Kosten der Vereinsgründung

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Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon bkt » 09.03.2011 14:03

Die Kosten einer Vereinsgründung setzen sich aus den Notargebühren und den Registergebühren zusammen. Die Gebühren errechnen sich dabei nach der Kostenordnung, die sich am Gegenstandswert, der bei einer Vereinsgründung pauschal auf 3000 Euro angesetzt wird, orientiert. Für die Beglaubigung der Unterschrift des Vorstandes durch den Notar ergeben sich so 11,60 Euro (zuzüglich möglicher Schreib- und Zustellgebühren) sowie im Normalfall 52 Euro als Registergebühren für die Eintragung in das Vereinsregister.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Wie gründet man einen Verein?: Tipps, Ratschläge und Hilfen zur Vereinsgründung http://www.suite101.de/content/wie-grue ... z1G6h9aa8X


7 Gründungsmitglieder x 24 €uro = 168 €uro

Das sollte reichen ;-)
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon rezzler » 09.03.2011 19:02

bkt hat geschrieben:7 Gründungsmitglieder x 24 €uro = 168 €uro

Wie kommst du auf die 24 Euro? Es ist (meiner Meinung nach) noch auszudiskutieren, ob wir wirklich für das komplette Jahr zahlen. Und ich denke, der Notar wird auch nicht so billig, eher sind 40-50 EUR realistisch.
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon bkt » 09.03.2011 20:47

Das ist ja kein "türkischer Basar". Für die Kosten gibts feste Vorschriften.

Bundesnotarkammer hat geschrieben:Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.

Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars.
Für jedes Geschäft sieht die bundesweit einheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.


Auch die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung. Auch hier wird zwischen der Beglaubigung mit und ohne Entwurf unterschieden. Die rechtliche Beratung und der Vollzug der Anmeldung beim Registergericht ist nur bei der Beglaubigung mit Entwurf durch die Beglaubigungsgebühr mit abgedeckt. Als Wert ist bei nichtwirtschaftlich tätigen Vereinen (diese stellen die überwiegende Mehrzahl dar) regelmäßig ein Wert von 3.000 € anzusetzen.


rezzler hat geschrieben:Wie kommst du auf die 24 Euro?

War einfach nur eine optimistische Annahme.
Aber selbst bei 12 €uro x 7 = 84 €uro bleiben noch ein paar Cent übrig ;)
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 21:03

Eintrag im Vereinsregister kostet auch!!!
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon bkt » 09.03.2011 21:08

Ist schon inclusive :D
Zitat vom Zitat hat geschrieben: Für die Beglaubigung der Unterschrift des Vorstandes durch den Notar ergeben sich so 11,60 Euro (zuzüglich möglicher Schreib- und Zustellgebühren) sowie im Normalfall 52 Euro als Registergebühren für die Eintragung in das Vereinsregister.

Minimal also 63,60 €uro.
Plus ggf. Schreib- und Zustellgebühr.
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon geisi » 09.03.2011 21:11

Schade ich habe meine Unterlagen nicht mehr seit ich nicht mehr Schatzmeister bin, aber ich dachte es waren zusammen deutlich über 100 EUR
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon rezzler » 09.03.2011 21:23

geisi hat geschrieben:Schade ich habe meine Unterlagen nicht mehr seit ich nicht mehr Schatzmeister bin, aber ich dachte es waren zusammen deutlich über 100 EUR

Ist auch mein Gedanke. Der letzte Eintrag im Vereinsregister (bzw. eine Änderung) waren 44 EUR, und ich dächte der Notar wäre sehr ähnlich gewesen.
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Re: Kosten der Vereinsgründung

Beitragvon bkt » 09.03.2011 21:31

geisi hat geschrieben:Schade ich habe meine Unterlagen nicht mehr seit ich nicht mehr Schatzmeister bin, aber ich dachte es waren zusammen deutlich über 100 EUR

Das kann dann aber nur über zusätzliche Schreibgebühren (wofür auch immer) aufgelaufen sein.
Man sollte sich vorher einfach mal beim "Notar seines Vertrauens" erkundigen, dann weiss man es ganz genau ;-)
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