Spenden bis 100 Euro* ausreicht, ist schon deshalb nicht möglich, weil Spenden an Vereine an andere Organisationen nur dann nach § 10b Abs. 1 EStG steuerbegünstigt sind, wenn der Verein oder die Organisation nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit - also gemeinnützig - ist und die Zuwendung zu satzungsgemäßen, steuerbegünstigten Zwecken verwendet wird.

Deshalb ist zur Sicherheit eine Bestätigung des Zuwendungsempfängers über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die geförderten steuerbegünstigten Zwecke erforderlich. Nur so ist gewährleistet, dass für die Zuwendungen die Steuerbegünstigung nach § 10b Abs. 1 EStG in Anspruch genommen werden kann.


Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 16.08.2011 08:51
von rezzler
bru62 hat geschrieben:
geisi hat geschrieben:Sollte eher ein Anstoß zum Nachdenken sein

Das ist auch so angekommen. Ich denke auch, dass Mitglieder von ihrem Verein eine Bestätigung über gezahlte Beiträge erwarten können. Oder, was sagt der Kassierer dazu?

Der sagt, das eine Spendenquittung kein Problem ist. Wenn ich den Gesetzestext von bkt richtig verstanden hab müssen wir ja so oder so nen nachweis senden, das wir gemeinnützig sind.

Mein "Problem" ist da nur der Postversand bzw. die damit verbundenen
Kosten.

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 16.08.2011 09:25
von geisi
Nein eben gerade nicht bei < 200 EUR reicht der Kontoauszug

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 16.08.2011 15:16
von bkt
Kann man Formular zur Gemeinnützigkeit hochauflösend zum Download zur Verfügung stellen?
viewtopic.php?f=522&t=10564#p68700
Dann kann man das mit der Steuererklärung und dem Kontoauszug zusammen einreichen.

Re: Mitgliedschaft im Verein (fast fertig)

BeitragVerfasst: 16.08.2011 19:01
von bru62
governet hat geschrieben:Sag mal, wie lautet denn der Kontoinhaber?

Kontoinhaber ist unser Bundesverband. Bei Empfänger kann die Kurzform: geteilt.de e.V. eingetragen werden. Habe es oben bereits editiert.

Gruß

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 17.08.2011 07:40
von Haupti76
Mein Beitrag ist raus.

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 29.08.2011 23:20
von Dino75195
meiner jetzt auch :)

hab jetzt erst die Email bekommen, das ich endlich was zahlen darf

gruß Robert

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 30.08.2011 06:46
von geisi
Ich nun endlich auch

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 24.02.2013 20:41
von HeinzHaraldF
geteit.de e.V. hat geschrieben:Wohin mit dem Antrag:

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge (bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben) werden an die folgende Adresse geschickt:

Hans Mustermann
Mustergasse 99
99999 Mustercity

Steht immer noch im ersten Beitrag, wollen wir das noch anpassen? ;)

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 26.07.2013 21:31
von maeusefaenger
HeinzHaraldF hat geschrieben:
geteit.de e.V. hat geschrieben:Wohin mit dem Antrag:

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge (bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben) werden an die folgende Adresse geschickt:

Hans Mustermann
Mustergasse 99
99999 Mustercity

Steht immer noch im ersten Beitrag, wollen wir das noch anpassen? ;)


Ja, bitte!

Ich möchte mich gerade als ordentliches Mitglied anmelden und dafür müsst ihr mir schon sagen, wo das ganze hin soll.

Dazu noch ein paar Fragen und Anmerkungen:

- Das Antragsformular hat noch nicht die korrekte Bankverbindung drin

- Warum kann ich es nicht einscannen und per Email verschicken? Analoge Briefe zu verschicken halte ich für antiquiert. ;-) Oder gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen dazu?

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 27.07.2013 09:18
von rezzler
maeusefaenger hat geschrieben:- Das Antragsformular hat noch nicht die korrekte Bankverbindung drin

Oh Gott. :oops: :oops: Wer kann das korrigieren?

maeusefaenger hat geschrieben:- Warum kann ich es nicht einscannen und per Email verschicken? Analoge Briefe zu verschicken halte ich für antiquiert. ;-) Oder gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen dazu?

Spontan fallen mir keine ein (könnte auch an meiner Unkenntnis in dem Bereich liegen). Aber nur weil etwas alt ist muss es ja nicht schlecht sein :)

Die Adresse für den Brief ist übrigens:
1. Vorsitzender
Alexander Zeuner
Braunsdorf 1
07422 Saalfelder Höhe

Steht auch im Impressum, Link siehe ganz unten.

Und dann sag ich einfach mal: Willkommen :)

Re: Mitgliedschaft im Verein

BeitragVerfasst: 27.07.2013 12:38
von HeinzHaraldF
Die Adresse habe ich im Beitrag angepasst. Sollten wir nicht wirklich auch eine Mailadresse mit angeben?
Das Formular müssten wir bei Gelegenheit auch mal überarbeiten. :oops: